THEMA: Achtung: Miese Steuerfalle für Deutsche
08 Dez 2014 23:32 #365573
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  • Sanne am 08 Dez 2014 23:32
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zur Besteuerung von Renten/Einkommen: Die Diskussion macht wahrlich keinen Sinn, weil es nicht um irgendeine Anmaßung geht, sondern in der Regel zwischen den Ländern Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen werden, die regeln, welche Einkünfte wo und wie besteuert werden. Das sind bilaterale Vereinbarungen, vgl... www.bmf.gv.at/steuer...ommen_allgemein.html

Hier mal ein Beispiel für Namibia www.namibia-botschaf...tt-doppelbesteuerung

Es kann dem Drechselschorsch eben gerade nicht passieren, dass er Umsatzsteuer abführen muss, weil er gerade KEIN Unternehmer ist, selbst wenn namibische Finanzverwaltungen Mietlisten nach Deutschland übermitteln... Du hast selbst die Quelle in Deinem ersten Posting genannt, die Bedingungen sind dort doch klar genannt...
"Der letzte Beweis von Größe liegt darin, Kritik ohne Groll zu ertragen." Victor Hugo
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08 Dez 2014 23:38 #365576
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  • Swakop1952 am 08 Dez 2014 23:38
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Danke Sanne,
es liegen jedoch Welten zwischen Theorie und Praxis.
Grüße
H.
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09 Dez 2014 05:21 #365580
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Sanne schrieb:
Es kann dem Drechselschorsch eben gerade nicht passieren, dass er Umsatzsteuer abführen muss, weil er gerade KEIN Unternehmer ist, selbst wenn namibische Finanzverwaltungen Mietlisten nach Deutschland übermitteln... Du hast selbst die Quelle in Deinem ersten Posting genannt, die Bedingungen sind dort doch klar genannt...

Ich gebe zu, dass ich dieses Juristendeutsch nur schwer verstehe. Ich lese in dem verlinkten Text folgendes:
"Die langfristige Vermietung an einen Nichtunternehmer ist dort ausgeführt, wo der Leistungsempfänger seinen Wohnsitz oder seinen Sitz hat."
Fuer mich bedeutet das, dass auch Privatleute herangezogen werden koennen fuer die Umsatzsteuer. Mag in der Praxis nicht durchfuehrbar sein oder durchgefuehrt werden, aber so liest sich das fuer mich. Lass mich aber gerne eines Besseren belehren.
Allerdings haette Drechselschorsch in seinem Beispiel trotzdem nichts zu befuerchten, da er ja ueber einen "Vermittler" mieten wuerde:
"Wird das Fahrzeug von einem zwischengeschalteten Unternehmer angemietet, liegt eine im Inland nicht steuerbare Reiseleistung (§ 25 Abs. 1 UStG) vor, Umsatzsteuer entsteht dann in Deutschland nicht. "

Uebrigens hab auch ich nicht richtig gelesen - das Gesetz ist schon seit Mitte 2013 in Kraft. Und da bisher keine Faelle von massenhaften Verhaftungen im Zusammenhang mit Mietautos im Ausland bekannt geworden sind, gehe ich davon aus, dass die deutschen Finanzaemter den normalen Touri nicht im Fokus haben ;)

lg
WoMa
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09 Dez 2014 09:23 #365604
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  • Sanne am 08 Dez 2014 23:32
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Guten Morgen,

Juristen- und Steuerdeutsch hat glaube ich auch immer den Zweck zu verwirren... :P

In dem von Hajo zitierten Artikel wird anfangs beschrieben, wo sich bei welcher Lieferung bzw. sonstiger Leistung der Ort dieser Lieferung oder Leistung befindet, weil sich danach bemisst, wo die Umsatzsteuer anfällt und wer damit belastet wird.

Aber ich kopiere hier mal das hinein, was meines Erachtens das Wesentliche ist:

Steuerfalle für den Mieter

Ob ein ausländischer Unternehmer (z. B. der Vermieter des Wohnmobils aus Australien) die Umsatzsteuer in Deutschland anmelden und zahlen wird, kann zu recht bezweifelt werden. Wenn aber der deutsche Urlauber Unternehmer nach § 2 UStG ist, wird er für die ihm gegenüber ausgeführte Leistung zum Steuerschuldner in Deutschland (Reverse-Charge-Verfahren nach § 13b UStG).


