Danke Christian, meine Frage @ Namibia ist damit beantwortet, das dürfte dann ähnlich wie bei uns sein, wobei meinerseits „gehört dem Staat?“ eigentlich schlampig formuliert war.
Denn bei uns, „gehören“ mW die "bergfreien" Rohstoffe (das ist so ziemlich alles mit strategischem Wert) zunächst Niemanden, so lange sich niemand dafür interessiert. Sie sind bloß dem Eigentum des Grundeigentümers und dessen Nutzung „entzogen“ bzw. davon ausgenommen, denn dafür vergibt der Staat die Nutzungsrechte/Lizenzen. Die Parteienstellung des Grundeigentümers ist damit auf die Entschädigungsfrage eingeschränkt. Und da wird betr. Namibia dann auch die Art des Eigentumstitels relevant. Ich hoffe das als Nicht(berg)jurist richtig wiedergegeben zu haben.
Wenn ich das dann betr. Namibia richtig verstanden habe, laufen die o. a. Einsprüche eigentlich nur auf Entschädigungsfragen, Ein- oder Nichteihaltung gesetzlicher vorgeschriebener Bürgerinformationen und -konsulationen, UVP-Verfahrensfragen udgl. hinaus. Es können Nachbesserungen dazu erwirkt werden, aber nicht eine Einstellung des Projektes selber.
@Die Gesetzeslage in der USA erinnere ich mich an die vielen Berichte und Debatten zu Beginn des Fracking-Booms, als viele Grundeigentümer herausfanden, dass sie sich gegen Fracking auf ihren Grundstücken nicht wehren konnten. Sie hatten nämlich, aus Unkenntnis, mangelhafter Beratung, Desinteresse oder was immer, einen Kaufvertrag unterzeichnet, mit dem sie nur die OBERFLÄCHENNUTZUNG erworben hatten. Alles darunter blieb im Eigentum der Verkäufer oder Vorverkäufer und diese hatten die Nutzung an die Förderfirmen verkauft. Pech für die Nutzer, das Recht und Kleingedruckte is a Hund.