Agent wegen "Rentnervisum" gesucht

174 Antworten · 11,6k Aufrufe · gestartet 18. Jan. 2024 von Ebi
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29 Beiträge · seit 202404. Dez. 2025 ·
Liebe Tanja, danke für den Bericht! Und in der Tat hat sie sich dann heute Nachmittag bei mir gemeldet, hat auch mir den geänderten Motivation Letter zur Unterschrift geschickt und gesagt, am Montag gingen meiner und einige andere Anträge ins Ministerium.
Super soweit, und danke dir fürs mich erwähnen, und dann drücken wir uns allen mal die Daumen. Lasst wissen, wenn's neues gibt!
91 Beiträge · seit 202305. Dez. 2025 ·
Für alle, die auf das hier schon öfter angesprochene Urteil bezüglich PRP warten:
Der Supreme Court hat gestern zugunsten des deutschen Ehepaars entschieden.
Kann man hier https://ejustice.jud.na/Supreme%20Court/Judgments/Pages/default.aspx nachlesen, ist aber anstrengend (Juristensprache).
Vielleicht hilft es uns auf PRP Wartenden weiter, auch wenn es wahrscheinlich dauern wird, bis sich die Folgen zeigen werden.

Viele Grüße
Hans
33,3k Beiträge · seit 200605. Dez. 2025 ·
Was man so hört wird das Urteil nur dazu führen, dass nun die Vorgaben für PRP eben erstmalig exakt an Zahlen festgemacht werden und diese Werte dann so hoch angesetzt werden, dass kaum einer sie erfüllen wird. Aber mal abwarten, was diesbezüglich in den nächsten Monaten/Jahren geschehen wird, zumal der Supreme Court ja v. a. aufgrund formaler Unzulänglichkeiten dem High-Court-Urteil Recht gegeben hat.

Viele Grüße
Christian
Vom 10. Oktober bis 18. Oktober 2026, 5. Dezember 2026 bis 17. Januar 2027 und 1. bis 30. Mai 2027 nicht/kaum im Forum aktiv!
91 Beiträge · seit 202305. Dez. 2025 ·
Hallo Christian,
das stimmt so nicht ganz, der Supreme Court hat festgestellt, daß die Begründung der Ablehnung von 2022 nicht zulässig war (man MUSS Immobilienbesitz haben, um eine PRP zu bekommen - fixed property - steht nirgendwo im Gesetz).

Viele Grüße
Hans
33,3k Beiträge · seit 200605. Dez. 2025 ·
man MUSS Immobilienbesitz haben, um eine PRP zu bekommen - fixed property - steht nirgendwo im Gesetz).
das wird ja schon seit Jahren so behauptet, aber eben nicht konsequent verlangt. Und das ist eben das Problem. Es gibt keine gesetzlichen einheitlichen Vorgaben, sondern absolute Flexibilität in dem warum oder warum nicht. Und für den ein oder anderen mag das ein Problem sein, für andere ist es eben ein Vorteil, wenn sie eben kein Minimumvermögen (von z.B. wie in anderen Ländern der Region mindestens 0,6 Mio Euro) etc nachweisen können.

Viele Grüße
Christian
Vom 10. Oktober bis 18. Oktober 2026, 5. Dezember 2026 bis 17. Januar 2027 und 1. bis 30. Mai 2027 nicht/kaum im Forum aktiv!
zuletzt bearbeitet 05. Dez. 2025
266 Beiträge · seit 202505. Dez. 2025 ·
travelNAMIBIA schrieb:
man MUSS Immobilienbesitz haben, um eine PRP zu bekommen - fixed property - steht nirgendwo im Gesetz).
das wird ja schon seit Jahren so behauptet, aber eben nicht konsequent verlangt. Und das ist eben das Problem. Es gibt keine gesetzlichen einheitlichen Vorgaben, sondern absolute Flexibilität in dem warum oder warum nicht. Und für den ein oder anderen mag das ein Problem sein, für andere ist es eben ein Vorteil, wenn sie eben kein Minimumvermögen (von z.B. wie in anderen Ländern der Region mindestens 0,6 Mio Euro) etc nachweisen können.

