Wertverminderung Carnet de Passage

17 Antworten · 3'162 Aufrufe · gestartet 18. März 2009 von Tomcat
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Themenstarter1'155 Beiträge · seit 200618. März 2009 · #1
Tschau zäme oder hallo Zusammen...

Eine Frage an Halter von temporär importierten Fahrzeuge mit Carnet de Passage.

Wir haben unseren Landcruiser seit 8 Jahren im südlichen Afrika. Im Carnet ist immer nocn ein relativ hoher Betrag eingetragen (das Auto war damals neu)

Wir möchten nun einen 40% tieferen Wert im neuen Carnet, wegen der Bankbürgschaft.

Der TCS Schweiz sperrt sich dagegen im neuen Carnet einfach einen tiefern Wert einzutragen und meint eine Wertverminderung könne nur im südlichen Afrika bei der Zollverwaltung selbst beantrag werden?

Hat jemand Erfharung hier ?


Schöner Gruss Beat
454 Beiträge · seit 200618. März 2009 · #2
ich weiss nicht wie es in der schweiz ist. die von dir geschilderte vorgehensweise ging in der vergangenheit und fuehrte dazu, dass die buergschaft im permit irgendwann so klein war, dass man sich sagte, auch egal, ich habe das auto hier und kann damit fahren. in deutschland wurde dies dadurch unterbunden, dass die summe immer sich am neuwert des wagens orientiert und keine reduzierung moeglich ist, egal wie lange der wagen dort gefahren wird und wie alt er ist. geht eben nur dann, wenn er dann ins land eingefuehrt und verzollt wird.
Themenstarter1'155 Beiträge · seit 200618. März 2009 · #3
Hallo Shanti

Das ist mir schon klar. Mir geht es nicht darum einen unrealistisch tiefen Wert einzusetzen. Es müsste nur der aktuelle Zeitwert rein. Nach 8 Jahren ist ein Fahrzeug einiges weniger Wert...das muss ja dann auch die Zollverwaltung akzeptieren..
931 Beiträge · seit 200618. März 2009 · #5
Hallo Shanti,

wir brauchen zwar schon einige Jahre kein Carnet mehr. Aber der Bürgschaftswert hatte sich immer nach dem Zeitwert des Fahrzeugs gerichtet. Zumindest nach den offiziellen und aktuellen Unterlagen des ADAC ist das auch immer noch so. Daher würde mich interessieren woher deine Information stammt...

@Beat

Ich vermute das sich der TSC nur deshalb sperrt weil ihr gleich eine Reduktion um 40 % wollt. Eine jährliche Reduzierung um einen -nachvollziehbaren- Wertverlust dürfte eigentlich kein Problem sein.

Die Aussage wonach eine Wertminderung durch den südafrikanischen Zoll festgestellt werden müsse ist jedoch Blödsinn. Du könntest ja -theroretisch- das Fahrzeug wieder in die Schweiz bringen und dann einfach ein neues Carnet beantragen. Allerdings unterstelle ich das ihr wirklich eine Anschluss-Carnet beantragen wollt und nicht nur eine Verlängerung? Bei einer Verlängerung kann der Fahrzeugwert tatsächlich nicht verändert werden...

Gruss

Ulli
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931 Beiträge · seit 200618. März 2009 · #6
@Sambezi,
Summe bleibt unverändert, bis das Fahrzeug wieder ins Heimatland eingeführt wird - leider.
Wo steht das denn, seit wann ist das so / soll das so sein?

Das würde ja schließlich auch nicht mit dem Zeitwert der Fahrzeugs übereinstimmen der ja Grundlage der Bürgschaft ist.

Gruss

Ulli
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454 Beiträge · seit 200618. März 2009 · #7
ich habe die erfahrung vor 4 jahren mit dem adac selbst gemacht - vielleicht ist es mittlerweile wieder geaendert worden ??
Gast18. März 2009 · #8
stehen tut das nirgenswo.... Jedoch hast Du ein "Jahrescarnet - also Ausführen - ein Jahr fahren - ins Heimatland einführen plus evtl 2 monatige Verlängerung - dann das mit Heimatzollstempel gestempelte Carnet zurück geben. Dann neues Carnet beantragen (mit neuem Zeitwert) - fahren - einführen usw.
Dann kannst Du den Wertverlust einbeziehen.

D a s machst Du aber nicht, somit wird sich der Club auf die super sichere Seite schlagen und keine geringere Bürgschaft akzeptieren.
zuletzt bearbeitet 18. März 2009
931 Beiträge · seit 200618. März 2009 · #9
Wie so oft liegt die Wahrheit in der Mitte....

Ich habe eben mal selber nachgeschaut. Es gibt offenbar für einzelne Länder Sonderregelungen. Dazu zählt u. a. Neuseeland, aber eben auch die Südafrikanische Zollunion.

Dort ist es dem ausstellenden Automobilclub untersagt den Fahrzeugwert bei einem Anschluss-Carnet zu reduzieren. Das ist dann auhc der Grund für die Auskunft die Beat in der Schweiz erhalten hat.

