THEMA: Reparationszahlungen an Hereros
21 Sep 2006 07:15 #23640
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  • Crazy Zebra am 21 Sep 2006 07:15
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Wahre Worte Daniel,

dem ist nichts beizufügen wie auch vieler anderern Aussagen hier im Forum!

In allem steckt ein Fünkchen Wahrheit und ich denke jeder der willens ist etwas zur Besserung der Situation bei zu tragen soll es wagen, darf aber nicht enttäuscht sein wenn die \"Lösung\" anders ist, länger geht und nicht unserem \"Weissen\" denken entspricht!

In diesem Sinne auf eine für die Betroffenen \"Schwarze und Weisse\" gute Zukunft, Gruss Kurt
www.Kurt-und-Heidi.ch Reiseberichte - Bilder und noch mehr wir freuen uns über jeden Besuch
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21 Sep 2006 21:07 #23666
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  • Yoshikawa am 21 Sep 2006 21:07
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Moin zusammen,

die nachfolgenden Texte habe ich der deutschen Wikipedia entnommen. Ich habe sie, nach langen Überlegungen, nicht als Link sondern im Volltext übernommen, da so der Zusammenhang gewahrt bleibt, der bei mehrfacher Linkauswahl nicht gegeben ist. Die Stichworte waren: Reparation(en), Genozid, von Trotha:

Reparationen
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
(Weitergeleitet von Reparation)
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Reparationen (von lat. reparare = wiederherstellen) wird nur in der Mehrzahl gebraucht. Deutsche Wörter dafür sind Kriegsentschädigungen und Wiedergutmachungsleistungen.

Der Begriff bezeichnet wirtschaftliche Wiedergutmachungsleistungen bzw. Schadensersatz in finanzieller oder materieller Form, die von einem besiegten Land für angebliche oder tatsächliche Kriegsschäden an ein anderes, siegreiches Land zu leisten sind. Reparationen sollen die Lasten des Krieges den Verlierern auferlegen (also helfen, entstandene Schäden zu \"reparieren\"). Zu den Kriegslasten gehören die Schäden an Vermögen, Immobilien und Menschen. Art und Umfang von Reparationen sind in der Regel Gegenstand eines Friedensvertrages, der den Konflikt beenden soll.
Nach dem Deutsch-Französischen Krieg von 1870/71 ermöglichten die umfangreichen Reparationen, die Frankreich an das Deutsche Reich leisten musste, die wirtschaftliche Blüte der Gründerjahre. Nach dem verlorenen Ersten Weltkrieg wurde Deutschland durch den Versailler Vertrag zu massiven Reparationen herangezogen. Siehe auch: Deutsche Reparationen nach dem Ersten Weltkrieg

Auch nach dem Zweiten Weltkrieg wurden Ansprüche auf Reparationen erhoben. 1946 wurde das deutsche Auslandsvermögen beschlagnahmt, außerdem wurden die Devisenbestände eingezogen, Warenzeichen und Patente beschlagnahmt und Demontagen vorgenommen. Die Wertberechnung dieser Entnahmen ist schwer feststellbar und umstritten. So reichen die Schätzungen für das Auslandsvermögen von 315 US-Dollar bis zu 20 Milliarden Reichmark und differieren damit auf RM umgerechnet um den Faktor 16.[1] Beim Londoner Schuldenabkommen von 1953 wurde die Verrechnung aller bislang entnommenen Reparationen ausgeschlossen: Sie seien geringfügig angesichts der möglichen Reparationsforderungen und die deutsche Seite sei gut beraten, die Frage der Reparationen ruhen zu lassen.[2]

Mit der Eröffnung des Kalten Krieges schränkten zuerst die westlichen Alliierten die Demontagen ein und verschoben ihre Reparationsforderungen bis zum Abschluss eines Friedensvertrages. Da der zwei-plus-vier-Vertrag ausdrücklich \"anstelle eines Friedensvertrages\" geschlossen wurde, kam es auch später zu keinen weiteren Reparationszahlungen.

