Mietwagen

13 Antworten · 4'317 Aufrufe · gestartet 20. Jan. 2009 von Mäckentosch
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ThemenstarterGast20. Jan. 2009 · #1
Hallo,

bin begeistert von dem tollen Forum. Plane gerade meine erste Namibia-Tour im Januar
2010 für 20 Tage. Habe ich das mit der Lufthansa Kreditkarte richtig verstanden? Ich
miete hier ein Fahrzeug mit der sehr hohen Selbstbeteiligung und hinterlege dann diese
Selbstbeteiligung in Namibia mit der Kreditkarte? Und dadurch ist mein Fahrzeug dann
Vollkaskoversichert? Ich miete zum ersten Mal ein Fahrzeug, absolutes Neuland für mich.

Mäckentosch
447 Beiträge · seit 200820. Jan. 2009 · #2
Hallo Mäckentosch,

willkommen im Forum, so viel Zeit muss sein 😉

Nein, so einfach ist das nicht unbedingt.

Korrekt ist, dass Du eine Kreditkarte haben musst, welche in Ihrem Zusatzpaket einen Vollkaskoschutz mitanbietet, wie z.B. die Lufthansa Miles and More Gold Kreditkarte mit Businesspaket (es gibt aber auch andere). Mit dieser Kreditkarte muss der Mietwagen in Namibia voll bezahlt werden und die Kreditkarte wird bei Anmietung des Wagens in Namibia vorgelegt und die relativ hohe Selbstbeteiligung/Kaution wird auf dieser Karte geblockt.

Das Fahrzeug ist nun gemäß den Versicherungsbedingungen Deiner gewählten Kreditkarte Vollkasko-versichert, und genau da liegt der Hase im Peffer.
Diese Versicherungsbedingungen sind genau durchzulesen, da können viele Fallstricke lauern, wie z.B:
- Camper sind ausgeschlossen (Definition von Camper abklären, uns wurde versichert, dass ein 4x4 mit Dachzelt nicht als Camper gilt))
- Vollkasko ist bei off road-Fahrten ausgeschlossen (wir haben uns vorab von unserer Kreditkarten-Versicherung bestätigen lassen, dass Wege, die auf offiziellen Karten verzeichnet sind, NICHT als off road Fahrten gelten und somit versichert sind)
- die Vollkasko Versicherung über die Kreditkarte gilt nur über einen begrenzten Zeitraum (z.B. 5 Wochen, wer länger reist hat Pech gehabt)
- Fahrlässigkeit ausgeschlossen
- Folgekosten sind nicht versichert (Bergung/Abschlepp-Service, etc.)
- etc. pp
(Bitte jetzt nicht auf die Formulierungen festnageln, ich hab nicht explizit in unseren Versicherungsbedingungen nachgesehen)

Das ist bei jeder Kreditkartenversicherung anders, jeder Schadensfall, jede Situation ist anders... Bitte also nicht davon ausgehen: "ich hol mir eine entsprechende Kreditkarte mit Vollkasko-Versicherung, miete in Namibia ein Fahrzeug und kann dann über Stock und Stein ohne Rücksicht auf Verluste preschen, denn ich hab ja ne deutsche Vollkaskoversicherung, die zahlt..."

Deshalb wird Dir hier nie jemand die ultimative Lösung sagen können. Jeder muss für sich selbst entscheiden, inwieweit er sich auf seine Kreditkartenversicherung verlässt und nur den minimalsten Versicherungsschutz vor Ort abschließt oder eben nicht. Wir tun es, aber wir achten auch sehr auf unser Mietfahrzeug, haben keine "Vollkaskomentalität". Nichtsdestotrotz ist uns bewusst, dass wir damit auch das Risiko eingehen, dass ein Schaden abgelehnt wird und wir im Zweifelsfall eben den Selbstbahlt von 40.000 Rand berappen müssen.

Dennoch haben uns Christians Erlebnisse mit seiner LH Gold Karte uns darin bestärkt, es auch weiterhin so zu handhaben: http://www.namibia-forum.ch/index.php?option=com_fireboard&Itemid=80&func=view&catid=9&id=85772

Und noch mal, um Missverständnisse zu vermeiden: das haben wir für uns so beschlossen, sind uns des Risikos bewusst und darüber hinaus muss sich halt jeder bestmöglich schlau machen, sich nicht auf ein Forum verlassen sondern selbst die konkreten Versicherungsbedingungen durchlesen und dann entscheiden.

Es gab immer wieder und gerade in letzter Zeit sehr viele Diskussionen zu diesem Thema. Bemühe doch die Suche oben rechts und Du wirst jede Menge Für und Wider lesen können.

