THEMA: Lufthansa Visa Gold: Versicherungsschutz???
05 Jul 2007 09:20 #41616
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  • Guido. am 05 Jul 2007 09:20
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Hallo,

noch ein Nachtrag: Die Mastercard Platinum fällt übrigens für Namibia aus. das liebe Kleingedruckte: Versicherungsschutz nur für Europa und Mittelmeeranrainerstaaten. Schade. Wäre sonst das interessantere Produkt gegenüber Lufthansa Visa Gold:
- Verkehrs-Rechtsschutz Inkl.
- Bergungs-/Abschleppkosten inkl.
- Wohnmobile inkl.
- Lounge-Zugang auf fast allen größeren Flughäfen inkl.
Bei der Netbank für 100 EUR zu haben.
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05 Jul 2007 09:28 #41617
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  • Axel am 05 Jul 2007 09:28
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JoVo schrieb:
Hallo nochmal,

ich denke schon dass man einen Toyota Hilux o.ä. als

\"Geländefahrzeuge (Off-Road-Vehicle) und SUV (Sport-Utility-Vehicle) und Allradfahrzeuge (4x4-Fahrzeuge)\"

einstufen kann, nicht als LKW oder Leicht LWK, schließlich gibt es ja diese spezielle Kategorie extra in den VS-Bedingungen. Das Dachzelt ist ja nur ein wechselbarer Aufbau wie etwa ein Dachträger mit Dachbox und sollte nicht aus diesem Fahrzeug eine andere Kategorie machen.

Ein größeres Problem sehe ich allerdings bei Einsatz der Kreditkarten-Versicherung darin, dass man im Schadensfalle diesen vor Ort erstmal selbst begleichen muss und erst zu Hause die Regulierung über die Versicherung einfordern kann. Oder man muss versuchen, dass von da unten aus mit der Versicherung zu Hause auszuhandeln, dass diese direkt an den Vermieter zahlt.

Wenn ich jetzt so darüber nachdenke, so betrifft das ja nur den Betrag der über die Grundabsicherung beim Vermieter (zwischen 20.000,-N$ und 38.000,- N$) hinausgeht.
D.h. z.B. bei Totalschaden zahlt die Versicherung des Vermieters abzüglich der SB von z.B. 30.000,-N$ den Schaden. Die Differenz zwischen 30.000,-N$ (~3000,-€) und 230,-€ SB bei der Kreditkartenversicherung fordert man dort ein.
Richtig ?!?

Viele Grüße
Jörg
Die Einstufung des Kfz ergibt sich aus der Zulassung/tech. Beschreibung.
Bei einigen Vermietern gilt explizit, dass bei einem selbst verschuldeten Schaden der gesamte Betrag fällig ist, weil z.B. die Versicherung den Schaden nicht übernimmt. Deshalb die Versicherungsbedingungen vorher abklären. Wie schon mehrfach angesprochen sind die Aufbauten und das Zubehör nicht versichert, das kann dazu führen, dass zwar der Schaden am Kfz bezahlt wird, die Canopy, das Dachzelt, der Kühlschrank usw nicht versichert sind. In diesem Fall sind nochmal, je nach Alter, bis zu 5000€ fällig.
Ich bin immer für geteilte Meinungen, Hauptsache man teilt meine. "The Only Easy Day Was Yesterday"
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05 Jul 2007 09:50 #41619
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  • Hiluchs am 05 Jul 2007 09:50
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Canopy, das Dachzelt, der Kühlschrank usw nicht versichert sind. In diesem Fall sind nochmal, je nach Alter, bis zu 5000€

Also doch lieber in die Eifel...:evil:

Mir ist schleierhaft, wie Du auf den Betrag von € 5000,- kommst und ohne selbst detaillierte Fachkenntnisse zu haben erscheint er mir doch deutlich zu hoch.

Das Canopy dürfte aus sachenrechtlichen Erwägungen zum Fahrzeug gehören und sollte demnach mitversichert sein.