Viele Grüße
Christian
Für Rechtssicherheit ist das Gerichtsurteil perfekt.
In einem Rechtsstaat legt es eindeutig Regeln fest und Grenzen für DHA.
Habe das Urteil genau gelesen. Bei 1/2 der Schrift handelt es sich um Begründungen, u.a. wegen Fristabläufen und diesbezügliche Referenzurteile. Ob die Comrades sich aber daran halten werden, ist die andere Seite der Medaille.
Denn sie wissen ganz genau, daß die wenigsten Betroffenen klagen werden.
Oder wie Christian schrieb, werden sie vermutlich in dem Rahmen die Anforderungen ins Unerreichbare für viele Menschen schrauben.
zuletzt bearbeitet 05. Dez. 2025
29 Beiträge · seit 202405. Dez. 2025 ·
Wen's interessiert, hier die Einschätzung des Urteils seitens ChatGPT:

Kernpunkte der Entscheidung – besonders relevant für zukünftige Antragsteller

Aus dem Urteil ergeben sich mehrere präzedenzielle, weitreichende Feststellungen zur Auslegung von Section 26(3)(d) Immigration Control Act.

Wesentliche Leitsätze:

Die Behörden dürfen nicht verlangen, dass PRP-Bewerber bereits Immobilieneigentum in Namibia besitzen.
→ Ein solcher Zwang ist ultra vires, da das Gesetz nur „sufficient means“ verlangt, nicht lokale assets.

Bewerber müssen lediglich nachweisen, dass sie über ausreichende finanzielle Mittel zur Lebenshaltung verfügen.
Beispiele im Urteil:
– Pension 35.000 N$ monatlich + 2,5 Mio. N$ liquide
– Einkommen 170.000 N$ monatlich + Vermögen 2 Mio. N$

Es ist aber zulässig und vernünftig, dass das Board Nachweise über Vermögen verlangt, z. B.:
– Kontoauszüge
– Nachweis über Eigentum (auch im Ausland)
– Titeldeed, wenn man Immobilienbesitz in Namibia als asset anführt
Aber: Dies darf nicht als Voraussetzung gestellt werden, sondern als Beweisverlangen, wenn man solche Werte geltend macht.

Der ISB kann Bedingungen an PRP knüpfen (Section 26(3)):
z. B.
– „Kein Employment in Namibia, wenn PRP als Retirement beantragt“
– „Nachweis von Wohnsitz in Namibia innerhalb 6 Monaten”
Das Board darf solche Bedingungen stellen – nur erst nach positiver Eignungsprüfung, nicht als Vorbedingung.

Das Supreme Court bestätigt implizit: Wenn Section 26(3)(a–f) erfüllt ist, steht der Erteilung einer PRP in der Regel nichts mehr im Weg – Ermessensspielraum bleibt, aber nicht willkürlich.

- Bedeutung für zukünftige Permanent Residence Applications (PRP):

Das Urteil setzt einen richtungsweisenden Standard, besonders für Rentner/Investoren ohne initialen Immobilienbesitz in Namibia.

Was Antragsteller daraus mitnehmen können:
Punkt Relevanz
Keine Pflicht zu Eigentum in Namibia Behörden dürfen das nicht verlangen
Nachweis ausreichender Mittel ist zentral Konto-/Pensionsnachweise wichtig
Immobilieneigentum kann helfen, ist aber kein Muss Falls vorhanden: zertifizierte Kopien
Board darf Bedingungen stellen, aber erst nach positiver Prüfung Bedingungen können zeitliche Fristen enthalten
Antragsteller sollten Beweise strukturiert vorlegen je besser dokumentiert, desto weniger Angriffspunkte
In der Praxis bedeutet das:

Renten-PRP ohne Immobilie ist rechtlich zulässig, wenn finanzielle Leistungsfähigkeit überzeugend belegt wird.

