Hallo Hanne,
die Erklärung ist die: Der Autoverleiher hat nichts in den Händen, da der Kreditkarteninhaber jeder Abbuchung explizit zustimmen muß. ( Das gilt z.B. auch für verbrannte Kupplungen oder andere Schäden)
Das heißt, der Kreditkarteninhaber kann den blockierten / abgebuchten Kautionsbetrag mit einem Klick bei seiner Kreditkartenfirma wieder zurückbuchen lassen.
Dem Autoverleiher bleibt dann nichts anderes übrig, als vor einem Gericht im Land des Autoleihers den Schädiger zu verklagen. Oder Alternativ: Er hindert den Schädiger seines Betriebsvermögens so lange an der Ausreise, bis der Betrag unwiederruflich auf seinem Konto ist. In Namibia sieht die Polizei das wegen der hohen Schadenssummen oft als "Gefahr im Verzug" und unterstützt die Autoverleiher beim Festsetzen.
Problematisch für unser Rechtsverständnis ist, dass es in der Praxis eine Umkehrung der Beweislast ist und erst einmal eine Schuldvermutung ist, statt Unschuldsvermutung bis zur Klärung des Sachverhaltes.
Da nun mal die Welt nicht nur am Deutschen Wesen genesen möchte, haben wir bei Autoverleihern vor Ort eine andere Rechtssituation.
Buchung über Europäische Kataloge verändert zwar den Gerichtsstand, man hat dann aber mit den Rechtsabteilungen großer Konzerne zu tun.
Die Arschlochnummern von Miewagenleihern sind in den letzten beiden Jahren gemäß Gesprächen mit verschiedenen Autoverleihern gestiegen. Unerfahrene mit den falschen Fahrzeugen im Moremi, unbelehrbare, die am ersten Tag bereits große Strecken zurücklegen wollen, machen die Autoverleiher nervöser und restriktiver.
Mi sonnigen Grüßen aus Bagamoyo
Carsten Möhle