Drohnen Genehmigung Namibia )kann jemand helfen?)

66 Antworten · 6’651 Aufrufe · gestartet 25. Feb. 2025 von kamerakombinat@me.com
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33,3k Beiträge · seit 200615. Apr. 2025 ·
Wozu überhaupt eine Genehmigung beantragen?
Sinn des Genehmigungsverfahrens ist doch wohl daß vorher geprüft wird, ob es an den angegebenen Spots in Ordnung ist, wenn mit der Drohne geflogen wird.
Wenn einfach irgendwelche Spots angegeben werden, man ganz woanders fliegt und es sowieso niemanden interessiert oder kontrolliert, kann man sich das Genehmigungsverfahren doch auch ganz sparen.... Woanders als an den genehmigten Spots zu fliegen heißt doch ohnehin, dass man keine Genehmigung hat.

Yanjep
Die eingegebenen Spots sind auf der Genehmigung ohnehin nicht verzeichnet; es ist ein reiner Verwaltungsablauf, mit der Genehmigung darf man dann aber "überall" fliegen.
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2’573 Beiträge · seit 200715. Apr. 2025 ·
Hi Yanjep,
yanjep schrieb:Wozu überhaupt eine Genehmigung beantragen?
Sinn des Genehmigungsverfahrens ist doch wohl daß vorher geprüft wird, ob es an den angegebenen Spots in Ordnung ist, wenn mit der Drohne geflogen wird.
Wenn einfach irgendwelche Spots angegeben werden, man ganz woanders fliegt und es sowieso niemanden interessiert oder kontrolliert, kann man sich das Genehmigungsverfahren doch auch ganz sparen.... Woanders als an den genehmigten Spots zu fliegen heißt doch ohnehin, dass man keine Genehmigung hat.
Yanjep
Das ist relativ einfach: weil es gesetzliche Vorschrift ist. Und weil man alle darauf hinweisen möchte, dass in Nationalparks etc. nicht geflogen werden darf. Man darf nicht immer von den halbwegs intelligenten Menschen ausgehen, sondern (leider) von jenen, die sich nichts um Tiere oder andere Menschen scheren. Und da wird bei de Ausstellung der Genehmigung dann durchaus geschaut, ob du Spots in einem Nationalpark eingezeichnet hast. Die Spots werden dann allerdings in der Genehmigung nicht angeführt, daher gilt die Genehmigung generell (wo's halt generell erlaubt ist) und nicht nur für die angegebenen Spots.
Zudem wird kontrolliert, ob eine Haftpflichtversicherung existiert.
Und natürlich wird die Gebühr eingehoben.

Man kann sich darüber natürlich auch hinwegsetzen, gar keine Genehmigung beantragen und dann irgendwo fliegen und Fotos machen, wo sonst keiner ist, sollte sich aber dennoch immer bewusst sein, dass man damit gegen geltende Gesetze verstößt.
Ich persönlich find' das dann nicht ganz so gut.

lg Wolfgang
Mit Peanut und Glück auf Namibia-Tour - RB 2015 Öfter Mal was Neues - Kaokoveld Februar 2026
229 Beiträge · seit 202215. Apr. 2025 ·
Ich persönlich finde es nicht nur "nicht ganz so gut", sondern teils richtig nervig.
Wenn man an der Spitzkoppe in Ruhe den Sonnenuntergang bei einem Sundowner genießen möchte und es die ganz Zeit über einem summt. Ist nur ein Beispiel. Habe deshalb entschieden, mir diesmal eine Steinschleuder nach Ankunft zu kaufen. Uupppss....
2’573 Beiträge · seit 200715. Apr. 2025 ·
Hi,
Ad Rian schrieb:Ich persönlich finde es nicht nur "nicht ganz so gut", sondern teils richtig nervig.
Wenn man an der Spitzkoppe in Ruhe den Sonnenuntergang bei einem Sundowner genießen möchte und es die ganz Zeit über einem summt. Ist nur ein Beispiel. Habe deshalb entschieden, mir diesmal eine Steinschleuder nach Ankunft zu kaufen. Uupppss....
das ist ja wieder ein ganz anderes Thema.
Ich weiß jetzt nicht auswendig, ob die Spitzkoppe eine "No Drohne Fly Zone" ist, das kann ja vom Camp Betreiber einfach festgelegt werden. Nationalpark ist sie keiner. Wenn man sich eine Erlaubnis vom Grundstückseigentümer holt, darf man dort dann fliegen.
Ob's so super ist für die anderen, steht dann auf einem anderen Blatt. Aber das ist eine andere Diskussion.

