THEMA: Vorstoß aus Regierung: Gutscheine statt Erstattung
08 Apr 2020 00:34 #585695
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  • MichaelAC am 08 Apr 2020 00:34
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Hallo waldfee.

Du hast eine freie Entscheidung getroffen und 1 Jahr im Voraus 7000€ angezahlt. Das stellt sich jetzt als sehr ungünstig heraus, das bestreite ich doch gar nicht. Es tut mir leid für dich, ich würde mich darüber auch ärgern, aber über mich.
Ich bestreite auch nicht, dass die meisten Firmen es jetzt extrem schwer haben.
Aber ich finde es falsch, andere dafür verantwortlich zu machen. Du bist verantwortlich (nicht schuld, das meine ich überhaupt nicht - aber das sind die Fluggesellschaften auch nicht) - und die Energie kannst du sicher woanders besser brauchen.
Viele Grüße, Michael
Letzte Änderung: 08 Apr 2020 00:35 von MichaelAC.
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08 Apr 2020 07:17 #585698
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  • motorradsilke am 08 Apr 2020 07:17
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waldfee schrieb:
waldfee schrieb:
Michael AC.
Zitat:
Ich kann mich noch erinnern (90er Jahre?), dass die Tickets gebucht wurden und ca. 4 Wochen vorher bezahlt werden mussten. Dann kamen die ersten Tarife "sofort zahlen, dafür ist es billiger" ... und praktisch jeder hat nur noch die genommen.
Beitrag MichaelAC...-
Und auch dieses Zitat hatte nicht mit meinem Beitrag zu tun.

Nochmal im Klartext: Ich bezahle ein ganzes Jahr im Voraus 3 Flüge , im Gesamtwert von ca. 7000 + 20% Reisepreisanzahhlung . Ich bin doch nicht die Bank der Fluggesellschaft und des Reisebüros. Hätten die nicht schon lange Insolvenz anmelden müssen, wenn sie ein Jahr im Voraus von meinem Geld leben???! In diesem Jahr wird niemand mehr verreisen .... Wir, Firma an Sohn übergeben, wollten uns mit Nachzügler, der gerade 18 geworden ist, diese eine tolle letzte gemeinsame Reise gönnen.

Jetzt geht es mal gerade nicht um Urlaub , sondern um die Existenz unserer MITARBEITER

Wer normal und klar denken kann, weiß , dass in diesem Jahr niemand mehr froh und glücklich reisen kann


Und die ach so unverschämten Fluggesellschaften, die bei Ticketkauf den kompletten Preis bezahlt haben wollen.

Jetzt stellt euch doch mal vor, der Elektriker , Tischler, Autowerkstatt... alle wollen Vorkasse.... Hallo?

Aber es wird genau so kommen, denn sie werden sich ihre Kunden aussuchen dürfen. Danach....

Die Reisebranche nicht.
[/quote]

Du erwartest also allen Ernstes, das die Fluggesellschaft dir jetzt die Kosten für deine Flüge erstattet? Weil du der Meinung bist, dass man im Dezember nicht reisen kann bzw. weil du im Dezember nicht reisen willst.
Niemand kann doch jetzt voraussagen, was im Dezember ist. Vielleicht gibt es bis dahin doch eine Impfung, vielleicht Medikamente, vielleicht verschwindet das Virus auch, so wie es das SARS Virus damals getan hat. Vielleicht ist es in Ländern ohne vernünftige medizinische Versorgung und ohne Chance auf soziale Distanz auch "durch". Und dann sind gerade diese Länder darauf angewiesen, dass Touristen kommen. Niemand kann das derzeit wissen.
Ich jedenfalls gehe noch recht fest davon aus, dass ich im Oktober in die USA fliege.

Dass du deine Flüge ein Jahr im Voraus bezahlst, war dir doch vorher klar. Das hast du doch so akzeptiert bei der Buchung. Hättest du ja nicht machen müssen. Dass da immer was dazwischen kommen kann, muss eigentlich ( um mit deinen Worten zu sprechen) jeder klar denkende Mensch wissen. Und gerade dann, wenn man selbständig ist.
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08 Apr 2020 09:03 #585702
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  • Burkhard am 08 Apr 2020 09:03
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ob ich eine (frühe oder nicht) Anzahlung leiste liegt bei mir selber. Ich habe die Wahl mir ein passendes Angebot auszusuchen oder auf die Reise zu verzichten, das ist der Stand bei Vertragsabschluss.