Der deutsche Urlauber muss also zwingend Unternehmer sein und die Lieferung oder sonstige Leistung über sein Unternehmen ziehen. Dafür ist es für die Umsatzsteuer egal, ob es privat veranlasst ist oder nicht. Es reicht, dass er untechnisch ausgedrückt über sein Unternehmen abrechnen lässt. Dann fällt Umsatzsteuer an und weil der Staat davon ausgeht, dass er den im Ausland ansässigen anderen Unternehmer (hier: Vermieter des Wohnmobils) zur Steuer nicht heranziehen kann, kehrt der Gesetzgeber die Steuerschuld um. Das macht er bei anderen Lieferungen und Leistungen schon lange...

Ich hoffe, ich konnte etwas Licht ins Dunkel bringen :-)

Wünsche Dir einen schönen Tag,
liebe Grüße Sanne
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09 Dez 2014 11:36 #365611
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  • Guido. am 09 Dez 2014 11:36
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Hallo,

ich habe den Text zwei mal gelesen, werde aber auch nicht eindeutig schlau. Selbst wenn es nur "Unternehmer" betrifft, so sind potentiell ein paar Millionen Menschen in Deutschland betroffen (Einzelunternehmer, Freie Berufe, Landwirte, ..). Real passt die Konstellation vermutlich auf immerhin ein paar tausend Fälle pro Jahr. Schon ein größerer Kollateralschaden

Ich kann aus dem Text vor allem nicht herauslesen, dass es Voraussetzung ist, dass der Mietwagen über das Unternehmen abgerechnet wird? Das es dann bevorzugt auffällt, ist klar. Aber grundsätzlich anwendbar scheint die Regel mindestens bei Unternehmern unabhängig davon zu sein?

Wie auch immer: Letztlich einer der vielen unverständlichen Punkte im extrem komplexen Steuerrecht, die Rechtsunsicherheit schaffen. Während vor etwa 10 Jahren bei fast allen Parteien eine grundlegende Steuerreform noch ein ganz großes Thema war, steht das heute bemerkenswerterweise bei keiner Partei mehr auf der Agenda. Dabei ist unser Steuerrecht zwischenzeitlich nicht gesundet, sondern eher noch mehr kaputt. Selbst Steuerberater steigen kaum noch durch alle Facetten durch. Die Buchhaltungs- und Steuerberatungskosten haben in vielen kleinen Unternehmen eine völlig absurde Größenordnung.

Beste Grüße

Guido
Letzte Änderung: 09 Dez 2014 11:37 von Guido..
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09 Dez 2014 14:03 #365622
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Hallo Guido,

zur Info hinsichtlich der Definition von Unternehmern hier mal ein Link... www.gesetze-im-inter...e/ustg_1980/__2.html Hieraus wird deutlich, dass es eine Verknüpfung zwischen dem Unternehmer als Person und seinem Unternehmen bzw. seiner unternehmerischen Tätigkeit geben muss. Rechnet der Unternehmer Kosten über sein Unternehmen ab, geht das Gesetz davon aus, dass er es im Rahmen seiner unternehmerischen Tätigkeit tut. Erst anschließend wird geprüft, ob es sich um betriebliche Ausgaben oder ggf. Privatentnahmen, nicht abzugsfähige Betriebsausgaben usw. handelt.
Eine Person kann also Unternehmer, Privatperson oder beides gleichzeitig sein, um es vereinfacht auszudrücken. Der gekaufte Weihnachtsbaum fürs Büro wäre eine Betriebsausgabe, der für zuhause, der aber vom Unternehmen gezahlt wird, wäre hingegen ggf. eine Privatentnahme oder nicht abzugsfähige Betriebsausgabe. Der privat gezahlte Weihnachtsbaum findet kein Interesse beim Finanzamt.
Analoges gilt hier für das Wohnmobil.

Die Forderungen nach Steuervereinfachungen sind wohl so alt wie das Steuerrecht. Die Idee, Steuererklärungen auf dem Bierdeckel machen zu können, war doch letztlich reiner Populismus. Die Lobby der Steuerberater/Wirtschaftsprüfer ist enorm stark und das in Deutschland verbreitete Bestreben nach (Steuer-)Gerechtigkeit tut ihr übriges.

Noch zu Deinen absurden Größenordnungen: Wenn nicht anders vereinbart, werden Buchhaltung, Steuererklärungen, Jahresabschlüsse nach Gebührenordnung abgerechnet und bemisst sich im Wesentlichen aus Umsatz- und Gewinnzahlen. Ob die nun grundsätzlich absurd hoch ist, ist wohl eine subjektive Einschätzung. Da ist meine Erfahrung eine andere, an Buchhaltungen, Steuerberatung usw. verdient man schon ewig kein Geld mehr.

Beste Grüße
Sanne
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