Hallo fidel,
fidel schrieb:
auch wenn das vom eigentlichen Thema etwas weggeht, möchte ich doch ein, zwei Sätze zu dieser Thematik verlieren (aus eigener, beruflicher Erfahrung). Vorab: auch ich trinke gerne Bier und Wein, insbesondere im Urlaub und bin nach dem Konsum von Alkohol Auto gefahren.
entweder trinke ich oder fahre ich. Beides gleichzeitig oder erst trinken, dann fahren erachte ich als zu gefährlich. Es kann schon mal vorkommen, dass ich ein kleines Glas (ca. 1/8 Liter) Wein zum Essen trinke und dann 2-3 Stunden später ein Fahrzeug bewege, aber das kommt schon sehr selten vor.
fidel schrieb:
Auch bei einer BAK von 0,5 Promille sind bei vielen Personen bereits fürs Autofahren wesentliche motorische und kognitive Fähigkeiten beeinträchtigt - das hängt schlicht sehr von der persönlichen Konstitution, Alkoholgewöhnung, Essen etc. ab.
… und wie das erst aussieht, wenn man über 3 Promille hat, das hat mir auch schon ein Autofahrer vorgeführt. Den hat dann aber die Polizei erwischt (weil ich selbige gerufen hatte). Naja wie dem auch sei, bis 0,5 Promille merkt man selber eigentlich nichts, manche darüber hinaus nicht einmal. Das Risiko ist da nicht die motorischen oder kognitiven Fähigkeiten, die beeinträchtigt werden sondern viel eher die Selbstüberschätzung und Risikobereitschaft, die zu nimmt.
fidel schrieb:
Auch in Deutschland kann man sich bereits strafbar (!) machen (d. h. nicht nur eine Ordnungswidrigkeit), wenn man mit einer BAK von 0,3 Promille Fahrauffälligkeiten zeigt - etwa in einen Unfall verwickelt wird. Uns so ein leichter Auffahrunfall, ein Rechts-Vor-Links übersehen o.ä. passiert schnell.
Man braucht nur eine Geschwindigkeitsübertretung mit über 0,3 Promille machen und man ist unter Umständen dann für 7 Monate den Führerschein los. Unfälle kann man auch vollkommen nüchtern bauen, da braucht man keinen Alkohol für…
fidel schrieb:
Alle jemals von mir unterzeichneten Mietverträge für enthielten immer den Passus, dass der Mieter voll für unter Alkoholeinfluss entstandene Schäden haftet. Das umfasst auch Unfälle bei einer BAK < 0,5 Promille. Somit gilt de facto für Mietfahrzeuge auch schon bisher ein absolutes Alkoholverbot. Auch für fast alle (deutschen) Versicherungsverträge gilt: lässt sich der Unfall auf Alkohol zurückführen, wird der Versicherungsnehmer in Regress genommen bzw. erhält seine Kaskoschäden nicht o. nicht voll erstattet.
Das stimmt zumindest für Deutschland nicht. Solange der Blutalkoholwert unter 0,5 Promille ist, braucht man sich um den Versicherungsschutz normalerweise keine Sorgen machen. Ab 0,5 Promille bis ca. 1,1 Promille wird man mindestens an den Kosten beteiligt und ab 1,1 Promille ist der Kaskoschutz komplett weg und in Regress genommen wird man auch noch…
fidel schrieb:
Eine andere Frage ist, wie wahrscheinlich ein derartiger Unfall im südlichen Afrika insbesondere in abgelegenen Gegenden ist und wie lange es dauert, bis - wenn überhaupt - jemand meine BAK misst.
Ich würde mir da viel eher Sorgen um das Verletzungsrisiko machen und wie lange es dauert bis professionelle Hilfe da ist!
fidel schrieb:
In bewohnten Gegenden würde ich daher von jedem Alkoholkonsum vor der Fahrt Abstand nehmen. Dies gilt umso mehr, da man - ich spreche da auch aus eigener Erfahrung - die eigene Beeinträchtigung durch Alkohol gerne unterschätzt und versucht, sich alles schönzurechnen und zu -reden.
Wenigstens ist es nicht weiter schlimm, falls die Fahrerlaubnis konfisziert wird. In Deutschland holt man sich diese halt eben wieder neu.
fidel schrieb:
Wenn es mir so wichtig ist, Alkohol zu konsumieren, dann muss ich eben darauf achten dass ich das nur tue, wenn ich längere Zeit danach nicht mehr fahren muss oder jemand anderes habe, der mich fährt. Sollte ja nicht so schwer sein. Und wenn mir der Verzicht auf Alkohol so schwer fällt, dann habe ich ein Alkoholproblem.
Stimmt!
fidel schrieb:
Ob eine 0,0 Promille-Grenze irgendwas an den vielen Trunkenheitsfahrten ändert, steht natürlich auf einem anderen Blatt. Das ist eher eine Frage von Kontrollen und Einstellung der Fahrer. Und zumindest die Einstellung der Fahrer kann man beeinflussen, indem man klar ansagt, dass jegliche Form des Alkoholkonsums vor Fahrtantritt tabu ist und nicht "ach das bisschen geht schon" gilt.
Vielleicht erreicht man das Gegenteil von dem was man erreichen will? Wenn man sowieso gar nichts trinken darf und etwas getrunken hat, dann kommt es auf ein Gläschen wohl auch nicht mehr darauf an?
Gruß Markus