Hi aus München,
ich möchte noch einmal darauf hinweisen, dass der SB bei einigen ( bin vorsichtig) Vermietern nur greift, wenn der Schaden vertragsgemäß entstand.
Schäden wegen Wasser, zu schnellen Fahren, Fahren bei Nacht usw sind meist ( schon wieder vorsichtig) nicht versichert.
Ein Abkommen von der Strasse wegen eines Tieres, das nachher nicht als "Zeuge" zur Verfügung steht, könnte also als "zu schnelles Fahren" ausgelegt werden.
Da meist vor Ort die Anmietung noch mal mit Papier, oft auf Englisch, vollzogen wird, obwohl manche schon in oder über Deutschland gebucht haben, kann es hier zu Änderungen des Mietvertrages kommen, die einem nicht bewußt werden.
Da viele Anbieter in Deutschland bewußt nur als Vermittler auftreten, ist dann der Gerichtsstand in Namibia.
Also schön die Verträge lesen, gell
Axel