Grobe Fahrlässigkeit ist - im Gegensatz zu den meisten deutschen Vollkaskoversicherungen - aber ausgeschlossen.
Meines Erachtens nicht besonders gefährlich, denn gerade wenn man zu Zweit unterwegs ist, dürfte sich mit ein bißchen Konzentration und vernünftigem Verhalten, eine grobfahrlässige Handlung ausschließen lassen.
Unklar ist, wie die genau einen Camper definieren. Ganz offensichtlich ist für die Versicherungen ein Camper etwas anderes als ein Wohnmobil.
Ich habe schon vor Monaten dahingehend argumentiert, dass der klassische Hilux mit Dachzelt ein PKW und kein Camper ist.
Ich habe mir dies inzwischen von der zuständigen Versicherungsagentur bestätigen lassen. Die E-Mail liegt mir also vor!
Wesentlich ist, dass der 4x4 auch als PKW zugelassen ist. Da hast Du Recht!
Nach Ermessen des Versicherers wird die Versicherungsleistung für das beschädigte Mietfahrzeug entweder durch Zahlung geleistet oder das Mietfahrzeug wird repariert bzw. in Stand gesetzt.[...]
Das ist eben die klassische Untescheidung zwischen Totalschaden (ersetzt wird der Restwert) und Beschädigung (ersetzt werden die Wiederherstellungskosten).
Ein Ermessen íSd deutschen Rechts ist nie mit Willkür gleichzusetzen. Es bedeutet immer pflichtgemäßes Ermessen, d.h. nach berechtigten Maßstäben.