Die Reparationsleistungen der DDR, die dort mit dem Begriff Wiedergutmachung bezeichnet wurden, endeten nach dem Aufstand vom 17. Juni 1953. Sie waren in ihrer Summe bedeutender, da auch Entnahmen aus laufender Produktion stattfanden. Allerdings liegen auch hier keine nachvollziehbaren und wissenschaftlich abgesicherten Angaben über den Wert der geleisteten Reparationen vor. [3]

Auch die anderen Mitglieder der Achsenmächte (Ungarn, Italien, Rumänien, Finnland und Bulgarien) mussten nach dem Zweiten Weltkrieg Reparationen zahlen, deren Umfang im Pariser Vertrag von 1947 geregelt wurde.



Völkermord
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
(Weitergeleitet von Genozid)
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Der Völkermord (Synonym: der Genozid) ist ein Straftatbestand, der im Völkerstrafrecht entstanden ist, mittlerweile aber auch in verschiedenen nationalen Rechtsordnungen ausdrücklich verankert ist.

Inhaltsverzeichnis
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1 UN-Konvention gegen Völkermord
2 Völkermorde in der Geschichte
3 Quellen
4 Literatur
5 Siehe auch
6 Weblinks

UN-Konvention gegen Völkermord [Bearbeiten]
Am 9. Dezember 1948 beschloss die Generalversammlung der UNO in der Resolution 260 die „Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes“ (Convention pour la prévention et la répression du crime de génocide , Convention on the Prevention and Punishment of the Crime of Genocide), die am 12. Januar 1951 in Kraft trat. Die Bundesrepublik Deutschland ratifizierte die Konvention im Februar 1955, Österreich hinterlegte die Beitrittsurkunde am 19. März 1958 und die Schweiz am 7. September 2000. Nach der Konvention ist Völkermord ein Verbrechen gemäß internationalem Recht, „das von der zivilisierten Welt verurteilt wird“.

Grundlage war die Resolution 180 der UN-Vollversammlung vom 21. Dezember 1947, in der festgestellt wurde, dass „Völkermord ein internationales Verbrechen [ist], das nationale und internationale Verantwortung von Menschen und Staaten erfordert“, um den völkerrechtlichen Verbrechen im Zweiten Weltkrieg zu gedenken.
Die Konvention definiert Völkermord in Artikel II als „eine der folgenden Handlungen, begangen in der Absicht, eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe ganz oder teilweise zu zerstören“:

a) das Töten von Angehörigen der Gruppe
b) das Zufügen von ernsthaften körperlichen oder geistigen Schäden bei Angehörigen der Gruppe
c) die absichtliche Auferlegung von Lebensbedingungen, die auf die völlige oder teilweise physische Zerstörung der Gruppe abzielen
d) die Anordnung von Maßnahmen zur Geburtenverhinderung
e) die gewaltsame Verbringung von Kindern der Gruppe in eine andere Gruppe

Im deutschen Völkerstrafgesetzbuch (§ 6 VStGB) wie auch im schweizerischen Strafgesetzbuch (Art. 264 StGB) ist die Tat entsprechend der Konvention definiert.

Zu beachten ist, dass nur die Absicht zur Vernichtung der Gruppe erforderlich ist, nicht aber auch ihre effektive Vernichtung. Die Handlungen unter den Buchstaben a bis e hingegen müssen tatsächlich (und willentlich) begangen werden. Dies bedeutet insbesondere, dass es nicht vieler Opfer bedarf, damit die Täter sich des Völkermordes schuldig machen. Bloß ihre Vernichtungsabsicht muss sich auf die ganze Gruppe oder einen maßgeblichen Teil von ihr richten. Die Täter erfüllen den Straftatbestand beispielsweise, wenn sie – in dieser besonderen Absicht – einzelnen Gruppenmitgliedern ernsthafte körperliche oder geistige Schäden zufügen. Dies mag angesichts des Begriffs Völker-Mord erstaunen, wird in dieser Variante doch gar kein Mensch ermordet. Der Ansatzpunkt der Definition ist jedoch ein anderer. Denn es sollen verschiedene Gewaltverbrechen erfasst werden, die sich durch eine besonders menschenverachtende Absicht auszeichnen. Mit anderen Worten: Es geht gewissermaßen um den Versuch, ein Volk zu ermorden. Wer wollte schon verlangen, dass das Volk (genauer: die besondere Gruppe) tatsächlich vernichtet sein müsste, bevor die Täter wegen Völkermord bestraft werden können?

