THEMA: LH-Gold-Card zahlt
14 Jul 2007 10:32 #42743
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  • Hiluchs am 14 Jul 2007 10:32
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Hallo Klaus,


ich will Dir hier auch sicherlich nicht das Recht absprechen, dort nachzufragen und Dich hier dazu zu äußern. Nur stell Dir einmal vor, Du kommst hier als neuer zum Nam-Forum und willst jetzt Informationen zur LH-GOld-Card. Dann nimmst Du die Suchfunktionen und findest mindestens fünf Threads á zig Seiten. Das nimmt meiner Meinung nach schon die Übersicht. Vielleicht ist es dann sinnvoller, wenn schon Wiederholungen, diese dann in die bestehenden Threads einzuarbeiten.

steht halt LH davor, es gilt stellvertretent für ALLE Metall-Cards, dass hast Du sicher gelesen, oder!?
Wie sollen Versicherungsbedingungen der Lufthansa bitte für ganz andere Kreditkarten wirksam sein?


Wünsche Euch noch einen schönen Sommertag!
Viele Grüße!
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14 Jul 2007 10:42 #42745
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  • Guido. am 14 Jul 2007 10:42
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Der Kundenservice für LH Visa Gold scheint aus einem Kopierservice für die Allgemeinen Versicherungsbedingungen zu bestehen. Mehr steht in der Antwort nicht drin.

Vom zuständigen Versicherungsmakler Fidessecur habe ich nach 10 Tagen überhaupt keine Reaktion auf meine Anfrage bekommen. Da kommt sicher auch nichts mehr. Macht keinen guten Eindruck.
Es steht halt LH davor, es gilt stellvertretent für ALLE Metall-Cards, dass hast Du sicher gelesen, oder!?

Ich weiß nicht, ob ich den Satz richtig interpretiert habe. Repräsentativ ist die LH Visa Gold nicht unbedingt. Die LH Visa Gold versichert indirekt über den Versicherungsmakler Fidessecur, der die Absicherung wiederum an der internationalen Versicherungsbörse Lloyds of London einkauft. Diese komplexe Struktur macht es möglicherweise auch besonders schwierig, verbindliche und hilfreiche Auskünfte zu bekommen. Bei anderen Karten sind direkt große Versicherungen wie z.B. AXA involviert.

Bei eBay gib es die LH Visa Gold für ein Jahr kostenlos. Ich werde mir die wahrscheinlich holen, aber nicht davon ausgehen, dass ich damit nun hundertprozenttig abgesichert bin. Berücksichtigen muß man bei der Kostenbetrachtung auch, dass fast allevAutovermietungen in Namibia 5% Rabatt gewähren, wenn man nicht mit Kreditkarte sondern bar zahlt.

Zur Frage der öffentlichen Straßen: Alles was eine B-, C- oder D-Nummer hat, ist garantiert eine öffentliche Straße.<br><br>Post geändert von: login37, am: 14/07/2007 10:43
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14 Jul 2007 10:43 #42746
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  • Kanzler am 14 Jul 2007 10:43
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Ich frage mich, wo dieses tiefe Misstrauen gegenüber Versicherungen herkommt. Ich hatte einige Male damit zu tun, fast immer kleinere Schäden, einmal ein richtig großer. Die unterschiedlichen Gesellschaften haben nach gründlicher Prüfung immer anstandslos gezahlt.
Der LH-Goldcard-Versicherer hat doch ganz eindeutig erklärt, wie die Regeln sind:
1. 4X4 mit Dachzelt ist als Fahrzeug versichert, nicht aber die Campingausrüstung.
2. Versichert sind alle Unfälle, die auf öffentlichen Straßen geschehen Exakte Definition: Straßen, die in landesüblichen Karten eingezeichnet sind. Ich muss also nur in die Karte sehen, ob die Straße, die ich fahren möchte, eingezeichnet ist und weiß, ob ich versichert bin. Und selbstverständlich ist eine Farmzufahrt auch versichert, auch wenn die Straße in Privateigentum ist. Das ist genauso, wie mit dem Parkplatz eines Einkaufsmarktes: der ist in Privateigentum, gilt aber als öffentlicher Verkehrsraum.
3. Ausgenommen ist grobe Fahrlässigkeit (definiert nach deutschem Recht: rote Ampel, Alkohol, Drogen usw.)
Klarer geht es nun wirklich nicht mehr. Ich werde jetzt ganz beruhigt nach Namibia fahren, dort die geringstmögliche Versicherung abschließen und mich über die eingesparte namibianische Versicherungsprämie freuen, die ich in den vergangenen Jahren überflüssigerweise bezahlt habe. Denn die namibanische Versicherung hätte viele Dinge garantiert nicht bezahlt, wie wir alle wissen.

