Auto nach Namibia einführen

11 Antworten · 4'295 Aufrufe · gestartet 24. Feb. 2009 von Harakoc
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Themenstarter2 Beiträge · seit 200924. Feb. 2009 · #1
Guten Tag,
habe die Absicht nach Namibia überzusiedeln. Möchte aber mein gebrauchtes G-Modell von Mercedes mitbringen. Welche Einfuhrbestimmungen gibt es in Namibia?
Gruß Harakoc

Es ist ein rechtslenker aber älter als 5 Jahre.
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zuletzt bearbeitet 24. Feb. 2009
33,1k Beiträge · seit 200624. Feb. 2009 · #2
Hallo Harakoc,

als neuer PR innerhalb des 1. Jahres, als Returning PR oder Returning Citizen darfst du pro Person 1 Fahrzeug Zollfrei einführen. Es gelten die sonstigen Gesetzgebungen. Für Dich am entscheidensten dürften folgende beiden Regelungen sein, die OHNE AUSNAHME gelten:

- NUR Rechtslenker
- NICHT älter als 5 Jahre

Sonnige Grüße
Christian
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325 Beiträge · seit 200624. Feb. 2009 · #3
Moin,
hatte das vor Jahren mal mit meinem alten Nissan Patrol vor, was damals nicht funktionierte:
Rechtslenker muß es sein und nicht älter als 5 Jahre.
Einfuhrzoll war 60% des Zeitwertes in NAM, wobei eine Schätzung in NAM durchgeführt wird.

Es ist die Zulassung als Farmfahrzeug (also eigentlich auch keine Zulassung) möglich, dann darf es nur auf einer Farm rumfahren.

Es gibt noch den "afrikanischen" Weg, der allerdings nur funktioniert, wenn Ihr Bekannte bei der NANPA habt (so heist, glaube ich, die nam. Zulassungsstelle, bin halt seit 5 Jahren nicht mehr in NAM). Der Wagen wird dann plötzlich neuer und der geschätzte Wert extrem billig. Ich weiß leider nur DASS es geht, leider keinen Ansprechpartner.

Gruß
Frank
Die Welt ist zu groß, um immer nur auf Straßen zu fahren
Gast24. Feb. 2009 · #4
Hallo Harakoc,

ich habe zwar nur die Infos aus Südafrika,
da die Länder aber eine Zollunion bilden, gehe ich davon aus,
dass die Regelungen für Namibia die gleichen sind.

Theoretisch kannst du jedes Auto nach Afrika bringen,
dazu benötigst du ein Carnet de Passage von ADAC.
Das kostet einiges und ist jedes Jahr zu erneuern,
ich glaube um die 500,- € und du musst
mindestens 5000,- € als Sicherheit haben.

Damit kannst du 11 Monate und 30 Tage hier herumfahren.
Danach musst du theoretisch aus der Zollunion herausfahren
wieder hineinfahren und ein neues Carnet beantragen.
Kostet wieder mindestens 500,- €.

Zum Thema Carnet de Passage findest du hier
http://www.adac.de/ReiseService/tourset_reisefuehrer/tipps/Carnet_de_Passage/default.asp?ComponentID=79790&SourcePageID=53117&RWQuery=carnet&Linkempfehlung=Carnet%2Bde%2BPassages
und im Forum weitere Infos.

Aus der Zollunion hinaus heist in deinem Fall nach Angola
oder Sambia, denn SA und Botswana sind Teil der Zollunion.

Ein Linksgelenktes Auto kann man hier (in SA)
nicht anmelden und auch nicht importieren,
es sei denn es ist ein Hilfsfahrzeug.

Ich denke, es ist in Namibia auch nicht anders.

Wir sind letzes Jahr im September nach Südafrika ausgewandert
und haben schweren Herzens unsere heißgeliebten Fiats
(Doblo und ausgebauter Ducato) da gelassen, bzw. verkauft.

Viele Grüße,

Bee Tee
73 Beiträge · seit 200924. Feb. 2009 · #5
Wenn ich das richtig verstanden habe, möchte er seinen G für immer einfü.... im Namibia zulassen 😉
Also ohne Carnet. Das wäre zwar eine Möglichkeit, aber da der Wagen wohl nie wieder deutschen, bzw. ADAC-Boden sehen wird, sind die 5000,- EUR Kaution futsch. Dafür gibts schon was ordentliches vor Ort.

