travelNAMIBIA33,1k Beiträge · seit 200618. Dez. 2009 ·
Hi Katja,
*Klugscheissmodus AN* Von Nachteil ist dann etwas, wenn es Dir schadet. Etwas was nicht eingeschlossen ist kann kein Nachteil sein, da es Dir nicht schadet. Ein Nichtnutzen (also kein Vorteil) ist kein Nachteil!
Es schadet Dir auch nicht, dass ein Flugzeug keine 12 Düsen hat. Es hilft Dir nur auch nichts. Genauso auch mit der Tatsache das Camper nicht eingeschlossen sind. Schaden tut es Dir nicht, nützen aber auch nicht! *Klugscheissmodus AUS*
Sonnige Grüße Christian
Vom 23. August bis 6. September, 10. Oktober bis 18. Oktober 2026, 5. Dezember 2026 bis 17. Januar 2027 und 1. bis 30. Mai 2027 nicht/kaum im Forum aktiv!
Hi Christian, ja, da hast du Recht. Die Miles & More Kreditkarte nutzt uns in dem Fall nichts, da wir einen Discoverer X gebucht haben. Der geht wohl eher als Wohnmobil durch...
Gruß Katja
FRFritzmann439 Beiträge · seit 200918. Dez. 2009 ·
So, jetzt will ich auch noch meinen Senf dazugeben. Wir haben die Komplettversicherung genommen und mit der ADAC-Goldkarte gezahlt. Die haben wenigstens irgendso einen Rechtschutz für Streitereien im Ausland mit drinnen. Die Lufthansa Goldkarte haben wir nicht genommen, weil der Discoverer X da ja nicht versichert ist. Ich hoffe aber für uns alle, dass wir weder das eine noch das andere brauchen! Herzliche Grüße, Sue - die sich demnächst auf ihr neues Navi von Garmin werfen wird, um dann die Tracks4Africa-Karten draufzuladen. Wird sicher ein Heidenspaß, seid gewiss, dass ich mich diesbezüglich hilfesuchend an euch wende. Sue
Hallo, bedenkt, dass die Versicherung der Kreditkarte nur zum Tragen kommt, wenn auch die Wagenmiete damit bezahlt wurde. Bei den Versicherungen der Vermieter ist zu beachten, dass Wasserschäden immer ausgeschlossen sind. Das hat uns dieses Jahr getroffen und war richtig teuer. Trotzdem würde ich wieder fahren.... 🙂 winnie
SASASOWEWI3'080 Beiträge · seit 200919. Dez. 2009 ·
Hier noch mein Senf zu der ganzen Geschichte, ich habe die LH Miles and More Karte, im ganz klein gedruckten steht das in keinem Fall die Differenz zu einer bestehenden Versicherung über den Vermieter und eventuell verbleibenden "Resten" übernommen wird, wir haben uns daher die Anmietung über die Karte geschenkt und sind mit einem Auto von Caprivi gut gefahren (war allerdings kein Camper)
Es ist schon erstaunlich, wie unterschiedlich hier im Thread die Interpretationen bzgl. einer (Nicht-)Versicherung sind, da wird es ja besonders spannend, wenn der Fall eintritt und man sich mit den Versicherungen herumschlagen darf. Ich denke, ich werde meine LH-Kreditkarte erst einmal wieder kündigen.
travelNAMIBIA33,1k Beiträge · seit 200619. Dez. 2009 ·
Hi SASOWEWI,
klein gedruckten steht das in keinem Fall die Differenz zu einer bestehenden Versicherung über den Vermieter und eventuell verbleibenden "Resten" übernommen wird
. Kann ich aus eigener praktischer Erfahrung nicht bestätigen. Bei mir wurden auch Differenzen, die Eigenbeteiligung etc. übernommen. Anstandslos und ohne Nachfragen.
Sonnige Grüße Christian
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SCSchwedenmeter3 Beiträge · seit 201009. Jan. 2010 ·
Moin! Ich habe noch mal mit den Versicherungsfuzzis von miles and more diskutiert, so von wegen ist ja kein Camper nur weil da ein Dachzelt drauf ist, ist ja abnehmbar und nicht fest wie ein Wohnmobilaufbau, u.s.w., bis der Typ dann völlig genervt mir den Text aus den Versicherungsbedingungen vorgelesen hat, wo genau beschrieben wird, dass Geländewagen mit Dachzelt als Camper einzustufen sind und von der Vollkasko ausgeschlossen sind. Diese Bedingungen sind neu aufgenommen worden, ca.08 2009. So, und nun lasse ich mich nicht mehr verrückt machen, buche ein Auto und genieße die Vorfreude auf den März!
