Sabine26 schrieb:
Heißt das im Umkehrschluss, man ist geflogen, als es noch keine Reisewarnung gab, dann kommt die Reisewarnung, Flüge werden eingestellt, aber man holt noch alle raus, die vor der Reisewarnung geflogen sind?
Letztes Jahr im Sommer hatte Lufthansa eine Rückholgarantie verkündet. Die beinhaltete nicht, dass der ursprünglich gebuchte Flug stattfindet, aber zumindest das Lufthansa einen irgendwie (irgendwann) zurück bringen wird, da der Staat ja weitere Rückholaktionen ausgeschlossen hat. Vielleicht mal nachfragen, ob die Garantie noch gilt? Ansonsten stellt man sich in einigen Aspekten ggf. rechtlich schlechter, wenn zu Reiseantritt bereits eine Reisewarnung besteht.
Einige Auslandsreisekrankenversicherungen und andere Versicherungen (gerade ältere Policen) haben einen Leistungsausschluss in den Versicherungsbedingungen zu stehen, wenn bei Reisebeginn bereits eine Reisewarnung vorliegt. Man ist dann nicht nur nicht gegen Corona krankenversichert sondern überhaupt nicht mehr krankenversichert. Da sollte man vorher die Versicherungsbedingungen durchlesen (und zwar wirklich die, die für die eigene Police gelten und nicht die, die man heute auf der Website für heute neu abgeschlossene Versicherungen findet). Das Problem lässt sich heilen, in dem man im Zweifelsfall eine neue Auslandsreisekrankenversicherung abschließt, die diese Klauseln nicht enthält.
Wenn zu Reisebeginn bereits eine Reisewarnung vorliegt und man dann nach der Reise tatsächlich nicht rechtzeitig zur Arbeit erscheinen kann, weil es keine Flüge gibt oder man in Quarantäne muss, entfällt höchstwahrscheinlich die Lohnfortzahlung. Man hat sich ja wissentlich und vorsätzlich der Gefahr ausgesetzt, nicht wieder rechtzeitig zur Arbeit erscheinen zu können. Ggf. drohen weitere arbeitsrechtliche Probleme. Weil höchstrichterliche Urteile zu dem Themenkomplex noch fehlen, sind arbeitsrechtliche Probleme nur eine potentielle Gefahr und keine Gewissheit. Man sollte sich aber auch nicht in absoluter Sicherheit wägen, nur weil man irgendwo im Internet eine juristische Beurteilung gefunden hat, die einem gefällt. Die Beurteilung durch Juristen fällt definitiv unterschiedlich aus.
Grüße, Torsten