Air Berlin - Entschädigung bei Verspätungen ??

287 Antworten · 112k Aufrufe · gestartet 15. Sept. 2011 von Tiger_reef
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Themenstarter240 Beiträge · seit 200807. Mai 2012 ·
Hallo, so hier nun also das Ergebnis unserer Verhandlung.
wir haben für den Flug von München betreffend den 11.09/12.09.2011 vor Gericht ein Kompromissangebot von 60% der geforderten Entschädigungszahlung angenommen.
Das Thema "Wetter" zur Abflugzeit war laut der Richterin doch ein strittiger Punkt der für uns zum Stolperstein hätte werden können.
Allerdings muss ich dazu sagen, dass die Richterin gar nicht in die Tiefe der Sachverhaltsaufklärung eingestiegen ist, das heisst also die ihr von uns vorgelegten Unterlagen (u.a. Flugplan des betreffenden Abends) „aus Zeitgründen“ gar nicht „richtig“ geprüft hat…… 😮
Fakt ist, die Verhandlung war von vorne herein auf einen Kompromiss ausgerichtet.
Zudem bekamen wir die Info, wenn wir uns hier nicht auf den Vergleich einigen könnten wäre das Verfahren an das OLG weitergegeben worden. Laut Aussage der Richterin werden dort zur Zeit alle Verfahren bzgl. der EU Verordnung EG 261/2004 ausgesetzt (und das ist wirklich ein schlaghaltiges Argument) denn dann geht erst mal richtig lange gar nichts weiter !! Unsere -durchaus kampfwillige- Anwältin sah nach dieser Info und einer kurzen 4 Augen Besprechung ebenfalls durchaus die Gefahr gegeben das wir für den Rückflug vor dem OLG evtl. ganz leer ausgehen könnten (denn mangelnde Einigungsbereitschaft macht sich in der 2. Instanz oft gar nicht gut).
Da ich von der Sache mittlerweile echt genervt war haben wir uns für den Vergleich entschieden - zudem ist uns für den Hinflug 3 Wochen vorher die volle Entschädigung -zwecks technischen Defekts- zugebilligt worden – da sind wir also zu 100% durchgekommen (21.08./22.08.2011 AB 7377) !
Also für den Flug vom 11.09/12.09. gibt es somit momentan definitiv noch kein Urteil das GEGEN Air Berlin entscheiden würde. Somit muss jeder Geschädigte einzeln vorgehen und sehen ob er evtl. mehr erreicht.
Meiner Meinung nach sind die Gerichte dermaßen überlastet, dass in einer ersten Verhandlung kein Richter in die Tiefe der Materie einsteigen wird – somit wird vermutlich nie mehr als ein Kompromiss herauskommen – außer man geht bis vor das OLG, dann sieht es vielleicht anders aus, kann aber auch ganz in die Hose gehen, je nachdem wie der Richter sich der Sache annimt. Allen weiteren Betroffenen wünsche ich gute Nerven und Durchhaltevermögen, ein Selbstläufer ist die Erlangung der Entschädigungszahlung laut EU Verordnung auf keinen Fall – zumindest bei Air Berlin !!
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4’450 Beiträge · seit 200807. Mai 2012 ·
Hallo Tiger-Reef,
vielen Dank für das ausführliche Feedback. 🙂

Du schreibst:

"Allerdings muss ich dazu sagen, dass die Richterin gar nicht in die Tiefe der Sachverhaltsaufklärung eingestiegen ist, das heisst also die ihr von uns vorgelegten Unterlagen (u.a. Flugplan des betreffenden Abends) „aus Zeitgründen“ gar nicht „richtig“ geprüft hat…"


und weiter schreibst Du :

"Meiner Meinung nach sind die Gerichte dermaßen überlastet, dass in einer ersten Verhandlung kein Richter in die Tiefe der Materie einsteigen wird "


Da triffst Du den Nagel auf dem Kopf.;)