Umgekehrt gilt auch: Unter a) bis e) genannte Maßnahmen sind kein Völkermord, wenn ihr Ziel nicht darin besteht, eine Gruppe ganz oder teilweise zu vernichten, egal wieviele Mitglieder getötet oder sonstwie beeinträchtigt werden. Solche Maßnahmen sind ebenfalls kein Völkermord, wenn ihr Ziel darin besteht, eine Gruppe auszurotten, die nicht durch nationale, ethnische, rassische oder religiöse Eigenschaften definiert ist.
Dies zeigt den problematischen Charakter der Völkermorddefinition nach dem Völkerstrafrecht, denn Massenmorde nach sozialen oder geographischen Kriterien sowie zielloses Morden werden vom Völkermordparagraphen nicht erfasst.

Entsprechend der Analogie Völkermord – Mord sind im Völkerrecht die möglichen Vergehen Völkertotschlag sowie fahrlässige Völkertötung nicht bekannt.

Ob hingegen in jedem Fall, wo Einzelne sich des Völkermordes schuldig machen, der Rahmen des Geschehens pauschal als „Völkermord“ bezeichnet werden sollte, ist eine andere Frage. Denn es ist für die Strafbarkeit Einzelner nicht erforderlich, dass sie ihre Taten im Rahmen eines breit angelegten oder systematischen Angriffs auf die Opfergruppe begehen (im Gegensatz etwa zu den Verbrechen gegen die Menschlichkeit).

Diese Definition kann als mehr oder weniger allgemeingültig bezeichnet werden, denn der Völkermord ist dasjenige völkerstrafrechtliche Verbrechen mit der schärfsten und anerkanntesten Definition: Alle maßgeblichen Normierungen stimmen im Wesentlichen mit der Definition von Artikel II der Völkermordkonvention der UN (s. u.) überein. Andere völkerstrafrechtliche Tatbestände dagegen, insbesondere das Verbrechen des Angriffskrieges (Aggression), sind weitgehend umstritten.
Der Begriff Genozid (v. griech.: γένος, génos, = (eigentlich) Herkunft, Abstammung, Geschlecht, (im weiteren Sinne auch) das Volk + lat.: caedere = morden, metzeln) ist eine Übersetzung von ludobójstwo (von Polnisch lud, Volk und zabóstwjo, Mord) und wurde 1943 von dem polnischen Anwalt Raphael Lemkin (1900–1959) geprägt für einen Gesetzesentwurf für die polnische Exilregierung zur Bestrafung der deutschen Verbrechen in Polen. Vor Augen stand Lemkin auch der Völkermord an den Armeniern im Osmanischen Reich, auf den er sich explizit bezog. 1944 übertrug er den Ausdruck ins Englische als genocide.
Völkermorde in der Geschichte [Bearbeiten]


Dieser Artikel oder Abschnitt ist nicht durch Quellenangaben (Literatur, Webseiten usw.) belegt worden. Hilf der Wikipedia, indem du gute Quellen nennst.