Moin! Ich habe noch mal mit den Versicherungsfuzzis von miles and more diskutiert, so von wegen ist ja kein Camper nur weil da ein Dachzelt drauf ist, ist ja abnehmbar und nicht fest wie ein Wohnmobilaufbau, u.s.w., bis der Typ dann völlig genervt mir den Text aus den Versicherungsbedingungen vorgelesen hat, wo genau beschrieben wird, dass Geländewagen mit Dachzelt als Camper einzustufen sind und von der Vollkasko ausgeschlossen sind. Diese Bedingungen sind neu aufgenommen worden, ca.08 2009.
Das klingt plausibel, aber man kann sich auf der M&M-Website die aktuell gültigen Versicherungsbedingungen herunterladen. Die entsprechende Datei wurde 08/2009 erstellt, was zu Deiner Zeitangabe bezüglich der letzten Änderungen passt. In §11 wird ausführlich definiert, was als versichertes Mietfahrzeug gilt und was nicht. Das was der Typ Dir als Teil der Versicherungsbedingungen vorgelesen hat (4x4 + Dachzelt = Camper), steht da definitiv nicht drin und diese Klausel kann somit kein Vertragsbestandteil sein.
§ 11 Definitionen Mietfahrzeug bezeichnet ein Straßenfahrzeug mit vier oder mehr Rädern, das für die Nutzung auf öffentlichen Straßen vorgesehen und als Personenkraftwagen (PKW) mit nicht mehr als sieben eingetragenen Sitzplätzen zugelassen ist und von dem anspruchsberechtigten Kreditkarteninhaber für den in dem Mietfahrzeugvertrag ausgewiesenen Zeitraum gemietet wurde. Darunter sind nicht eingeschlossen: 1. Fahrzeuge ohne PKW-Zulassung; 2.Fahrzeuge, für welche keine Zulassung erforderlich ist; 3. Lastkraftwagen, Transporter, Wohnwagen, Wohnmobile, Camper, Anhänger, Motorräder; 4.Vans und Minivans (mit mehr als sieben zugelassenen und eingetragenen Sitzplätzen); 5.Geländefahrzeuge (Off-Road-Vehicle) und SUV (Sport-Utility-Vehicle) und Allradfahrzeuge (4x4-Fahrzeuge), die außerhalb öffentlicher Straßen benutzt werden; 6.Oldtimer (antike Fahrzeuge, d.h. Fahrzeuge, die älter als 20 Jahre sind oder seit 10 Jahren nicht mehr hergestellt werden); 7. Fahrzeuge der Marken Ferrari, Lamborghini, Porsche, Aston Martin, Bentley, Corvette, Daimler von Jaguar, De Lorean, Excalibur, Jaguar, Jensen, Lotus, Maserati, Maybach, Rolls-Royce.
Das heißt nicht, das ein 4x4 mit Dachzelt definitiv versichert ist. Es heißt nur, das nicht wie der Typ an der Hotline behauptet hat, explizit eine Ausschlussklausel dafür drin steht. Im Zweifelsfall werden dann wohl die Gerichte entscheiden müssen, was ein Camper ist und was nicht. Bei den gut ausgestatteten 4x4-Fahrzeugen mit Dachzelt von KEA, Britz, Bushlore usw. dürfte es argumentativ besonders eng werden. Die haben hinten keine einfache Canopy auf der Ladefläche sondern einen speziellen Campingaufbau mit Schubladensystem, fest eingebautem Wassertank etc. Ebenfalls spaßig vor Gericht könnte die Ausschlussklausel für nicht-öffentliche Straßen werden. Fahrzeuge von Hubert Hesters könnten teilweise wegen der Oltimerregelung nicht versichert sein.