Immobilienkauf erst nach Genehmigung ist nach diesem Urteil nicht zu beanstanden.

Ablehnungen mit Forderung „Fixed assets in Namibia required“ wären nun rechtlich anfechtbar.

- Politische Wirkung:

Das Urteil wird mit hoher Wahrscheinlichkeit:

die Hürde für PRP-Anträge senken, besonders für „retiree applicants“ aus Ländern ohne Kapitalrestriktionen.

die Praxis des Boards zukünftig restrukturieren müssen.

von Anwälten zitiert werden, wenn Anträge wegen fehlender lokaler Immobilien abgelehnt werden.

Es handelt sich zwar formal „nur“ um ein Urteil zur Condonation-/Reinstatement-Frage, aber die Begründung enthält klare, inhaltliche Feststellungen zum Recht, die de facto Leitliniencharakter haben.
537 Beiträge · seit 202005. Dez. 2025 ·
Wenn nächstes Jahr der neue/überarbeitete Immigration Act in Kraft tritt, ist das alles sowieso hinfällig.
33,3k Beiträge · seit 200605. Dez. 2025 ·
makis schrieb:Wenn nächstes Jahr der neue/überarbeitete Immigration Act in Kraft tritt, ist das alles sowieso hinfällig.
so ist es und da ist vollkommen egal, was ein Gericht jetzt auf Grundlage bestehender (dann alter) Gesetze entscheidet. Das haben wir ja erst am Urteil zur Anerkennung im Ausland geschlossener gleichgeschlechtlicher Ehen gesehen. Wenn das Gericht es erlaubt, wird es halt durch ein neues Gesetz verboten.

Viele Grüße
Christian
Vom 10. Oktober bis 18. Oktober 2026, 5. Dezember 2026 bis 17. Januar 2027 und 1. bis 30. Mai 2027 nicht/kaum im Forum aktiv!
281 Beiträge · seit 201306. Dez. 2025 ·
Gelöscht: sorry, wurde schon geschrieben.
zuletzt bearbeitet 06. Dez. 2025
1’144 Beiträge · seit 202207. Dez. 2025 ·
OT, weil ich keinen Bedarf habe, aber mich die Infos zu Land, Praxis und Erfahrungen immer interessieren.

Weil manchmal sogar etwas Anspruchsdenken und der Wunsch nach „klaren Regeln“ für Aufenthalt (für an und für sich nicht Berechtigte!!) durchklingt, will ich meinen Senf dazugeben.

Fremde haben nirgendwo einen Rechtsanspruch auf Aufenthalt/Niederlassung, außer durch Geburtsort, Abstammung, Heirat ….. humanitäre Gründe ..... Trotzdem wird Einigen Aufenthalts/Niederlassungsrecht unter bestimmten Voraussetzungen (Geldmittel … Versicherung) gewährt.
Abgesehen von ein paar Staaten, wo man sich einfach „einkaufen“ kann, liegt die Entscheidung des Staates, Niederlassungserlaubnis zu gewähren, letztlich in seinem Ermessen. Auch wenn flankierende Kriterien erfüllt werden, besteht kein Rechtsanspruch. Ich bin kein Jurist, aber Solche klar niederzulegen, sozusagen zu „normieren“ (wie hier manchmal durchklingt), würde/könnte den Ermessensspielraum der Behörde einschränken. Daran kann kein nationales Interesse bestehen, wenn man, über das Finanzielle hinausgehend, prüfen und bewerten möchte, wen man da hereinlässt und ob.

Insofern könnte die „Offenheit“ einiger Teilnehmer hier auch kontraproduktiv sein
MM
zuletzt bearbeitet 07. Dez. 2025
91 Beiträge · seit 202307. Dez. 2025 ·
Das hast du gut auf den Punkt gebracht und wir sehen das genau so. Wir sind hier in unserem Haus glücklich und zufrieden, wir sind uns sicher, daß wir hier bleiben wollen - was fehlt, ist eine Aufenthaltsgenehmigung. Bekommen wir sie, ist alles gut, wenn nicht, werden wir woanders leben müssen, aber wir werden es auch akzeptieren müssen. Wir sind hier Gast und wenn der Gastgeber sagt, wir sollen gehen, werden wir das, wenn auch schweren Herzens, tun.