lg Wolfgang
Mit Peanut und Glück auf Namibia-Tour - RB 2015 Öfter Mal was Neues - Kaokoveld Februar 2026
548 Beiträge · seit 201415. Apr. 2025 ·
Moin.,

ist es nicht auch so, dass man bereits bei der Einreise am Flughafen (Durchleuchten des Gepäcks) Probleme bekommen kann, wenn man eine Drohne einführt aber keine Genehmigung dabei hat?

Zur Spitzkoppe:
Meine das dort bei unserem letzten Besuch am Eingang Schilder waren, die auf Drohnenverbot hinausliefen. Ob sich dann jeder daran hält, steht natürlich auf einem anderen Blatt.

Generell wird Touristen mit eher 'spontaner Reiseplanung' kaum etwas anderes übrigbleiben, als 'irgendwas' einzutragen oder das Ding eben zu Hause zu lassen.

Gruß
Henning
33,3k Beiträge · seit 200615. Apr. 2025 ·
Hi Henning,
ist es nicht auch so, dass man bereits bei der Einreise am Flughafen (Durchleuchten des Gepäcks) Probleme bekommen kann, wenn man eine Drohne einführt aber keine Genehmigung dabei hat?
Eigentlich nicht, denn der Besitz einer Drohne ist ja nicht genehmigungspflichtig, sondern lediglich die Nutzung.

Viele Grüße
Christian
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149 Beiträge · seit 201715. Apr. 2025 ·
Akane schrieb:Hi Sven,
ich kann dir gerne eine ausgefüllte Variante schicken, als Anhang klappt es hier und per PN aber irgendwie nicht. Schick mir doch gerne mal eine Email Adresse per PN.
Hi Akane,

ich komme mit meinem Antrag leider nicht weiter und würde gern einmal Deine Unterstützung in Anspruch nehmen.
Habe bereits den Antrag mit den entsprechenden Positionen etc. eingereicht, aber irgendwie scheint da niocht in Ordnung zu sein.
Würdest Du mir deine Karte auch zur Verfügung stellen. Dann hötte ich zumindest eine gute Vorlage, an der ich mich orientieren kann.
Schicke Dir parallel auch mal eine Nachricht mit meiner E-Mail Adresse.

Besten Dank vorab.
Olli
33,3k Beiträge · seit 200615. Apr. 2025 ·
Habe bereits den Antrag mit den entsprechenden Positionen etc. eingereicht, aber irgendwie scheint da niocht in Ordnung zu sein.
Was ist denn konkret nicht in Ordnung? Hast Du Punkte auf einer Google-Karte (oder einer anderen ) vermerkt oder Gebiete? Vielleicht liegt darin das Problem?

Viele Grüße
Christian
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149 Beiträge · seit 201715. Apr. 2025 ·
Hi Christian,

also, ich habe von Maps Screenshots gemacht und in einer Liste mit entsprechenden Koordinaten, Name der Gegend(z. B. Rooiklip), geplantes Datum, wann ich dort sein werde und dem Hinweis auf max 150ft abgegeben.

Als Antwort habe ich dann die Info bekommen: "On this attachment i have sent you, kindly follow the instruction on how to provide map location for your intended location of operation."

Beigefügt waren dann 14 Dokumente zum Thema Drohnen, Drohnen Lizenzen etc. Jetzt weiß ich nicht so genau, wo mein Fehler ist. Oder ob es daran liegt, dass ich nicht so eine Tabelle erstellt habe, mit den 3 Spalten rechts neben dem Screenshot.

