THEMA: Wasserflaschen im Handgepäck
07 Nov 2006 14:15 #25397
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  • dominoel am 07 Nov 2006 14:15
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Hallo Leute
Die neuen Handgepäck-Vorschriften erwähnen immer nur, was mit Kosmetika, Kindernahrung und Medikamenten gemacht werden muss, wenn man sie ins Handgepäck nehmen möchte. Kennt jemand den neuesten Stand bezüglich Wasserflaschen? Können die einfach vorgekostet und dann an Board genommen werden oder muss ich damit rechnen, dass ich sie abgeben muss? Oder....?
Besten Dank für Eure Infos, dominoel
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07 Nov 2006 14:45 #25399
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  • derfreed am 07 Nov 2006 14:45
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Soweit ich weiß, sind Getränke verboten. D.h. Du darfst sie nicht mit durch den Sicherheitscheck nehmen. Im Sicherheitsbereich ist es dann aber erlaubt Getränke für den Flug zu besorgen. In welcher Menge kann ich aber gerade auch nicht sagen.

Gruß,
Carsten
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07 Nov 2006 14:48 #25400
  • Andreas Cierpka
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  • Andreas Cierpka am 07 Nov 2006 14:48
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Auch Wasserflachen unterliegen seit gestern der \"Geheimhaltung\"

Von der AirFrance-Webseite:

Mitnahme von Flüssigkeiten an Bord der Flugzeuge
Neue Sicherheitsvorschriften

Die neuen Sicherheitsvorschriften der Europäischen Union verpflichten die Fluggesellschaften, die Mitnahme von Flüssigkeiten an Bord der Flugzeuge einzuschränken.







Anwendungsbereich

Die neue Sicherheitsvorschrift gilt unabhängig vom Zielort für alle Flüge und Anschlussflüge, die in einem der 25 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union* (einschließlich der französischen Überseegebiete) sowie in der Schweiz, in Norwegen und Island starten.

Als Flüssigkeiten gelten Gele, Pasten, Lotionen und Behälter unter Druck. Beispiele: Zahnpasta, Haargel, Getränke, Suppen, Säfte, Parfums, Rasierschaum, Aerosole und andere Artikel mit vergleichbarer Konsistenz.


* Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern.





Hinweise zur Vorbereitung Ihres Handgepäcks

1- Besorgen Sie sich einen transparenten, wieder verschließbaren Plastikbeutel
(z. B. einen Tiefkühlbeutel) mit maximal einem Liter Fassungsvermögen
(Maße: ca. 20 cm x 20 cm). Pro Passagier darf ein Beutel mit an Bord genommen werden.

2- Verstauen Sie die flüssigen Produkte und ähnlichen Artikel in diesem Beutel. Die einzelnen Behältnisse dürfen maximal 100 ml fassen.

3- Alle Behältnisse mit höherem Fassungsvermögen müssen im aufgegebenen Gepäck transportiert werden.


Ausnahmen:

Aus gesundheitlichen Gründen unerlässliche Nahrungsmittel und Medikamente sind von dieser Beschränkung ausgenommen.
Sie können bei der Sicherheitskontrolle jedoch aufgefordert werden, die Mitnahme der betreffenden Produkte zu rechtfertigen (möglicherweise müssen Sie die mitgenommenen Nahrungsmittel probieren).

- Nahrungsmittel:

* Spezialnahrung, ohne die Ihnen das Reisen nicht möglich ist (z. B. bei Laktose- oder Glutenallergie),
* Babynahrung.

- Medikamente:

* Verschreibungspflichtige Medikamente: Auf Aufforderung des Sicherheitspersonals müssen Sie die Einnahme dieses Medikaments rechtfertigen (auf Ihren Namen ausgestelltes Rezept, ärztliches Attest usw.)
* Nicht verschreibungspflichtige Medikamente, die in der Apotheke oder im Handel erhältlich sind (für diese Produkte ist eine strengere Auslegung der Mitnahmebedingungen möglich, da sie nicht als \"lebensnotwendig\" erachtet werden).