Viele Grüße
Hans
88 Beiträge · seit 202008. Dez. 2025 ·
tacitus schrieb:Fremde haben nirgendwo einen Rechtsanspruch auf Aufenthalt/Niederlassung
Das ist faktisch zunächst einmal unrichtig.
Ein Rechtsanspruch entsteht aufgrund eines Gesetzes, welches diesen Anspruch begründet.
Existiert bspw. ein Gesetz, welches Menschen fremder Herkunft den Aufenthalt in einem Land bei Erfüllung gewisser Kriterien erlaubt, kann dieser Mensch daraus einen Rechtsanspruch herleiten, und diesen ggf. auch gerichtlich durchsetzen.

Jeder moderne Rechtsstaat wird im Wesentlichen nach dem Prinzip geführt, dass die einzige Möglichkeit für den Staat, einen Rechtsanspruch zu verwehren, seinerseits nur auf der Basis eines Gesetzes, oder der Änderung eines solchen existiert.

Staaten, die nicht nach rechtsstaatlichen Prinzipien arbeiten, exisitieren heutzutage faktisch nicht mehr, solche Willkürherrschaft war zuletzt im 18. Jahrhundert verbreitet, unter absolutistischen Herrschern, welche über dem Gesetz standen.
tacitus schrieb:Abgesehen von ein paar Staaten, wo man sich einfach „einkaufen“ kann, liegt die Entscheidung des Staates, Niederlassungserlaubnis zu gewähren, letztlich in seinem Ermessen.
Ja, ABER...
Dieses Ermessen des Staates erschöpft sich darin, seine Gesetze entsprechend zu gestalten.
Ein Staat kann, basierend auf gesetzlicher Grundlage seinen Exekutivorganen einen sog. Ermessensspielraum zugestehen, was auch gängige Praxis ist, ein solcher Ermessensspielraum muss auch nicht in jedem Gesetz explizit vorgesehen sein, sondern kann sich aus der gängigen Rechtspraxis ergeben.
tacitus schrieb:Ich bin kein Jurist, aber Solche klar niederzulegen, sozusagen zu „normieren“ (wie hier manchmal durchklingt), würde/könnte den Ermessensspielraum der Behörde einschränken.
Welcher Behörde? In Ermangelung eines Gesetzes, welches den Rechtsanspruch zunächst definieren würde, bestünde auch keine Zuständigkeit irgendeiner Behörde.

Es gibt sicherlich Gesetze, die einer bestimmten Behörde die Zuständigkeit für eine gewisse Frage erteilen, ohne den Rechtsrahmen selbst festzulegen, in diesem Falle obläge es der Behörde, sich in Form sog. Ausführungsverordnungen einen eigenen Rechtsrahmen zu definieren. Auch so etwas existiert in der Praxis. Wäre das nicht gegeben, wäre jeder einzelne Mitarbeiter einer Behörde mit faktisch absoluter, diktatorischer Macht gesegnet. Daran kann kein moderner Staat auch nur das geringste Interesse haben.
tacitus schrieb:Daran kann kein nationales Interesse bestehen, wenn man, über das Finanzielle hinausgehend, prüfen und bewerten möchte, wen man da hereinlässt und ob.
Es besteht ein übergroßes nationales Interesse, Willkür von Seiten von Behörden so weit es geht einzuschränken.
Da sind so grundlegende Sachen wie die Tatsache, dass ein geordneter Rechtsrahmen allgemein als wesentliche Grundlage einer funktionierenden Wirtschaft angesehen wird.

Es gibt aber auch ganz konkret das offensichtlichste Problem in Bezug auf staatliche Willkür:
sie öffnet der Korruption Tür und Tor.

