MichaelAC schrieb:
Hallo.
1. Wer in Europa landet oder startet, unterliegt den EU-Entschädigungsregelungen.
2. Entschädigungspflichtig ist die Ticket-ausstellende Gesellschaft.
zu 1: Alle Flüge von Air Namibia, die in FRA starten oder landen oder landen, fallen darunter.
zu 2: Wenn Condor das Ticket ausstellt, ist Condor dein Vertragspartner. Dass die Condor-Hotline den Auftrag hat, etwas anderes zu sagen, ist aus vielen Foren bekannt und dient zum abwimmeln von berechtigten Ansprüchen.
Wer sich selbst nicht zutraut (oder die Zeit, Nerven oder Geld für Anwalt nicht hat oder aufbringen will), wende sich an eine der vielen Portale, die dies gegen 25-35% Erfolgsprämie machen.
Leider Nein:
Für wen gilt die EU-Fluggastrechteverordnung?
Fluggäste mit gültigem Ticket und Buchungsbestätigung
Fluggäste, deren Flug entweder in der EU startet
oder von einer Fluggesellschaft mit Sitz in der EU ausgeführt wird und in der EU landet.
Die ausführende Airline AN ist hier maßgeblich und diese ist keine Fluggesellschaft mit ihrem Sitz in der EU
Kann man alles wunderbar auf z.B.
www.flightright.de nachlesen.
Es handelte sich bei dem o.g. Flug nicht um ein Wetlease sondern vermutlich um einen Codesharing Flug bei dem es darauf ankommt was auf dem Ticket als "operated" steht.
Genannte Verspätung von WDH nach FRA Beispiel:
Gebucht bei Condor (DE) und durchgeführt von Air Namibia (AN) = 0 Entschädigung
Gebucht bei AN und durchgeführt von DE = ggf. 600€ Entschädigung nach EU-Verordnung 261/2004