THEMA: Ölbohrung Okavango-Ökosystem NAM/BOT
10 Mai 2021 21:19 #615595
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  • travelNAMIBIA am 10 Mai 2021 21:19
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Was haben denn die durch die Bohrungen Betroffenen, Beeinträchtigten oder Geschädigten für Rechtstitel auf die Fläche, auf der die Bohrungen stattfinden?
keine eingetragenen Rechte, da Kommunalland, d. h. es gehört den kommunalen bzw. traditionellen Verwaltungen.
Bodenschätze gehören wohl dem Staat, oder?
Bodenschätze gehören dem, der die Abbaulizenz erworben hat.

Viele Grüße
Christian
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11 Mai 2021 08:26 #615630
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  • Nyanga am 11 Mai 2021 08:26
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Christian, so ganz richtig ist das nur zum Teil.
In Deutschland gehört der Bodenschatz dem Staat und die Lizenz kann über den Eigentümer des Grundstücks hinweg vergeben werden.
In den USA gehört alles was im Boden gefunden wird dem Grundstückseigentümer. Die Lizenz kann nur von Eigentümer des Bodens erworben werden. Darauf zielte losers Frage glaube ich.
Aber richtig ist, wer die Lizenz hat baut ab.
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11 Mai 2021 09:59 #615640
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  • travelNAMIBIA am 10 Mai 2021 21:19
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In Deutschland gehört der Bodenschatz dem Staat und die Lizenz kann über den Eigentümer des Grundstücks hinweg vergeben werden. In den USA gehört alles was im Boden gefunden wird dem Grundstückseigentümer. Die Lizenz kann nur von Eigentümer des Bodens erworben werden. Darauf zielte losers Frage glaube ich.
Na ja, Namibia ist weder Deutschland noch USA ;-) Was stimmt also nicht so ganz? Der die Lizenz erworben hat (vom Staat) kann abbauen. Ob das Hans*in, Franz*in oder der Besitzer*in des Grund und Bodens ist, ist egal.

Viele Grüße
Christian
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11 Mai 2021 10:27 #615644
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  • Nyanga am 11 Mai 2021 08:26
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Deswegen wurde ja gefragt weil Namibia nicht Deutschland ist.
Wenn in der USA der Besitzer sagt nein,kann der Staat die Lizenz nicht vergeben und es gibt kein Abbau.
In Deutschland kann der Staat die Lizenz geben, wenn der Besitzer nein sagt wird er enteignet wenn es einem für das Interesse der Gesamtbevölkerung dienlich Grund gibt.
Und das wollte loser sicherlich wissen und nicht einfach wer die Lizenz hat darf schürfen....soweit dürfte das schon köar sein.
Um es für dich verständlich zu machen. Es möchte jemand auf deiner Farm die dein Eigentum in Namibia ist abbauen oder bohren. Dann gibt der Staat die Lizenz und die rücken an und bohren auf deinem Gelände oder wie?
Die Frage ist unabhängig ob oben wo aktuell das Projekt ist, kommunales Land ist und in dem Sinne kein Privateigentum.
Letzte Änderung: 11 Mai 2021 10:30 von Nyanga.
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11 Mai 2021 11:41 #615654
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  • loser am 11 Mai 2021 11:41
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Danke Christian, meine Frage @ Namibia ist damit beantwortet, das dürfte dann ähnlich wie bei uns sein, wobei meinerseits „gehört dem Staat?“ eigentlich schlampig formuliert war.
Denn bei uns, „gehören“ mW die "bergfreien" Rohstoffe (das ist so ziemlich alles mit strategischem Wert) zunächst Niemanden, so lange sich niemand dafür interessiert. Sie sind bloß dem Eigentum des Grundeigentümers und dessen Nutzung „entzogen“ bzw. davon ausgenommen, denn dafür vergibt der Staat die Nutzungsrechte/Lizenzen. Die Parteienstellung des Grundeigentümers ist damit auf die Entschädigungsfrage eingeschränkt. Und da wird betr. Namibia dann auch die Art des Eigentumstitels relevant. Ich hoffe das als Nicht(berg)jurist richtig wiedergegeben zu haben.

Wenn ich das dann betr. Namibia richtig verstanden habe, laufen die o. a. Einsprüche eigentlich nur auf Entschädigungsfragen, Ein- oder Nichteihaltung gesetzlicher vorgeschriebener Bürgerinformationen und -konsulationen, UVP-Verfahrensfragen udgl. hinaus. Es können Nachbesserungen dazu erwirkt werden, aber nicht eine Einstellung des Projektes selber.

@Die Gesetzeslage in der USA erinnere ich mich an die vielen Berichte und Debatten zu Beginn des Fracking-Booms, als viele Grundeigentümer herausfanden, dass sie sich gegen Fracking auf ihren Grundstücken nicht wehren konnten. Sie hatten nämlich, aus Unkenntnis, mangelhafter Beratung, Desinteresse oder was immer, einen Kaufvertrag unterzeichnet, mit dem sie nur die OBERFLÄCHENNUTZUNG erworben hatten. Alles darunter blieb im Eigentum der Verkäufer oder Vorverkäufer und diese hatten die Nutzung an die Förderfirmen verkauft. Pech für die Nutzer, das Recht und Kleingedruckte is a Hund.
Letzte Änderung: 11 Mai 2021 11:45 von loser.
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11 Mai 2021 12:18 #615659
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Wenn ich das dann betr. Namibia richtig verstanden habe, laufen die o. a. Einsprüche eigentlich nur auf Entschädigungsfragen, Ein- oder Nichteihaltung gesetzlicher vorgeschriebener Bürgerinformationen und -konsulationen, UVP-Verfahrensfragen udgl. hinaus. Es können Nachbesserungen dazu erwirkt werden, aber nicht eine Einstellung des Projektes selber.
So wird es wohl sein, wobei was man so liest (aktueller AZ-Artikel) sich das Projekt eh wegen Unwirtschaftlichkeit selbst einstellen soll. Wenn mit einer geringen Wahrscheinlichkeit nur Barrel in Millionenumfang und eben nicht mit einer hohen Wahrscheinlichkeir Barrel in Milliardenhöhe förderungswürdig sind, lohnt es sich wohl kaum....?!

Man muss auch immer im Hinterkopf haben, dass ReconAfrica bisher eine Explorationslizenz hat. Sie haben noch keine Abbaulizenz, die es erst zu beantragen und genehmigen gilt.

Viele Grüße
Christian
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