Pauli123Themenstarter14 Beiträge · seit 201023. Sept. 2012 · #1Hallo liebe Forumsmitglieder,
nach mehreren Jahren Aufenthalt in Namibia werden wir demnächst nach Deutschland zurückkehren. Nsch Auskunft unserer Spedition ist es verboten z.B. Straußeneier (leere) oder Springbockfelle in sein Umzugsgut einzupacken. Grund seien die deutschen Zollbestimmunge. Hat jemand Erfahrung mit diesem Thema? Das Washingtoner Artenschutzabkommen ist nicht sehr hilfreich, da sehr umfangreich und auch die Homepage des Bundes Naturschutz in Deutschland ist, weil sie unklar und unübersichtlich ist nicht zu gebrauchen. Gerne würden wir unsere 2 Straußeneier und unsere 2 Springbockfelle, sowie diverse Schnitzereien mit nach Deutschland nehmen. Oder weiß jemand welches Ministry hier in Namibia für eine Ausfuhrgenehmigung zuständig ist?
Sonntägliche Grüße
Pauli123
SASASOWEWI3'080 Beiträge · seit 200923. Sept. 2012 · #2Hallo Pauli,
du kannst sowohl Springbockfelle als auch Strausseneier in den Duty-Free-Shops in Joburg kaufen, warum sollte es dann verboten sein sie im Container einzuführen? Da würde ich eher eine zweite Meinung einer anderen Spedition einholen oder mir die entsprechende Seite in welcher Vorschrift auch immer schicken lassen. Kann mir nicht vorstellen das es da was gibt.
lg sasowewi
rhh64983 Beiträge · seit 201123. Sept. 2012 · #3Hi,
ich würde diese Dinge nicht in den Umzugscontainer, bei dem du alles im Detail auflisten musst, einpacken. Verpack die Dinge irgendwie und leg sie dir in die normalen Koffer. Nenn es touristische Souverniers und fertig. Jeden Tag kommen sehr viele in Frankfurt Airport an und so gut wie jeder hat etwas derartiges in seinem Gepäck. Kontrolliert wird nur eine Minderheit und wenn dann sehe ich bei Holz und Straußeneiern kein Problem (Straußenfarmen gibt es auch in D). Bei Springböcken weiss ich es nicht, aber da es keine bedrohte Tierart ist, dürfte es wahrscheinlich kein Problem sein.
buma831 Beiträge · seit 200923. Sept. 2012 · #4Wir hatten bei unserer Rückkehr aus Südafrika vor ein paar Jahren keine Probleme mit der Einfuhr von etlichen Straußeneiern, einem Springbockfell und vielen anderen uns lieben afrikanischen Dingen. Natürlich haben wir den Wein deklariert (und Zoll bezahlt) und schändliches wie Elfenbein, Leofelle u. ä. weder je in unserem Besitz gehabt noch als Souvenir geschätzt. Die Spedition sollte, wie schon SASOWEWI sagte, die Paragraphen vorzeigen.
Hart bleiben!
Gruß Marga
BikeAfrica7'296 Beiträge · seit 200623. Sept. 2012 · #5Hallo Pauli,
die Einfuhrbeschränkungen haben zunächst nichts mit den Bestimmungen des Washingtoner Artenschutzabkommens zu tun. Diese Bestimmungen schränken die generellen Vorschriften im Einzelfall noch mal ein (bis hin zum absoluten Einfuhrverbot). In Deinem Fall sind die aber uninteressant.
Generell gilt, dass man keine Pflanzen (und Teile davon) und ich bin mir ziemlich sicher, dass die Vorschrift genauso für Tiere (und Teile davon) gilt, aus Nicht-EU-Staaten einführen darf. Für die Einfuhr von Pflanzen benötigt man ein sog. "Gesundheitszeugnis". Bei Tieren (und Produkten daraus) weiß ich es nicht. Frag einfach beim Zoll nach (Homepage, Mailadresse). Die Seite des Zolls ist leider neu aufgebaut und ich habe die Bestimmungen auf die Schnelle nicht gefunden. Früher wars einfacher ...
Gruß
Wolfgang
Nachträgliche Ergänzung:
Eine Ausfuhrgenehmigung aus Namibia wirst Du sicherlich nicht brauchen. Den Zoll dort interessieren vermutlich nur Sachen wie Elefenbein und andere geschützte Dinge. Die Einfuhr nach Deutschland/EU ist der heikle Teil der Geschichte ...
Mit dem Fahrrad unterwegs in Namibia, Zambia, Zimbabwe, Malawi, Tanzania, Kenya, Uganda, Kamerun, Ghana, Guinea-Bissau, Senegal, Gambia, Sierra Leone, Rwanda, Südafrika, Eswatini (Swaziland), Jordanien, Thailand, Surinam, Französisch-Guyana, Alaska, Canada, Neuseeland, Europa ...
