"Rentner in Namibia"

8 Antworten · 7'262 Aufrufe · gestartet 23. Feb. 2008 von Leif93
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Themenstarter3 Beiträge · seit 200823. Feb. 2008 · #1
Hallo Ihr Lieben !

Ich hätte da einmal eine Frage . Kann man als Bürger der Bundesrepublik seine "Rentendasein" mit entsprechender
Daueraufenthaltsgenemigung ( ist diese dann einfach zu bekommen ? )in Namibia verbringen ? - Kann man dort
ehrenamtlich ( zb. Sozialprojekt ), also ohne Entgelt ,
tätig sein ? - Wie sieht es mit der Steuer auf die Rente aus , muß diese in Namibia entrichtet werden oder gibt es
in Namibia keine Steuerpflicht auf Rentenbezüge .
Wie sieht es aus im Falle einer Berufsunfähigkeitsrente -
wird diese in Namibia als Einkommen mit entsprechender
Besteuerung gesehen ? -

Vielen Dank für interessante Anregungen

Leif
479 Beiträge · seit 200623. Feb. 2008 · #2
Hallo Leif,
alles Fragen die mich auch interessieren. Eine kann ich dir beantworten. Das Visum, das du als Rentner brauchst ist das "Temporary Visitors Visum", das für zwei Jahre ausgestellt wird und verlängert werden kann. Du brauchst ein polizeiliches Führungszeugnis, Aussage über deinen Familienstand (z.B. Scheidungsurteil/ Heiratsurkunde), Einkommensnachweis und eine Art Bürgschaft (deed of surety) Medical report, radiological report, alles in Englisch, Kosten € 55,--.Dazu eine Antragsform mit vielen Fragen. Bekommen tust du diese Formulare bei der Botschaft Namibias, Wichmannstr. 55, 10787 Berlin.
Grüße aus dem Chiemgau
Gabi
Höflichkeit ist der Schlüssel zu den Herzen der Menschen Höflichkeit ist auch der Schlüssel zum Wissen. Niemand wird dann mit seinem Rat geizen.
Gast23. Feb. 2008 · #3
Hallo Leif,

eine Daueraufenthaltsgenehmigung ist nicht leicht zu bekommen, da ist Namibias Innenministerium eher zurückhaltend. Wie es mit einem zweijährigen Permit aussieht wie Gabi meint ist mir nicht bekannt. Du bekommst die nötigen Formulare übrigens auch über die Homepage der Namibischen Botschaft in Berlin.
Sämtliches Einkommen das in Deutschland bezogen wird muss m E auch in Deutschland versteuert werden, jedenfalls wurde mir das mal so erklärt als ich fragte was ein Doppelsteuerabkommen ist - so etwas besteht auch zwischen Deutschland und Namibia.
Ohne eine gültige Arbeitserlaubnis ist es in Namibia untersagt zu arbeiten. Was ehrenamtliche Arbeit angeht: tja, das würde mich auch mal interessieren, weil ich da unterschiedliche Aussagen gehört habe.

mit vielen Grüßen
Maxi
766 Beiträge · seit 200723. Feb. 2008 · #4
WoMa schrieb:
Was ehrenamtliche Arbeit angeht: tja, das würde mich auch mal interessieren, weil ich da unterschiedliche Aussagen gehört habe.

