Hallo Bernd,
deine Ausführungen sind nicht korrekt. Die Quarantäneverpflichtung ist unabhängig vom Gesundheitsamt. Es ist auch egal ob digital oder manuell ausgefüllt. Es ist definiert, dass man sich nach Aufenthalt in einem Virusvariantengebiet unverzüglich in Quarantäne begeben muss. Auch manuell ausgefüllte Formulare werden nach Eingang beim Gesundheitsamt wie digitale behandelt. Die Antwort für beide Meldungen hängt rein von der Personalkapazität des Gesundheitsamtes ab.
Hallo Poldi,
in den FAQ steht, dass du keine behördliche Absonderungsanordnung benötigst, also kein Schriftstück:
"Eine behördliche Absonderungsanordnung ist damit für die Geltendmachung des Entschädigungsanspruchs (der nur im Ausnahmefall besteht, siehe nächste Frage) jeweils nicht notwendig. Die betreffenden Personen haben nach der Einreiseverordnung unverzüglich die zuständige Behörde zu kontaktieren. Die Verpflichtung ist durch eine digitale Einreisemeldung unter
www.einreiseanmeldung.de zu erfüllen. Sie erhalten eine Bestätigung der erfolgreichen digitalen Einreiseanmeldung. Soweit eine digitale Einreiseanmeldung in Ausnahmefällen nicht möglich war, ist die Verpflichtung durch Abgabe einer schriftlichen Ersatzanmeldung zu erfüllen. Soweit sich die betreffende Person nicht unverzüglich bei der zuständigen Behörde meldet (Obliegenheitspflicht) und sie daher keine Bestätigung vorlegen kann, muss sie auf sonst geeignete Weise nachweisen, dass sie die Absonderungsverpflichtung beachtet und durchgeführt hat. Die Beweispflicht liegt beim Antragsteller."
Grüße Wolfgang