Folgende Verbrechen werden häufig als Völkermord eingestuft. Ob in jedem Fall der Straftatbestand des Völkermordes erfüllt ist oder ob es sich um sonstige Verbrechen wie Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder Kriegsverbrechen handelt, ist in vielen Fällen umstritten (siehe auch die Liste der Verbrechen gegen die Menschlichkeit).
Völkermord an den Banu Quraiza (627)
Völkermord an den Katharern (Albigenser) (1209–1244)
Völkermord an den Guanchen durch die Spanier
Völkermord an den Ureinwohnern Amerikas, an den Indianern, Inkas, Mayas und den Azteken (1521 bis Mitte des 20. Jahrhunderts) Vom Beginn an der Besiedelung Amerikas
Völkermord an den Eerie durch die Irokesen
Völkermord an den Petun durch die Irokesen
Völkermord an den Ureinwohnern Australiens, siehe Aborigine und Tasmanier
Völkermord an den Tscherkessen ab 1864 durch das Zarenreich
Völkermord an den Ureinwohnern des Kongo 1885–1908 durch König Leopold II. von Belgien
Völkermord an den Herero durch deutsche Kolonialtruppen in Deutsch-Südwestafrika (1904)
Genozid an der indianischen Bevölkerung Feuerlands (1910)
Völkermord an den Armeniern (1915)
Völkermord an den Aramäern, assyrische Christen werden 1914-1915 im Osmanischen Reich Opfer der türkischen Armee und der irregulären kurdischen Einheiten. [1]
Völkermord an Kurden im 1. Weltkrieg 1916/1917 in der Türkei durch mit der russischen Armee eindringende armenische Soldaten. Opferzahlen schwanken zwischen mehreren zehntausend und einer unwahrscheinlichen Obergrenze von 128.000.[2]
Völkermord an den Donkosaken / Kosaken unter Lenin (1920)
Kinder der Landstrasse, der Versuch, die fahrende Bevölkerung (Jenische und andere) der Schweiz durch Kindesentzug und -umerziehung sesshaft zu machen (1926–1972)
Völkermord an den Ukrainern in der kommunistischen Sowjetunion (1932–1933) (Holodomor)
Völkermorde in Europa unter dem Nationalsozialismus, insbesondere der Holocaust an den Juden und Porajmos an den Roma, Sinti und Jenischen (1933–1945)
Völkermord an den Esten, Letten und Litauern unter Stalin (1941, 1944–1953)
Völkermord an Juden, Gefangenen (Deutsche, Polen) und an der eigenen Bevölkerung (Wolgadeutsche, Krimtataren, Tschetschenen, Inguschen und den aus politischen Gründen Inhaftierten) unter Stalin
Völkermord an den Serben, im faschistischen Staat Kroatien, Zweiter Weltkrieg unter Ante Pavelić (1941–1945)
Völkermord an den Makedoniern in Ägäis-Makedonien, heutiges Griechenland 1948
Völkermord an Kroaten, der deutschen sowie anderen Minderheiten und deutschen Kriegsgefangenen im marxistisch-leninistischen Jugoslawien unter Tito 1944-1980 mit insgesamt 1.072.000 Toten.
Völkermord an Deutschen im Zuge der Vertreibungsmaßnahmen 1945-1950 (2,1 Mio. Tote)
Völkermord an Hindus in Pakistan und Moslems in Indien (jeweils 1 Mio. Tote)
Völkermord an den Tibetern in China unter Mao Zedong
Völkermord an den Papua Indonesiens (1962 bis heute)
Völkermord an den Chinesen Indonesiens (1965)
Völkermord an Ibos in Nigeria 1966-1970 (1 Mio. Tote)
Völkermord in Kambodscha (1971–1979) mit ca. 2-3 Mio. Toten
Burundi (1972)
Völkermord in Osttimor (1975–1999)
Völkermord an der kurdischen Bevölkerung des Nordirak (1984-1988) und 1993 unter Saddam Hussein mit ca. 400.000 Toten
Völkermorde im Tschad durch Hissène Habré (ethnischen Gruppen im Süden (1984), an den Hadjerai (1987) und an den Zaghawa (1989)
Völkermord im liberianischen Bürgerkrieg, geleitet von Charles Taylor (Liberia), ca. 200.000 Tote (1989)
Völkermord an den Tutsi in Ruanda (1994) 800.000 bis 1 Mio. Tote
Massaker von Srebrenica (1995)
Völkermord an den Hazara und anderen nicht-paschtunischen Bevölkerungsanteilen in Afghanistan durch die Taliban (1996–2001)
Völkermord an den Fur durch die Dschandschawid in der Region Darfur (2004 bis heute) im westlichen Sudan mit ca. 300.000 Toten




Von Trotha

Familie [Bearbeiten]

Trotha entstammte einem alten Adelsgeschlecht aus dem Saalkreis mit Stammhaus Burg Trotha im heutigen Halle-Trotha.
Er heiratete in erster Ehe am 15. Oktober 1872 in Mainz Bertha Neumann (* 15. Februar 1850 in Graudenz; † 9. Oktober 1905 in Berlin), die Tochter des NN. Neumann und der Auguste Spaencke.
In zweiter Ehe heiratete Trotha am 19. Mai 1912 in London Lucy Goldstein-Brinckmann (* 30. April 1881 in Frankfurt am Main; † 30. Januar 1958 in Bonn), die Tochter des Bankdirektors Heinrich Goldstein-Brinckmann und der Christel Brinckmann.