Was nicht geht, ist bei Stornierungen, auch aufgrund von "amtlichen" Reisewarnungen" und damit einhergehenden Stornierungen des Anbieters (egal ob Veranstalter oder Airline), auf einen Gutschein verwiesen zu werden.
Wenn ich selbst nicht mehr reisen möchte, muss ich das nach dem von mir eingegangenen Vertrag selber verantworten. Wenn die Airline/Veranstalter nicht mehr fliegen möchte, dann müssen die auch das Geld zurückzahlen, und das nicht erst mit einem Vorlauf von 1,5 Jahren.
Die können mir ersatzweise einen Gutschein anbieten, ich entscheide dann ob ich annehme oder nicht = neuer Vertrag.

Es geht hier um Rechtsbruch, also darum, dass die Anbieter einen bestehenden Vertrag einseitig verändern wollen und sogar die Regierung da noch per Gesetz mitspielen möchte.
Gruß
Burkhard
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08 Apr 2020 10:16 #585708
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  • waldfee am 08 Apr 2020 10:16
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motorradsilke schrieb:
waldfee schrieb:
waldfee schrieb:
Michael AC.
Zitat:
Ich kann mich noch erinnern (90er Jahre?), dass die Tickets gebucht wurden und ca. 4 Wochen vorher bezahlt werden mussten. Dann kamen die ersten Tarife "sofort zahlen, dafür ist es billiger" ... und praktisch jeder hat nur noch die genommen.
Beitrag MichaelAC...-
Und auch dieses Zitat hatte nicht mit meinem Beitrag zu tun.

Nochmal im Klartext: Ich bezahle ein ganzes Jahr im Voraus 3 Flüge , im Gesamtwert von ca. 7000 + 20% Reisepreisanzahhlung . Ich bin doch nicht die Bank der Fluggesellschaft und des Reisebüros. Hätten die nicht schon lange Insolvenz anmelden müssen, wenn sie ein Jahr im Voraus von meinem Geld leben???! In diesem Jahr wird niemand mehr verreisen .... Wir, Firma an Sohn übergeben, wollten uns mit Nachzügler, der gerade 18 geworden ist, diese eine tolle letzte gemeinsame Reise gönnen.

Jetzt geht es mal gerade nicht um Urlaub , sondern um die Existenz unserer MITARBEITER

Wer normal und klar denken kann, weiß , dass in diesem Jahr niemand mehr froh und glücklich reisen kann


Und die ach so unverschämten Fluggesellschaften, die bei Ticketkauf den kompletten Preis bezahlt haben wollen.

Jetzt stellt euch doch mal vor, der Elektriker , Tischler, Autowerkstatt... alle wollen Vorkasse.... Hallo?

Aber es wird genau so kommen, denn sie werden sich ihre Kunden aussuchen dürfen. Danach....

Die Reisebranche nicht.

Du erwartest also allen Ernstes, das die Fluggesellschaft dir jetzt die Kosten für deine Flüge erstattet? Weil du der Meinung bist, dass man im Dezember nicht reisen kann bzw. weil du im Dezember nicht reisen willst.
Niemand kann doch jetzt voraussagen, was im Dezember ist. Vielleicht gibt es bis dahin doch eine Impfung, vielleicht Medikamente, vielleicht verschwindet das Virus auch, so wie es das SARS Virus damals getan hat. Vielleicht ist es in Ländern ohne vernünftige medizinische Versorgung und ohne Chance auf soziale Distanz auch "durch". Und dann sind gerade diese Länder darauf angewiesen, dass Touristen kommen. Niemand kann das derzeit wissen.
Ich jedenfalls gehe noch recht fest davon aus, dass ich im Oktober in die USA fliege.

Dass du deine Flüge ein Jahr im Voraus bezahlst, war dir doch vorher klar. Das hast du doch so akzeptiert bei der Buchung. Hättest du ja nicht machen müssen. Dass da immer was dazwischen kommen kann, muss eigentlich ( um mit deinen Worten zu sprechen) jeder klar denkende Mensch wissen. Und gerade dann, wenn man selbständig ist.[/quote]

Ja, das erwarte ich, denn ich habe das Recht zu stornieren. So steht es in den AGBs. Und sollte sich anschließend herausstellen, dass die Reise / der Flug nicht stattfinden konnte, so habe ich auch Anspruch auf die Stornokosten.
Verträge können nicht einseitig geändert werden. Ich will keinen Gutschein.
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08 Apr 2020 10:55 #585711
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Hallo Burkhard,

der (und auch dein) Gedankenfehler ist, den Rechtsanspruch auf Rückzahlung bei Nichtleisten des Dienstleisters gleich zu setzen mit Es fließt auch Geld.