Wer zu große Bauchschmerzen mit den Auto-Versicherungen im südlichen Afrika hat, kann ja nach Asien fliegen. Elefanten, Büffel, Krokodile und Antilopen gibt es da auch. Sogar vereinzelt Leoparden und Nashörner. Als Ersatz für Löwen und Giraffen bekommt mant Tiger und Kamele. Nur für Flusspferde gibt es keinen Ersatz. Dafür kostet ein Mietwagen inkl. Chauffeur, Versicherung, Steuern und sogar Benzin z.B. in Indien nur 25-30 EUR am Tag und man hat bei einem eventuellem Unfall keinen Stress 🙂
Das war die Antwort die ich heute von Miles & More bekommen habe:
Sehr geehrter Herr xxxxxx,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir wie folgt beantworten möchten:
Definition: Mietfahrzeug bezeichnet ein Straßenfahrzeug mit vier oder mehr Rädern, das für die Nutzung auf öffentlichen Straßen vorgesehen und als Personenkraftwagen (PKW) mit nicht mehr als sieben eingetragenen Sitzplätzen zugelassen ist und von dem anspruchsberechtigten Kreditkarteninhabern für den in dem Mietfahrzeugvertrag ausgewiesenen Zeitraum gemietet wurde.
Darunter sind nicht eingeschlossen: - Mietfahrzeuge mit Dachzellt, da diese als Camper definiert werden.
Wenn Sie Fragen haben, dann rufen Sie uns bitte an. Wir helfen Ihnen gerne.
Mit freundlichen Grüßen xxxxxxx
Lufthansa Miles & More Credit Card Versicherungsservice 50664 Köln
Herausgeberin der Lufthansa Miles & More Credit Card MasterCard: Deutsche Kreditbank AG, HRB Berlin-Charlottenburg 34165, Sitz Berlin Vorstand: Günther Troppmann (Vorsitzender), Rolf Mähliß, Dr. Patrick Wilden, Stefan Unterlandstättner Aufsichtsratsvorsitzender: Jan-Christian Dreesen
* 0,14 EUR/Min. aus dem Festnetz der Deutschen Telekom AG. Kosten für Anrufe aus dem
Daß 4x4-Fahrzeuge mit Dachzelt als Camper definiert werden, ist vielleicht die persönliche Interpretation des Herrn xxxxxx, der von Miles-and-more schreibt, aber nicht die eigentliche Definition des Wortes. Ich verweise auf Wikipedia "Camper = engl. für Wohnkabine". Definition "Wohnkabine" mit Abbildungen:
Wo nimmt Herr xxxxxx(milesandmore) seine Definition her? Auf rechtliche Auseinandersetzungen mit der Versicherung müßte man sich im Schadensfall dann wohl gefaßt machen, so wie das mit vielen Versicheren ist, nicht nur auf dem PKW-Sektor, sondern allgemein, leider 🙁
Wie ist das überhaupt mit der Änderung der Versicherungsbedingungen? Ich habe meine GoldCard mit Businesspaket schon seit 2006. Hätte man mich über die Änderung der AVB im August 09 informieren müssen? Und hätte ich das Recht gehabt, ihnen zuzustimmen oder sie abzulehnen?
travelNAMIBIA33,1k Beiträge · seit 200628. Jan. 2010 ·
Hallo Edwina,
Wie ist das überhaupt mit der Änderung der Versicherungsbedingungen? Ich habe meine GoldCard mit Businesspaket schon seit 2006. Hätte man mich über die Änderung der AVB im August 09 informieren müssen? Und hätte ich das Recht gehabt, ihnen zuzustimmen oder sie abzulehnen?
Mir wurden die neue Bedingungen auf dem Postwege zugeschickt. Dort stand auch eine rechtliche Belehrung mit Sonderkündigungsrecht.
Aber Du hast recht... im Zweifel muss man sich eh mit dem Versicherer streiten. Hatten mal einen Fall mit einem VW-Bus (mit 8 Sitzen), der laut Definition ausgeschlossen ist, was er dann aber im konkreten Einzelfall dann doch nicht war... denn auf der namibischen Zulassung steht nichts von der Anzahl der Sitzplätze, sondern nur die Art des Fahrzeuges.
Es ist also nichts definitiv - leider!
Sonnige Grüße Christian
Vom 23. August bis 6. September, 10. Oktober bis 18. Oktober 2026, 5. Dezember 2026 bis 17. Januar 2027 und 1. bis 30. Mai 2027 nicht/kaum im Forum aktiv!
Moinmoin allesamt, angeregt durch die hier gefundene Diskussion habe ich eine M&M Gold Card Business geordert, um damit im kommenden Januar das Mietauto in Namibia zu bezahlen und versichern.
Da ich vorhabe, ein 4x4 mit Dachzelt zu mieten, habe ich bei M&M nachgehakt, ob so ein Fahrzeug nun Camper (-> nicht versichert) oder 4x4 (-> versichert) in den Augen der Versicherer ist.