Militärischer Werdegang [Bearbeiten]
1865 in die preußische Armee eingetreten, nahm Trotha am Deutsch-Österreichischen und Deutsch-Französischen Krieg teil. Dort erhielt er das Eiserne Kreuz II. Klasse. Am 17. August 1900 wurde ihm während des Boxeraufstands das Kommando der 1. Ostasiatischen Infanterie-Brigade übertragen. Am 3. Mai 1904 wurde er Kommandeur der kaiserlich deutschen Schutztruppe in Deutsch-Südwestafrika.

Kommandeur der Kaiserlichen Schutztruppe in Deutsch-Südwestafrika [Bearbeiten]
Am 3. Mai 1904 erfolgte nach der Abberufung Theodor von Leutweins die Ernennung zum Oberbefehlshaber und Gouverneur von Deutsch-Südwest-Afrika mit dem Auftrag, den Aufstand der Herero niederzuschlagen. Traurige Berühmtheit erlangt Trotha heute noch mit seinem kompromisslosen Aufruf an das Volk der Herero (s.u.). Unter seiner Führung wurden die Herero bei der Schlacht am Waterberg entscheidend von der Schutztruppe geschlagen und in die Omaheke-Wüste getrieben. Die deutschen Schutztruppen besetzten die umliegenden Wasserstellen mit dem Befehl, auf alle sich nähernden Herero zu schießen. Zehntausende verdursteten in der Omaheke.
Die Ernennung Trothas zum Kommandanten der Kaiserlichen Schutztruppe in Deutsch-Südwestafrika war aufgrund seines Charakters - wie verschiedene Zeitgenossen berichten (s.u.) - umstritten. Im Offizierskorps der Schutztruppe wurde sogar darüber diskutiert, sich mit einer Eingabe direkt an Kaiser Wilhelm II. zu wenden, um die Berufung von Trothas rückgängig zu machen. Den Berichten zufolge wird von Trotha als ausgesprochen machthungrig, hart, unnachgiebig und beratungsresistent skizziert. Dementsprechend unbeliebt war von Trotha in Deutsch-Südwestafrika. Es kam zu ernsten Auseinandersetzungen mit Offizieren der Schutztruppe, z.B. mit Oberst Berthold Deimling oder Major Ludwig von Estorff. Die eingeborenen Hilfstruppen reagierten auf ihre Weise: Cornelius meldete sich krank und kehrte mit seinen Bethaniern nach Hause zurück. In der Witbooi-Abteilung kam es zu Desertionen. Die Loyalität der Nama, insbesondere die von Hendrik Witbooi, geriet ins Wanken. Der Aufstand der Nama im Oktober 1904 war eine unmittelbare Folge des Kommandowechsels von Oberst Leutwein auf von Trotha.


Die Bundesstadt Bonn würdigt Lothar von Trotha mit einem Ehrengrab auf dem Poppelsdorfer Friedhof
Nach dem Tod des Nama-Führers Hendrik Witbooi am 29. Oktober 1905 im Gefecht bei Fahlgras hielt Trotha seine Aufgabe für beendet und bat um seine Abberufung. Am 19. November 1905 verließ er das Land. Friedrich von Lindequist übernahm die Nachfolge von Trothas als Gouverneur, jedoch nicht als Befehlshaber der Schutztruppe. Mit der Enge seiner Gedankenwelt und seiner einseitig militärischen Betrachtungsweise hatte er weder den Interessen des Schutzgebietes, noch dem Ansehen des Deutschen Reiches gedient. Da man ihn für den schleppenden Verlauf des \"Hottentottenkrieges\" verantwortlich machte, fiel er - ebenso wie der Gouverneur Leutwein - beim Kaiser in Ungnade. Auch stand die Kriegsführung des Generals von Trotha in scharfem Widerspruch zu der Tradition deutscher Streitkräfte. Zwar hat man v. Trotha mit dem Orden “Pour le Mérite\" ausgezeichnet, um damit seine militärischen Erfolge zu würdigen. Bei seiner Ankunft in Berlin wurde von Trotha jedoch von Kaiser Wilhelm II. demonstrativ nicht empfangen und später auch von offiziellen Kreisen gemieden.