Wenn ein Beamter, egal auf welcher Ebene, mehr oder minder losgelöst von einem Rechtsrahmen und ohne die potentielle Drohung einer Überprüfung durch Gerichte, frei entscheiden kann, wen er ins Land lässt, und wen nicht, wird ihn das zwangsläufig zu einem sehr wohlhabenden Menschen machen.

Die derzeitige Praxis Namibias, mit einem sehr unklaren Rechtsrahmen und fragwürdig definierten Rechtsansprüchen auf die Erteilung einer Aufenthalts- oder Arbeitserlaubnis, ist hierfür das beste abschreckende Beispiel.
Es ist ein offenes Geheimnis, dass es zahlreiche Fälle gibt, in denen Visa, Work- oder Residence Permits gekauft werden.
Jeder hier im Land hat davon gehört, die meisten von uns kennen selbst solche Fälle.
Natürlich wird dir hier niemand im Forum sagen, dass er das selbst gemacht hat, oder die Namen von denen, die es getan haben, schließlich würde man sich damit im Zweifelsfall als Mitwisser selbst zur Zielscheibe machen.

Es bleibt aber dabei: ja, in Namibia kann man sich Aufenthaltstitel kaufen.
Das zu unterbinden wäre ein leichtes, indem man eine verbindlichen Rechtsrahmen schafft, der einen konkreten Rechtsanspruch begründet, sofern bestimmte Kritierien belegt sind.

Man könnte jetzt die Nachtigall trapsen hören, und mutmaßen, dass diejenigen, die das Zustandekommen der entsprechenden Gesetze bremsen, dies vielleicht auch deswegen tun, weil sie von der momentanen Situation immer mal wieder durch den einen oder anderen sprichwörtlichen braunen Umschlag profitieren.
4 Beiträge · seit 202614. Jan. 2026 ·
Dies ist mein erster Beitrag in diesem Forum obwohl ich bereits seit einiger Zeit mitlese.
Das Thema interessiert mich weil ich frueher oder spaeter ebenfalls das PRP beantragen moechte.
Gibt es von denjenigen die den Antrag zuletzt gestellt haben (Tanja73, Thomas2024) irgendwelche Neuigkeiten, oder von jemand der den Antrag schon frueher gestellt hatte?
95 Beiträge · seit 201814. Jan. 2026 ·
Hallo Landcruiser (dein Name gefällt mir 😊)

Bei mir gibts (noch) keine News, wobei die Weihnachtsferien der Behörden ja seeehr lange zu dauern scheinen. Sobald es eine Bewegung gibt, werde ich dies natürlich posten. Ich stelle mich auf jeden Fall auf eine laaaaaaaaange Geduldsprobe ein.

Gruss Tanja
4 Beiträge · seit 202614. Jan. 2026 ·
Hallo Tanja,

danke fuer die schnelle Antwort und Dein Angebot hier weiterhin zu berichten.
Bezueglich meines Namens: Abgesehen davon dass ich Land Cruiser fahre, bin ich auch schon viel overland ge-cruised.
91 Beiträge · seit 202314. Jan. 2026 ·
Hallo,
es gibt insofern Neuigkeiten, da Home Affairs anscheinend bezüglich PRP-Anträgen seine Tätigkeit wieder aufgenommen hat. 2025 wurden so gut wie alle Anträge auf Eis gelegt, aber wohl ein paar bearbeitet. Diese wurden größtenteils am 1.9.2025 alle abgelehnt, alle mit ähnlichen Floskeln (auch leider unser Einspruch). Wir waren am Montag bei Home Affairs und haben dort unsere Ablehnung erhalten mit dem Hinweis, wir sollten sie ignorieren und gleich wieder Einspruch einlegen, weil eben alle pauschal im September eine Ablehnung bekommen hätte. Ob das stimmt, weiß ich nicht, aber ich kenne 3 Personen, die auch eine Ablehnung datiert auf den 1.9. bekommen haben. Wir haben dann daraufhin gestern wieder Einspruch eingelegt, mussten dazu aber wieder einen Letter of Appeal schreiben, Kontoauszüge einreichen usw. (hatten wir zum Glück alles zuhause oder konnten es online abrufen).
Wir sind gespannt, wie es weiter geht.
Viele Grüße, Hans
281 Beiträge · seit 201315. Jan. 2026 ·
@warthog2023
Hallo Hans, danke für die aktuelle Info! Kam der Rat, sofort Einspruch zu erheben von einem Angestellen oder einem agent? Auch wir haben Anfang September eine solche Ablehnung erhalten mit dem Hinweis, dass wir erst in 6 Monaten Einspruch erheben können. Leider mussten wir das Land nach 9 Jahren verlassen, da unsere work permits abgelaufen sind. Wir kommen Ende Februar zurück, um den Einspruch einzureichen. Musstet ihr ausser letter of appeal und neue Kontoauszüge noch etwas einreichen?
Beste Grüße, chrisanna
zuletzt bearbeitet 15. Jan. 2026
91 Beiträge · seit 202315. Jan. 2026 ·
Hallo Chrisanna,
das hat unser Agent mit einem Angestellten von Home Affairs so vereinbart.
Wir mussten zusätzlich Nachweise von Besitz in Namibia nochmal einreichen, wie Haus, Auto usw.
Näheres bei Interesse gerne per PN.