Das zeitlich begrenzte Mitbringen des eigenen Autos nach Namibia für einen Langzeiturlaub hab ich schon mal gemacht. Ist wirklich ganz einfach; nur wenn man auf Dauer übersiedeln will, ist das nicht das Gelbe vom Ei.

In Harakocs Fall würde ich nochmal in den Papieren nachschauen, ob der Wagen schon sooooo alt ist und
ob´s da den "afrikanischen" Weg gibt.

Gruss
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33,1k Beiträge · seit 200625. Feb. 2009 · #6
In Harakocs Fall würde ich nochmal in den Papieren nachschauen, ob der Wagen schon sooooo alt ist und ob´s da den "afrikanischen" Weg gibt.
Und zwischendurch den Linkslenker in Rechtslenker umbauen lassen.... 😉
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107 Beiträge · seit 200825. Feb. 2009 · #7
travelNAMIBIA schrieb:
In Harakocs Fall würde ich nochmal in den Papieren nachschauen, ob der Wagen schon sooooo alt ist und ob´s da den "afrikanischen" Weg gibt.
Und zwischendurch den Linkslenker in Rechtslenker umbauen lassen.... 😉
🤨 🤨 🤨
Es ist ein rechtslenker aber älter als 5 Jahre.
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33,1k Beiträge · seit 200625. Feb. 2009 · #8
Wer lesen kann ist klar im Vorteil. Sorry 🙁
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Themenstarter2 Beiträge · seit 200925. Feb. 2009 · #9
Hallo Miteinander,
ihr habt mir alle sehr geholfen und Danke für die Kommentare. Es eilt nicht und ich wollte nur vorab mal wissen ob es sich lohnt. Also Danke und wenn es soweit ist melde ich mich wieder.
Gruß aus dem kalten Deutschland.
Harakoc
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325 Beiträge · seit 200625. Feb. 2009 · #10
Moment mal, gab es da nicht für Auswanderer eine andere Regelung?
Konnten die nicht pro Person ein beliegiges Fahrzeug zulassen?

So ganz dunkel dämmert mir da was....

Gruß
Fragender Frank
Die Welt ist zu groß, um immer nur auf Straßen zu fahren
1'130 Beiträge · seit 200625. Feb. 2009 · #11
http://www.namibia-botschaft.de/564_285.htm unter e wie einwanderung etwa ab der hälfte des textes
Ich bin immer für geteilte Meinungen, Hauptsache man teilt meine. "The Only Easy Day Was Yesterday"
33,1k Beiträge · seit 200625. Feb. 2009 · #12
Hallo Frank,

dieses sollte Deine FRage beantworten:

Sonnige Grüße
Christian
2. Kraftfahrzeuge: Rebate Item 407.04
(Siehe auch Merkblatt “Kfz-Einfuhr”):

2.1. Einwanderer und Wohnsitznehmende dürfen ein rechtsgelenktes Kraftfahrzeug (neue Regelung seit 1.1.2003) pro einwandernde Familie für den persönlichen Gebrauch zollfrei einführen. Die maximale Sitzkapazität für Pkws beträgt acht Sitze.

2.2. Voraussetzungen:

- Es gelten die Fristen wie unter 1) für persönliches Umzugsgut und weiterhin:

- Das Kfz muss mindestens 1 (ein) Jahr vor Einreise im persönlichen Besitz und Gebrauch des Einwandernden oder Wohnsitznehmenden gewesen sein.

- Das Kfz muss binnen einer Frist von sechs Monaten ab Datum der Einreise angemeldet werden.

- Das Kfz darf während einer Frist von 20 (zwanzig) Monaten nach Einfuhr weder veräußert, verliehen, verschenkt, noch anderweitig angeboten werden.

- Finden die o. g. Fristen keine Anwendung, werden pro rata Zollgebühren erhoben.

- Diese Vorraussetzungen sind auch gültig für zurückkehrende namibische Staatsbürger und Personen mit festem Wohnsitz in Namibia. (Siehe 1.2).

Die Zollfreiheiten für die Einfuhr von Umzugsgut und Kraftfahrzeugen können nur in Anspruch genommen werden, wenn bereits die offizielle Genehmigung für die Wohnsitznahme vorliegt.

Wir empfehlen das Anlegen einer Kopie der Aufenthaltsgenehmigung und des Reisepasses an den Frachtbrief mit Bezug auf die zollfreie Einfuhr unter “Rebate items 407.06 und 407.04”, damit die Sendung vom Zoll in Namibia gleich entsprechend aufgenommen werden kann.
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