Rajang1'115 Beiträge · seit 201016. Okt. 2011 · Hallo Bernd,
Den Selbstbehalt kannst Du bei einer Versicherung in Europa (National, Basler, Elvira, ua.) abdecken lassen.
Die Versicherungsbedingungen, wo auch der Selbstbehalt drin ersichtlich ist, gehen mit der Schadensrechnung des Vermieters und der entsprechenden Kreditkartenbelastung über mich (den Mieter) an diese Versicherung in Europa.
Nach meiner persönlichen Erfahrung genügt das, und der Schaden wird kommentarlos bezahlt. Darum ist ein HOHER Selbstbehalt in diesem Falle interessant.
Gruss Rajang
Papageno11173 Beiträge · seit 201120. Okt. 2011 · Der deutsche Vermittler Explorer Fernreisen (explorer.de) bietet angeblich eine Vollkasko ohne Selbstbehalt (inkl. Unterboden- & Reifenschäden) an, bei Polo Hatch für 744.- Euro, Versicherung ist nach deutschem Recht. (Details dazu im eigens eröffneten Thread...).
Was meint Ihr zu diesem Angebot? Und: Welche Erfahrungen habt Ihr mit Explorer gemacht?
Besten Dank für alle Infos, Papageno111
ALM2'319 Beiträge · seit 201121. Okt. 2011 · Entschuldigt bitte....aber da blickt ein Newcomer wie ich nicht mehr durch.
Was soll ich also machen? Blank...also ohne CDW-Versicherung mieten und mich in Deutschland um eine entsprechende Versicherung kümmern?
Oder soll ich den Mietwagen in Südafrika mieten inklusiver der von den Vermietern angebotenen CDW-Versicherungen zur Reduzierung des Selbstbehaltes?
Ich danke für Eure Hilfe.
Hiluchs527 Beiträge · seit 200621. Okt. 2011 · 14 Okt 2011 19:47
Ich nehme an, du hast seinen Abschluß im anderen Thread nicht gelesen. Deshalb nur so zum lesen,
N. verklagt den deutschen(?) Versicherer der KK, legt natürlich alle Aussagen der NAM Zeugen, die diese in NAM vor einem zugelassenen Gericht per Eides statt gemacht haben auf Deutsch vor, er hat sogar einen Anwalt (das sicher), der ihn juristisch vertritt und tritt gegen ein Versicherungsunternehmen (z.B Allianz) an. Und dann erklärt sich das Gericht für nicht zuuständig oder fällt sogar ein Urteil, denn der Versicherer hat ja nichts falsch gemacht, er würde ja zahlen, wenn er dürfte, aber der Vertrag läßt das gar nicht zu. 3`bis 4` € Kosten für Gericht und Anwalt zusätzlich zu den Kosten in NAM für die Unterlagen. Süß
@ Axel:
Wo hat er denn bitte über den Abschluss des Falles vor einem deutschen Gericht geschrieben? Ich kann nichts finden...
PMPhilip MarloweThemenstarter243 Beiträge · seit 201131. Okt. 2011 · Hallo an alle,
vielen Dank an die, die hier so eifrig geschrieben haben.
Ich kenne viele der alten Diskussionen über möglichen Versicherungsschutz, fand es aber trotzdem nicht verkehrt, eine neue "Wissensabfrage" zu starten. Schließlich ist nichts zwingend statisch.
Schade, dass es keine Allheillösung gibt, auch wenn ja deutlich geworden ist, dass
- voller Schutz bei Anmietung von Deutschland aus nach deutschem Recht möglich
ist (ADAC,Dertour usw.),
- es sinnvoll sein kann, abgeschriebene (alte) Fahrzeuge zu mieten, deren
Restwert man kennt (nachfragen!) und im Fall der Fälle 1. bezahlen und
(sehr wichtig!) 2. das nötige Kleingeld auch spontan vor Ort organisieren
kann.
Man muss offensichtlich abwägen, ob man einen 4x4 einer großen Kette ( mit evtl. höherer Tagesmiete und dafür "ohne Risiko" mietet oder ob man bei tlw. geringerer Tagesmiete einen lokalen Vermieter nutzt. Auch wenn da dann ein böses Erwachen den Urlaubswert schmälern kann.