mit vielen Grüßen
Maxi
Hallo,
Es wird unterschiedlich gehandhabt!
Das habe ich im Januar live mitbekommen.
Irgendwie entstand bei mir den Eindruck, dass es sehr 'flexibel' gehandhabt wird - je nach dem wie man sich mit dem jeweiligen 'Zuständigen' versteht.
Bei Freunden von uns ist sehr locker gewesen und bei anderen war und ist es noch ein Kampf. Manchmal schleicht sich der Verdacht ein, dass wir Weißen willkürlich behandelt werden weil wir eben Weiße sind. Dass wir Europäer der mit Apartheid von damals nichts zu tun haben, wird manchmal vergessen.
Mein Eindruck
Sonnigen Gruß von Elli
Meine Aufenthalte in Südwest/Namibia: 1978/79 Besuch auf Farm am Waterberg, 1980 Praktikum im Schülerheim Otjiwarongo/Caprivi, 1981 Bulli-Rundreise mit crockydile: Namibia – Kapstadt – Gardenroute – Zymbabwe – Victoriafälle – Botswana (10Tage mit dem Mokoro im Okawango-Delta) – Namibia, 1983 Arbeiten auf Farm Otjikaru am Waterberg lange Pause Tolle Urlaube folgenten: 2007 Namibia, 2008 Namibia/Botswana, 2009 Namibia 2018 Wunderschöne 2-Familientour mit Familie tim.buktu
zuletzt bearbeitet 23. Feb. 2008
931 Beiträge · seit 200623. Feb. 2008 · #5
Sämtliches Einkommen das in Deutschland bezogen wird muss m E auch in Deutschland versteuert werden
Ganz so einfach ist das nicht. Die diversen Einkommensarten werden z. Teil unterschiedlich behandelt. Genaueres steht im dem existierenden Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der BRD und Namiba aus dem Jahr 1993, zu beziehen auf der Website des Bundesfinanzministeriums:

http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_53848/DE/Wirtschaft__und__Verwaltung/Steuern/Veroeffentlichungen__zu__Steuerarten/Internationales__Steuerrecht/DBA/053.html?__nnn=true

Gruss

Ulli
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189 Beiträge · seit 200724. Feb. 2008 · #6
@leif,

das ist auch gerade mein thema. nach meinen informationen muss die Rente, die von der DRV nach nam überwiesen wird, auch in nam versteuert werden.
als rentner hat man gute chancen, die aufenthaltsgenehmigung zu bekommen. Vorraussetzung allerdings ist, dass man keine chronischen leiden hat und die rente so hoch ist, dass man niemanden zur last fällt. auch eine krankenversicherung ist verbindlich.

dein ehrenamt machst du so nebenbei, ist offiziell keine arbeit - also auch keine genehmigung wenn du die aufenthaltsgenehmigung hast. ich gehe davon aus, dass du nicht täglich 10 stunden dafür arbeitest.

grüsse vom bodensee

traudel
Viele kleine leute an vielen kleinen Orten, die viele kleine Dinge tun, werden das Angesicht der Erde veraendern. www.namibiakids.com Gebt Rassismus keine Chance!
818 Beiträge · seit 200725. Feb. 2008 · #7
Wenn es ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen D und NAM gibt (musst Du mal recherchieren, aber ich glaube schon), dann hängt die Versteuerung davon ab, wo Du über die Hälfte der Zeit des Jahres verbringst (sprich 181 Tage). Sollte das Namibia sein (wovon ich mal ausgehe), sind dort die Steuern nach namibianischen Gesetzen zu entrichten.
http://www.oribi.de/
1'130 Beiträge · seit 200625. Feb. 2008 · #8
Zum Aufenthalt kopiere ich mal die SA Variation hier rein
Finanzielle Unabhängigkeit, Rente, Pension. Ist in NAM ähnlich.

Rentner / Pensionäre

Die Rentnergenehmigung wird Ausländern jeden Alters erteilt, die ausreichende finanzielle Mittel nachweisen können, um sich in Südafrika zur Ruhe zu setzen. Die Inhaber dieser Genehmigung können sich dauerhaft oder saisonal in Südafrika aufhalten und nach Belieben ein- und ausreisen. Die Voraussetzungen für eine Rentnergenehmigung sind durch die jüngste Gesetzesänderung sinnvoller und konsequenter gestaltet, aber in einigen Punkten auch erschwert worden.

