PuffiThemenstarter49 Beiträge · seit 201115. Nov. 2016 · #1Hallo Leute, seit drei Wochen sind wir von unserer Tour durch Nam Und Bots zurück. Wir waren betroffen von der 20stündigen Verspätung des AN- Fluges von Frankfurt nach Windhoek am 14.09. Wir haben eine Schadensersatzforderung (oder wie das heisst)
bei AN eingereicht und heute die Nachricht bekommen, es habe sich um "außergewöhnliche Umstände" gehandelt und es gäbe keinen cent! Meine Frage an die Mitbetroffenen: stimmt das? Was habt ihr unternommen und wie sind eure Erfahrungen mit AN?
Viele Grüße, Sabine
Clamat1'425 Beiträge · seit 201315. Nov. 2016 · #2Hi Sabine,
Widerspruch einlegen und mit einem Anwalt drohen. Dann wird von AN ein "Schlichtungsangebot" kommen, wieder Widerspruch einlegen und wieder mit dem Rechtsanwalt drohen und dann bezahlen sie
LG
Claudia
PS.: das selbe Procedere machen wir gerade mit Tui-Flight durch 😈
Guck auch mal da:
http://www.namibia-forum.ch/forum/10-reiseberichte/290663-namibia-ktp-2016-holpriger-start-tolle-reise.html?start=138Unsere Reisen findet man unter:
http://clamat.de/
Old Women1'543 Beiträge · seit 201315. Nov. 2016 · #3Liebe Fomis,
wir haben das schon mal mit Air Canada gehabt. Zuerst wird immer abgelehnt, wenn man dann aber kundtut, notfalls die Airline zu verklagen, klappt es immer. Die müssen bezahlen, höhere Gewalt ist das zumindest nicht, d. h. kein schlechtes Wetter, kein Vulkanausbruch etc. Bei Streik hat man auch die A...karte Wenn es an der Maschine liegt, muss die Airline schnell für Ersatz sorgen und notfalls auch die Passagiere in der Nacht in einem Hotel unterbringen. Selbst wenn eine Airline einen Flug kurz zuvor ersatzlos streicht, muss sie den Passagier zeitnah darüber unterrichten, damit dem die Möglichkeit einer kostenlosen Stornierung eingeräumt werden kann. Es ist alles gar nicht so kompliziert, wichtig ist nur, nicht aufzugeben, denn die Airlines versuchen zuerst immer, nichts zu zahlen und begründen das mit allem Möglichen. In Frankfurt ist es auch häufig so, dass Spätmaschinen nicht mehr rechtzeitig wegen des Nachtflugverbots starten können. Häufig sind sie nur 1 Stunde zu spät, dann geht es aber nach 23.00 Uhr nicht mehr. Es gibt bei Flügen über 3500 km 600 € Entschädigung, Bei höchstens 4 Stunden Verspätung kann die Airline um 50% kürzen.
Schreibt einfach kurz und knapp die Airline an mit Angabe der Verspätungsstunden und der konkreten Entschädigungsforderung. Wenn bereits gebuchte Urlaubsbausteine nicht in Anspruch genommen werden konnten auch dafür eine Entschädigung fordern. Also, immer alle Quittungen aufbewahren, die während eines unfreiwilligen Flughafenaufenthaltes angefallen sind. Im 2. Schrittt dann freundlich, aber bestimmt mit Klage drohen, dann klappt es bestimmt. Die Airline müsste dann nämlich im Verfahren die "höhere Gewalt" präzisieren, und das dürfte meistens schwer fallen.
Herzliche Grüße
Beate
Daxiang5'050 Beiträge · seit 201415. Nov. 2016 · #4Hallo Sabine,
so wie Claudia es beschrieben hat müsste es klappen.
Wir hatten das gleiche Problem und mittlerweile das Geld (600 Euro/Person) bekommen .Schau mal in unseren Bericht - da habe ich unsere Vorgehensweise beschrieben
BeichtIch drück dir jedenfalls die Daumen!
LG Konni
Logi16,9k Beiträge · seit 201215. Nov. 2016 · #5Fachanwalt für Reiserecht, der schon so manches Urteil durchgefochten hat:
http://www.reiserechtsexperte.de/LG
Logi
Old Women1'543 Beiträge · seit 201315. Nov. 2016 · #6Hallo Logi,
diesen Fachanwalt für Reiserecht braucht man nicht. Mein Mann sagt, wenn er sich nicht auf Arbeitsrecht spezialisiert hätte, würde er Reiserecht wählen. Da verdient man mit Sicherheit genug. Ist wirklich nicht schwer. Knapp und präzise, aber freundlich und bestimmt kurz schreiben, das war es dann. "Höhere Gewalt" muss seitens der Airline nachgewiesen werden.
LG Beate
PuffiThemenstarter49 Beiträge · seit 201115. Nov. 2016 · #7Vielen Dank für die Antworten! Wir legen den Widerspruch ein-knapp und deutlich-und halten euch auf dem laufenden. Zum Glück sind wir durch unsere tolle Reise tiefenentspannt!
LG Sabine
Clamat1'425 Beiträge · seit 201315. Nov. 2016 · #8Hi Sabine,
wenn es mit der Entschädigung klappt, wäre es dann eventuell, unter Umständen, nur wenn es nicht zu viel Arbeit macht 😮 , möglich , dass wir als eure "Rechtsberater" 😄 , vielleicht einen Reisebericht bekommen 😗 , mit eventuell ganz vielen Foddos 🤩
LG
Claudia
Unsere Reisen findet man unter:
http://clamat.de/
PuffiThemenstarter49 Beiträge · seit 201116. Nov. 2016 · #9Hallo Clamat, unter Umständen, aber nur ganz vielleicht, wäre das eventuell möglich!