Liebe Grüße
Cécile 🙂
"I never knew of a morning in africa when I woke up and was not happy". Ernest Hemingway Reisebericht:2010 "Nach 4 Anläufen als Selbstfahrer in Namibia" http://namibia-forum.ch/forum/10-reiseberichte/140297-nach-4-anlaeufen-als-selbstfahrer-in-namibia.html Reisebericht 2011 Eine neue Erfahrung.... http://www.namibia-forum.ch/forum/10-reiseberichte/187663- eine-neue-erfahrung.html 2007 ,2008 ,2009 2mal ,2010,2011 Namibia Botswana. 2011 Shanghai, 2012 Florida Virgin islands Karibik. 2012 Namibia und KTP 2013 Das erste Mal Südafrika Kruger NP 2014 Kapstadt und Kruger NP 2015 Kruger National Park 2016 kruger National Park 2017 Kruger National Park 2 KLICKS auf die "SONNE" und man liest den Reisebericht OHNE Kommentare !!!!!
zuletzt bearbeitet 07. Mai 2012
983 Beiträge · seit 201107. Mai 2012 ·
1. Richter werden auch intern bewertet. Wer "Karrieremäßig" weiterkommen will, braucht gute Bewertungen. Viele Pluspunkte gibts bei Verfahren, die per Vergleich enden! Also wird jeder Richter zunächst Druck machen, dass ihr euch vergleicht. Ist vom Arbeitsaufwand auch weniger, als die ganze Akte zu lesen und ein Urteil zu begründen, dass dann in der 2. Instanz hält. Denn bei Verfahren, die in der 2. Instanz anders entschieden werden, gibts dann wieder "Minuspunkte" ...

2. Rechtsanwälte können bei Vergleichen höhere Gebühren fordern als bei per Urteil beendeten Verfahren. Also werden Anwälte ...

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Beste Grüße rhh64
zuletzt bearbeitet 07. Mai 2012
Themenstarter240 Beiträge · seit 200814. Mai 2012 ·
So, heute hatten wir die Entschädigung auf dem Konto, damit sind wir mit der Angelegenheit durch.... mit Air Berlin allerdings auch. 2013 werden wir mit SAA nach Namibia fliegen ! 🤪
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zuletzt bearbeitet 14. Mai 2012
439 Beiträge · seit 200914. Mai 2012 ·
Tiger_reef schrieb:So, heute hatten wir die Entschädigung auf dem Konto, damit sind wir mit der Angelegenheit durch.... mit Air Berlin allerdings auch. 2013 werden wir mit SAA nach Namibia fliegen ! 🤪
Bei SAA gibt's die Entschädigung aber nur für den Hinflug, für den Flug zurück nach Deutschland allerdings nicht, weil keine EU-Gesellschaft.
Themenstarter240 Beiträge · seit 200814. Mai 2012 ·
Ich habe auch nicht vor wegen der Entschädgigung mit SAA zu fliegen 🤪
Ich hoffe sowas bleibt mir zukünftig erspart !
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Themenstarter240 Beiträge · seit 200812. Juni 2012 ·
Ich wollte mal kurz nachfragen ob mittlerweile noch jemand anders Ergebnisse für einen dieser Flüge vorzuweisen hat ???
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216 Beiträge · seit 200913. Juni 2012 ·
Es war zwar nicht Air Berlin, aber da dieser Thread sowieso ausgeufert ist:

Ich war am Sonntag, 10.6., um 20:10 auf den Rückflug SW286 von FRA nach WDH gebucht. Dieser wurde aufgrund eines technischen Defekts an der geliehenen Maschine (einer der beiden AN-Airbusse befindet sich ja zur Zeit im Service) auf Montag, 11.6., 09:00, verschoben. Wir wurden von AN umgehend im Steigenberger Airport-Hotel untergebracht, so weit, so gut. Der Flug startete am nächsten Morgen wie geplant und gegen 18 Uhr Ortszeit sind wir gut in Windhoek angekommen. Unterm Strich steht also eine Verspätung von rund 13 Stunden.

Für mich hat das ganze den Deutschlandurlaub um eine Nacht verlängert (und einen Arbeitstag gekostet), viele andere Fluggäste hatten natürlich Probleme mit in Namibia gebuchten Autos, Unterkünften etc.