OK ist, dass die ganzen Selbstbehaltausschlussversicherungen der gängigen Anbieter bis zum Selbstbehalt zu zahlen scheinen und somit ihr Geld vielleicht wert sind.
Die umfangreichste Kreditkartenmietwagenversicherung scheint für mich die Miles and More Karte zu sein. Genausowenig, wie ich mich an der Diskussion die letzten Tage beteiligen konnte, konnte ich mich allerdings auch dezidiert mit deren Bedingungen auseinandersetzen. Wie Norbert eindrücklich geschildert hat, kann man aber auch bei diesen Versicherungen auf Granit und Hoffentlich nur) erstmal tief in die Tasche greifen müssen.
Grüße.. tom
Rajang1'115 Beiträge · seit 201015. Dez. 2011 · Interessanter Hinweis eines 4x4 + Camper Auto-Vermieters in Namibia.
Neu ab 1.12.2011:
Zitat:
"Bitte beachten Sie, dass sich ab dem 1 Dezember 2011 die Bedingungen für die Kaution der Selbstbeteiligung ändern: Die reduzierte Kaution 3 für die Selbstbeteiligung wird zusätzlich *Sandsturm Schäden *einen kaputten Reifen *Glasschäden *einen Unfall ohne Fremdbeteiligung decken (Fahrlässigkeit ist nicht eingeschlossen) –Der Selbstbeteiligungsbetrag von N$ 1,500.00 muss immer getragen werden"
Ob das 'Schule' machen wird?
Gruss Rajang
mosmax148 Beiträge · seit 201116. Dez. 2011 · Ich habs mit vollem Risiko in Namibia gemaitet und eine Selbstbehaltauschlußversicherung in deutschalnd abgeschlossen. Reifenschäden hatte ich keine aber einen Steinschlag mit Reperaturkosten von 250N$, den hat die Versicherung in Deutschland problemlos bezahlt. Ich würds wieder so machen - maximale selbstbeteiligung und eine Versicherung in Deutschalnd abschließen. Aber gewisses Risiko bleibt immer - egal wie.
Axel1'130 Beiträge · seit 200616. Dez. 2011 · mosmax schrieb:Ich habs mit vollem Risiko in Namibia gemaitet und eine Selbstbehaltauschlußversicherung in deutschalnd abgeschlossen. Reifenschäden hatte ich keine aber einen Steinschlag mit Reperaturkosten von 250N$, den hat die Versicherung in Deutschland problemlos bezahlt. Ich würds wieder so machen - maximale selbstbeteiligung und eine Versicherung in Deutschalnd abschließen. Aber gewisses Risiko bleibt immer - egal wie.
Interessant. Und was haben dich die Versicherungen insgesamt gekostet, weniger als 250$ ?
Ich bin immer für geteilte Meinungen, Hauptsache man teilt meine. "The Only Easy Day Was Yesterday"
BLbloebbe28 Beiträge · seit 201116. Dez. 2011 · Hallo Fomis, habe Euren Thread mit Interesse gelesen.
Schon vorher habe ich eine SElbstbeteiligungs-Versicherung bei der Elvia gebucht (ca. 100 € für 19 Tage), weil diese Allrad-Fahrzeuge definitiv nicht auschließt (habe nachgefragt). Allerdings greift auch diese nur für den Fall, dass die Fahrzeug-Versicherung des Vermieters für den Schaden aufkommen würde (falls er über die vereinbarte SElbstbeteiligung hinausginge). "Fahrlässigkeit" ist ausgeschlossen, ein Unfallbericht der Polizei und die Mekdung bei der Fahrzeugversicherung des VErmieters sind auf jeden Fall vorzulegen. Damit hätte man in einem Fall wie dem von Optimist1 beschriebenen wohl schlechte Karten, oder? Umso mehr wundere ich mich über BEiträge wie den von mosmax. Wo hast Du denn diese "problemlose" Versicherung abgeschlossen?
