THEMA: Lufthansa Visa Gold: Versicherungsschutz???
04 Jul 2007 20:04 #41574
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  • Hiluchs am 04 Jul 2007 20:04
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Grobe Fahrlässigkeit ist - im Gegensatz zu den meisten deutschen Vollkaskoversicherungen - aber ausgeschlossen.

Meines Erachtens nicht besonders gefährlich, denn gerade wenn man zu Zweit unterwegs ist, dürfte sich mit ein bißchen Konzentration und vernünftigem Verhalten, eine grobfahrlässige Handlung ausschließen lassen.
Unklar ist, wie die genau einen Camper definieren. Ganz offensichtlich ist für die Versicherungen ein Camper etwas anderes als ein Wohnmobil.

Ich habe schon vor Monaten dahingehend argumentiert, dass der klassische Hilux mit Dachzelt ein PKW und kein Camper ist.
Ich habe mir dies inzwischen von der zuständigen Versicherungsagentur bestätigen lassen. Die E-Mail liegt mir also vor!
Wesentlich ist, dass der 4x4 auch als PKW zugelassen ist. Da hast Du Recht!
Nach Ermessen des Versicherers wird die Versicherungsleistung für das beschädigte Mietfahrzeug entweder durch Zahlung geleistet oder das Mietfahrzeug wird repariert bzw. in Stand gesetzt.[...]

Das ist eben die klassische Untescheidung zwischen Totalschaden (ersetzt wird der Restwert) und Beschädigung (ersetzt werden die Wiederherstellungskosten).
Ein Ermessen íSd deutschen Rechts ist nie mit Willkür gleichzusetzen. Es bedeutet immer pflichtgemäßes Ermessen, d.h. nach berechtigten Maßstäben.
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04 Jul 2007 20:33 #41576
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  • JoVo am 04 Jul 2007 20:33
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Hallo nochmal,

ich denke schon dass man einen Toyota Hilux o.ä. als

\"Geländefahrzeuge (Off-Road-Vehicle) und SUV (Sport-Utility-Vehicle) und Allradfahrzeuge (4x4-Fahrzeuge)\"

einstufen kann, nicht als LKW oder Leicht LWK, schließlich gibt es ja diese spezielle Kategorie extra in den VS-Bedingungen. Das Dachzelt ist ja nur ein wechselbarer Aufbau wie etwa ein Dachträger mit Dachbox und sollte nicht aus diesem Fahrzeug eine andere Kategorie machen.

Ein größeres Problem sehe ich allerdings bei Einsatz der Kreditkarten-Versicherung darin, dass man im Schadensfalle diesen vor Ort erstmal selbst begleichen muss und erst zu Hause die Regulierung über die Versicherung einfordern kann. Oder man muss versuchen, dass von da unten aus mit der Versicherung zu Hause auszuhandeln, dass diese direkt an den Vermieter zahlt.

Wenn ich jetzt so darüber nachdenke, so betrifft das ja nur den Betrag der über die Grundabsicherung beim Vermieter (zwischen 20.000,-N$ und 38.000,- N$) hinausgeht.
D.h. z.B. bei Totalschaden zahlt die Versicherung des Vermieters abzüglich der SB von z.B. 30.000,-N$ den Schaden. Die Differenz zwischen 30.000,-N$ (~3000,-€) und 230,-€ SB bei der Kreditkartenversicherung fordert man dort ein.
Richtig ?!?

Viele Grüße
Jörg
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04 Jul 2007 20:47 #41579
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  • Hiluchs am 04 Jul 2007 20:04
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Wenn ich jetzt so darüber nachdenke, so betrifft das ja nur den Betrag der über die Grundabsicherung beim Vermieter (zwischen 20.000,-N$ und 38.000,- N$) hinausgeht.

D.h. z.B. bei Totalschaden zahlt die Versicherung des Vermieters abzüglich der SB von z.B. 30.000,-N$ den Schaden. Die Differenz zwischen 30.000,-N$ (~3000,-€) und 230,-€ SB bei der Kreditkartenversicherung fordert man dort ein.

So erscheint es mir logisch! Wenn denn die Nam-Versicherung sich nicht der Zahlung aus welchem Grunde auch immer entzieht....
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04 Jul 2007 21:21 #41586
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  • Guido. am 04 Jul 2007 21:21
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Hallo,
Meines Erachtens nicht besonders gefährlich, denn gerade wenn man zu Zweit unterwegs ist, dürfte sich mit ein bißchen Konzentration und vernünftigem Verhalten, eine grobfahrlässige Handlung ausschließen lassen.

Nur mal so ein paar Beispiele, was deutsche Gerichte schon alles als \"grob fahrlässig\" gewertet haben:
- Tempo 60 in einer 30-Zone
- Nichtbeachten eines Stopschildes
- Nichtbeachten einer roten Ampel
- Einfahrt in eine Ortschaft mit 74 km/h bei nasser Fahrbahn

Kann ja jeder für sich selbst überlegen, was ihm davon schon mal passiert ist.
Ich habe mir dies inzwischen von der zuständigen Versicherungsagentur bestätigen lassen. Die E-Mail liegt mir also vor!

Das heißt Du hast ein Schreiben von Fidessecur in dem explizit bestätigt wird, das ein größerer 4x4 mit Dachzelt nicht als Camper eingestuft wird? Könntest Du das freundlicherweise hier posten?

Im Unterschied zur Lufthansa Visa Gold bleiben bei der Sparda Mastercard deutlich weniger Fragen offen:
www.sparda-n.de/pdf/..._leistungsumfang.pdf
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04 Jul 2007 21:24 #41588
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  • Kanzler am 04 Jul 2007 21:24
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Der Link öffnet sich leider nicht.
Grüße, Kanzler<br><br>Post geändert von: Kanzler, am: 04/07/2007 21:25
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04 Jul 2007 22:05 #41597
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Hier eine Kopie der Antwort auf meine Anfrage bei der FidesSecur GmbH:


vielen Dank für Ihre E-Mail vom heutigen Tage.

Für die von Ihnen beabsichtigte Anmietung eines Fahrzeugs vom Typ Toyota Hilux mit Dachzelt besteht entsprechend der Allgemeinen Versicherungsbedingungen im Rahmen der Mietwagen-Vollkaskoversicherung der Lufthansa-Kreditkarte Versicherungsschutz für das angemietete Fahrzeug an sich ohne Zubehör, sofern das Mietfahrzeug als PKW zugelassen ist. Bitte achten Sie deshalb bei Unterzeichnung des Mietvertrages darauf, dass die Zulassung des gemieteten Fahrzeuges dementsprechend als PKW und nicht als LKW erfolgt ist.

Bitte beachten Sie, dass im Rahmen der Mietwagen-Vollkaskoversicherung der Versicherungsschutz nur für das Mietfahrzeug besteht und nicht für die Sonderausstattung in Form des Dachzeltes und der losen Campingausrüstung.

Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass 4x4 Fahrzeuge vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind, wenn sie außerhalb öffentlicher Straßen (d.h. Straßen, die nicht auf landesüblichen Karten eingezeichnet sind) benutzt werden.

Sollten sich Rückfragen ergeben, stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.



Mit freundlichen Grüßen
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