Aufruf an das Volk der Herero [Bearbeiten]
Aufruf an das Volk der Herero
Abschrift zu O.K. 17290 Osombo-Windembe, den 2. Oktober 1904
Kommando der Schutztruppe.
J.Nr. 3737
Ich der große General der deutschen Soldaten sende diesen Brief an das Volk der Herero. Die Hereros sind nicht mehr deutsche Untertanen. Sie haben gemordet und gestohlen, haben verwundeten Soldaten Ohren und Nasen und andere Körperteile abgeschnitten, und wollen jetzt aus Feigheit nicht mehr kämpfen. Ich sage dem Volk: Jeder der einen der Kapitäne an eine meiner Stationen als Gefangenen abliefert, erhält 1000 Mark, wer Samuel Maharero bringt, erhält 5000 Mark. Das Volk der Herero muß jedoch das Land verlassen.

Wenn das Volk dies nicht tut, so werde ich es mit dem Groot Rohr dazu zwingen. Innerhalb der Deutschen Grenze wird jeder Herero mit und ohne Gewehr, mit oder ohne Vieh erschossen, ich nehme keine Weiber und Kinder mehr auf, treibe sie zu ihrem Volke zurück oder lasse auf sie schießen. Dies sind meine Worte an das Volk der Hereros.
Der große General des mächtigen deutschen Kaisers.

Dieser Erlaß ist bei den Appells der Truppen mitzuteilen mit dem Hinzufügen, daß auch der Truppe, die einen der Kapitänen fängt, die entsprechende Belohnung zuteil wird und das Schießen auf Weiber und Kinder so zu verstehen ist, daß über sie hinweggeschossen wird, um sie zum Laufen zu zwingen. Ich nehme mit Bestimmtheit an, daß dieser Erlaß dazu führen wird, keine männlichen Gefangenen mehr zu machen, aber nicht zu Grausamkeiten gegen Weiber und Kinder ausartet. Diese werden schon fortlaufen, wenn zweimal über sie hinweggeschossen wird. Die Truppe wird sich des guten Rufes des Deutschen Soldaten bewußt bleiben.
der Kommandeur
gez. v. Trotha, Generalleutnant.


Stimmen über Trotha [Bearbeiten]

Generalmajor Nikolaus Ritter von Endres berichtete am 10. Mai 1904 an das Bayerische Kriegsministerium: „dass die Ernennung des Generalleutnants von Trotha zum Führer des Expeditionskorps gegen den Widerspruch des Reichskanzlers, des Chefs des Generalstabes und des Kolonialdirektors von seiner Majestät [Kaiser Wilhelm II., Anm. d. Verf.] verfügt wurde.“ Von den „alten Afrikanern\" wurde diese Ernennung ebenfalls durchweg abgelehnt. Hermann von Wissmann, Forscher, Afrikadurchquerer und Offizier urteilte über von Trotha folgendermaßen: „Er war ein schlechter Staatsmann, wie er als Führer im Kriege nicht ausreichte und dazu ein unedler, selbstsüchtiger und kaltherziger Mensch.“ Der spätere Kommandant der Schutztruppe, Major von Estorff, laut Generalstab „einer unserer erfahrensten Afrikaner“, schrieb: „Wissmann, der ihn von Ostafrika her kannte, hatte sich seiner Ernennung widersetzt, aber er ward nicht gehört. Wie soll das in großen Verhältnissen werden, wenn sich schon jetzt solcher Mangel an Menschenkenntnis daheim offenbart.“ Im Offizierskorps der Schutztruppe wurde sogar darüber diskutiert, sich mit einer Eingabe direkt an Kaiser Wilhelm II. zu wenden, um die Berufung Trothas rückgängig zu machen.




Meine „globalen“ Anmerkungen:

Die Auseinandersetzung mit dem Kolonialismus und seiner Verbrechen muss den historischen Kontext berücksichtigen.

Die Verbrechen deutscher Kolonialherrschaft sind nicht einzigartig. Sie haben ihre Entsprechung im Handeln aller anderen europäischen Kolonialmächte in ihren jeweiigen Kolonien.