Viele Grüße, Kanzler
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14 Jul 2007 10:49 #42751
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  • Kanzler am 14 Jul 2007 10:43
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Noch zur Ergänzung: Ich habe beim LH-Goldcard-Versicherer angerufen, meine Fragen formuliert, entsprechende Antworten bekommen, um schriftliche Bestätigung gebeten und wenige Stunden später die exakte Zusammenfassung des Telefonats im E-Mail-Eingang gehabt. Daraus ergab sich eine Rückfrage, die ich schriftlich gestellt habe. Zwei Tage später kam die Antwort.

Gruß, Kanzler
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14 Jul 2007 11:00 #42753
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  • Axel am 14 Jul 2007 11:00
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Dann läßt sich die Verwirrung doch noch steigern Kanzler schrieb:
.......
2. Versichert sind alle Unfälle, die auf öffentlichen Straßen geschehen Exakte Definition: Straßen, die in landesüblichen Karten eingezeichnet sind. Ich muss also nur in die Karte sehen, ob die Straße, die ich fahren möchte, eingezeichnet ist und weiß, ob ich versichert bin. ....
Das bedeutet, ich kann in der Etosha nur von Camp zu Camp fahren, nicht aber zu den Wasserlöchern, die sind in den offiziellen Strassenkarten nicht eingezeichnet.
Welches ist die offizielle Karte. In jeder Karte gibt es andere Strassen oder sie fehlen. :evil:
Ich bin immer für geteilte Meinungen, Hauptsache man teilt meine. "The Only Easy Day Was Yesterday"
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14 Jul 2007 11:06 #42756
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  • Guido. am 14 Jul 2007 10:42
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Hallo Kanzler,
Ich frage mich, wo dieses tiefe Misstrauen gegenüber Versicherungen herkommt.

Keine Versicherung zahlt gern und dem Kleingedruckten bzw. dessen richtiger Interpretation kommt regelmäßig entscheidende Bedeutung zu. Das sind einfach die grundlegenden Fakten.
Der LH-Goldcard-Versicherer hat doch ganz eindeutig erklärt, wie die Regeln sind:
1. 4X4 mit Dachzelt ist als Fahrzeug versichert,

Nein. Das wurde so nicht erklärt. Du unterschlägst die u.U. entscheidende Einschränkung: Das das 4x4-Fahrzeug als PKW zugelassen sein muss. Und dann tauchen möglicherweise wieder Fragen auf wie: Was ist ein in Namibia als PickUp zugelassenes Fahrzeug nach deutschem Recht?
Ich werde jetzt ganz beruhigt nach Namibia fahren, dort die geringstmögliche Versicherung abschließen und mich über die eingesparte namibianische Versicherungsprämie freuen, die ich in den vergangenen Jahren überflüssigerweise bezahlt habe.

Eine Einsparung wird vermutlich noch da sein, aber eventuell nicht ganz so groß, wie es auf den ersten Blick erscheint. Du mußt verlorene 5%Barzahlerrabatt und die Kosten für die LH Visa Gold gegenrechnen.
Denn die namibanische Versicherung hätte viele Dinge garantiert nicht bezahlt, wie wir alle wissen.

Gerichtsstand Deutschland ist in der Tat ein wesentlicher Vorteil des Versicherungspaketes im Rahmen der LH Visa Gold.

Guido
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