Hoffe, wir konnten Dir etwas helfen...

Viele Grüße,
Kathrin und Olli Manchmal wollen die Goetter, dass etwas nicht gelingt, damit die Menschen die Demut bewahren. Reisebericht Botswana Apr/Mai 08: http://www.namibia-forum.ch/download/olliboe08.pdf Reisebericht Botswana Jun 09: Feuertaufe im Regenwasser Norwegen 2010
ThemenstarterGast20. Jan. 2009 · #3
Hallo OlliBö,

vielen Dank. Habe auch im Forum die Seiten gelesen. Verstehe jetzt alles besser.
Werde meine Sachen mal durchsehen und mich dann entscheiden.

Mäckentosch
61 Beiträge · seit 200820. Jan. 2009 · #4
Hi Mäckentosch,

wenn du das erste Mal einen Mietwagen buchst, dann kannst du das auch hier über ein Reisebüro machen. Vorteil: die Vertragsbedingungen sind in deutsch und du hast einen Ansprechpartner hier, mit dem du auch im Vorfeld alles schon genau besprechen und dich beraten lassen kannst. Du musst dann das Auto nur noch abholen und brauchst dich um nichts mehr sonst zu kümmern. Preislich ist sicher kein Unterschied - zumindest bei den üblichen Autoverleihfirmen. Außerdem bieten deutsche Firmen u. U. Sonderkonditionen. Wir haben z. B. für unsere Reise im September 2008 ein Auto über DER-Tours gebucht, die in Bezug auf die Versicherung noch bessere Konditionen geboten haben. Kannst dich ja einfach mal informieren.

VG

Augusta
192 Beiträge · seit 200817. Feb. 2009 · #5
Hallo,

sehr interessante Sache, die mir da grad passiert ist. Ich dachte mir, man sollte dies wissen... 🙄

Auf diesen Beitrag hin (plane NAM, SA im Mai 09) hab ich nämlich mal per mail angefragt. Folgendes kam (siehe Frage 2):

ZITAT ANFANG->
Sehr geehrter Herr xxx,

vielen Dank für Ihre E-mail an den Lufthansa Miles & More Credit Card Versicherungsservice.

Zu Ihrer 1. Frage:
Sie haben 100% Versicherungsschutz abzgl. SB von EUR 230,-pro Schadenfall.

Zu Ihrer 2. Frage :
Straßenfahrzeuge sind versichert die 4 oder mehr Räder besitzen und eine PKW-Zulassung haben. Sie dürfen nur auf öffentlichen Straßen gefahren werden. Straßen in Nationalsparks/Safariparks sind privatstraßen und somit nicht öffentlich.
Die Definition "offizielle Strassenkarte" gibt es bei uns nicht.


Zu Ihre 3. Frage:
Unterboden und Glasschäden sind mitversichert.

Zu Ihre 4. Frage:
Telefon-Nr.. 0049-1805-301010
->ZITAT ENDE

(4. war die Frage nach einer Schadenshotline o. ä...)
So weit, so gut. Richtig interessant wird es aber erst jetzt:

Da die Frage, WAS im versicherungstechnischen Sinne (in NAM/SA) eine öffentliche Strasse ist, ja nun immer noch nicht exakt geklärt war, hab ich mal 14 ct/min investiert und beim LH M&M Credit Card Versicherungsservice angerufen. Diese nette Dame (das war sie) erklärte mir nach etwas hin und her, daß ihrer Meinung nach (!) Strassen in Nationalparks etc. öffentlich wären. 🤩
Nachdem ich ihre Kollegin (von der mail) zitierte und diese ja nun eine andere "Auffassung" vertritt, meinte ich, es müsse ja eine genaue Definition für "öffentliche Strasse" geben, da das ja nun für den Schadensfall doch ein klein wenig wichtig wäre, kam sie ins trudeln und meinte, naja...öffentliche Strasse blabla, so richtig...naja.... und wollte mich zu jemandem verbinden, der da wohl eine exakte Aussage geben könne. Naja, leider klappte das nicht und sie will sich kundig machen und baldigst zurückrufen.

So, also was ist jetzt? Gibt es bei der Versicherung je nach Mitarbeiter verschiedene Auffassungen von "öffentliche Strasse"? Na hoffentlich nur ein Informationsdefizit bei der Hotline. Im Falle einer Regulierung wäre so etwas katastrophal, da seh ich Schwarz!!
Ich bleib da dran, das will ich jetzt genau wissen!!😠
"Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit - aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher." (Einstein)
zuletzt bearbeitet 17. Feb. 2009
415 Beiträge · seit 200817. Feb. 2009 · #6
Also ich bin der Meinung, dass die Strassen in NP's nicht öffentlicher Natur sind, zumal man ja Parkgebühren bezahlen muss und demnach nicht einfach so durchfahren kann. Die Öffentlichkeit ist also nicht 100% gegeben.