Viele Grüße
Hans
134 Beiträge · seit 202415. Jan. 2026 ·
tacitus schrieb:Fremde haben nirgendwo einen Rechtsanspruch auf Aufenthalt/Niederlassung, außer durch Geburtsort, Abstammung, Heirat ….. humanitäre Gründe ..... Trotzdem wird Einigen Aufenthalts/Niederlassungsrecht unter bestimmten Voraussetzungen (Geldmittel … Versicherung) gewährt.
Abgesehen von ein paar Staaten, wo man sich einfach „einkaufen“ kann, liegt die Entscheidung des Staates, Niederlassungserlaubnis zu gewähren, letztlich in seinem Ermessen. Auch wenn flankierende Kriterien erfüllt werden, besteht kein Rechtsanspruch. Ich bin kein Jurist, aber Solche klar niederzulegen, sozusagen zu „normieren“ (wie hier manchmal durchklingt), würde/könnte den Ermessensspielraum der Behörde einschränken. Daran kann kein nationales Interesse bestehen, wenn man, über das Finanzielle hinausgehend, prüfen und bewerten möchte, wen man da hereinlässt und ob.
Keine klaren Regelungen aufzustellen, öffnet immer und überall nur Raum für Willkür und Korruption. Und "klare Regeln" bedeutet ja keinesfalls, dass diese dann ausschließlich auf finanzielle Parameter beschränkt sind. Natürlich will kein Land Kriminelle und Terroristen reinlassen. Aber auch dafür lassen sich Kriterien definieren, z.B. (nicht erschöpfend) das Bürger aus der EU für Dauerresidenz ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen müssen, nicht auf Terrorliste X und Sanktionsliste Y stehen dürfen.

Und welche belastbaren, zusätzlichen Informationen soll denn der Sachbearbeiter in Namibia überhaupt haben, aufgrund derer er ansonsten eine objektive Ermessensentscheidung fällen könnte? Der hat das, was der Antragsteller verpflichtend einreichen musste. Mit Glück hat er noch Zugriff auf Datenbanken aus "Sicherheitskreisen", Visa-Historie. Für alldas kann man feste Regeln aufstellen. Und dann kann er noch eine Online-Suche machen, bei der er gerade zu älteren Personen in der Regel nichts finden wird. Aufgrund welcher Informationen abseits derer, die im Antrag abgefragt wurden, soll er da eine Entscheidung treffen können? "Du hast einen langen Bart. Bist bestimmt islamsicher Terrorist. Abgelehnt." "Du hast einen jüdischen Namen. Bist bestimmt jüdischer Ultranationalist. Abgelehnt". Sowas? Oder wird es dann tendenziell eher ein "Du hast keine N$ 20.000 auf mein Privatkonto eingezahlt. Abgelehnt."