Das ist ein sehr weit verbreiteter Irrtum, dass ein Zahlungsanspruch auch bedeutet, dass man sein Geld bekommt.
Verkürzt ausgedrückt: Du hast letztendlich nur den Anspruch, auf einer Gläubigerliste eingetragen zu werden. Der gerichtlich bestellte Sachwalter (früher: Insolvenzverwalter) muss alle Gläubiger gleich behandeln und legt am Ende eine Auszahlungsquote fest.
Und der Insolvenzverwalter prüft auch (dazu ist er gesetzlich verpflichtet), ob er Geld, was kurz vor einer Insolvenz an "Rechte-Inhaber" geflossen ist, zurück fordern muss. Denn die Gleichbehandlung ist in der INSO (Insolvenzordnung) sehr zwingend geregelt.

Was eine große Insolvenzwelle für dich als "Rechtsanspruch-Haber" bedeutet, hat Carsten Möhle hier sehr gut beschrieben.
Also: Die geplante Gutscheinlösung ist eine deutliche Verbesserung gegenüber dem heutigen Rechtsanspruch auf Rückzahlung.
Und weder eine "Frechheit" (kein Zitat von dir, aber andere haben das so geschrieben) von den Fluggesellschaften noch von der Regierung, sondern adäquates Reagieren auf die Krisenreaktion.

PS: Selbstverständlich können Verträge "einseitig geändert" werden. Das ist rechtlich explizit vorgesehen, z.B. bei höhere Gewalt, Naturkatastrophen und viele mehr. Es gibt den rechtlichen Begriff "aus wichtigem Grund", bei dem das Wort "wichtig" umgangssprachlich eher mit "äußerst schwerwiegend" zu übersetzen ist. Praktisch jeder Vertrag ist aus wichtigem Grund einseitig kündbar, wobei die Hürden ggü. Privatleuten höher sind als zwischen Firmen.
Viele Grüße, Michael
Letzte Änderung: 08 Apr 2020 10:59 von MichaelAC.
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08 Apr 2020 11:07 #585713
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  • Markus615 am 08 Apr 2020 11:07
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waldfee schrieb:
Ja, das erwarte ich, denn ich habe das Recht zu stornieren. So steht es in den AGBs. Und sollte sich anschließend herausstellen, dass die Reise / der Flug nicht stattfinden konnte, so habe ich auch Anspruch auf die Stornokosten.
Verträge können nicht einseitig geändert werden. Ich will keinen Gutschein.

Hallo waldfee,

bist Du Dir da mit den AGB (was soll das "s" dahinter?) ganz sicher? Normalerweise hängt das von der Ticket Kategorie ab und bei der Buchung muss man aufpassen welches Ticket man bucht. Da gibt es dann von "kostenlos" stornieren über 150 € für Stornierung bzw. kostenlose Umbuchung bis 300 € für die Stornierung pro Ticket alles bis hin zum umbuchbar aber nicht stornierbar. Das steht in der Regel auch nicht in den AGB.

sollte der Flug nicht stattfinden so hast Du Anspruch auf Rückerstattung des Ticketpreises erst zu dem Zeitpunkt an dem klar wird, dass der Flug nicht stattfinden wird und nicht Monate im voraus. Solltest Du den Flug stornieren, dann hat die Airline auf jeden Fall Anspruch auf die Stornokosten unabhängig, ob der Flug zu einem späteren Zeitpunkt stattfinden wird oder nicht.

Stimmt Verträge können durch keine Partei einseitig geändert werden. Das einzige was sich ändern kann ist die Gesetzeslage. Ändert sich ein Gesetz kann es durchaus sein, dass sich das auch auf bestehende Verträge auswirkt.

Wenn Du keinen Gutschein willst. Dann warte ab oder wenn Du Dir ganz sicher bist, dass Du kostenfrei stornieren kann, dann mache das und verlange den Flugpreis zurück.

Gruß Markus
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