Die Bundesrepublik Deutschland ist der dritte Nachfolgestaat des deutschen Kaiserreichs.


Meine „lokalen“ Anmerkungen:

Die Schlacht am Waterberg wurde von den Deutschen als einschließende Vernichtungsschlacht geplant. Arroganz, Inkompetenz und die Unwägbarkeiten des Krieges führten dazu, dass die Einschließung nicht gelang und Teile des Herrero-Volkes in Richtung des heutigen Botswanas entkommen konnten. Von Trotha erließ dann den obigen Befehl, der jedoch meines Wissens nie in die Praxis umgesetzt und schließlich nach ungefähr einem halben Jahr klammheimlich kassiert wurde.


Meine Interpretation:

Von Trotha hat durch den martialischen Befehl, der in das Gedankengebäude damaliger Kolonialisten passte, sein militärisches Scheitern verbrämen wollen.


Was sollten wir daraus lernen?

Das deutsche Verbrechen des Judenmordes ist in seiner industriellen Ausprägung einzigartig und rechtfertigt Geldzahlungen, wie immer man sie auch nennen mag.

Deutsche Kolonialverbrechen sind sowohl zu verurteilen als auch im historischen Zusammenhang zu betrachten. Warum sollen ggf. Herrero Geldzahlungen empfangen, wohingegen die Stämme/Völker des heutigen Tansanias leer ausgehen?

Warum sollen sich deutsche Geldzahlungen nur an bestimmte Bewohner eines Staatswesens richten?


Gruß, Michael

Post geändert von: Yoshikawa, am: 21/09/2006 21:08<br><br>Post geändert von: Yoshikawa, am: 21/09/2006 21:10
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22 Sep 2006 14:50 #23702
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  • Dagut am 22 Sep 2006 14:50
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Yoshikawa schrieb:
Die Schlacht am Waterberg wurde von den Deutschen als einschließende Vernichtungsschlacht geplant. Arroganz, Inkompetenz und die Unwägbarkeiten des Krieges führten dazu, dass die Einschließung nicht gelang und Teile des Herrero-Volkes in Richtung des heutigen Botswanas entkommen konnten. Von Trotha erließ dann den obigen Befehl, der jedoch meines Wissens nie in die Praxis umgesetzt und schließlich nach ungefähr einem halben Jahr klammheimlich kassiert wurde.

Stimmt wohl nicht so ganz. Guckst Du hier:
(aus:
www.klausdierks.com/Geschichte/inhalt.htm)

Die Schlacht am Waterberg beginnt. Sie konzentriert sich auf die Gebiete südöstlich vom Waterberg auf die heutigen Farmen Klein-Hamakari und Hamakari (Ohamakari).
Die Verluste auf beiden Seiten sind groß. Die verlustreichsten Kämpfe finden an der Wasserstelle Hamakari statt. Die deutsche Hauptabteilung unter von Trotha ist auf dem Vormarsch von Ombuatjipiro nach Hamakari. Von Deimling rückt von Omuveroume vor. Von der Heyde greift von Okakarara, östlich von Hamakari, an. Von Estorff beginnt den Kampf gegen die Ovaherero von Otjosongombe aus. Die Ovaherero werden in der Frühe des 12. August von von Estorff besiegt. Alle anderen geplanten deutschen Angriffe scheitern an diesem Tage. Von Deimling gelingt es nicht, von Trothas Plan auszuführen, die Hauptmacht der Ovaherero einzukesseln und zu vernichten. Über diesen Plan schreibt das deutsche Generalstabswerk: \"Sollten die Hereros indessen versuchen, hier durchzubrechen, so müsste ein solcher Ausgang der deutschen Führung um so erwünschter sein, als dann der Feind freiwillig in sein Verderben rannte.\"
12.08. Von Deimling rückt auf Hamakari vor. Daraufhin beginnen die demoralisierten Ovaherero, in südöstlicher Richtung in die wasserlose Omaheke-Region zu flüchten.
Das deutsche Generalsstabswerk berichtet später: \"Diese kühne Unternehmung zeigt die rücksichtslose Energie der deutschen Führung bei der Verfolgung des geschlagenen Feindes in glänzendem Lichte. Keine Mühen, keine Entbehrungen wurden gescheut, um dem Feinde den letzten Rest seiner Widerstandsfähigkeit zu rauben: wie ein halb zu Tode gehetztes Wild war er von Wasserstelle zu Wasserstelle gescheucht, bis er schließlich willenlos ein Opfer der Natur seines eigenen Landes wurde. Die wasserlose Omaheke sollte vollenden, was die deutschen Waffen begonnen hatten: die Vernichtung des Hererovolkes .\"
September Überlebende Ovaherero versammeln sich in Okahandja-Nord zwischen dem Omuramba Omatako und dem Omuramba Eiseb. Von dort fliehen sie weiter über Otjinene, Epata, Osombo-Windimbe (Ozombo ja Windimba) und Erindi-Ombahe. Sie folgen dabei dem Lauf des Omuramba Eiseb. Zacharias Zeraua aus Otjimbingwe berichtet später, die Gruppenführer Samuel Maharero aus Okahandja, Banjo aus Otjombonde, David und Salatiel Kambazembi vom Waterberg, Ouandja aus Otjikururume, Kayata aus Otjihaenena, Michael Tyiseseta aus Omaruru, Katjahingi und Assa Riarua hätten sich am bei Osombo Onjatu am Eiseb versammelt. Die Gruppenführer Mambo und Tjetjo befänden sich auch am Eiseb, an den Wasserstellen Otjinene und Epata.