Meine konkrete Frage: Ist es für mich aussichtsreich, bei AN Ansprüche auf eine Ausgleichszahlung anzumelden? Ich haben den Flug über ein namibisches Reisebüro gebucht, bin deutscher Staatsbürger und habe meinen Wohnsitz in Namibia. Hat jemand Erfahrungen mit so einer Konstellation?

Sonnige Grüße aus Swakopmund,
Christian
Gast13. Juni 2012 ·
Christian S. schrieb:Es war zwar nicht Air Berlin, aber da dieser Thread sowieso ausgeufert ist:

Ich war am Sonntag, 10.6., um 20:10 auf den Rückflug SW286 von FRA nach WDH gebucht. Dieser wurde aufgrund eines technischen Defekts an der geliehenen Maschine (einer der beiden AN-Airbusse befindet sich ja zur Zeit im Service) auf Montag, 11.6., 09:00, verschoben. Wir wurden von AN umgehend im Steigenberger Airport-Hotel untergebracht, so weit, so gut. Der Flug startete am nächsten Morgen wie geplant und gegen 18 Uhr Ortszeit sind wir gut in Windhoek angekommen. Unterm Strich steht also eine Verspätung von rund 13 Stunden.

Für mich hat das ganze den Deutschlandurlaub um eine Nacht verlängert (und einen Arbeitstag gekostet), viele andere Fluggäste hatten natürlich Probleme mit in Namibia gebuchten Autos, Unterkünften etc.

Meine konkrete Frage: Ist es für mich aussichtsreich, bei AN Ansprüche auf eine Ausgleichszahlung anzumelden? Ich haben den Flug über ein namibisches Reisebüro gebucht, bin deutscher Staatsbürger und habe meinen Wohnsitz in Namibia. Hat jemand Erfahrungen mit so einer Konstellation?

Sonnige Grüße aus Swakopmund,
Christian
Hallo,

ich würde das Rechtsempfinden haben:

der FLUGGAST hat Anspruch auf Entschädigung, wenn die Airline IN einem EU-Land startet oder landet... Es wird nicht explizit erwähnt, dass auch der Fluggast EU Bürger sein muss oder seinen Wohnsitz in einem EU-Land haben muss.
Also wäre für mich diesbezüglich eine Anspruchstellung gerechtfertigt.

Gr´ß
25 Beiträge · seit 201218. Juni 2012 ·
Flug vom 11.09.2011 - 12.09.02011
Nach langem Hin und Her, wie bei den meisten hier, haben wir im Juli unseren Gerichtstermin.
Ich berichte danach.
Themenstarter240 Beiträge · seit 200819. Juni 2012 ·
Das bestätigt wohl die Vermutung meiner Anwältin:
OHNE Anwalt und augenblicklich sogar OHNE Gerichtsentscheid bekommt man von Air Berlin mittlerweile keine Entschädigungszahlungen laut der EU Verordnung.
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25 Beiträge · seit 201219. Juni 2012 ·
Ja, erst nach Klageeinreichung beim Amtsgericht haben die AB-Anwälte mit einem 18seitigen Brief geantwortet, darin beziehen sie sich auf das angeblich schlechte Wetter und leugnen die Verspätung des Fluges aus Düsseldorf!!!!
392 Beiträge · seit 200822. Juni 2012 ·
dropia, das ist ja echt eine Frechheit! 😠

Da ich Ende Juli mit AB fliege ( 😕 ) weiß ich dank Euch schon mal, was ich machen muss wenn da wat nicht fluppt. 😎

Allen Usern, bei denen ein Gerichtsverfahren noch anhängig ist bzw. die mit dem Gedanken spielen vor Gericht zu gehen, wünsche ich viel Erfolg!

Und Durchhaltevermögen.
Schläft ein Lied in allen Dingen, Die da träumen fort und fort, Und die Welt hebt an zu singen, Triffst Du nur das Zauberwort. - Joseph von Eichendorff
zuletzt bearbeitet 22. Juni 2012
5 Beiträge · seit 201109. Juli 2012 ·
Hallo zusammen,

hatte hier zwischenzeitlich schon jemand seine Gerichtsverhandlung bzgl. des Fluges vom 11.9.?
Wir haben unseren Gerichtstermin nun am 03.08.2012.