Leute, ich glaube, wir sind jetzt zum Thema Lufthansa GoldCard an einen Punkt gekommen, wo wir nicht mehr weiterkommen. Auf der einen Seite gibt es die ständigen Zweifler, die Betrug und Mißbrauch durch die deutsche Vollkasko wittern, auf der anderen Seite diejenigen, die sagen, dass sie einer deutschen Versicherung und dem Gerichtsstandort Deutschland eher vertrauen, als dem in Namibia und darüberhinaus auch die teils zehnfach höheren Kosten einer Nam-Versicherung anführen.

Es wird versucht, die Versicherungsbedingungen auseinanderzupflücken und bei beinahe allseits nicht vorhandenem juristischem Sachverstand (kein Vorwurf!) erhebt jeder den Anspruch, die richtige Auslegungsmethode gefunden zu haben, teils unter dem vermeintlichen Meinungsverstärker, man habe das mit seiner Düsseldorfer Rechtsanwaltskanzlei oder irgendeinem Verbandsjustiziar abgesprochen. Ohne Argumente zu bringen, sind solche vermeintlichen Belege wertlos und nicht überzeugend. Ganz davon abgesehen, hat die Versicherung inzwischen genau diese angeblich anwaltlich bestätigte Tatsache genau gegenteilig schriftlich (also verbindlich) garantiert.

Vielleicht sollte wir uns einfach darauf einigen, dass jeder die Lösung wählen sollte, die seinem Geldbeutel entspricht und der er persönlich am meißten vertraut.

Hier kommen wir nicht mehr weiter. WIr drehen uns im Kreis. Es kommen immer wieder dieselben Fragen und an Stellen, an denen ich dachte, sie seien schon längst geklärt, wird weiter gezweifelt und damit Unsicherheit geschürt.

Es gibt nun inzwischen unterschiedliche Threads zu diesem Thema LH GOld-Card und ich behaupte, dass die Übersichtlichkeit völlig verloren gegangen ist. VIelleicht macht sich jemand mal die Arbeit, vielleicht mache ich es beizeiten, die wesentlichen Informationen in einem neuen Thread zusammenzufassen, der dann als FAQ dienen könnte.


Möge Gott dafür sorgen, dass keiner von uns je eine Versicherung brauchen wird! Amen.
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05 Jul 2007 10:13 #41623
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  • Axel am 05 Jul 2007 09:28
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Moin Hiluchs,
ich kann deinen Ausführungen nur beipflichten. Meine Intension ist eigentlich, darauf hinzuweisen, dass die Vorstellung \"ich bin ja abgesichert und kann machen was ich will\", nicht greift und daher ein extrem bewußtes Verhalten sinnvoll ist. Ich möchte damit auch darauf hinweisen, dass Versicherungen nicht unbedingt das Allheilmittel sind, sondern völlig legitim Kosten minimieren wollen, d.h. das Risiko, erst nach langer Zeit oder gar nicht Geld zu bekommen, nicht gering ist.
Das Problem Aufbauten (Canopy) kommt daher, dass bei mehreren Unfällen diese als nachträglich und nicht immer vorhanden und nicht als Zubehör angemeldet durch die Versicherungen als nicht erstattungsfähig bezeichnet wurden.
Die Kosten z.B Engelkühlschrank, je nach Größe bis 1500€, Dachzelt je nach Größe bis 3000€, Canopy je nach Ausführung 1500-3000€.
Es wird dann vielleicht auch Firmen geben, die das ältere Material gerne auf Kosten anderer in Neues umwandeln.
Im Endeffekt werden wir erst nach mehreren (Un)Fällen wissen, wie die Situation gehandelt wird, wobei dann wieder juristisch jeder Fall neu zu bewerten wäre und das Resultat bereits behandelter Situationen keine Auswirkungen auf neue Fälle haben wird/könnte.
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05 Jul 2007 10:19 #41626
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  • Guido. am 05 Jul 2007 09:20
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Hi,
Leute, ich glaube, wir sind jetzt zum Thema Lufthansa GoldCard an einen Punkt gekommen, wo wir nicht mehr weiterkommen.

