Wir haben in unserem team eine Rechtsanwältin, die diese Auffassung ebenso teilt.
Dann würde ich an Deiner Stelle ganz schnell die Anwälte wechseln, denn wie sich hier inzwischen herausgestellt hat, ist selbst die Versicherung der LH GoldCard der Ansicht, dass das reine Fahrzeug 4x4 im Fall einer Vermietung mit Dachzelt KEIN CAMPER ist!
Siehe dort:
http://www.namibia-forum.ch/index.php?option=com_joomlaboard&Itemid=26&func=view&id=40715&catid=9&limit=6&limitstart=12
Letztendlich entscheiden aber in Deutschland nicht die Anwälte der streitenden Parteien, sondern der zugrundeliegende Versicherungsvertrag unter Berücksichtigung der Auslegungsergebnisse des zuständigen Gerichts.
Aber es scheint wirklich so zu sein, dass einige nur das glauben wollen, was sie glauben möchten...
Eigentlich habe ich mir vorgenommen, nicht mehr auf derlei Kommentare einzugehen, aber nimm's mir nicht übel:
Es drängt sich, wenn Du so vehement gegen die LH GoldCard sprichst, natürlich der Eindruck auf, dass Du Deinen eigenen ERHEBLICH TEUREREN Versicherungpartnern, von denen Du dann ja mehr oder weniger auch profitierst hier neue ängstliche Touristen in die Arme jagen willst
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Nimm's nicht so ernst, denn ich bin mir bewußt, dass das Versicherungsthema sehr ernst ist und Rechtssicherheit wichtig.
Ich vertraue allerdings der deutschen Vollkasko über LHGoldCard mehr, als irgendeiner anderen sogenannten Vollkasko im südlichen Afrika gegen die ich im Streitfalle, wie hier zu sehen, erheblich schlechtere Chancen habe, die Sache schnell und kostengünstig gerichtlich zu klären!<br><br>Post geändert von: Hiluchs, am: 02/07/2007 12:11