Kannst du einschätzen, wo das Problem ist?

Vielen Dank vorab
Olli
33,3k Beiträge · seit 200616. Apr. 2025 ·
Hi Olli,
Kannst du einschätzen, wo das Problem ist?
Nein, aber ich weiß, dass in der Vergangenheit Karten abgelehnt wurden, wo nur ein Punkt zum Fluggebiet gesetzt war und eben kein Gebiet (als Fläche) sichtbar war. Vielleicht liegt es daran?!

Viele Grüße
Christian
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zuletzt bearbeitet 16. Apr. 2025
133 Beiträge · seit 202417. Apr. 2025 ·
Warum erstellst du eine eigene Tabelle, wenn die Vorlage mitgeschickt wird. Ich kann mir vorstellen, dass sie genau ihre Dokumente ausgefüllt haben wollen.

Der Kollege hier hat seine Drohne mitgenommen und ein Tutorial zur Zulassung gedreht: Einfach ansehen und genau nachmachen, so werde ich es zumindest machen: https://www.youtube.com/watch?v=cYvPSDupzr8
Unsere erste Namibia Rundreise 2026 - 3 Wochen Traumurlaub
62 Beiträge · seit 201717. Apr. 2025 ·
Ich habe Dori meinen Antrag, der letztes Jahr ohne Beanstandung beim 1. Mal durchgegangen ist per Email zugeschickt.

Also ich biete gerne meine Hilfe an. Falls jemand Interesse hat bitte PN mit der Email-Adresse.

Dirk
zuletzt bearbeitet 17. Apr. 2025
149 Beiträge · seit 201726. Apr. 2025 ·
Kurze Rückantwort zur Drohnengenehnigung:

Ich habe am 14. April den Betrag bezahlt und sämtliche Unterlagen eingereicht. Nach Rückfrage habe ich die geplanten Locations noch einmal am 15. April nachgereicht.

Die Genehmigung habe ich heute nach lediglich 10 Tagen bereits erhalten.

Mit so einer schnellen Bearbeitung hätte ich nie gerechnet! 🙂

Dann kann es jetzt ja losgehen.

Euch alles Gute
Olli
23 Beiträge · seit 202502. Okt. 2025 ·
Hallo zusammen,

ich wollte noch einmal allgemein in die Runde fragen, ob jemand einen Tipp zum Drohnenantrag für Namibia hat. Mit Dirk hatte ich schon privat Kontakt (vielen Dank nochmal! 😊).

Kurz zu unserer Situation: Mein Mann hat den Antrag am 30.8. gestellt und am 8.9. noch eine Ergänzung nachgereicht. Ansprechpartner war Herr Misika. Seitdem haben wir leider nichts mehr gehört. Heute Abend fliegen wir schon los und sind jetzt etwas ratlos. Wir haben schon zweimal freundlich nachgehakt, aber bisher keine Antwort erhalten.

Uns ist bewusst, dass man den Antrag eigentlich 60 Tage vorher stellen sollte. Das hatten wir aber leider nicht geschafft, da wir die Drohne erst vor kurzem gekauft haben (inklusive Versicherung etc.). Wir haben aber gelesen, dass es bei einigen von euch auch deutlich schneller geklappt hat.

Weiß vielleicht jemand, ob die Genehmigung manchmal von einer anderen E-Mail-Adresse verschickt wird und man sie leicht übersieht? Oder ob es normal ist, dass sich das Ganze etwas hinzieht?
Über jeden Hinweis wären wir sehr dankbar.

Viele Grüße
Sylvia
16,9k Beiträge · seit 201202. Okt. 2025 ·
Lass die Drohne zu Hause.
Es gibt sowieso kaum noch Gegenden, wo Du damit fliegen darfst - jedenfalls nicht dort, wo es spektakulär wäre.

In den Etosha darfst Du sie mittlerweile gar nicht mehr mit hinein nehmen.

