THEMA: Achtung: Miese Steuerfalle für Deutsche
08 Dez 2014 08:53 #365430
  • Swakop1952
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  • Swakop1952 am 08 Dez 2014 08:53
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Die Plündereinfälle des schwäbischen Rollstuhlfahrers gehen schon ins Perfide:
Wer z.B. im Ausland ein Wohnmobil mietet, hat darauf im Inland noch einmal die Umsatzsteuer zu entrichten, ansonsten scheint er als Steuerhinterzieher zu gelten:

www.haufe.de/steuern...ilen_170_234224.html
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08 Dez 2014 09:54 #365437
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  • WoMa am 08 Dez 2014 09:54
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Jetzt musst ich schon erstmal ein bisschen nachdenken was "Pluendereinfaelle" sind und was ein Rollstuhlfahrer damit zu tun hat, aber letztlich ist der Groschen gefallen ;)

Ehrlich gesagt koennen die Deutschen froh sein, dass das Gesetz nicht rueckwirkend zum 1.Januar 2014 oder gar 2013 in Kraft getreten ist - waer nicht das erste Mal. Ging uns damals mit unserem Wohnmobil so, als sich das Gesetz geaendert hat bzgl der Spezifikationen wann ein Wohnmobil ein Wohnmobil ist Da hatten wir das Ding schon lange nicht mehr - mussten uns aber trotzdem mit dem Papierkram beschaeftigen, sonst haetten wir kraeftig nachzahlen duerfen.

Hier geht es ja um die "langfristige" Vermietung von Fahrzeugen, also alles was ueber 30 Tage hinausgeht. Darunter ist der Fiskus "grosszuegig" lol...

Normalerweise wuerde ich sagen "was er nicht weiss macht ihn nicht heiss", aber in der heutigen Zeit sind die Ueberwachungsmethoden ja leider ziemlich ausgefeilt. Da reichen wahrscheinlich schon Photos auf Facebook oder in einem Reiseblog...

Tja, solange das Volk das mitmacht...

lg
WoMa

Edit: Anscheinend gibt es keine Steuerschuld wenn die Vermietung ueber einen Drittanbieter ablaeuft. Macht ja auch Sinn :P
Dann weiss man ja, wie man den Schmarrn umgehen kann.
Letzte Änderung: 08 Dez 2014 10:01 von WoMa.
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08 Dez 2014 12:29 #365455
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  • dergnagflow am 08 Dez 2014 12:29
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Na, na.
Ganz so ist es nun auch nicht.
Erstens gilt das mal nur für jemanden, der in Deutschland selbst Unternehmer ist.
Und zweitens nur für Mietdauern von über 30 Tagen.
Und drittens nur, wenn man sich das Fahrzeug selbst direkt im Zielland mietet.

Wie das in Summe überhaupt exekutiert werden kann, wenn diese drei Fälle zustande kommen, bleibt aber dennoch sehr fraglich, ausser der Unternehmer gibt die Reise als Betriebsausgabe an und zahlt sie über das Firmenkonto...

In Summe aber eher nix, worüber man sich als Urlauber Gedanken machen sollte.
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08 Dez 2014 12:40 #365462
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  • Swakop1952 am 08 Dez 2014 08:53
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dergnagflow schrieb:
Na, na.
Ganz so ist es nun auch nicht.
Erstens gilt das mal nur für jemanden, der in Deutschland selbst Unternehmer ist.
Und zweitens nur für Mietdauern von über 30 Tagen.
Und drittens nur, wenn man sich das Fahrzeug selbst direkt im Zielland mietet.

Wie das in Summe überhaupt exekutiert werden kann, wenn diese drei Fälle zustande kommen, bleibt aber dennoch sehr fraglich, ausser der Unternehmer gibt die Reise als Betriebsausgabe an und zahlt sie über das Firmenkonto...

In Summe aber eher nix, worüber man sich als Urlauber Gedanken machen sollte.

Dann stelle ich Dir anheim, das noch einmal zu lesen, denn es bezieht sich zum einen, wie Du richtig erkannt hast, auf Firmeninhaber (wegen Reverse Charge), aber zum Anderen auf Privatleute.
Primär mit dem neuerlichen Austausch von Steuerdaten kann es da zu bösen Überraschungen kommen, besonders für manchen Überwinterer.
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08 Dez 2014 12:52 #365464
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  • Sanne am 08 Dez 2014 12:52
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Im Beispiel wird doch klar, dass es sich um eine Privatreise handelt. Wird diese bzw. die Mietkosten über das Unternehmen abgerechnet und angemietet, handelt es sich um nicht abzugsfähige Betriebsausgaben, auf die dennoch Umsatzsteuer anfällt... Das gibt es in anderen Bereichen ja auch schon, z.B. nicht abzugsfähige Bewirtungskosten usw.

Wüsste auch nicht den Sinn, wieso ein Steuerberater seinen für privat angemieteten Wagen über die Firma laufen lassen sollte...
"Der letzte Beweis von Größe liegt darin, Kritik ohne Groll zu ertragen." Victor Hugo
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08 Dez 2014 12:55 #365465
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  • joli am 08 Dez 2014 12:55
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Hallo Hajo,
dankenswerterweise hast Du ja auch die Quelle Deines Beitrags benannt und aus der kann man entnehmen, dass der Sinn dieser Regelung durchaus einen guten Grund hat - man möchte nämlich der MwSt-Trickserei zwischen Ländern mit höherer und niedrigerer MwSt - namentlich bei Leasing-Fahrzeugen - einen Riegel vorschieben. Ich kann daran nichts Schlechtes finden.
Richtig ist aber sicher auch, dass unsere hochbezahlten Steuerjuristen im Finanzministerium wohl nicht bis zum Ende gedacht und die - ich unterstelle - ungewollten Steuerfolgen für Urlauber nicht bedacht haben. Wenn ich mit meiner Unterstellung Recht habe, dann kann man diese Neuregelung sicher als steuerhandwerklichen Pfusch bezeichnen. Den Schäuble deshalb aber als "schwäbischen Rollstuhlfahrer" zu titulieren und ihm wegen dieser "Regelungsmacke" Plünderei und Perfidie zu unterstellen, halte ich jedoch für beleidigend.
Dass es sich m.E. nur um eine "Regelungsmacke" handeln kann, wird daran deutlich, dass die langfristige Anmietung über einen Reiseveranstalter oder ein Reisebüro steuerunschädlich ist.
Gruß Joli
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