Also ich bin durch den Thread weitergekommen. :)
Auf der einen Seite gibt es die ständigen Zweifler, die Betrug und Mißbrauch durch die deutsche Vollkasko wittern, auf der anderen Seite diejenigen, die sagen, dass sie einer deutschen Versicherung und dem Gerichtsstandort Deutschland eher vertrauen, als dem in Namibia und darüberhinaus auch die teils zehnfach höheren Kosten einer Nam-Versicherung anführen.

Die einen glauben eben eher an das Gute und an Kulanz. Die anderen sind eben eher skeptisch und misstrauisch oder haben vielleicht schon mal negative Erfahrungen mit dem Kleingedruckten und dessen Auslegung gemacht.
teils unter dem vermeintlichen Meinungsverstärker, man habe das mit seiner Düsseldorfer Rechtsanwaltskanzlei oder irgendeinem Verbandsjustiziar abgesprochen.

Genauso wie es hier von den Laien unterschiedliche Interpretationen gibt, wird man von verschiedenen Rechtsanwälten auch nicht unbedingt eine einheitliche Beurteilung bekommen.
Vielleicht sollte wir uns einfach darauf einigen, dass jeder die Lösung wählen sollte, die seinem Geldbeutel entspricht und der er persönlich am meißten vertraut.

Richtig. Die Hauptfrage, nämlich ob ein 4x4 mit Dachzelt grundsätzlich überhaupt unter den Versicherungsschutz der Visa Gold fällt, ist für mich jetzt geklärt.
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05 Jul 2007 10:28 #41627
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  • Hiluchs am 05 Jul 2007 09:50
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durch die Versicherungen als nicht erstattungsfähig bezeichnet wurden.
Es wird dann vielleicht auch Firmen geben, die das ältere Material gerne auf Kosten anderer in Neues umwandeln.

Axel, nimm's nicht persönlich, aber genau solche Formulierungen schüren Unsicherheit, weil Du damit beim Leser den Eindruck erweckst und verstärkst, dass Versicherungen ja eh machen können, was sie wollen und die Versicherungsleistung nur vom guten Willen des Versicherers abhängt.

Dem ist aber nicht so. Du hast mit der Versicherung einen Vertrag geschlossen und dan den ist die Versicherung genauso gebunden, wie Du.
Ihr seid gleichberechtigte Partner.
Der Otto-Normalverbraucher sagt sich jetzt, was habe ich schon für eine Chance gegen einen riesigen Versicherungskonzern. Eben dafür gibt es im Streitfall die Justiz!
Viele Bürger denken jedoch auch,\" jaja, die Gerichte entscheiden ebenfalls, wie sie wollen und zwar immer gegen den kleinen Bürger\".
Dem ist ebenfalls nicht so. Nur weil der Durchschnittsbürger Gesetzestexte und juristische Abhandlungen nicht versteht, heißt das noch lange nicht, dass sie ihm keinen Rechtsschutz bieten. Im Gegenteil: Die deutsche Rehtsprechung ist dafür berühmt-berüchtigt, sehr verbraucherfreundlich zu sein! In den letzten Jahrzehnten ist gesetzlich sehr viel auf dem Gebiet des Verbraucherschutzrechts erreicht worden.

Fakt ist: Im Ernstfall wird der Bürger seine Rechte eben nur mit einem Rechtsbeistand durchsetzen können, da er im Grunde genommen keinerlei Ahnung von dieser zugegebenermaßen komplizierten Materie hat. Es schwirren einfach zu viele Gerüchte umher. Tatsachen oder Äußerungen von Rechtsprechungsorganen werden teils so aus dem Zusammenhang gerissen, dass sie nur noch außerirdisch wirken.

Und so kommt es, dass z.B. auch die oben zitierten Textstellen den Eindruck hinterlassen, dass man das, was der Versicherer in seiner unendlichen Großzügigkeit und Allmacht \"anordnet\" auch gefälligst zu akzeptieren hat.

Apell an alle: Werdet selbstbewußter! Ihr seid nicht die Spielbälle \"der Großen\", die hin und her geschubst werden. Ihr habt eigene Rechte! Nehmt sie wahr!
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