Grüße
Sava
25 Beiträge · seit 201209. Juli 2012 ·
25.07.
Themenstarter240 Beiträge · seit 200812. Juli 2012 ·
sava schrieb:Hallo zusammen,

hatte hier zwischenzeitlich schon jemand seine Gerichtsverhandlung bzgl. des Fluges vom 11.9.?
Wir haben unseren Gerichtstermin nun am 03.08.2012.

Grüße
Sava
Siehe meinen Bericht auf Seite 37 unter diesem Beitrag!
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4 Beiträge · seit 201216. Juli 2012 ·
Moin Zusammen,

ich habe jetzt auch die Klage eingereicht (110911 MUC-WDH).
Ich bin nach etlichen Radarrecherchen zu der Ansicht gelangt, dass das AB Wettermärchen vor dem Gericht nicht stand hält.
Leider habe die Radar Bilder nicht ausdrucken dürfen. Metar's aus dem Zeitraum habe ich vorliegen.

Falls jemand mir PDF's mit den entsprechenden Radaraufzeichnungen von 20:45 - 23:00 schicken kann würde es mich freuen.

Das würde unter Umständen das Einholen eines Gutachens vom DWD einsparen.

Kann mir jemand eine Liste der Abflüge aus MUC in diesem Zeitraum zukommen lassen?

Wer kann sich an diese Ansagen aus dem Cockpit erinnern:

"wir warten noch auf einen Flug aus DUS mit Fluggästen für WDH, wenn die eingetroffen sind gehts los" ,

oder nachdem die Düsseldorfer geboarded waren:
"wir haben einen neuen Slot bekommen und müssen noch etwas warten bis es los geht" ,
und zuletzt:
"der Slot ist auf ...(an die Zeit erinnere ich nicht mehr) verschoben damit laufen wir aus unseren Flugdienst und Ruhezeiten raus, wir brechen jetzt ab" - "Morgen früh gehts weiter....."

Kann sich noch jemand an den Namen des Kapitäns erinnern?

Falls sich noch jemand an der Klage beteiligen möchte, bitte melden!!
Wir sind bisher zu dritt, jeder weitere wäre auch ein Zeuge mehr!
Falls jemand etwas von den Fragestellungen bezeugen kann bitte bei mir melden.
Ich würde auch als Zeuge auftreten wenn gewünscht.

Liebe Grüße
danke im voraus für Hinweise/Antworten
13 Beiträge · seit 201118. Juli 2012 ·
Hallo,

unsere Klageschrift habe ich die Woche vom Anwalt zugeschickt bekommen, sie wird jetzt eingereicht.

Der vorherige Schriftwechsel mit AB wurde ebenfalls mit den Wetterbedingungen begründet.
Da wir in der Maschine aus Düsseldorf saßen, (der 1. Flug wurde gecancelt wegen technischen Defekt, der wäre um 18:15 in München gelandet. der 2. Flug sollte um 18:40 starten, tatsächliche Abflugzeit ca. 19:20, Landezeit 20:30 in München bei Gewitter)
Die Ansagen, die ich aus dem Flugzeug mitbekommen haben, waren dass das Boarding erst um 20:55 beendet war, dass der Pilot auf einen neuen Slot wartet und die Ansage gegen 23 Uhr, dass der Flug auf den nächsten Tag verschoben wird. Laut Aussagen der Stewardessen, wegen Überschreitung der Arbeitszeit.

Da wir um 20:30 bei heftigem Gewitter gelandet sind, glaube ich auch weiterhin fest daran, hätten wir schon in der Maschine gesessen, wären wir vielleicht nicht pünktlich um 20:40 (Wetterbedingungen 10 Minuten später, als bei unserer Landung) gestartet, wären aber nicht in der Warteschleife so nach hinten gerutscht, dass wir an dem Abend nicht hätten starten können.

Wäre deshalb auch an den Abflügen von München an dem betroffenen Tag sehr interessiert.

Kann ebenfalls bezeugen, was du geschrieben hast.

LG
Petra
4 Beiträge · seit 201219. Juli 2012 ·
Hallo Petra,

ich habe Dir alles was ich gespeichert habe geschickt viel Glück.