Danke an alle "Experten", aus deren (unterschiedlichen) Einzelmeinungen ich mir ein Gesamtbild des Risikos mache,
bloebbe
VEverter6 Beiträge · seit 201122. Feb. 2012 · mosmax schrieb:.... Reifenschäden hatte ich keine aber einen Steinschlag mit Reperaturkosten von 250N$, den hat die Versicherung in Deutschland problemlos bezahlt. I....
hallo mosmax,
ich habe gerade eine sehr enttäuschende Prüfung der mir bekannten Versicherer (Allianz-Eliva, HanseMerkur und Leihwagenversicherung.de) hinter mir.
Werbung und Kleingedrucktes wichen stark von einander ab.
Eliva zahlt nur den reinen Selbstbehalt, HM hat seine 3.1.1. Ausschlüsse und Leihwagenversicherung versichert keine modifizierten Autos wie bei einem 4x4 Hilux mit Dachzelt und nix außerhalb von Teerstraßen-
Frage - welche hat denn den Reifenschaden gezahlt?!
bin schon gespannt
verter
Gnukuh99 Beiträge · seit 201207. März 2012 · Hallo @ all,
ich bin neu hier und möchte euch erstmal ein Riesenkompliment für dieses tolle Forum machen! Ich habe schon zahlreiche Berichte, Reiserouten und Tips gelesen und bin ganz überwältigt von der Fülle der Möglichkeiten.
Nun fange ich ausgerechnet zu diesem Versicherungsthema an zu schreiben... 😕
Es erschreckt mich schon ein wenig, dass die Anmietung eines Mietwagens in Namibia ein unkalkulierbares Risiko beeinhaltet. Über eine Selbstbeteilung würde ich mir überhaupt keine Gedanken machen, die würde mich notfalls nicht ruinieren bzw. hätte meine Kreditkarte eine entsprechende Deckung. Aber Zigtausende Euro sind da schon ein anderes Kaliber.
Sollte man vielleicht doch lieber ein kleines Auto mieten, einen Polo oder so etwas? Was kostet ein Polo in Namibia?
Ich bin tatsächlich nicht überängstlich, aber den Knast von innen brauche ich im Urlaub nicht.
Viele Grüße
Gnukuh
GUGuido.Gast07. März 2012 · Hallo Gnukuh,
Gnukuh schrieb:Sollte man vielleicht doch lieber ein kleines Auto mieten, einen Polo oder so etwas?
Das ist eine Möglichkeit die maximale Haftungssumme für Fahrzeugschäden zu begrenzen. Eine andere Möglichkeit ist die Anmietung eines älteren Fahrzeuges. Du kannst in Namibia auch 10 Jahre alte Autos mieten. Die Wahrscheinlichkeit damit liegen zu bleiben, ist statistisch wahrscheinlich etwas höher und das Auto wird auf schlechten Pisten ordentlich klappern. Aber die Anmietung ist auch entsprechend billiger und viele schwören z.B. auf nachfolgenden Anbieter:
http://www.kalaharicarhire.com/pricelist2.htmlBeste Grüße
Guido
JAJansenbusch47 Beiträge · seit 201305. Feb. 2013 · Hab diesen Fred zu spät entdeckt und gerade einen neuen aufgemacht, aber hier zur Info:
- "Fahrlässigkeit" wird in Namibia von der Versicherung definiert, und der Mieter muss nachweisen, dass er NICHT Fahrlässig gehandelt hat. Beispiele aus der email-Diskussion mit einem Vermieter:
"If a tyre burst, the reason it would be declared reckless driving was if you had not checked the tyre pressure"
Also: Reifen platzt während der Fahrt, Fahrzeug gerät ins Schleudern und fährt in den Graben. Versicherung sagt "Fahrlässig, sie hätten den Reifendruck prüfen müssen". Wie soll man beweisen, dass man das getan hat?
Anderes Beispiel (gibt Fotos hier im Forum): Bei der Fahrt durch den Nationalpark reibt sich ein Nashorn sein Horn am Fahrzeug.
