GinaChris schrieb:
Na ganz so einfach ist die Sache nicht.
Walus wurde, nach Bekanntwerden seiner Entlassung aus der Haft, sofort von Aaron Motsoaledi, minister of home affairs,
eine permanent residence, quasi aufs Aug gedrückt, obwohl er diese natürlich nie beantragt hat,
weil man möchte, dass er seine bedingte Reststrafe nach SA-Auflagen absolviert.
Der polnischen Botschaft wurde sogar untersagt, Walus entsprechende Reisedokumente auszustellen,
um seine Ausreise zu verhindern.
Auch hier nachzulesen >
www.dha.gov.za/index...o-janusz-jakub-walus
Walus Anwalt hat angekündigt dagegen vorzugehen. Gruß Gina
Guten Tag GinaChris:
Aber ja doch, genau so ist es, wie von dir beschrieben, das rechtliche Dilemma, es ging ja auch schon seit Tagen durch die Medien. Die Rechtslage ist grundsätzlich klar. Nämlich dass jemand auf „parole“ (noch) nicht FREI ist, aber dadurch kompliziert, dass Walus ein Ausländer ist. Dadurch ist die Umsetzung kompliziert, weil Walus ein Verbrechen als Südafrikaner begangen hat, aber zum Ende seines Strafvollzugs keiner mehr sein wollte. Das einzige worüber man debattieren könnte, ist was Henne und was Ei war, denn…
…weil Walus „parole“ nicht (mehr) verweigert werden konnte/durfte
und weil Walus kein Südafrikaner (mehr) ist, also kein Aufenthaltsrecht in RSA hat (welches er z. B. für einen Freigang haben müsste)
und wegen des in Polen unmöglichen oder von Polen verweigerten (parole-) Strafvollzugs,
muss RSA folglich diesen in RSA vollziehen,
was wiederum nur möglich ist, wenn Walus dort ein Aufenthaltsrecht hat,
was er als (noch dazu straffällig gewordener) Pole eben nicht hat,
also abgeschoben werden müsste.
Daher das Permanent Residenz Permit für die Dauer der parole. Man kann das jetzt als „auf‘s Auge Drücken“ betrachten oder als „Sanierung“ einer rechts- und staatspolitischen Doppelmühle (siehe oben). Diese hat Walus aber selber aufgemacht, weil er auf Hilfe aus Polen spekuliert haben dürfte, die dann aber nicht gekommen ist, was aber ebenfalls Spekulation ist. Trotzdem hat er (vorläufig) noch Glück, denn nach späterer Gesetzeslage hätte er eindeutig lebenslänglich ausgefasst, „parole“ wären eventuell nur Hafterleichterungen. Die für Walus vom Strafausmaß und -vollzug günstigere „alte“ Gesetzeslage wird nach meinem Verständnis hier penibel angewandt, obwohl politisch kontrovers und gar nicht opportun. Die Justiz exponierte sich hier stark. Freuen wir uns also doch gemeinsam darüber, dass der Rechtsstaat in RSA zumindest hin und wieder funktioniert.
Hier ist das alles etwas lesbarer als im Ministeriumsspeak beschrieben.
mg.co.za/news/2022-1...le-in-sa-not-poland/
her eine journalistische Erklärung der Rechtssituation,
www.timeslive.co.za/...ils-in-south-africa/
und hier eine rechtsgelehrte
theconversation.com/...urts-decision-195403
Grüße