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THEMA: Parkvorschriften der besonderen Art.
17 Dez 2004 14:09 #1096
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  • Gast am 17 Dez 2004 14:09
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Auch in Namibia gilt der Grundsatz, daß Unwissenheit nicht vor Strafe schützt. In Deutschland steht ja auch nicht ständig und überall geschrieben, daß man in der Stadt nur 50 kmh fahren darf! Trotzdem ist es so.
Schöne Grüße
Joachim
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17 Dez 2004 18:05 #1099
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  • Gast am 17 Dez 2004 14:09
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Hallo Jaoachim,
das hat nichts miteinander zu tun.
Zuerst, halten müsssen wir uns an Gesetze in Namibia wie daheim.
Diese erlässt (verabschiedet) das Parlament.
Die Ministerien erlassen Anordnungen für Ihren Geschäftsbereich. Das sind in unserm Falle die Parks.
Nun gelten diese Anordnungen für uns natürlich dann, wenn Du den Park betrittst und sonst nicht. Das sollte soweit unstrittig sein.
Nun beantragst Du am Tor eine Permit zu deutsch Genehmigung oder Erlaubnis.
Unter Beachtung der Auflagen gehst Du mit dieser Erlaubnis in den Park.
Ausgestellt wurde Dir diese Erlaubnis von einer vom Ministerium eingesetzten Autoritätsperson.
So, wenn Du nun in den Park gehst was hast Du falschgemacht ??
Nichts !
Die Autoritätsperson die Dir die Erlaubnis erteilt hat hat vielleicht gegen eine innerdienstliche Anordnung verstossen. Das kann aber nicht unser Problem sein !

Fakt ist, Du hast eine Erlaubnis mit Auflagen, an die Du dich hälst, Die hast Du auch rechmässig erworben !
Damit ist für Dich die Anordnung des Ministeriums durch die Erlaubnis der Autoritätsperson ausser Kraft. Da dieses an allen Parks so geschieht, ist damit die Anordnung des Ministeriums nicht das Papier wert auf dem es steht.

Jetzt ist es nicht mehr verboten mit einem Fahrzeug in den Park einzufahren, nein, jetzt ist es erlaubt !!
Gerne lass ich mich mit Argumenten widerlegen.
Gruss
www.dt800.de
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30 Dez 2004 19:36 #1225
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  • Gast am 17 Dez 2004 14:09
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Hallo dt800.de,

soweit ist Deine Beschreibung bzw. Darlegung der Umstände nachvollziehbar. Du bekommst die Genehmigung (Permit). Soweit hast Du nichts falsch gemacht. Nur eben gehst Du mit Aushändigung des Permits gewisse Spielregeln (hier also Gesetze, Verordnungen, Vorschriften etc.) ein. Dieses müssen nicht explizit genannt werden. Ich denke dieses wollte auch Joachim "erklären".
Beispiel: Du kaufst eine Eintrittskarte für ein Museum in Deutschland (sozusagen eine Genehmigung = Permit). Dort steht auch nicht auf dem Permit, dass Du z.B. Exponate nicht zerstören darfst. Es ist dennoch so. Denn irgendwo ist sicherlich ein Hinweis auf die Museums-Vorschriften, AGBs oder wie auch immer. Das ist in Namibia nicht anderes.

Viele Grüße & einen guten Rutsch ins Neue Jahr
Christian
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30 Dez 2004 19:49 #1226
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  • Gast am 17 Dez 2004 14:09
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Hallo Christian,
wirklich, ich wills nicht übertreiben. Aber allgemeingültige Regeln wie sie Joachim angesprochen hat sind verabschiedete Gesetze die Jedemann einhalten muss. Hier stimmt es, diese müssen nicht explizit genannt werden.
Das ist aber bei einer Ministeriumsanordnung nicht der Fall. Da erteilt mir quasi der Rancher am Eingang eine Ausnahmegenehmigung. Auch wenn sie dem Grunde nach gegen eine Ministeriumsanordnung verstösst, ist sie für mich doch gültig. Jedenfalls hier wäre das so.
Vielleich löst das Wort "Ausnahmegenehmigung" ja unsere Verständigungsschwierigkeiten.

Ebenfalls ein schönes Neues.
Dazu mein Vorschlag, wirklich nicht knallen, spenden.
Gruss
www.dt800.de
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02 Jan 2005 22:22 #1279
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  • Gast am 17 Dez 2004 14:09
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Mir ist es schon mehrmals passiert, dass ich nicht in so einen Park rein gelassen wurde. Ich wußte z.B. vor 5 Jahren nicht, dass man von Khorixas richtung Torra Bay nur in den Park darf, wenn man ein Allradfahrzeug hat. Ich wurde mit meinem Audi 100 nicht rein gelassen. Beim Waterberpark kammt man normalerweise auch nicht rein, und das ist auch richtig so. Es gibt organisierte Fahrten an denen man teilnehmen kann. Für eigene Touren braucht man eine besondere Genehmigung, die nicht ohne besonderen Grund erteilt wird. In Falle des Waterberg halte ich die Vorschriften for sinnvoll, im Falle des Skeleton Coast Parks sind sie natürlich Unsinn. Man kann von beiden Seiten aus mit einem normalen Pkw bis ans Tor fahren, darf aber nicht durch das Tor. Dass man von Torra Bay aus die Strecke nicht mit normalem Pkw befahren darf, hat man zeitweise erst am Ende der Strecke erfahren (das hat sich inzwischen wahrscheinlich geändert).

Viele dieser Vorschriften sind sinnvoll, aber nicht alle. Viele dieser Vorschriften, aber nicht alle kann man leicht umgehen.
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03 Jan 2005 00:08 #1281
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  • Gast am 17 Dez 2004 14:09
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Hallo Friedel ,
es war nie unser Ziel die Vorschriften zu umgehen. Aber vielfach werden Sie einfach nicht so eingefordert wie sie im Internet stehen. Deshalb muss man dafür schon mal ein Fragezeichen setzen und kann halt vieles entgegen diesen Vorschriften doch machen. Ob die Vorschriften im Falle des Waterberges nun sinnvoll sind oder nur Geldmache steht auf einem anderen Blatt. Tatsächlich darf man da auch reinfahren. Vielleicht hängts nur vom Ranger ab, aber bei uns gings eben.
Genauso waren wir schon in Torra Bay mit einem normalen Auto. Natürlich macht es keinen Sinn einen Audi 100 in einen Allradpark zu lassen.
Gruss
www.dt800.de
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