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THEMA: \"null\" Selbstbehalt und Kreditkarte
21 Jun 2006 21:10 #18675
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  • Crazy Zebra am 21 Jun 2006 21:10
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\"null\" Selbstbehalt und Kreditkarte , wieso soll man eigentlich bei angeblich null Selbstbehalt eine Kreditkarte hinterlegen?
Eigentlich müsste man ja davon ausgehen das im Schadenfall keine Forderungen mehr gestellt werden können!!

Oder liegt es an kleingedruckten in den Verträgen (meistens in Englisch) woraus man lesen kann das es in Namibia beispielsweise keine Versicherungsgesellschaft gibt die ein Fahrzeug mit \"null\" Selbstbehalt versichert. Das Maximum das in Namibia versichert wird ist nähmlich 90%, will heissen das bei einem Fahrzeug das 30'000 Euro wert hat beim Totalschaden immer noch 3'000 Euro selber zu bezahlen sind!

Kommt hinzu das im Kleigedruckten auch steht das wenn ich eine \"nicht geeignete\" Strasse benutze ( was auch immer das sein mag) oder zu schnell fahre und im Graben lande (das Gegenteil ist schlecht zu beweisen) was auch die häufigste Unfallursache ist ich bis zum Gegenwert des Schadens haften muss, was dann locker 20'000-50'000 Euro kosten kann je nach Fahrzeug.

Wäre es nicht sinnvoller auf eine solche Versicherun zu verzichten um die paar Euro zu sparen wenn ich am Schluss sowieso das meiste selber bezahlen muss wenn ich Pech habe????

Habt ihr diesbezüglich schon Erfahrungen gemacht gute oder schlecht?

Bin gespannt auf eure Antworten Gruss VirusAfricanum
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21 Jun 2006 23:12 #18677
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  • Hiluchs am 21 Jun 2006 23:12
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Hallo,

da Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit auch bei deutschen Versicherungen nicht mitversichert sind, bleibt natürlich ein Restrisiko, für das die Versicherung eine Sicherheit haben will.

Was die sogenannte Vollkasko in Namibia angeht, rate ich DIr, Dich hier im Forum über die Lufthansa GOldCard mit Mietwagen-Vollkasko zu informieren. Das wird sich für jeden Urlauber in Namibia ziemlich schnell rechnen.

Gruß
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21 Jun 2006 23:12 #18678
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  • Hiluchs am 21 Jun 2006 23:12
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Hallo,

da Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit auch bei deutschen Versicherungen nicht mitversichert sind, bleibt natürlich ein Restrisiko, für das die Versicherung eine Sicherheit haben will.

Was die sogenannte Vollkasko in Namibia angeht, rate ich DIr, Dich hier im Forum über die Lufthansa GOldCard mit Mietwagen-Vollkasko zu informieren. Das wird sich für jeden Urlauber in Namibia ziemlich schnell rechnen.

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21 Jun 2006 23:12 #18679
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  • MartinL am 21 Jun 2006 23:12
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Hallo Virus Africanum,

ich denke, die Kreditkartenangaben musst Du für den Fall der Fahrlässigkeit hinterlegen, wie auch immer das im Einzelfall ausgelegt wird. Aber meines Wissens bekommst Du auch in Deutschland ein Versicherungsproblem, wenn Du z.B. sturzbesoffen Dein Auto zerlegst.
Allerdings gibt es viele Beiträge im neuen und alten Forum, dass Fahrlässigkeit in Namibia ein s e h r dehnbarer Begriff ist.

Gruß

Martin
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21 Jun 2006 23:28 #18681
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  • Armin am 21 Jun 2006 23:28
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Hallo Martin,

wenn´s ja nur um Fahrlässigkeit ginge. Aber meist bist du auch bei Schäden am Unterboden, Unfällen ohne Beteiligung von anderen Fahrzeugen oder Tieren, Befahren von \"ungeeigneten\" Straßen, Wasserdurchfahrten, Sandstürmen, Überschreitung der (individuell) vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeiten usw. mit dem vollen Schadensumfang bzw. Restwert des Fahrzeugs dran. Mir blieb eine solche Erfahrung bisher glücklicherweise erspart und ich hoffe auch, dass es so bleiben wird. Aber manchmal fragt man sich wirklich, wofür man das viele Geld für den \"Ausschluss\" einer Selbstbeteiligung zahlt.

Mit nachdenklichen Grüßen
Armin
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21 Jun 2006 23:38 #18685
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  • Hiluchs am 21 Jun 2006 23:12
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Fahrlässigkeit ist bei deutschen Versicherungen und sicher auch bei Versicherungen in Namibia versichert. Ansonsten würde eine Versicherung kaum Sinn machen. Viele Schäden beruhen ja schließlich nicht auf Zufall oder Fremdverschulden, sondern auf eigenes (und damit mindestens fahrlässiges) Fehlverhalten.
Die Fahrlässigkeit gilt es dann eben von der groben Fahrlässigkeit abzugrenzen. Schon hier hat die Jurisprudenz sicherlich Schwierigkeiten objektive Grenzen zu ziehen.
Das Problem in Namibia ist eben, dass die Versicherungen aus eigenem Interesse gern mal schnell die Behauptung in den Raum stellen, der Schaden sei grob fahrlässig verursacht. Wir als Touristen werden uns aber oft schwer tun, staatlichen Rechtschutz in ANspruch zu nehmen, zumal wir nur ein paar Wochen dort sind und das Vertrauen in die dortige Justiz wohl eher gering ist. Demnach ist zumindest die Kaution oft futsch.
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