THEMA: Unfall
02 Jul 2007 12:07 #41147
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  • Hiluchs am 02 Jul 2007 12:07
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Wir haben in unserem team eine Rechtsanwältin, die diese Auffassung ebenso teilt.

Dann würde ich an Deiner Stelle ganz schnell die Anwälte wechseln, denn wie sich hier inzwischen herausgestellt hat, ist selbst die Versicherung der LH GoldCard der Ansicht, dass das reine Fahrzeug 4x4 im Fall einer Vermietung mit Dachzelt KEIN CAMPER ist! B)

Siehe dort:
http://www.namibia-forum.ch/index.php?option=com_joomlaboard&Itemid=26&func=view&id=40715&catid=9&limit=6&limitstart=12

Letztendlich entscheiden aber in Deutschland nicht die Anwälte der streitenden Parteien, sondern der zugrundeliegende Versicherungsvertrag unter Berücksichtigung der Auslegungsergebnisse des zuständigen Gerichts.
Aber es scheint wirklich so zu sein, dass einige nur das glauben wollen, was sie glauben möchten...

Eigentlich habe ich mir vorgenommen, nicht mehr auf derlei Kommentare einzugehen, aber nimm's mir nicht übel:
Es drängt sich, wenn Du so vehement gegen die LH GoldCard sprichst, natürlich der Eindruck auf, dass Du Deinen eigenen ERHEBLICH TEUREREN Versicherungpartnern, von denen Du dann ja mehr oder weniger auch profitierst hier neue ängstliche Touristen in die Arme jagen willst :laugh: .
Nimm's nicht so ernst, denn ich bin mir bewußt, dass das Versicherungsthema sehr ernst ist und Rechtssicherheit wichtig.
Ich vertraue allerdings der deutschen Vollkasko über LHGoldCard mehr, als irgendeiner anderen sogenannten Vollkasko im südlichen Afrika gegen die ich im Streitfalle, wie hier zu sehen, erheblich schlechtere Chancen habe, die Sache schnell und kostengünstig gerichtlich zu klären!<br><br>Post geändert von: Hiluchs, am: 02/07/2007 12:11
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03 Jul 2007 15:49 #41333
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  • marquese am 03 Jul 2007 15:49
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We herewith confirm that we will accept payment of 5,000 Swiss Francs in full and final settlement of the above claim.

Kennt sich jemand aus, reicht das? Oder müssen wir noch mehr haben, damit dieser Fall wirklich abgeschlossen ist? Für jeden Tip bin ich dankbar.
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03 Jul 2007 16:40 #41342
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  • Kanzler am 03 Jul 2007 16:40
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Warum lässt du dich nicht endlich von einem Anwalt beraten. Ich kann mir sehr gut vorstellen, dass du die 5000 Franken sparen kannst. Und auf einen weitergehenden Anspruch mit einer solchen Mail zu verzichten, macht auf mich den gleichen unseriösen Eindruck, wie das gesamte Verhalten des Autovermieters.

Viele Grüße, Kanzler
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03 Jul 2007 18:09 #41385
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  • trauch am 03 Jul 2007 18:09
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... mir sträuben sich die Nackenhaare!
1. Der Satz reicht so nicht.
2. Ich denke nicht, dass notwendigerweise bezahlt werden muss, sprich dass eine Forderung besteht.
3. Habt ihr keine Rechtsschutzversicherung, die die Anwaltskosten übernehmen würde oder zumindest eine unentgeltliche Rechtsberatung erteilen würde? Bitte lasst euch rechtlich beraten!

@Hiluchs: Ja, bin in der Schweiz tätig. Jedoch nicht forensisch, sondern bei einer Versicherung. Passt ja... ;-)
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03 Jul 2007 22:03 #41431
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Die Anwaltskosten sollten hier nicht das primäre Problem sein. Jeder seriöse Rechtsanwalt sagt bevor Kosten entstehen, welche Kosten für welche Leistung entstehen, welcher Schritt wieviel kostet. Aber was immer ein Anwalt in dieser Sache tut, es kostet niemals auch nur annährend soviel wie die Forderung des Autovermieters.
Grüße, Kanzler
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03 Jul 2007 22:08 #41433
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  • anette am 03 Jul 2007 22:08
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@ marquese

muss ehrlich gestehen, dass ich den bisherigen verzicht auf anwaltliche beratung nicht nachvollziehen kann!
das forum wird dir nicht schlüssig helfen können und um die anwaltliche vertretung wirst du nicht herum kommen.
den ganzer ärger bis hierher hättest du dir durch ein schreiben deines anwalts an die vermietungsfirma wahrscheinlich schon ersparen können.

grüessle
anette
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