Oberfranke schrieb:
... inkl. weitere 89 Punkte zur Landreform, u.a. sollen ausländische Farmbesitzer die nicht ständig im Lande sind, enteignet werden !!!!!!
Die Änderungen der Gesetze sollen aber nicht rückwirkend gelten ...
Als Tourist
kann ich das alles gelassen verfolgen. Diejenigen von euch, die dort als Ausländer Eigentum haben, werden das mit einer gewissen Unruhe verfolgen.
Was ich an deiner Aussage, lieber (Ex-)Oberfranke (war in Oberfranken übrigens letzte Woche; sehr schöner Teil von Deutschland
), nicht verstehe, ist die Aussage bzgl. "rückwirkend nicht relevant":
Wenn ich als Ausländer keine Farmen (auch nicht zu 49 % oder weniger) mehr kaufen kann, und wenn die Bedingungen "ständig im Lande leben" etc. aber gelten sollen, dann kann dies ja nur für bereits bestehende Eigentumsverhältnisse relevant sein. Also wer dort eine Farm hat und nicht ständig vor Ort ist, wird enteignet !? Oder wie kann ich das sonst deuten. Das wäre z. B. für Ababis relevant. Eigentümer lebt in D, Tochter (Deutsche) verwaltet dort die Farm (die auch als Gästefarm unter uns Fomis beliebt ist - ich war auch schon 3 Mal dort
). Also würde der Eigentümer als Ausländer enteignet, weil er nicht dort lebt. Wenn das nicht so wäre, wäre die Aussage "muss ständig vor Ort sein" und "gilt nicht für Altfälle" die richtige. Aber was würde dann die Aussage "muss ständig vor Ort sein" für eine Relevanz haben, wenn es für Altfälle nicht gilt und Ausländer sowieso nichts mehr kaufen dürfen?
Na ja, vielleicht bringen die nächsten Wochen Klarheit.
Auf jeden Fall würde ich, wenn ich dort eine Immobilie hätte, verkaufen, bevor ein Überangebot am Markt ist. Ich gehe insbesondere bei Immobilien, die in Städten liegen, von einem sinkenden Preisniveau aus (weniger Käufer ohne die Ausländer) - was die Regierung mit Ihrer Reform (neben anderen Interessen) bewirken will. Es waren in den letzten Jahren bekanntlich Preissteigerungen im Immobilienmarkt gegeben, die extrem waren.