Trotzdem sollte geklärt sein, welche Strassen als "öffentliche Strassen" gelten. Ich denke, da wird es auch schon genügend Urteile drüber geben, da sicherlich schon des öfteren Schadenfälle in NP's mit einem Kreditkartenschutz geschehen sind.

Noch einmal anrufen und hartnäckig bleiben!!
www.hafz.ch / Ein Projekt, welches privat finanziert und transparent ist. Informiert Euch. Für Fragen stehe ich Euch gerne zur Verfügung
192 Beiträge · seit 200817. Feb. 2009 · #7
Ja, Matt...das würde einleuchten und man könnte das absolut nachvollziehen. Aber trotzdem MUSS einem die Versicherung ja sagen können, was denn nun im Schadensfall gilt. Wie Du schon sagst, die Frage ist ja nun nicht neu. Oder sie lassen sich da absichtlich Spielraum, man kann's nicht wissen.

Aber nochmal kurz zu den Strassen, die in "offiziellen Karten" eigezeichnet sind (Beitrag von OlliBö, der mich ja erst auf das Problem gebracht hat):

Der Kgalagadi NP dürfte ja als "privat" gelten, oder etwa nicht, weil er staatlich ist (SanPark) - weiss nicht??
Trotzdem sind die Hauptrouten (Mata Mata-Nossob-Twee Riveren bspw.) eingezeichnet. Jedenfalls auf meiner Namibia-Karte von 2008. Verlag darf ich nicht nennen, oder? Is ja egal.

Naja, was nun?? Privat (Nichtöffentlich) und trotzdem auf der Karte?!?! Verwirrend.. 😕

Ich bleib mal dran..
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151 Beiträge · seit 200717. Feb. 2009 · #8
Hallo Mäckentosch,
als ich vor ca. 9 Jahren das erste mal eine Namibia Reise selbst organisierte, klickte ich mich auch halb dämlich
im Internet herum, eigentlich nur weil ich bei den Namibischen Autovermieter und den angebotenen Versicherungsversionen nicht klar kam.

Bis ich glücklicher auf das Vermieterehepaar Hausner von Leopard Tours in Windhoek traf. Auf deren Homepage "www.leopardtours.com" wirst Du aufgeklärt, dass das Namibische Versicherungswesen ein kompletundurchsichtiges, widersprüchliches Wesen ist.

Manfred & Barbara Hausner bieten dem Kunden den bestmöglichsten Versicherungsschutz auf ihren Fahrzeugen zum günstigsten möglichen Preis.

Ich habe seither auf 6 Individuellen Reisen in Namibia immer den Leoparden meine Treue gehalten. Ich bezahlte vielleicht etwas mehr, aber ich hatte immer ein zuverlässiges Fahrzeug und nie eine Panne.

Zudem reserviert mir jeweils Barbara Hausner mit ihrem unerschöpflichen Know how die von mir gewünschten Unterkünfte oder wenn sie es für nötig befindet auch warnt.

Ich wünsch Dir weiterhin viel Vergnügen bei der Planung
Thedy
728 Beiträge · seit 200617. Feb. 2009 · #9
Mein Eindruck ist, hier wird versucht einen Begriff aus dem deutschen Recht (Straßen- und Wegerecht) "öffentliche Straße" ("Öffentliche Straßen sind diejenigen Straßen, Wege und Plätze, die dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind" Diese Widmung ist in D ein förmlicher Rechtsakt, der amtlich bekannt gemacht wird) auf ganz andere Länder zu übertragen. Das kann nicht gelingen. So etwas ist in Deutschland geregelt (und in der Schweiz?) aber nicht unbedingt anderswo. Die halbe Welt lacht sich darüber tot, dass wir so etwas regeln müssen und ganz irritiert sind, dass man anderswo auch überleben kann, ohne solche Regeln zu haben (ich darf das sagen, ich arbeite selbst in der öffentlichen Verwaltung). Das hat ein deutscher Jurist in die Versicherungsbedingungen der Kreditkarten-Versicherung geschrieben, womöglich nichtahnend, dass außerhalb Deutschlands diese Regelung ziemlich in der Luft hängt. Ich vermute, dass man diese Frage in vielen Ländern der Welt (so auch in Namibia?) gar nicht versteht. Eine fest etablierte Auffassung, ob eine Straße im Etosha NP, im KTP oder anderen Nationalparks öffentlich ist, wird es in Deutschland nicht geben und anderswo wird man dem Fragesteller erstaunt angucken und eventuell eine Antwort nach dem Zufallsprinzip geben. Fazit: wer einen Unfall im Nationalpark hat und meint, er hätte eine Vollkaskoversicherung, darf sich auf lange unerquickliche Auseinandersetzungen mit der Versicherung freuen: Ergebnis ist völlig offen.
Gruß
Reinhard
0
192 Beiträge · seit 200817. Feb. 2009 · #10
"Mein Eindruck ist, hier wird versucht einen Begriff aus dem deutschen Recht (...) auf ganz andere Länder zu übertragen."

