peter 08 schrieb:
Christian-S. schrieb:
.....Im beschriebenen Fall handelt es sich um Diebstahl, nicht Raub. Beides ist nicht schoen, aber Raub schliesst eine Bedrohung ein, und ist noch eine Stufe unschoener.
Viele Gruesse,
Christian
Danke für den Hinweis, Titel ist geändert
schöne Grüße
Peter
Peter, mach Dir nichts draus. Bräuchtest das auch nicht zu korrigieren.
Jene, die Dich korrigieren möchten, haben nicht begriffen, oder wissen es nicht besser, daß in Südafrika und Namibia römisch-holländisches Recht gilt, in Deutschland dagegen Bananenrepublikwillkürrecht. Sogenannte deutsche Fachbegriffe gelten dort in keinster Weise und finden dort keine Anwendung.
Dort können normalerweise Beschuldigte nur verurteilt werden, wenn deren Schuld eindeutig nachgewiesen ist (siehe kürzliche spektakuläre Freisprüche in Windhoek vor dem obersten Gerichtshof), in Deutschland hingegen werden Menschen bis lebenslang aufgrund von Indizien in den Knast bzw. in die Psychiatrie gesperrt, obwohl deren Schuld bzw. Vergehen niemals nachgewiesen wurde (siehe Mollath & Co.), oder die Willkür deutscher Verkehrsgerichte, wo man als Unschuldiger nahezu keinerlei Berufungschance hat gegen mißbräuchliche Urteile aufgrund lügender Beamter oder bösartiger Richter mit ihren willfährigen Staatsanwälten .
Nicht umsonst werden in Holland Steuersünder generell nicht vor den Kadi geschleppt aufgrund von gestohlenen CD´s (Hehlerei). Dort kann durch eine Straftat erlangtes Material (Hehlerei) durch Beamte und ihre vorgesetzten Minister nicht zur Strafumkehr mißbraucht werden wie durch den BGH sanktioniert, denn ein Straftäter bleibt ein Straftäter, und unrechtmäßige Beschaffung von Beweismitteln mittels einer Straftat, wie in Germanien üblich geworden, ist und bleibt eine Straftat, und ist somit als Beweismittel ungültig.
So sind die Rechtssysteme und Fachbegriffe von Land zu Land unterschiedlich. Für eine in Namibia begangene Straftat gelten das dortige Rechtssystem und die dortigen Fachbegriffe.