Antwort Vermieter:
"You are not to be driving within close range of wild animals, as it would be dangerous both for your safety and possible damage to the vehicle. "
Haha. Dann kann ich also besser durch den Kölner Zoo gehen statt mit dem Fahrzeug durch Etosha fahren.
Das Problem der Selbstbeteiligungsversicherungen ist, dass diese nur einspringen, wenn der ursächliche Schaden grundsätzlich von der KFZ-Versicherung abgedeckt ist. Zieht diese sich aber mit "Fahrlässigkeit" raus, dann zahlt auch die Selbstbeteiligungsversicherung nicht.
Ich hab bislang nur eine Kreditkartenversicherung gefunden, die dieses Risiko tatsächlich abdeckt (siehe
hier
Swakop19522'664 Beiträge · seit 201204. Aug. 2014 · Optimist1 schrieb:Das ist genau der Punkt. Ich hatte sogar noch die Reduzierung des Selbstbehalts zugebucht und bezahlt. Aber angeblich zahlt die Vollkoskoversicherung mit hinweis auf grobe Fahrlässigkeit gar nicht. Grobe Fahrlässigkeit meinerseits geht aber aus dem Polizeiprotokoll vom Unfall nicht hervor. Im Gegenteil: Das Protokoll und die schriftlich niedergelegte Aussage des unabhängigen namibianischen Zeugen bestätigen meine Darstellung und widerlegen diesen Vorwurf. Das hat aber weder den Vermieter noch die deutschen Kreditkartenversicherung beeindruckt. Kann natürlich auch sein, dass der Vermieter gar keine Vollkasko hatte und jetzt auf dem Schaden sitzen bleiben würde. Und da hat er sich gedacht: der Deutsche hat bestimmt mehr Geld und ich die größere Macht; den lasse ich festsetzen, bevor der hier ein halbes Jahr auf den Prozess wartet, zahlt der schon. Zumindest was das Warten auf den Prozess in Namibia angeht, hat er Recht gehabt.
Herzlichst, Norbert
Eigentlich ist dieser Punkt interessant, weil er den Unterschied zwischen dem südafrikanischen Recht und dem deutschen Recht heraus stellt:
10 km zu schnell bei einer Ortsdurchfahrt ist in D. eine Ordnungswidrigkeit. Sie wird nur strafrechtlich relevant wenn Du einen Fußgänger überfährst.
Das südafrikanische Recht kennt den Begriff Ordnungswidrigkeit nicht.
Die 10km zuviel sind strafrechtlich relevant. Das begreifen Besucher oft nicht.
Das ist durch Zeugen bestätigt worden. Eigentlich ein juristisches Eigentor für den Verfasser.
Daher kommt wohl der Begriff "gross negligence". Das kann auch als "reckless driving" ausgelegt werden.
Die meisten begreifen nicht, daß unterschiedliche Länder unterschiedliche Rechtssysteme haben.
Und in einigen Ländern ist selbst eine Tempoüberschreitung in Wahrheit ein kriminelles Vergehen.
Dieses nur mal als ein kleiner Nachtrag.
OPOptimist119 Beiträge · seit 201104. Aug. 2014 · Swakop1952 schrieb:Optimist1 schrieb:Das ist genau der Punkt. Ich hatte sogar noch die Reduzierung des Selbstbehalts zugebucht und bezahlt. Aber angeblich zahlt die Vollkoskoversicherung mit hinweis auf grobe Fahrlässigkeit gar nicht. Grobe Fahrlässigkeit meinerseits geht aber aus dem Polizeiprotokoll vom Unfall nicht hervor. Im Gegenteil: Das Protokoll und die schriftlich niedergelegte Aussage des unabhängigen namibianischen Zeugen bestätigen meine Darstellung und widerlegen diesen Vorwurf. Das hat aber weder den Vermieter noch die deutschen Kreditkartenversicherung beeindruckt. Kann natürlich auch sein, dass der Vermieter gar keine Vollkasko hatte und jetzt auf dem Schaden sitzen bleiben würde. Und da hat er sich gedacht: der Deutsche hat bestimmt mehr Geld und ich die größere Macht; den lasse ich festsetzen, bevor der hier ein halbes Jahr auf den Prozess wartet, zahlt der schon. Zumindest was das Warten auf den Prozess in Namibia angeht, hat er Recht gehabt.
