tacitus schrieb:Fremde haben nirgendwo einen Rechtsanspruch auf Aufenthalt/Niederlassung
Das ist faktisch zunächst einmal unrichtig.
Ein Rechtsanspruch entsteht aufgrund eines Gesetzes, welches diesen Anspruch begründet.
Existiert bspw. ein Gesetz, welches Menschen fremder Herkunft den Aufenthalt in einem Land bei Erfüllung gewisser Kriterien erlaubt, kann dieser Mensch daraus einen Rechtsanspruch herleiten, und diesen ggf. auch gerichtlich durchsetzen.
Jeder moderne Rechtsstaat wird im Wesentlichen nach dem Prinzip geführt, dass die einzige Möglichkeit für den Staat, einen Rechtsanspruch zu verwehren, seinerseits nur auf der Basis eines Gesetzes, oder der Änderung eines solchen existiert.
Staaten, die nicht nach rechtsstaatlichen Prinzipien arbeiten, exisitieren heutzutage faktisch nicht mehr, solche Willkürherrschaft war zuletzt im 18. Jahrhundert verbreitet, unter absolutistischen Herrschern, welche über dem Gesetz standen.
tacitus schrieb:Abgesehen von ein paar Staaten, wo man sich einfach „einkaufen“ kann, liegt die Entscheidung des Staates, Niederlassungserlaubnis zu gewähren, letztlich in seinem Ermessen.
Ja, ABER...
Dieses Ermessen des Staates erschöpft sich darin, seine Gesetze entsprechend zu gestalten.
Ein Staat kann, basierend auf gesetzlicher Grundlage seinen Exekutivorganen einen sog. Ermessensspielraum zugestehen, was auch gängige Praxis ist, ein solcher Ermessensspielraum muss auch nicht in jedem Gesetz explizit vorgesehen sein, sondern kann sich aus der gängigen Rechtspraxis ergeben.
tacitus schrieb:Ich bin kein Jurist, aber Solche klar niederzulegen, sozusagen zu „normieren“ (wie hier manchmal durchklingt), würde/könnte den Ermessensspielraum der Behörde einschränken.
Welcher Behörde? In Ermangelung eines Gesetzes, welches den Rechtsanspruch zunächst definieren würde, bestünde auch keine Zuständigkeit irgendeiner Behörde.
Es gibt sicherlich Gesetze, die einer bestimmten Behörde die Zuständigkeit für eine gewisse Frage erteilen, ohne den Rechtsrahmen selbst festzulegen, in diesem Falle obläge es der Behörde, sich in Form sog. Ausführungsverordnungen einen eigenen Rechtsrahmen zu definieren. Auch so etwas existiert in der Praxis. Wäre das nicht gegeben, wäre jeder einzelne Mitarbeiter einer Behörde mit faktisch absoluter, diktatorischer Macht gesegnet. Daran kann kein moderner Staat auch nur das geringste Interesse haben.
tacitus schrieb:Daran kann kein nationales Interesse bestehen, wenn man, über das Finanzielle hinausgehend, prüfen und bewerten möchte, wen man da hereinlässt und ob.
Es besteht ein übergroßes nationales Interesse, Willkür von Seiten von Behörden so weit es geht einzuschränken.
Da sind so grundlegende Sachen wie die Tatsache, dass ein geordneter Rechtsrahmen allgemein als wesentliche Grundlage einer funktionierenden Wirtschaft angesehen wird.
Es gibt aber auch ganz konkret das offensichtlichste Problem in Bezug auf staatliche Willkür:
sie öffnet der Korruption Tür und Tor.
Wenn ein Beamter, egal auf welcher Ebene, mehr oder minder losgelöst von einem Rechtsrahmen und ohne die potentielle Drohung einer Überprüfung durch Gerichte, frei entscheiden kann, wen er ins Land lässt, und wen nicht, wird ihn das zwangsläufig zu einem sehr wohlhabenden Menschen machen.
Die derzeitige Praxis Namibias, mit einem sehr unklaren Rechtsrahmen und fragwürdig definierten Rechtsansprüchen auf die Erteilung einer Aufenthalts- oder Arbeitserlaubnis, ist hierfür das beste abschreckende Beispiel.
Es ist ein offenes Geheimnis, dass es zahlreiche Fälle gibt, in denen Visa, Work- oder Residence Permits gekauft werden.
Jeder hier im Land hat davon gehört, die meisten von uns kennen selbst solche Fälle.
Natürlich wird dir hier niemand im Forum sagen, dass er das selbst gemacht hat, oder die Namen von denen, die es getan haben, schließlich würde man sich damit im Zweifelsfall als Mitwisser selbst zur Zielscheibe machen.
Es bleibt aber dabei: ja, in Namibia kann man sich Aufenthaltstitel kaufen.
Das zu unterbinden wäre ein leichtes, indem man eine verbindlichen Rechtsrahmen schafft, der einen konkreten Rechtsanspruch begründet, sofern bestimmte Kritierien belegt sind.
Man könnte jetzt die Nachtigall trapsen hören, und mutmaßen, dass diejenigen, die das Zustandekommen der entsprechenden Gesetze bremsen, dies vielleicht auch deswegen tun, weil sie von der momentanen Situation immer mal wieder durch den einen oder anderen sprichwörtlichen braunen Umschlag profitieren.