LG, Sabine
GUgustavgans7 Beiträge · seit 201422. Dez. 2016 · #10😗 😗
Mach dir mal lieber keine Hoffnung so schnell an dein Geld zu kommen. Wir warten jetzt schon 2 1/2 Jahre...Haben vor dem Amtsgericht und Landesgericht recht bekommen aber AN hat jedes mal Berufung eingelegt.
Maputo828 Beiträge · seit 201622. Dez. 2016 · #11Das Schlimme ist, dass das Ganze System hat.
http://www.tagesanzeiger.ch/wirtschaft/unternehmen-und-konjunktur/Wie-sich-Airlines-um-Entschaedigungen-druecken/story/21342764Die Fluggesellschaften spekulieren darauf, dass es den Leuten zu mühsam ist ihr Recht einzufordern. Eigentlich kann sich jeder Airline ihre verlogenen Hochglanz Reklamen in Zeitungen und Magazinen sparen. Sobald es ums Fliegen geht wird es einfach nur noch mühsam uns unsympathisch, sobald man einen Flughafen betritt.
GUGuido.Gast22. Dez. 2016 · #12Hallo,
gustavgans schrieb:Haben vor dem Amtsgericht und Landesgericht recht bekommen aber AN hat jedes mal Berufung eingelegt.
Nur interessehalber: Kannst Du sagen welche Kanzlei Air Namibia aktuell vertritt?
Beste Grüße
Guido
PuffiThemenstarter49 Beiträge · seit 201122. Dez. 2016 · #13Hallo allerseits, der aktuelle Stand der Dinge: Anfang dieser Woche hat AN unsere Forderung per mail anerkannt und angekündigt, nach Unterschrift eines Formulars die Kohle zu überweisen. Bis jetzt ist sie noch nicht da, aber wir sind zuversichtlich!
Viele Grüße, Sabine
PuffiThemenstarter49 Beiträge · seit 201118. Jan. 2017 · #14Hallo,
AN hat letzte Woche ohne große Zicken gezahlt.
Viele Grüße, Sabine
Daxiang5'050 Beiträge · seit 201419. Jan. 2017 · #15Hallo Sabine,
schön, dass es mit dem Geld nun auch bei euch geklappt hat!
Clamant schrieb:
wenn es mit der Entschädigung klappt, wäre es dann eventuell, unter Umständen, nur wenn es nicht zu viel Arbeit macht 😮 , möglich , dass wir als eure "Rechtsberater" 😄 , vielleicht einen Reisebericht bekommen 😗 , mit eventuell ganz vielen Foddos 🤩
darauf hast du folgendes geantwortet:
Hallo Clamat, unter Umständen, aber nur ganz vielleicht, wäre das eventuell möglich!
Also ich bin schon bereit und freue mich auf deinen Reisebericht. Irgendwie muss ich ja die Zeit bis zu unserer nächsten Tour überbrücken!
LG und einen schönen Tag
Konni
Clamat1'425 Beiträge · seit 201319. Jan. 2017 · #16Hi Sabine,
das freut mich, dass es geklappt hat.
Ironie des Schicksals, wir warten immer noch auf unser Geld von TUIfly (als im September die große Krankheitwelle ausbrach) und mussten jetzt nicht nur drohen, sondern tatsächlich einen Rechtsanwalt einschalten 😣
Daher hätte ich eine kleine Aufmunterung durch einen Reisebericht wirklich nötig 😄
LG
Claudia
Unsere Reisen findet man unter:
http://clamat.de/
PuffiThemenstarter49 Beiträge · seit 201119. Jan. 2017 · #17Hallo Konni und Claudia,
jaha....ich bin ja schon überredet! Ich lese Eure Reiseberichte auch sehr gerne, deswegen will ich mich da nicht verweigern! Wenn ich schlau genug bin, rauszufinden, wie ich Fotos einfüge, geht es sogar heute noch los! Ich will ja schliesslich nicht, dass Claudia womöglich noch depressiv wird....
bis dann, Sabine
Clamat1'425 Beiträge · seit 201319. Jan. 2017 · #18Hi Sabine,
Fotos raussuchen, verkleinern und unten im Anhang nacheinander einfügen und im Text an die gewünschte Stelle einfügen
Meine Depressionen halten sich übrigens in Grenzen, schließlich geht es Ende Februar für 10 Wochen nach Südafrika 🤩 🤩 🤩
LG
Claudia
Unsere Reisen findet man unter:
http://clamat.de/ GUgustavgans7 Beiträge · seit 201401. Feb. 2017 · #19😗 😗
So, jetzt auch vor dem BGH die Revision von Air Namibia abgewiesen. Mal sehen ob sie noch weiter gehen oder endlich bezahlen...
Barth_Wolfgang201 Beiträge · seit 200802. Feb. 2017 · #20Ein Aktenzeichen wäre da natürlich sicher ganz nützlich.
Ganz abgesehen davon, dass ich bezweifle, dass dies beim BGH überhaupt anlag.
Geht in der Kürze der Zeit technisch schonmal gar nicht.
Oder gibt es etwas, was ich noch wissen müsste ?