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Hinweise zur Vorbereitung Ihres Zugangs zum Abfluggate

Bei der Sicherheitskontrolle sind folgende Gegenstände separat vom Handgepäck vorzuzeigen:

* Alle oben genannten Produkte und Gegenstände
Stößt das Personal bei der Sicherheitskontrolle auf flüssige Produkte und ähnliche Artikel im Handgepäck, werden diese konfisziert.
* Laptops (sie müssen für die Sicherheitskontrolle ausgepackt werden)
* Mäntel und Jacken






Duty-Free-Käufe mit flüssiger oder ähnlicher Konsistenz

Duty-Free-Käufe dürfen im Rahmen der Zollbestimmungen ohne die oben genannte Mengenbeschränkung an Bord mitgenommen werden, sofern folgende Bedingungen erfüllt sind:

Duty-Free-Käufe am Flughafen:

* Wenn Sie einen Anschlussflug in einem Land der Europäisch Union haben (einschließlich der französischen Überseegebiete), müssen die Käufe vom Verkäufer in einer Tüte versiegelt werden. Die versiegelte Tüte darf bis zum Ende der Reise nicht geöffnet werden. Für den Artikel muss ein Kaufbeleg vorliegen, der bei Ihrem Anschlussflug bei der Sicherheitskontrolle vorzuweisen ist.

* Bei einem Flughafenwechsel in Paris (Paris-Charles de Gaulle / Paris-Orly) dürfen Sie Ihre Duty-Free-Käufe nur dann mit an Bord des Anschlussfluges nehmen, wenn die Tüte versiegelt ist und Sie den Kaufbeleg vorweisen können.

* Wenn Sie die Duty-Free-Artikel an einem Flughafen außerhalb der Europäischen Union erworben und einen Anschlussflug in einem EU-Land haben, ist es Ihnen nicht gestattet, die Duty-Free-Artikel an Bord Ihres Anschlussfluges mitzunehmen. Die Duty-Free-Artikel werden in diesem Fall konfisziert.

Duty-Free-Käufe an Bord:

* Wenn Sie einen Duty-Free-Artikel an Bord eines Flugzeuges einer EU-Fluggesellschaft erwerben, das an einem Flughafen außerhalb der Europäischen Union startet, können Sie diesen Artikel an Bord des Anschlussfluges in einem EU-Land mitnehmen, sofern er in einer versiegelten Tüte mitgeführt wird und ein Kaufbeleg vorliegt.
Ein Gast bin ich im fremden Land geworden.
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07 Nov 2006 14:49 #25401
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  • Axel am 07 Nov 2006 14:49
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Gemeint sind alle Flüssigkeiten vor und bis zur Kontrolle. Dort dürfen nicht größere Mengen als 100ml pro Einheit und insgesamt nicht mehr als in den Plastikbeutel (1l) passen mitgenommen werden. Flüsigkeiten aus dem Duty Free dürfen in speziellen Beuteln mitgenommen werden. Teilweise kann es sein, das diese beim Umsteigen innerhalb der EU wieder aus dem Raster fallen, außer sie entsprechen den o.a. Werten (100ml). Evtl ist es möglich, im Sicherheitsbereich eine Plastikflasche leer zu erstehen und sie dann im Flieger auffüllen zu lassen oder zu versuchen, eine leere Flasche von zu ause aus mitzunehmen. In wie weit diese Kontrollen in NAM usw durchgeführt werden, wird sich zeigen.
Ich bin immer für geteilte Meinungen, Hauptsache man teilt meine. "The Only Easy Day Was Yesterday"
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07 Nov 2006 15:10 #25404
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  • marlis am 07 Nov 2006 15:10
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HAllo,
ich habe gerade die aufwändigen KOntrollen in London hinter mir. Die sind wohl so, wie es jetzt in ganz Europa werden soll.
Nach meiner Erfahrung dort würde ich eine Wasserflasche mitnehmen, wenn die sie finden, kannst du sie immer noch abgeben!

Alles andere, was dir wichtig ist an Kosmetika und Toilettenartikel aber lieber in den Koffer.
Ich hatte aus Versehen mein Taschenmesser in der Tasche, das haben sie aber nicht gesehen auf dem Bildschirm!
Gruß!
Marlis
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07 Nov 2006 15:52 #25406
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  • Cheetah am 07 Nov 2006 15:52
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Hallo

Das Problem ist doch gerade dass man nie sicher sein kann, dass das Gepäck auch gleichzeitig am Bestimmungsort ankommt. Das Fehlen des Gepäcks ist uns öfters passiert. Und es ist dann sehr unangenehm, wenn wichtige Utensilien wie Medikamente, Kosmetika oder Toilettenartikel fehlen. In Tanzania ist uns das Gepäck mal eine ganze Woche nachgereist. Notabene auf Safari! :(

Grüessli
Madeleine
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