Herzlichst, Norbert
Eigentlich ist dieser Punkt interessant, weil er den Unterschied zwischen dem südafrikanischen Recht und dem deutschen Recht heraus stellt:
10 km zu schnell bei einer Ortsdurchfahrt ist in D. eine Ordnungswidrigkeit. Sie wird nur strafrechtlich relevant wenn Du einen Fußgänger überfährst.
Das südafrikanische Recht kennt den Begriff Ordnungswidrigkeit nicht.
Die 10km zuviel sind strafrechtlich relevant. Das begreifen Besucher oft nicht.
Das ist durch Zeugen bestätigt worden. Eigentlich ein juristisches Eigentor für den Verfasser.
Daher kommt wohl der Begriff "gross negligence". Das kann auch als "reckless driving" ausgelegt werden.
Die meisten begreifen nicht, daß unterschiedliche Länder unterschiedliche Rechtssysteme haben.
Und in einigen Ländern ist selbst eine Tempoüberschreitung in Wahrheit ein kriminelles Vergehen.
Dieses nur mal als ein kleiner Nachtrag.
Wie kommst du auf die Geschwindigkeitsüberschreitung? Wir sind etwa 70km/h gefahren - außerorts. Wir fuhren durch eine Ortschaft und beschleunigten n a c h dem Ortsschild, also auf freier Trecke auf Asphalt ohne Bschränkung.
travelNAMIBIA33,1k Beiträge · seit 200604. Aug. 2014 · OFF TOPIC
----------------
Hi Optimist1,
Wir sind etwa 70km/h gefahren - außerorts. Wir fuhren durch eine Ortschaft und beschleunigten n a c h dem Ortsschild, also auf freier Trecke auf Asphalt ohne Bschränkung.
Abgesehen davon, dass es in Namibia keine Ortsausgangsschilder gibt, glt 60 km/h grundsätzlich bis zum Ende der "Townlands", das heißt der Ortsgrenze. Diese liegt bei einigen Ortschaften in Namibia, z.B. Usakos etwa 10 km nach dem letzten Haus des Ortes. Da denkt man leicht mal, dass schon wieder 120 km/h angesagt ist. Also immer (!!!) auf das Schild 120 km/h achten! Und "ohne Beschränkung" gibt es in Namibia schonmal nirgends - wir sind hier ja nicht Deutschland 😉
Viele Grüße aus Windhoek
Christian
Vom 23. August bis 6. September, 10. Oktober bis 18. Oktober 2026, 5. Dezember 2026 bis 17. Januar 2027 und 1. bis 30. Mai 2027 nicht/kaum im Forum aktiv!
OPOptimist119 Beiträge · seit 201104. Aug. 2014 · Also, wir waren definitiv außerhalb der Ortslage. Die 70, die wir fuhren, durften wir dort fahren. Mit keine Einschränkung meinte ich natürlich, keine reduzierte Geschwindigkeit. Die genaue Beschilderung habe ich nicht mehr parat, ist schließlich schon eine Weile her. Ich bin aus der Erinnerung heraus davon ausgegangen, dass außerorts 100 gelten. Tatsächlich gab es von der Polizei keinerlei Beanstandungen an der von uns gefahrenen 70km/h. War im Zivilverfahren letztenendes aber auch gar nicht mehr das Thema. Was ich einfach nur sagen möchte: sich auf die vermeintliche Sicherheit einer solchen Versicherung zu stützen, kann daneben gehen und teuer werden!