Auch die meisten Straßen führen über privates Land, wo Du erst die Genehmigung jedes einzelnen Farmers einholen musst. Abgesehen davon, sind die Farmer inzwischen so genervt, dass sie die Dinger einfach abschießen.

LG
Logi
Themenstarter3 Beiträge · seit 202502. Okt. 2025 ·
Meine Erfahrung aus Mai 2025: Genehmigung kam viel zu spät (obwohl 65 Tage vorher beantragt). Habe die Drohne trotzdem mitgenommen (und alle Antragsformulare falls jemand diese kontrollieren wollte).
Einreise in Windhoek: Niemand hat sich für die Drohne interessiert sowie auf der ganzen knapp 5 wöchigen Reise nicht...
Vermeidet auf jeden Fall die touristischen Hotspots mit der Drohne (ist eh nicht erlaubt). Sucht euch schöne Stellen wo kaum jemand vorbei kommt und ihr bekommt tolle Bilder. Ganz wichtig: Nicht über Tiere (ich meine wirklich alle Tiere) fliegen, das habe ich 2 mal gesehen wie Menschen einfach Antilopen Gruppen damit "gesprengt" haben.......
17 Beiträge · seit 202517. Okt. 2025 ·
Hallo zusammen,

Ich habe gestern per Mail mein Ansuchen für die Drohnengenehmigung eingereicht, sämtliche Formulare, Routenbeschreibung, Überweisungsbestätigung, Versicherungsbestätigung usw. wurden beigefügt.

Bereits heute habe ich per Mail eine eher formlose Antwort erhalten, darin steht, dass die ANSSO-Abteilung meine gewünschten Betriebsstandorte geprüft hat. Dann erfolgt noch einmal der Hinweis was ich alles zu beachten habe (Flughöhe, Sichtverbindung ect.) und, dass von seiten der ANSSO somit keine weiteren Maßnahmen erforderlich sind. Es wird mir abschließend noch geraten von Lodges und Grundeigentümern falls erforderlich entsprechende Genehmigungen einzuholen.

War´s das jetzt ? Oder kommt da noch ein offizielles Dokument, dass ich im Falle einer Kontrolle vorweisen muss ? Wie sind Eure Erfahrungen ?
17 Beiträge · seit 202517. Okt. 2025 ·
Hallo Dori,

ich habe soeben eine Frage am Endes des beitrages reingestellt und erst jetzt dein Posting gesehen.

Meine Frage: Nachdem ich bereits heute nach einem Tag eine formlose Antwort von der ANSSO, mit dem Hinweis, dass von Seiten der ANSSO keine weiteren Maßnahmen erforderlich sind, erhalten habe wundert es mich gerade, ob dieses formlose Mail alles ist, oder ob da noch ein "offizielles" Dokument nachfolgt ? Es wird mir das ordnungsgemäße Einreichen bestätigt und neuerlich in Kurzform auf die Einhaltung der Regeln hingewiesen. ansonsten keinerlei Beilagen. Schöne Grüße, Fred
zuletzt bearbeitet 17. Okt. 2025
149 Beiträge · seit 201717. Okt. 2025 ·
Hallo Fred,

also ich habe von NCAA eine Email mit einem PDF-Dokument bekommen, in dem dann die genauen Daten standen. Es wurde also der Reisezeitraum, die Registrierungsnummer und auch der Drohnen-Typ darin bestätigt.

Das hat bei mir ca. 10 Tage gedauert.

Wenn Du das bekommen hast, ist quasi alles genehmigt.

Gruß
Dori
17 Beiträge · seit 202517. Okt. 2025 ·
Danke Dori, dann wird das wohl eher eine Art "Eingangsbestätigung" sein. Ich habe bei meiner Eingabe abschließend erwähnt sie sollten mir mitteilen falls etwas falsch ist, oder ich was nachreichen muss. Daher wird der Text: "...... von Seiten der ANSSO sind keine weiteren Maßnahmen erforderlich....." vermutlich so zu verstehen sein, dass sie alles geprüft haben und keine weiteren Unterlagen von mir brauchen. Na dann, warte ich mal. Hab ja noch ein paar Monate... 🙂