THEMA: Achtung: Miese Steuerfalle für Deutsche
09 Dez 2014 14:12 #365624
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  • WoMa am 09 Dez 2014 14:12
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Hallo Sanne,

vielen Dank fuer deine Muehe!
Das hier:Sanne schrieb:
Dann fällt Umsatzsteuer an und weil der Staat davon ausgeht, dass er den im Ausland ansässigen anderen Unternehmer (hier: Vermieter des Wohnmobils) zur Steuer nicht heranziehen kann, kehrt der Gesetzgeber die Steuerschuld um. Das macht er bei anderen Lieferungen und Leistungen schon lange...
leuchtet mir tatsaechlich ein, also ich kann es nachvollziehen.
Wenn wir fuer unseren Betrieb etwas kaufen, zahlen wir ja auch Vorsteuer - die kann ich dann aber hinterher beim Finanzamt zurueckfordern bzw gegenrechnen gegen die Mehrwertsteuer.

Wenn der Unternehmer das Auto geschaeftlich mietet, kann er das sicher auch, jedoch nicht, wenn er es privat mietet. Dann bleibt er auf der Umsatzsteuerschuld sitzen.

Jedenfalls verstehe ich das so:
"Die in Deutschland entstandene Umsatzsteuer kann S nicht als Vorsteuer abziehen, da er die Leistung nicht für sein Unternehmen bezogen hat."

Heisst im Umkehrschluss: abziehbar wenn fuer das Unternehmen bezogen.

Darum versteh ich das hier nicht so ganz:Sanne schrieb:
Der deutsche Urlauber muss also zwingend Unternehmer sein und die Lieferung oder sonstige Leistung über sein Unternehmen ziehen.

Wenn er privat irgendwo Urlaub macht, ist er doch als Privatmann da und nicht als Unternehmer, und zahlt den Mietwagen auch nicht aus der Firmenkasse.
Darum die Verwirrung - ein Privatmann muss also auch doppelt Umsatzsteuer zahlen (oder muesste es, wenn man die Buchstaben genau nimmt), und bekommt sie nicht mal zurueck.
Der einzige Grund, warum man das bisher praktisch nicht durchsetzt ist wohl der, dass es richtig viel Aufwand bedeuten wuerde fuer das Finanzamt.
Aber dass man dieses Versaeumnis bei der Formulierung noch nicht behoben hat, heisst fuer mich dass man sich da gerne ein Hintertuerchen offen lassen will.
Reine Spekulation, klar, aber wie ich finde nicht allzu abwegig.
Ansonsten stimme ich Guido zu. Komplizierter geht's halt immer.

Sommerliche Gruesse aus Windhoek
WoMa
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09 Dez 2014 16:07 #365642
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  • Guido. am 09 Dez 2014 16:07
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Hallo Sanne,

Sanne schrieb:
Rechnet der Unternehmer Kosten über sein Unternehmen ab, geht das Gesetz davon aus, dass er es im Rahmen seiner unternehmerischen Tätigkeit tut. Erst anschließend wird geprüft, ob es sich um betriebliche Ausgaben oder ggf. Privatentnahmen, nicht abzugsfähige Betriebsausgaben usw. handelt.
Wenn das so in Sachen Langzeit-Mietwagen angewendet wird, ist es völlig OK. Ich bin aber immer noch nicht so ganz überzeugt, dass der von Hajo verlinkte Text so zu interpretieren ist.

Sanne schrieb:
Die Forderungen nach Steuervereinfachungen sind wohl so alt wie das Steuerrecht.
Das wir mit das komplexeste Steuerrecht der Welt haben, ist unbestritten. Kirchhofs Modell war meines Erachtens genau richtig. Anders als all seine Kritiker unterstellt haben, enthielt sein Flat-Tax-Modell auch eine Progressionskomponente und die kleine Sekretärin hätte nicht den gleichen Steuersatz wie ihr Chef gezahlt. Aber egal. Kommt in Deutschland eh nicht und ist hier maximal Off-Topic.