Diese Antwort erhielt ich heute:
Sehr geehrter Herr xxx,
vielen Dank für Ihre Anfrage zur Mietwagen-Vollkaskoversicherung.
Gerne bestätigen wir Ihnen, dass das genannte Mietfahrzeug (Toyota Hilux / Nissan Doble Cab mit Campingausrüstung), sofern alle weitere Voraussetzungen gemäß unserer Bedingungen erfüllt sind, versichert ist.
Sollten Sie noch weitere Fragen haben, kontaktieren Sie uns bitte. Wir helfen Ihnen gerne.
Mit freundlichen Grüßen
xxx xxxxx
Lufthansa Miles & More Credit Card Versicherungsservice 50664 Köln
Herausgeberin der Lufthansa Miles & More Credit Card MasterCard: Deutsche Kreditbank AG, HRB Berlin-Charlottenburg 34165, Sitz Berlin Vorstand: Günther Troppmann (Vorsitzender), Rolf Mähliß, Dr. Patrick Wilden, Stefan Unterlandstättner Aufsichtsratsvorsitzender: Jan-Christian Dreesen
* 14 Ct./Min. aus dem dt. Festnetz, höchstens 42 Ct./Min. aus dt. Mobilfunknetzen
> ------------------------------------------- > Von: xxx[SMTP:xxx] > Gesendet: Montag, 1. November 2010 16:05:14 > An: lh__versicherungsanfragen > Betreff: Online-Kartenkonto-Feedback [28e5eaea-0f1a-48f0-b3de-f1f821ea4027] > Diese Nachricht wurde automatisch von einer Regel weitergeleitet. > > Anrede : Herr > Titel : > Nachname : xxx > Vorname : xxxx > Kartennummer: --------- > E-Mail : xxxxxxxx > > Nachricht : Frage zur Vollkaskoversicherung für im Ausland gemietete FAhrzeuge > > M&M-Kartennummer: > ----------- > > Sehr geehrte Damen und Herren, > ich plane im Januar ein Fahrzeug zu mieten, um damit auf offiziellen Strassen > in Namibia zu fahren. > > Bei dem Fahrzeug handelt es sich um ein solches Modell: > http://www.ascocarhire.com/cars/jHilux.htm > > Laut den AGB zur Vollkaskoversicherung sind Campingfahrzeuge von der > Versicherung ausgeschlossen. > > Das besagte Auto ist allerdings kein Camper, da das Dachzelt nur temporär > (nachts, wenn der Wagen steht!) und natürlich nicht beim Fahren aufgebaut ist > (wie auch?). > > Letztendlich handelt es sich um einen handelsüblichen 4x4 Nissan, dem eine > Zeltausrüstung im Kofferraum beigefügt wurde. > > Meine Frage ist nun: > Gehe ich recht in der Annahme, dass das Fahrzeug in den Genuß der > Vollkaskoversicherung für Mietfahrzeuge kommt? > > Ich verbleibe mit den besten Grüßen > > xxx
Ich gehe mal davon aus, dass das den ein oder anderen hier interessiert.
Die Legals von M&M sind alte Schlaufüchse. Mit der Formulierung "sofern alle weitere Voraussetzungen gemäß unserer Bedingungen erfüllt sind" haben sie sich alle Türen offen gelassen, um im Streitfall sagen zu können, dass der Wagen die Bedingungen doch nicht erfüllt und deshalb auch nicht zu den versicherten Mietfahrzeugen nach § 11 gehört. Wie Christian schon schrieb: Es ist also nichts definitiv - leider!
Wie schon im Beitrag "Vollkasko Sinn oder Unsinn" beschrieben,hier nochmal mein Hinweis zur Aufklärung: Für alle Interessierten: Ich habe mit der Spardabank-Platinum-Mastercard aus München die schriftliche Bestätigung erhalten, dass auch 4x4 Fahrzeuge m i t Innenschlafkabine (also mit Wohnmobileigenschaften) vollkasko- und haftpflichtversichert sind. Das bedeutet, dass ich mit dieser CC also neben den vielen allinklusiv-Versicherungen wie Reiserücktritt, Auslandskranken-Vers. etc. durch den Jahresbeitrag von 125.- Euro frei versichert bin. Das lohnt sich seit 5 Jahren für uns immer wieder. MfG myrio Beachte bitte: Forencode und Smiley-Button sind nicht sichtbar, aber trotzdem nutzbar!