LG Norbert
HOHolgerK.213 Beiträge · seit 200604. Aug. 2014 · Hallo an Alle,
ich bin leider erst heute auf dieses Thema gestoßen, trotzdem möchte ich noch folgendes dazu sagen: Vorrausschicken möchte ich noch, daß ich seit 25 Jahren Touren im südlichen Afrika für Freunde und Bekannte organisiere. Ich denke mal, es sind ungefahr 40 - 50 Toure. Ich selber habe ein eigenes Auto, mit dem es diese Probleme ja nicht gibt. September2013: Tour mit insgesamt 3 Fahrzeugen nach Botswana, Zimbabwe, Sambia. In Sambia überschlägt sich eines der Autos. Der Fahrer wollte einem entgegen kommenden Lastwagen, der auf seiner Seite fuhr, ausweichen. Der Absatz zwischen Bärme und Starße war aber zu groß. Er kam ins Schleuder und überschlug sich 3 mal. Anruf an den Vermieter:1) Für die restliche Zeit muß ein neues Auto extra bezahlt werden. ( Kann ich nachvollziehen) 2) : Schadensbetrag 240.000 N$. 3) Abholung und Herbringen des neuen Wagens incl. Miete 90.000 N$ Mußte ich erst einmal bezahlen.(Absprache über Telefon) 4) Vermieter teilte mir mit, daß der Selbstbehalt zu zahlen sei und der gesamte Schaden, da die Versicherung nur zahlt, bei Unfall mit Beteiligung eines Dritten oder bei Wildschaden. In der Black Box war zu sehen, wie schnell das Fahrzeug gefahren hatte und wo und wann der Unfall passiert war. dann teilte mir der Vermieter noch mit, daß es sich auch bei Reifenschäden immer um Fahrlässigkeit handelt und die Versicherung nicht zahlt. Auch wenn ein Dritter den Unfall hervorgerufen hat, nützt Dir es nicht, wenn dieser nicht versichert ist. Dann bezahlt man auch. Für mich ist es schwierig, da ich ja mit zusammen gewürfelten Gruppen fahre und man nicht verlangen kann, daß der Fahrer der alleinige Verantwortliche ist und alles zahlt. Wie ich aus dieser Lage wieder heraus komme, weiß ich auch nicht. Eine Versicherung in Deutschland habe ich noch nicht gefunden. Einziger Ausweg ist eben hier in Deutschland zu buchen, aber das wird natürlich wesentlich teurer und ich bekomme nicht das, was ich will.
Gruß
HolgerK.
dino727 Beiträge · seit 200804. Aug. 2014 · HolgerK. schrieb:Einziger Ausweg ist eben hier in Deutschland zu buchen, aber das wird natürlich wesentlich teurer und ich bekomme nicht das, was ich will.
Macht das wirklich einen Unterschied, wenn man in Deutschland bucht? So weit ich das bisher gesehen habe, gelten die Mietbedingungen, die man dann vor Ort bekommt, und da sind dieselben Ausschlüsse drin.
Wobei das echt haarstreubend ist. Ich hatte in Namibia in den Mietbedingungen meines bei einem deutschen Veranstalter gebuchten Mietwagen von AVIS stehen, dass das Fahren auf Schotterpisten verboten ist!
Gruß
Dino
GUGuido.Gast04. Aug. 2014 · Hallo,
HolgerK. schrieb:Der Fahrer wollte einem entgegen kommenden Lastwagen, der auf seiner Seite fuhr, ausweichen. Der Absatz zwischen Bärme und Starße war aber zu groß. Er kam ins Schleuder und überschlug sich 3 mal.
Das Absurde an der Versicherungssituation ist, egal ob anderes Auto, LKW, Tier oder sogar ein Mensch (Fußgänger, Radfahrer): Wenn man drauf zuhält und auf den Crash aus ist, dann hat man in der Regel Versicherungsschutz. Versucht man auszuweichen, um Verletzungen ggf. auch bei anderen zu vermeiden, so ist man bei etwaigen Schäden immer selbst der Dumme.
HolgerK. schrieb:Einziger Ausweg ist eben hier in Deutschland zu buchen, aber das wird natürlich wesentlich teurer und ich bekomme nicht das, was ich will.
Auch da muss man im Einzelfall die genauen Regelungen prüfen, aber bei der Anmietung von Deutschland aus ziehen sich die Anbieter in der Regel auf ihren Vermittlerstatus zurück und weisen darauf hin, dass Du den eigentlichen Mietvertrag mit lokalen Vermieter abschließt - inkl. dessen Regeln und Konditionen.
Beste Grüße
Guido