THEMA: Entschädigung Flugverschiebung Air Namibia
18 Aug 2019 19:30 #565054
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  • boris am 18 Aug 2019 19:30
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Hallo an alle,

www.fairplane.de/ratgeber/codesharing/

Wenn AN fliegt, muss man sich an die wenden, wenn ich das nicht komplett falsch verstehe.

Gruß Boris
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18 Aug 2019 19:38 #565057
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  • Makra am 18 Aug 2019 19:38
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MichaelAC schrieb:

1. Wer in Europa landet oder startet, unterliegt den EU-Entschädigungsregelungen.
zu 1: Alle Flüge von Air Namibia, die in FRA starten oder landen oder landen, fallen darunter.

Bei Start ja, aber nicht landen, denn Air Namibia ist keine europäische Airline. Wir hatten einen vergleichbaren Fall mit SAA
Liebe Grüße
Makra
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18 Aug 2019 19:53 #565059
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MichaelAC schrieb:
Hallo.

1. Wer in Europa landet oder startet, unterliegt den EU-Entschädigungsregelungen.
2. Entschädigungspflichtig ist die Ticket-ausstellende Gesellschaft.

zu 1: Alle Flüge von Air Namibia, die in FRA starten oder landen oder landen, fallen darunter.
zu 2: Wenn Condor das Ticket ausstellt, ist Condor dein Vertragspartner. Dass die Condor-Hotline den Auftrag hat, etwas anderes zu sagen, ist aus vielen Foren bekannt und dient zum abwimmeln von berechtigten Ansprüchen.

Wer sich selbst nicht zutraut (oder die Zeit, Nerven oder Geld für Anwalt nicht hat oder aufbringen will), wende sich an eine der vielen Portale, die dies gegen 25-35% Erfolgsprämie machen.

Leider Nein:


Für wen gilt die EU-Fluggastrechteverordnung?

Fluggäste mit gültigem Ticket und Buchungsbestätigung
Fluggäste, deren Flug entweder in der EU startet oder von einer Fluggesellschaft mit Sitz in der EU ausgeführt wird und in der EU landet.

Die ausführende Airline AN ist hier maßgeblich und diese ist keine Fluggesellschaft mit ihrem Sitz in der EU

Kann man alles wunderbar auf z.B. www.flightright.de nachlesen.

Es handelte sich bei dem o.g. Flug nicht um ein Wetlease sondern vermutlich um einen Codesharing Flug bei dem es darauf ankommt was auf dem Ticket als "operated" steht.

Genannte Verspätung von WDH nach FRA Beispiel:
Gebucht bei Condor (DE) und durchgeführt von Air Namibia (AN) = 0 Entschädigung
Gebucht bei AN und durchgeführt von DE = ggf. 600€ Entschädigung nach EU-Verordnung 261/2004
Letzte Änderung: 18 Aug 2019 20:14 von Gila.Bend.
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MichaelAC schrieb:
Hallo.

1. Wer in Europa landet oder startet, unterliegt den EU-Entschädigungsregelungen.
2. Entschädigungspflichtig ist die Ticket-ausstellende Gesellschaft.

zu 1: Alle Flüge von Air Namibia, die in FRA starten oder landen oder landen, fallen darunter.
zu 2: Wenn Condor das Ticket ausstellt, ist Condor dein Vertragspartner. Dass die Condor-Hotline den Auftrag hat, etwas anderes zu sagen, ist aus vielen Foren bekannt und dient zum abwimmeln von berechtigten Ansprüchen.

Wer sich selbst nicht zutraut (oder die Zeit, Nerven oder Geld für Anwalt nicht hat oder aufbringen will), wende sich an eine der vielen Portale, die dies gegen 25-35% Erfolgsprämie machen.

sorry aber das stimmt einfach nicht. ich hab alles durch.
Niemand ist zuständig und wir bekommen absolut gar nichts. Die Portale haben uns mitgeteilt dass wir keinen Anspruch hjaben und ein befreundeter Anwalt ebenso. Wir bekommen nicht mal die real entstandenen Kosten erstattet.

Haken dran und fertig.

Wir haben daraus gelernt. Flieg mit Airlines die ihre Flugzeuge regelmässig warten und die eine Flotte > 2 Flieger haben. Wenn die finanziell einigermassen gut dastehen kannst du buchen und in aller Regel geht das glatt.

Sämtliche südafrikanische Airlines gehören für uns nicht mehr dazu. Zumal sie meistens ja nicht einmal finanzielle Vorteile für den ganzen Ärger bieten. Der einzige Bonus ist der Direktflug im Fall Air Namibia.
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Hallo Seyko

So ist es, in Bezug auf die EU-Verordnung 261/2004 .

Eine Kulanzregelung wäre davon natürlich nicht betroffen.

Schau meinen Beitrag über Deinem.

Gerade bei der EU-Verordnung 261/2004, die die Entschädigungen regelt, wird sehr viel geschrieben, das nicht korrekt ist.
Letzte Änderung: 18 Aug 2019 20:16 von Gila.Bend.
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18 Aug 2019 20:19 #565064
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Ich sag mal so: Selbst wenn grundsätzlich ein Anspruch gegen Air Namibia bestehen würde, müßte der auch durchgesetzt werden. Ich z.B. hätte wenig Lust, gutes Geld schlechtem Geld nachzuwerfen und zu versuchen, in Namibia oder Südafrika einen Titel zu erlangen und zu vollstrecken. Und eine Fluglinie, die freiwillig zahlt? Egal, wie gut der Ruf ist, die möchte ich gerne sehen.

Yanjep
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