-> Mmhh, sicher richtig...
Aber die deutsche Versicherung wird doch wohl inzwischen sagen können, was sie mit dem entsprechenden Passus in ihren eigenen Bedingungen "gemeint" hat?? Aber vielleicht kann/will sie das auch nicht...;)

"Ergebnis ist völlig offen."
-> Befürchte ich wohl auch...:S
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728 Beiträge · seit 200617. Feb. 2009 · #11
In D weiß jede Gemeinde, ob es sich um eine öffentliche Straße handelt oder nicht (in ihrem Gemeindegebiet). Nicht auf Anhieb, aber mit mal Nachschauen in der Liste schon, weil sie nämlich erhebliche Pflichten übernimmt mit der öffentlichen Widmung einer Straße (z.B. Verkehrssicherungspflicht). Ich bezweifel, dass ein Angestellter einer Kreditkartenversicherung in D sagen kann, ob die Straßen im Etosha NP öffentlich gewidmet sind. Mal abgesehen davon, dass es das vermutlich gar nicht gibt in Namibia (und wenn, dann als Relikt der deutschen Kolonialzeit 😛 )
Gruß
Reinhard
0
192 Beiträge · seit 200819. Feb. 2009 · #12
So, die Tante von der Versicherung hat angerufen, also:

Safari-Parks sind nicht versichert. Begründung: Da privat
Nationalparks sind versichert. Begründung: Da staatlich

Nun gibt es ja aber auch private Teile in NPs, siehe Krüger...da fing sie an zu eiern, ich hab's dann einfach gelassen...😐

Zu öffentlichen/nicht öffentlichen Strassen:
Nicht öffentlich wär, wenn z. B. ein Zaun ringsrum ist (wer hätte das gedacht.. 😖). Ob öffentlich dannn überall ist, wo KEIN Zaun ist - dazu wollte sie sich nicht äußern. Jedenfalls lassen sie sich nicht drauf ein, im Vorfeld zu sagen, was auf der Karte eingezeichnet ist, ist öffentlich.

Na toll, alle Klarheiten beseitigt...?!?!
Ich geb's auf... 🤢
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33,1k Beiträge · seit 200619. Feb. 2009 · #13
Moin zusammen,

vielleicht hilft meine Ausführung der Lösung Eures Problems 😉

Es ist klar, dass die deutsche Versicherung nicht über jede Straße in jedem Land der Erde bescheid weiß. Sicher ist aber, dass genauso wie in Deutschland (und anscheinend auch in der Schweiz) Namibia als Bürokratie-Hochburg ähnlich detallierte Verordnungen und Gesetze hat. So auch im bereich der Straßen durch den Road Traffic and Transport Act 22, 1999. Dieser regelt im Detail was z.B. eine öffentliche Straße ist etc. Und danach wird sich im Zweifel auch eine Versicherung halten, wenn sie keine eigenen Einordnungen der Straßen in Namibia hat (und das ist im Fall von Michi1111 wohl so).

Ganz grob: Laut dem Act ist jede Straße eine "public road", die sich auf Staatsgebiet (Kommunalgebiet, Nationalparks u.ä.) befindert, sowie alle Straßen in Towns, Villages und Settlements, und alle B-, C-, D- und M-Straßen. Ausgeschlossen sind z.B. F-Straßen (ehemals P), da es sich um Farmdurchgangsstraßen handelt und Straßen, die nicht "public serviced" werden.

Sonnige Grüße
Christian
Vom 23. August bis 6. September, 10. Oktober bis 18. Oktober 2026, 5. Dezember 2026 bis 17. Januar 2027 und 1. bis 30. Mai 2027 nicht/kaum im Forum aktiv!
192 Beiträge · seit 200819. Feb. 2009 · #14
Danke. Das ist doch schonmal ne relativ deutliche Sache:)
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