Kerosinzuschlag

12 Antworten · 5'592 Aufrufe · gestartet 05. Juli 2011 von vatikano
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Themenstarter12 Beiträge · seit 201105. Juli 2011 · #1
Hallo liebes Forum,

heute haben wir von unserem Reiseveranstalter unsere Reiseunterlagen erhalten
Dabei war auch eine Ergänzungsrechnung für Kerosinzuschlag in Höhe von 48 € pro Person 😮

Im Februar mußten wir schon mal einen Kerosinzuschlag in Höhe von 67 € pro Person zahlen.

Gebucht wurde die Reise im November 2010.
Der Reiseveranstalter hat die Flüge wohl erst jetzt bei Air Namibia bezahlt.

Na bis September sind ja noch ein paar Wochen da kann man noch ein paar Ergänzungrechnungen austellen 😠

Ist für uns nicht der Tag der Reisebuchung maßgebend und nicht der Tag an dem der Reiseveranstalter die Flüge bucht ?

Vielen Dank im voraus für eure Hilfe.

Gruß
Patrick
zuletzt bearbeitet 05. Juli 2011
1'680 Beiträge · seit 200705. Juli 2011 · #2
vatikano schrieb:
Ist für uns nicht der Tag der Reisebuchung maßgebend und nicht der Tag an dem der Reiseveranstalter die Flüge bucht ?
so weit ich weiss ist der Tag der Bezahlung massgeblich, sprich heute geblockt/gebucht und heute bezahlt = keine zusätzlichen Kosten - heute geblockt/gebucht und *irgendwann* bezahlt = Zuschläge möglich - für mich mittlerweile der Grund Flugtickest sofort bei Buchung zu bezahlen 😉
lG und bleibt gesund! M@rie M@rie's on the road again - Namibia-Botswana 2012 "Es kommt nicht darauf an, ob du gewinnst oder verlierst, es kommt nur darauf an nicht aufzugeben!" ~ "It always seems impossible until it is done." Nelson Mandela ~
3'080 Beiträge · seit 200905. Juli 2011 · #3
Hallo Patrick,

kannst du mal den Namen des Veranstalters nennen, wäre ein Grund da nicht zu buchen.....

Sasowewi
1'457 Beiträge · seit 200606. Juli 2011 · #4
... ist mir bei der Buchung für eine Gruppenreise auch schon passiert. Wochen nach Buchung und Anzahlung (aber eben nicht BEzahlung) noch Zuschläge wie Flughafengebühr etc.

Sehr ärgerlich sowas ...
Themenstarter12 Beiträge · seit 201106. Juli 2011 · #5
den Namen des Veranstalters möchte ich hier nicht nennen , sonst wird es noch teurer 😉

Es ist doch normal das man die Reise (besonders nach Namibia)frühzeitig plant und bucht. Anzahlung (20%) wird direkt bei Buchung fällig , der Rest kurz vor Reisebeginn. Wir haben die Restzahlung schon früher überwiesen damit unser Kartenlimit zur Reise nicht belastet ist.

Es gilt für mich doch der Preis den ich bei Buchung vom Reiseveranstalter erhalten habe. Der kann doch nicht alle bis zum Reiseantritt höheren Preise an mich weitergeben , nur weil er nicht im November oder spätestens im März (Datum der Restzahlung)die Flüge und den Rest bezahlt hat.

Was hätte der Reiseveranstalter gemacht wenn die Flugpreise günstiger als im November geworden wären ? Hätte ich eine Gutschrift erhalten 😗 ne bestimmt nicht

Ach was bin ich sauer - hab mich für unsere erste Namibia Reise nicht getraut alles selbst zu organisieren.

Gruß
Patrick
33,1k Beiträge · seit 200606. Juli 2011 · #6
Hallo Vatikano,

das dürfte Dir vielleicht helfen:
http://www.reise-preise.de/service-test/geld/kerosinzuschlaege-bei-pauschalreisen-wann-preiserhoehungen-erlaubt-sind.html
"Alle Urlauber, die schon vor Verkündung der Kerosinzuschläge gebucht haben, sind dagegen vermutlich fein raus. »Die Veranstalter dürfen ihre Reisen nämlich nur in sehr engen Grenzen auch nachträglich noch erhöhen«, erklärt Torsten Schäfer vom Deutschen Reise Verband (DRV)."

Sonnige Grüße
Christian
Vom 23. August bis 6. September, 10. Oktober bis 18. Oktober 2026, 5. Dezember 2026 bis 17. Januar 2027 und 1. bis 30. Mai 2027 nicht/kaum im Forum aktiv!
1'086 Beiträge · seit 200906. Juli 2011 · #7
Hallo Patrick,

dumm gelaufen!

Mir ist von einer kurzfristigen Kerosinerhöhung seitens AIR NAMIBIA nichts bekannt.

Da habt Ihr besonders Pech mit Eurem Reiseveranstalter. Um Andere vor solchen Betrügern zu schützen wäre es ratsam diesen zu nennen.