Nachzuweisen ist:

Ein aus dem Ausland stammendes monatliches Einkommen von R 20 000 aus einer Rente oder Pension, aus einem lebenslangen und unwiderruflichen sonstigen Anspruch oder aus einem Rentenkonto; oder „Kombiniertes Vermögen“(ohne Mindesthöhe), aus dem ein monatliches Einkommen von R 20 000 gesichert ist. Die genannten Voraussetzungen gelten pro Person, so dass das Einkommen und Vermögen von Ehe- oder Lebenspartnern isoliert betrachtet wird und sich jeder Partner unabhängig vom anderen qualifizieren muss. Dem Antragsteller kann es erlaubt werden zu arbeiten, wenn er nachweist, dass kein Staatsbürger oder Daueraufenthaltsberechtigter die Position zu besetzen bereit, willens und fähig ist. Die Rentnergenehmigung kann für einen Zeitraum von bis zu 4 Jahren ausgestellt und unbegrenzt um jeweils weitere 4 Jahre verlängert werden.

Finanziell Unabhängige

Wie oben unter Punkt 1.2. dargelegt, können finanziell Unabhängige, die sich länger als 3 Monate in Südafrika aufhalten wollen, ohne einer genehmigungspflichtigen Beschäftigung oder Aktivität nachzugehen, nicht mehr problemlos eine verlängerte Besuchergenehmigung erhalten.
In den meisten Fällen entscheiden sich finanziell Unabhängige für die Rentnergenehmigung, auch wenn sie noch lange nicht das Rentenalter erreicht haben. Ihnen bleibt ebenso die Möglichkeit, eine Unternehmergenehmigung zu beantragen (unter Erfüllung aller Voraussetzungen), die ihnen die Option gibt, aber nicht die Pflicht auferlegt, selbst im Unternehmen mitzuarbeiten.

Daueraufenthaltsgenehmigung

Finanziell Unabhängige können eine Daueraufenthaltsgenehmigung in den Kategorien Unternehmer oder Rentner unter den oben jeweils für die befristeten Genehmigungen genannten Bedingungen erlangen. Alternativ kann eine Daueraufenthaltsgenehmigung für finanziell Unabhängige erworben werden, wenn Vermögen im Wert von R 7,5 Millionen nachgewiesen und eine einmalige Gebühr von R 75 000 nach Genehmigungsbewilligung an die Behörde geleistet wird. (Die Beträge lagen bisher bei R 20 Millionen bzw. R 100 000. Sie wurden nach großem Protest - unerheblich - herabgesetzt. Aufgrund der hohen Gebühr und der weitaus günstigeren Alternative der Rentnergenehmigung wird diese Kategorie aber nach wie vor ungenutzt bleiben.)

Die steuerliche Problematik ist abhängig vom Hauptaufenthaltsort, von der Höhe der zu versteuernden "Einkünfte" und manchmal vom Wohnsitz des "Zahlers". Generell ist der Hauptwohnsitz das wichtigste Kriterium (wer in Lichtenstein wohnt, versteuert in Lichtenstein, wer in D wohnt versteuert das Geld aus Lichtenstein gar nicht😠 ).
Generell sind die Seiten der jeweiligen Botschaft und der Regierung zu diesen Themen ein interessanter Anhaltspunkt.
Ich bin immer für geteilte Meinungen, Hauptsache man teilt meine. "The Only Easy Day Was Yesterday"
Themenstarter3 Beiträge · seit 200825. Feb. 2008 · #9
Vielen Dank erst einmal für die vielen und interessanten
Antworten. Mit dem Thema der Doppelbesteuerung beschäftige ich mich in den nächsten Tagen mit meinem Steuerberater .
Das Ergebnis werde ich Euch natürlich mitteilen .
Ich kann mir im Moment nicht vorstellen ,das es eine Besteuerung von Altersbezügen in Namibia gibt ( Im Gegensatz
zu Deutschland - theoretisch "spart" man also Steuern wenn
man im Ausland lebt )

Weiter so,
Herzlichst,Leif