KFZ+Visum

3 Antworten · 1'165 Aufrufe · gestartet 06. Jan. 2009 von MaScWildlife
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Themenstarter4 Beiträge · seit 200906. Jan. 2009 · #1
Hallo,
ich hätte zwei Fragen:
> Brauche ich zur Einreise nach Namibia ein Visum, wenn ja welches und wie lang gilt es ? Welche brauche ich für einen längeren Aufenthalt in Namibia ? Arbeiten möchte ich dort nicht, also kein Arbeitsvisum.

> Ab wann wäre es vernünftiger, sich einen billigen Geländewagen zu kaufen, als sich einen zu mieten ?

Danke schonmal.

MfG
Markus
1'130 Beiträge · seit 200606. Jan. 2009 · #2
MaScWildlife schrieb:
Hallo,
ich hätte zwei Fragen:
> Brauche ich zur Einreise nach Namibia ein Visum, wenn ja welches und wie lang gilt es ? Welche brauche ich für einen längeren Aufenthalt in Namibia ? Arbeiten möchte ich dort nicht, also kein Arbeitsvisum.

> Ab wann wäre es vernünftiger, sich einen billigen Geländewagen zu kaufen, als sich einen zu mieten ?

Danke schonmal.

MfG
Markus
zu 1.
ist abhängig, welche Nationalität du hast, Bayer, Hesse, Österreicher, Südafrikaner, Schweizer, usw
zu 2.
wenn die Kosten pro Tag des Mietwagens die Kosten pro Tag des eigenen Wagens überschreiten.
Also, welche Transportart Kosten (Flug, Schiff, Afrikadurchquerung, Huckepack auf Lkw), Carnet de Passage, von wo wohin, Handlingkosten NAM dividiert duch Zahl der gewünschten Aufenthaltstage
Ich bin immer für geteilte Meinungen, Hauptsache man teilt meine. "The Only Easy Day Was Yesterday"
Themenstarter4 Beiträge · seit 200906. Jan. 2009 · #3
Ich bin Österreicher, brauche ich ein Visum ?
1'130 Beiträge · seit 200606. Jan. 2009 · #4
Du hast dich sicher eigenhend über das Land informiert,
deshalb wird dir dieser Text nicht neu sein.
Für die Einreise ist ein Reisepass mit Gültigkeitsdauer von mindestens 6 Monaten über das Rückreisedatum hinaus und mit mindestens zwei freien Seiten erforderlich. Deutsche Touristen können - sofern ihr Aufenthalt 90 Tage nicht übersteigt und sie keine Arbeit aufnehmen - ohne Visum einreisen. Ein gebührenfreier Einreisestempel (Visitors Entry Permit) bei kurzfristigen (bis 90 Tage) touristischem oder geschäftlichem Aufenthalt ohne Arbeitsaufnahme wird bei Ankunft an allen offiziellen Grenzübergängen erteilt. Dies gilt für Inhaber von Reise-, Dienst- und Diplomatenpässen.

Analog für Österreicher

Ansonsten sagen dir die FAQ´und die Suchfunktion sehr viel über dieses Thema
Ich bin immer für geteilte Meinungen, Hauptsache man teilt meine. "The Only Easy Day Was Yesterday"