Gruß Klaus
Themenstarter12 Beiträge · seit 201106. Juli 2011 · #8
Hallo Klaus,

habe meinem Reiseveranstalter eine Mail gesendet , warte noch auf die Antwort.

Je nachdem wie die Antwort ausfällt werde ich entscheiden ob ich den Namen hier nennen werde (vielleicht liest er hier ja mit 😮)

Übrigends habe meine Reise mit Kreditkarte gezahlt und mein Reiseveranstalter des Vetrauens 😗 wollte das ich die Disagio Gebühr für Kreditkartenzahlung übernehme. Das konnte ich aber abwenden , na dann holt er sich das Geld eben auf einenm anderen Weg.

Gruß
Patrick
3'883 Beiträge · seit 201106. Juli 2011 · #9
Sobald du deine Rechnung bezahlt hast, ist dein Vertrag, an den sich beide Partner halten müssen, abgeschlossen. Solche Nachforderungen sind nicht gerechtfertigt, es sei denn, im von dir unterschriebenen Vertrag steht, dass du spätere Aufschläge der Fluggesellschaft nachzahlen musst.

Ich würde das Reisebüro fragen, mit welcher gesetzlichen Vorschrift (BGB, Reiserecht, Passus im Vertrag usw.) es seine Nachforderung begründet.

Eine Verwandte hatte vor 4 Wochen dieselbe Situation mit einem schon Ende 2010 gebuchten und Anfang des Jahres bezahlten Hotel in der Schweiz. Bei der Ankunft sollten sie hinzuzahlen und haben sich erfolgreich geweigert.

Viel Erfolg
freshy
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Gast06. Juli 2011 · #10
Hallo,
freshy schrieb:Sobald du deine Rechnung bezahlt hast, ist dein Vertrag, an den sich beide Partner halten müssen, abgeschlossen. Solche Nachforderungen sind nicht gerechtfertigt, es sei denn, im von dir unterschriebenen Vertrag steht, dass du spätere Aufschläge der Fluggesellschaft nachzahlen musst.
Genau das steht eigentlich immer in den AGBS für Reiseleistungen drin. Ändern sich Flughafengebühren, Treibstoffkosten oder Wechselkurse, so kann nachberechnet werden. Da kannst Du bei großen wie kleinen Anbietern in die AGBs gucken (TUI, DerTour, NatureTrecking, ...) In der Regel gibt es dazu 3 Einschränkungen:
- zwischen Vertragsschluss und Reisebeginn müssen mindestens 4 Monate liegen
- ab 20 Tage vor Reisebeginn darf es keine Preiserhöhungen mehr geben
- steigen die Kosten um mehr als 5 Prozent, so hat man automatisch ein kostenfreies Rücktrittsrecht.

Beste Grüße

Guido
128 Beiträge · seit 201008. Juli 2011 · #11
Hi Patrick,

wir wurden von unserem Reiseveranstalter auf dieses mögliche Ärgernis hingewiesen, und zwar schon bei der Buchung, also über ein Jahr vor der Reise. Wir haben uns damal dafür entschieden die Flüge sofort und vollumfänglich zu bezahlen. Damit vermeidet man derlei Überraschungen, afaik. Mit dem kleinen Risiko, dass, sollten die Preise wider Erwarten sinken, man kein Geld zurück bekommt. Ein überschaubares Risiko, denke ich.

Herzliche Grüße
Martin
1'223 Beiträge · seit 201008. Juli 2011 · #12
Die Reisebüros bei denen ich buche schreiben das ganz deutlich. Deshalb zahle ich die Flüge auch immer sofort, obwohl man sich manchmal ärgert, wenn es günstigere Angebote hinterher gibt. Wenn ein Reiseverantalter sich dann jedoch Zeit läßt um sich mit meinem Geld Liquidität zu verschaffen und erst später bucht, dann würde ich ihn die Differenz bezahlen lassen. Und wenn man sofort bezahlt hat, bekommt man ja auch die Tickets postwendend. Und die sind rechtsverbindlich; es ist ein Beförderungsvertrag zu einem Betrag X zustandegekommen.
*Wer einen Fehler begeht und ihn nicht korrigiert, begeht einen zweiten! (Konfuzius)
304 Beiträge · seit 200709. Juli 2011 · #13
..es gibt auch gegenteilige Beispiele!
Im Sept 2010 habe ich bei DSAR für mich und meinen Enkel einen Flug bei SAA nach Windhuk hin und zurück, gebucht.
Die variablen Flugnebenkostengebühren/Steuern beliefen sich auf je 397,62 €.
Jetzt, 6 Wochen vor Abflug habe ich die Flüge bezahlen müssen, mit der Überraschung, dass ich nunmehr nur je 342,91 € für die Nebenkosten bezahlen muß.
Ersparnis also 109,42 € insgesamt.
Es geht also auch anders!
Gruß
Gerhard
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