Hier das Orginal-Dokument:

http://www.adac.de/images/Anschluss_SA_tcm8-120272.pdf

Die Aussagen wonach generell immer der Neuwert eines Fahrzeugs beim Carnet gelte oder aber eine Wiedereinfuhr in das Heimatland für eine Reduzierung des Fahrzeugwertes erforderlich sei stimmen aber so nicht.

Gruss

Ulli
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Gast18. März 2009 · #10
die Wiedereinfuhr ist nicht erforderlich, das ist richtig, dann auch keine Reduzierung.
Ich meinte es so: Fahrzeug dieses Jahr mit Zeitwert 10.000,- ausgeführt und nächstes Jahr wieder ins Heimatland eingeführt, Carnet zurück an Club, Bürhschaft wird ausgezahlt. Neubeantragung Carnet nun mit neuem Zeitwert z.B 5.000,- dann wird die Summe auf den neuen Zeitwert gerechnet...
(Können so Saharafahrer machen bzw. die, die durchfahren und Rückverschiffen z.B. Motorräder)
Gruß
Gast18. März 2009 · #11
Nachtrag, das der Fahrzeugwert vom Club nicht reduziert werden darf bezieht sich aber in dem Dokument nur bei Verlängerung durch den SA Club - oder?
Themenstarter1'155 Beiträge · seit 200618. März 2009 · #12
Hallo Ulli

Der TCS sperrt sich seit Anfang die Summe zu verringern. Irgendwann wurde es uns zu blöd und wir haben es nicht mehr versucht.

Irgenwie bekomme ich auch das Gefühl, das die Leute beim TCS wenig Ahnung haben.

Doch jetzt muss irgend eine Löusung her. Wenn wir jedoch den AA in Südafrika fragen, haben sie auch keine grosse Ahnung und direkt mit der Zollverwaltung darf man nicht dealen...muss immer über dann AA lauften..das Ganze dreht sich im Kreis 😵
931 Beiträge · seit 200619. März 2009 · #13
@Sambezi,

das ist richtig. Diese Aussage bezieht sich auf ein Anschluss-Carnet mit Genehmigung des Südafrikanischen Automobilclubs, also OHNE vorübergehende Ausfuhr aus der Zollunion.

Bei einem Anschluss-Carnet das der ADAC ausstellt (und bei dem das Fahrzeug vorübergehend aus der Zollunion ausgeführt werden muss, z. B. nach Zim oder Zam) ist nach wie vor eine angemessene Reduzierung des Fahrzeugwertes ohne Probleme möglich. Diese Aussage stammt vom ADAC, Abteilung Grenzverkehr, von heute...

Allerdings sagte man mir auch das jeder Automobilclub dies in eigenem Ermessen handhabt (genauso wie die Festlegung der Bürgschaft). Daher mag das Beat in der Schweiz nur bedingt helfen.

Gruss

Ulli
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Gast19. März 2009 · #14
Hallo Ulli,
wieder etwas dazu gelernt, schön das Du beim Club nachgefragt hast, somit eine genaue Info.
Ja, nützen tut ihm das wohl in der Schweiz nichts.
Gruß
Themenstarter1'155 Beiträge · seit 200619. März 2009 · #15
Hallo Ulli und Sambezi

...hat schon was genutzt .... ich habe einfach einmal behauptet, dass beim anderen Automobilclub in der CH...dem ACS eine Vermindreung bei Ausreise aus der Zollunion ohne Probleme möglich ist.

Plötzlich ging es dann auch bei TCS. Immerhin kassiert ja der Auomobilclub jedes Jahr 320 CHF für die paar Blätter 🙁

Schöner Gruss Beat
Gast19. März 2009 · #16
Glückwunsch!
3'766 Beiträge · seit 200619. März 2009 · #17
Tomcat schrieb:
Hallo Ulli und Sambezi

...hat schon was genutzt .... ich habe einfach einmal behauptet, dass beim anderen Automobilclub in der CH...dem ACS eine Vermindreung bei Ausreise aus der Zollunion ohne Probleme möglich ist.

Plötzlich ging es dann auch bei TCS. Immerhin kassiert ja der Auomobilclub jedes Jahr 320 CHF für die paar Blätter 🙁

Schöner Gruss Beat
Hallo Beat,

dann würde sich eventuell eine Mitgliedschaft beim TCS lohnen dann kostet es "nur" 220CHF anstelle von 330CHF (ab 2009)
mit dem gesparten kannst du zB den ETI Weltweitschutz kaufen, oder ein paar Savanna trinken 😗

Gruss VA
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Themenstarter1'155 Beiträge · seit 200620. März 2009 · #18
Ciao VA... danke 🙂

...ich habe etwas geschwindelt...zahle nur 220...weil ich mal Mitglied war..aber gekündet habe...das hat aber dort aber noch keiner gemerkt 😄