THEMA: Entschädigung Flugverschiebung Air Namibia
18 Aug 2019 20:42 #565067
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  • aos am 18 Aug 2019 20:42
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Hallo Christoph,

dir steht ein Schadensersatzanspruch nach nationalem Recht (BGB) zu. Siehe dazu den von Marie verlinkten Artikel: namibia-forum.ch/for...tml?start=306#563869

Bei der Inanspruchnahme von Schadensersatz nach BGB ist dein Anspruchsgegner dein Vertragspartner = Condor.

Viele Grüße
Axel
Letzte Änderung: 18 Aug 2019 20:43 von aos.
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18 Aug 2019 20:48 #565069
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  • MichaelAC am 18 Aug 2019 20:48
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Hallo Gila.Bend
Fluggäste mit gültigem Ticket und Buchungsbestätigung
Fluggäste, deren Flug entweder in der EU startet oder von einer Fluggesellschaft mit Sitz in der EU ausgeführt wird und in der EU landet.

Die ausführende Airline AN ist hier maßgeblich und diese ist keine Fluggesellschaft mit ihrem Sitz in der EU

Kann man alles wunderbar auf z.B. www.flightright.de nachlesen.

Danke, ich habe was gelernt und mein vorschnelles Halbwissen in meinem Beitrag korrigiert.
Viele Grüße, Michael
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18 Aug 2019 20:54 #565070
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  • Gila.Bend am 18 Aug 2019 20:54
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aos schrieb:
Hallo Christoph,

dir steht ein Schadensersatzanspruch nach nationalem Recht (BGB) zu. Siehe dazu den von Marie verlinkten Artikel: namibia-forum.ch/for...tml?start=306#563869

Bei der Inanspruchnahme von Schadensersatz nach BGB ist dein Anspruchsgegner dein Vertragspartner = Condor.

Viele Grüße
Axel

Bei dem verlinkten Artikel geht es um einen Flug von FRA nach WDH = EU Recht und darum ob zu den 600€ Entschädigung noch weitere Zahlungen geleistet werden müssen.

Im Beispiel des TO geht es aber von WDH nach FRA mit einer Nicht-EU-Airline.
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18 Aug 2019 21:10 #565074
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  • aos am 18 Aug 2019 20:42
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Gila.Bend schrieb:
aos schrieb:
Hallo Christoph,

dir steht ein Schadensersatzanspruch nach nationalem Recht (BGB) zu. Siehe dazu den von Marie verlinkten Artikel: namibia-forum.ch/for...tml?start=306#563869

Bei der Inanspruchnahme von Schadensersatz nach BGB ist dein Anspruchsgegner dein Vertragspartner = Condor.

Viele Grüße
Axel

Bei dem verlinkten Artikel geht es um einen Flug von FRA nach WDH = EU Recht und darum ob zu den 600€ Entschädigung noch weitere Zahlungen geleistet werden müssen.

Im Beispiel des TO geht es aber von WDH nach FRA mit einer Nicht-EU-Airline.
Das ist nicht von Bedeutung.
Es geht vielmehr darum, dass der Pauschal-EU-Schadensersatz nicht den nationalen Schadenersatzanspruch nach BGB ersetzt.

OT: Der Kläger wollte zwei Mal für einen Vorfall entschädigt werden (nach EU-Verordnung und BGB), was meiner Meinung nach zu recht verneint wurde.
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19 Aug 2019 09:35 #565105
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  • Yoda911 am 19 Aug 2019 09:35
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Danke für die vielen Rückmeldungen, die einen Nicht-Juristen doch ein bisschen verzweifeln lassen. Sieht also wohl nach Lehrgeld aus. Beim nächsten Mal würden wir uns wahrscheinlich dumm stellen, einfach abends auflaufen und dann ein Hotel besorgen und bezahlen lassen. Unsere Nettigkeit, alles selbst zu stornieren und umzuorganisieren, hat uns jetzt Urlaubszeit und zusätzlich noch Geld gekostet.
Übrigens: Condor wurde hier zwar diskutiert, hat aber nichts mit meiner Frage zu tun und war nicht beteiligt, wir haben den Rückflug direkt bei AN gebucht.
Christoph
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19 Aug 2019 10:19 #565107
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Sorry, hatte das so verstanden, dass ihr bei condor gebucht hattet und AN den flug durchführte.
So kannst du dich nur an AN wenden.
Letzte Änderung: 19 Aug 2019 10:20 von aos.
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