THEMA: Corona - Abflug aus Heimatland
06 Dez 2020 18:44 #600642
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  • rik m. am 06 Dez 2020 18:44
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Na, jetzt haben die Bayern auch Ausgangsbeschränkungen:

Es gilt eine landesweite Ausgangsbeschränkung. Das Verlassen der eigenen Wohnung ist daher nur noch mit triftigen Gründen möglich. Zu den triftigen Gründen gehören insbesondere:
(...)
Versorgungsgänge, der Einkauf in den nach der 9. BayIfSMV geöffneten Geschäften und der Besuch der nach der 9. BayIfSMV geöffneten Dienstleistungsbetriebe (inkl. Weihnachtsbesorgungen)
(...)

Ist der Flughafen ein Dienstleistungsbetrieb nach der 9. BayIfSMV? Ich kenne mich in Wirtschaft / Recht nicht aus...
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06 Dez 2020 19:34 #600643
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  • geyer-kf am 06 Dez 2020 19:34
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rik m. schrieb:
Na, jetzt haben die Bayern auch Ausgangsbeschränkungen:
Ist der Flughafen ein Dienstleistungsbetrieb nach der 9. BayIfSMV? Ich kenne mich in Wirtschaft / Recht nicht aus...

Diese Frage stellen wir uns auch gerade! Solange der Flug nicht storniert wird würde ich Sie aber aktuell mit "Ja" beantworten.
Gruß
Johannes
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07 Dez 2020 21:30 #600747
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  • geyer-kf am 06 Dez 2020 19:34
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Einziger Hinweis auf Flugverkehr:
§ 8
Öffentliche Verkehrsmittel, Schülerbeförderung, Reisebusse
1. Im öffentlichen Personennah- und -fernverkehr und den hierzu gehörenden Einrichtungen besteht für Fahr- und Fluggäste sowie für das Kontroll- und Servicepersonal, soweit es in Kontakt mit Fahr- und Fluggästen kommt, Maskenpflicht.
2. Satz 1 gilt entsprechend für die Schülerbeförderung im freigestellten Schülerverkehr.
3. Touristische Busreisen sind untersagt.
Gruß
Johannes
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08 Dez 2020 18:52 #600832
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  • dergnagflow am 08 Dez 2020 18:52
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Hallo Gina,
GinaChris schrieb:
Das ist noch die "alte" Verordnung, die seit Oktober gilt.
Die neue (die mit der Quarantäne aus Staaten mit 14-Tage Inzidenz von über 100) gilt ja erst ab 19.12. Und wird daher auch erst am 19.12. 00:00 im RIS veröffentlicht.

lg Wolfgang
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08 Dez 2020 19:18 #600834
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  • dergnagflow am 08 Dez 2020 18:52
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rik m. schrieb:
Na, jetzt haben die Bayern auch Ausgangsbeschränkungen:

Es gilt eine landesweite Ausgangsbeschränkung. Das Verlassen der eigenen Wohnung ist daher nur noch mit triftigen Gründen möglich. Zu den triftigen Gründen gehören insbesondere:
(...)
Versorgungsgänge, der Einkauf in den nach der 9. BayIfSMV geöffneten Geschäften und der Besuch der nach der 9. BayIfSMV geöffneten Dienstleistungsbetriebe (inkl. Weihnachtsbesorgungen)
(...)

Ist der Flughafen ein Dienstleistungsbetrieb nach der 9. BayIfSMV? Ich kenne mich in Wirtschaft / Recht nicht aus...

Ihr habt genau denselben undurchsichtigen juristischen Pallawatsch beieinander wie wir.
So wie ich das bei uns gesehen habe (und wie es an den Flughäfen auch gängige Praxis war), ist ein Flughafen genau ein offener Dienstleistungsbetrieb. Dessen Dienstleistung du in Anspruch nehmen kannst.
Es gab auch in Österreich meines Wissens nach niemanden, der in den letzten drei Wochen von seiner Urlaubsreise von der Polizei zurückgehalten wurde.

lg Wolfgang
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09 Dez 2020 07:53 #600857
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  • GinaChris am 09 Dez 2020 07:53
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dergnagflow schrieb:
Hallo Gina,
GinaChris schrieb:
Das ist noch die "alte" Verordnung, die seit Oktober gilt.
Die neue (die mit der Quarantäne aus Staaten mit 14-Tage Inzidenz von über 100) gilt ja erst ab 19.12. Und wird daher auch erst am 19.12. 00:00 im RIS veröffentlicht.

lg Wolfgang

Es ist jene konsolidierte Fassung die seit 9.Dez und bis es eine neue gibt gilt; siehe Überschrift
Gruß Gina
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