TOTom5312 Beiträge · seit 201223. Sept. 2012 · #6Hallo Pauli,
die Einfuhrbeschränkungen findest Du hier:
http://www.artenschutz-online.de/artenschutz_im_urlaub/artenuebersicht.phpDie Ansicht, dass man es mitnehmen darf, wenn im Duty Free-Shop zu kaufen, teile ich nicht.
Das kann gefährlich werden.
Aber Straußeneier habe ich auch schon aus SA, problemlos, mitgebracht.
VG
Tom
BikeAfrica7'296 Beiträge · seit 200623. Sept. 2012 · #7Hallo Tom,
auf der verlinkten Seite gehts wieder nur um geschützte Arten.
Es bestehen auch generelle Einfuhrverbote für nicht geschützte Arten. Die sind weit umfangreicher.
Gruß
Wolfgang
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janet1'419 Beiträge · seit 200923. Sept. 2012 · #8Moin,
ich hab schon 4 leere Strausseneier (im Handgepäck, gehütet wie meinen Augapfel :/ ), eine Tasche aus Springbokfell, Springbokfellschuhe und Kudufellkissen aus Südafrika und Namibia mitgebracht.
Allerdings wurde ich auch nicht gross durchsucht .... wobei die Zöllner mein im Duty Free Shop erworbenes Biltong gesehen haben, wurde aber nicht beanstandet.
Zur Not einfach riskieren, im schlimmsten Fall wird´s abgenommen (so passiert mit ner Pflanze die ich aus USA einführen wollte und der ich nach Jahren immer noch nachweine - ich wette die hat der Zöllner net vernichtet sondern die steht jetzt bei dem auf der Fensterbank! 😈 )
Grüssle
janet
Reisebericht: 3 Wochen Namibia 2009 - "suchen und finden *g*"
Reisebericht Sao Tomé 2011
Diskutiere niemals mit einem Idioten. Er zieht dich auf sein Niveau herab und schlägt dich dort durch Erfahrung!
BikeAfrica7'296 Beiträge · seit 200623. Sept. 2012 · #9janet schrieb:Zur Not einfach riskieren, im schlimmsten Fall wird´s abgenommen (so passiert mit ner Pflanze die ich aus USA einführen wollte und der ich nach Jahren immer noch nachweine - ich wette die hat der Zöllner net vernichtet sondern die steht jetzt bei dem auf der Fensterbank! 😈 )
... im schlimmsten Fall wirds nicht nur abgenommen, sondern gibt auch richtig Ärger. Bei Straußeneiern und Springbockfellen glaube ich das allerdings auch nicht.
Ansonsten stellt der Zoll bei verschiedenen Veranstaltungen auch mal aus und informiert. Leider müssen die selbst Pflanzen vernichten, die vom Aussterben bedroht sind. Das hat mal ein übereifriger Student erleben müssen, der eine seltene Pflanze mitbrachte, um sie zu kultivieren, damit sie eben nicht eines baldigen Tages ausstirbt. Sie wurde ihm abgenommen und vernichtet.
Bei lebenden Tieren gehen die aber wohl etwas anders vor.
Gruß
Wolfgang
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jaw2'048 Beiträge · seit 200723. Sept. 2012 · #10Hallo,
du musst hier unterscheiden zwischen verarbeiteten Materialien (z.B. Schmuck aus Straußeneischalen) und unverarbeiteten Dingen. Für diese benötigst du vermutlich ein Veterinärzeugnis. Unsinnigerweise gilt gegerbt noch nicht als verarbeitet, aber wenn so ein Rosettenteppich daraus gemacht wurde oder eine Tasche oder ein Kissen, dann ist es verarbeitet.
Verarbeitet nützt aber nix bei Cites-Anhang-Tieren wie dem Bergzebra. Das darfst du nur mit Cites-Handelserlaubnis einführen, auch wenn es in Namibia überall frei gehandelt wird und in vielen Ledervariationen (Taschen, Kissen, Möbel) oder als Hutband überall auftaucht.
Cites-Verstöße sind nicht nur mit Wegnahme sondern auch mit zusätzlicher Strafe gesegnet.
Viele Grüße
jaw
Gib jedem Tag die Chance, der schönste deines Lebens zu werden (Mark Twain)
janet1'419 Beiträge · seit 200923. Sept. 2012 · #11BikeAfrica schrieb:
... im schlimmsten Fall wirds nicht nur abgenommen, sondern gibt auch richtig Ärger. Bei Straußeneiern und Springbockfellen glaube ich das allerdings auch nicht.
... von denen ging ich ja aus. Dass man hier keinen präparierten Elefanten einfach so einführen kann ohne ne saftige Strafe zu zahlen ist denk ich klar ^^ ... aber wer will sowas schon? O_o
Grüssle
janet
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