THEMA: Air Namibia - News
22 Mär 2021 16:45 #610522
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  • Idlop am 22 Mär 2021 16:45
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Weit ist er nicht gekommen...;-)
Dürfte sich eher um einen Check Flight gehandelt haben....

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22 Mär 2021 17:42 #610526
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  • travelNAMIBIA am 22 Mär 2021 17:42
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Weit ist er nicht gekommen...;-)
Dürfte sich eher um einen Check Flight gehandelt haben....
NCAA hat mitgeteilt, dass der Flieger auf dem Weg nach Europa ist. Vielleicht verlief der Checkflug nicht so wie gewünscht?! ;-)

Viele Grüße
Christian
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Letzte Änderung: 22 Mär 2021 17:44 von travelNAMIBIA.
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22 Mär 2021 18:39 #610533
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doppelt. sorry
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travelNAMIBIA schrieb:
Weit ist er nicht gekommen...;-)
Dürfte sich eher um einen Check Flight gehandelt haben....
NCAA hat mitgeteilt, dass der Flieger auf dem Weg nach Europa ist. Vielleicht verlief der Checkflug nicht so wie gewünscht?! ;-)

....oder der (noch vorhandene) Sprit hat nicht mehr her gegeben? B)

LG
Logi
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22 Mär 2021 18:41 #610535
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Gerade Update erhalten, beide A330 sollen am Mittwoch nach Leipzig überführt werden. Heute gab es Probleme mit einer Treibstoffpumpe an einem der Flieger.

Viele Grüße
Christian
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23 Mär 2021 15:20 #610606
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  • wüstenblume am 23 Mär 2021 15:20
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Der Insolvenztermin bei Air Namibia war der 11. Februar 21
Somit sind wohl alle bezahlten Flüge von 2020 die vorher abgesagt wurden, nicht durch die Insolvenzversicherung abgedeckt.
Hier die Antwort der Ergo Reiseversicherung :
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben nun die Antwort seitens der Versicherung erhalten und teilen Ihnen heute mit, dass wir die Ansprüche mangels Deckung ablehnen müssen.
Die Police löst aus, wenn der Flug oder Hotelaufenthalt aufgrund eines Insolvenzverfahrens storniert wird. Eine Leistung aus der Police wird im Falle dieser Insolvenz gewährt, wenn der Reisende das Geld nicht von einer Kreditkartengesellschaft zurück erhält oder nicht durch einen Gutschein o.ä. von der Fluggesellschaft oder dem Hotel erstattet bekommt.
Die Police löst nicht aus, wenn der Flug oder Hotelaufenthalt aus anderen Gründen, insbesondere Covid, storniert wird. Dies gilt auch dann, wenn die Fluggesellschaft oder das Hotel später aufgrund von Covid zahlungsunfähig wird und dem Reisenden dann nicht erstattet (Stornogrund: Covid / Grund der Nichtzahlung später: Insolvenz).
Ansprüche bestehen nur aus dem Grund des Nettoverlustes aufgrund der Insolvenz - wenn ein Flug von der Fluggesellschaft storniert wird, dann muss die Fluggesellschaft erstatten oder umbuchen. Wenn der Passagier aufgrund von Covid storniert, dann hat der Passagier Ansprüche aus seinem Stornierungsabschnitt. Wenn der Flug umgebucht wird, muss auch die Versicherung, in der er versichert ist ebenfalls geändert werden. Wenn die Fluggesellschaft dann in der Zwischenzeit insolvent wird, wir der Anspruch berücksichtigt, da die Versicherung für eine neue Buchung mit einer Gutschrift war. Wenn der Versicherte jedoch einen Gutschein erhält, aber nicht neu bucht, dann würde keine Versicherung für eine Reise bestehen und der Gutschein ist nicht abgedeckt.
Somit besteht für Ihren Kunden leider keine Deckung, da die Flüge durch die Airline aufgrund von Covid-19 selbst storniert wurden. Somit ist die Airline erstattungspflichtig. Wenn diese nicht erstatten kann aufgrund der Insolvenz, muss der Anspruch in der Insolvenzmaße angemeldet werden.
Elisabeth
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