02.09. Von Estorffs Einheit greift die Wasserstelle Owinauanaua an und vertreibt die Gruppenführer Mambo und Tjetjo und zwingt sie, weiter nach Osten in die Richtung Bechuanaland zu fliehen. Tjetjo erleidet den Dursttod nahe der Wasserstelle Oruaromunjo und Mambo stirbt an Erschöpfung.
Die wenigen Ovaherero, die den Durst überleben, entkommen später in das britische Bechuanaland. Das ist die zweite Flüchtlingswelle von Ovaherero in das heutige Botswana (nach dem Ovambanderu Krieg von 1896).
Manche Ovaherero fliehen auch nach Norden in die Ovambo-Königreiche. So flieht der ehemalige Gruppenführer von Okombahe Daniel Kariko zum Ongandjerakönig Tshaanika Tsha Natshilongo, nachdem er schon vorher mit seinen Anhängern in das britische Walvisbucht geflohen war. Er entkommt später nach Südafrika.
Auf ihrem Zug nach Norden haben einige Ovaherero gewalttätige Auseinandersetzungen mit der San-Gruppe der Hai|om unter der Führung vom Hai|om-Gruppenführer Arisib. Einige Ovaherero kommen in einem Gefecht mit den Hai|om bei Namutoni um. Ondonga-König König Nehale verfügt später die Tötung Arisibs.
Andere Ovaherero flüchten in das Kaokoveld, den Kavango (Trockenflüsse südlich des Okavango-Flusses im Herrschaftsbereich des Uukwangali-Königs Himarua und am Omuramba Dikundu bei Andara) und nach Angola (Fort Dirico (Gcirikugebiet im Kavango) und Humpata). Einige entkommen nach Shakawe im nördlichen Bechuanaland und in den Caprivizipfel (Kabulabula am Chobefluss).
Einigen Ovaherero gelingt es, die deutschen Sperren zu überwinden und in das zentrale SWA zurückzukehren (in vielen Fällen in das unzugängliche Khomashochland und zum Kuisebfluss).
---- Ende Zitat

Will sagen: die Deutschen haben wohl schon versucht, die Herero systematisch an einer Rückkehr zu hindern, allein das Gebiet war zu groß, um es durchzuführen.

Es gibt aber wohl sehr unterschiedliche Darstellungen über diesen Sachverhalt, deren Wahrheitsgehalt man wohl nur dann einigermaßen beurteilen kann, wenn man den politischen background der Autoren berücksichtigt...
Es gibt auch Diskussionen darüber, wie viele Tote diese Flucht / Vertreibung gefordert hat, auch da schwanken die Zahlen beträchtlich, aber eine solche Diskussion will ich hier nicht anfangen und hoffe, sie unterbleibt.

Gruß
Daniel
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