Sanne schrieb:
Die Lobby der Steuerberater/Wirtschaftsprüfer ist enorm stark und das in Deutschland verbreitete Bestreben nach (Steuer-)Gerechtigkeit tut ihr übriges.
Zweifelsohne. Vorschläge der so gern beschimpften EU vor einigen Jahren, die Buchführungsanforderungen für kleinere Unternehmen drastisch zu senken, hat vor allem die deutsche Lobby der Steuerberater zu Fall gebracht.

Sanne schrieb:
Wenn nicht anders vereinbart, werden Buchhaltung, Steuererklärungen, Jahresabschlüsse nach Gebührenordnung abgerechnet und bemisst sich im Wesentlichen aus Umsatz- und Gewinnzahlen.
Ein Einzelunternehmer, der vielleicht 100K Umsatz macht, 40K Bruttogewinn hat, und 8K Einkommensteuer zahlt, kommt pro Jahr für Buchführung, Steuererklärungen und ein paar Stunden Beratung auf Kosten von 3 bis 5K. In Relation entspricht das etwa 10% vom Bruttogewinn. Das ist meines Erachtens eine absurde Größenordnung. Und ja u.a. Buchführungskosten sind dann Betriebsausgaben. Je nach persönlichem Grenzsteuersatz bekommt man trotzdem nur weniger als die Hälfte wieder und das bleibt mehrheitlich eine ärgerlich, sinnlose Ausgabe, die bei einfacherem Steuerrecht vermeidbar wäre.

Sanne schrieb:
Ob die nun grundsätzlich absurd hoch ist, ist wohl eine subjektive Einschätzung. Da ist meine Erfahrung eine andere, an Buchhaltungen, Steuerberatung usw. verdient man schon ewig kein Geld mehr.
Eine repräsentative Studie zum Einkommen der Steuerberater kenne ich nicht, aber alle Steuerberater die ich kenne, fahren Porsche 911, Audi A8, haben mehrere Ferienhäuser, ... Das die wie Du schreibst schon ewig alle kein Geld mehr verdienen, ist mir noch nicht aufgefallen. Jetzt kommt bestimmt als Replik, das ich mir dann mal einen billigeren Steuerberater suchen muss B)

Beste Grüße

Guido
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09 Dez 2014 17:37 #365655
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  • Sanne am 09 Dez 2014 17:37
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Lieber Guido,

ein wenig Schmunzeln musste ich nun doch.. Ich habe nie behauptet, dass das Einkommen der Steuerberater so schlecht sei :P Sie verdienen ihr Geld aber in der Regel nicht mit Buchführungen usw. Ich kenne auch keinen Steuerberater, der seinen Porsche im Privatvermögen hat - das waren immer Firmenwagen ;) Noch so ein unsägliches Ergebnis starker Lobbyarbeit.

Entweder ist bei Deinem Beispiel der Aufwand der Buchführung sehr hoch oder die Beratung sehr intensiv :P Selbst Kapitalgesellschaften, die testiert werden müssen und ähnliche Beträge oder höhere als die von Dir genannten, kommen meiner Erfahrung nach nicht auf diese Kosten. Nein, einen preiswerteren Steuerberater würde ich mir nicht suchen, wenn man sonst zufrieden ist.. Wir haben aber immer geraten, möglichst viel dieser Arbeiten (für Buchführung) dann inhouse selbst zu machen. Ein Einzelunternehmer mit einer Einnahme-Überschussrechnung und diesen Kosten sollte das ernsthaft überlegen..

Viele Grüße
Sanne

PS: Sorry fürs Offtopic
"Der letzte Beweis von Größe liegt darin, Kritik ohne Groll zu ertragen." Victor Hugo
Letzte Änderung: 09 Dez 2014 17:38 von Sanne. Begründung: Ergänzung PS
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