SWSwakopmundThemenstarterGast10. Juli 2007 · #1Hallo zusammen,
ich habe nun mehrere Angebote für eine dreimonatige Anmietung eines 2x4 vorliegen.
Ein Vertrag (Word Dokument, ziemlich lausige Website) macht mich etwas stutzig. Dort steht u.a.:
IMPORTANT: Strictly no driving: to Sandwich Harbour, along Kunene, from Epupa Falls east on 3700 to 3701, van Zyl’s Pass up, Kaokoland, Bushmenland, Caprivi, through steep and salt water, sandstorms, along riverbeds, off-road, in twilight, after sunset, before sunrise, on unregistered roads. Do not: step on roof and bonnet, lean against metal parts, exceed speed of 80 km/h, leave car unguarded, forget to install steering lock, leave key in ignition or inside the car.
Besonders die hervorgehobenen Punkte sind für mich nicht akzeptabel. Sie würden ja bedeuten, dass ich auf asphaltierten Hauptstraßen nur 40 km/h langsamer als erlaubt fahren darf, ich nach Sonnenuntergang nicht mehr un z.B. Windhoek umherfahren darf, oder aber auch auf einer abgelegenen Farm nachts einen Wächter neben das Auto stellen muss...
Auch nett ist der Part:
Transportation to the Namibian border and all related costs from anywhere outside of Namibia in case of breakdown for any reason: on renter’s account.
Das ist doch nicht normal, oder?
Grüße,
Stefan
Andreas Cierpka2'732 Beiträge · seit 200610. Juli 2007 · #2Das ist absolut nicht normal. Caprivi ist bestimmt wegen dem Bürgerkrieg in Angola ausgenommen - doch der ist schon seit einiger Zeit beigelegt. Denke einmal, mit denen hast du bei der Rückgabe des Autos einigen Spass.
Ein Gast bin ich im fremden Land geworden.
duwisib466 Beiträge · seit 200610. Juli 2007 · #3Moin Stefan,
hast bestimmt ´ne Zeitreise gemacht!
Da würde mich mal die WebSite interessieren. Das sind nicht zu erfüllende Bedingungen. Meine Empfehlung: laß die Hände davon!
LG
Jürgen
PEpeterB249 Beiträge · seit 200610. Juli 2007 · #4Hallo Stefan
Wie hoch ist der Mietpreis für 3 Monate?
Peter
Hiluchs527 Beiträge · seit 200610. Juli 2007 · #5Von welchem Vermieter kommen denn bitte diese Versicherungsbedingungen? Auch ich empfehle, Dir einen anderen Vermieter zu suchen!
GUGuido.Gast10. Juli 2007 · #6Hallo Swakopmund,
da fehlen ja nur noch Bedingungen wie "Drehen Sie niemals den Zündschlüssel im Zündschloss nach rechts".
Praktisch kann das alles natürlich kein Vermieter kontrollieren. Aber das dürfte den kompletten Verlust von Haftpflicht- und Vollkaskoschutz bei nahezu jedem Unfall/Schaden bedeuten und somit ein erhebliches finanzielles Risiko darstellen.
Ich würde auch einen anderen Anbieter wählen.
Guido
SWSwakopmundThemenstarterGast10. Juli 2007 · #7Hallo zusammen,
vielen Dank für eure Bestätigungen. Ich werde dann wohl doch lieber (und das meine ich wirklich) 2.500 N$ mehr zahlen, dann aber bei einer weltweit tätigen Autovermietung mieten.
Zu euren Fragen:
Kosten für drei Monate für einen Mazda "Midge 1.3 with air-conditioner, 2003 model"
13.500,- N$ bei AAA Car Rental/Autovermietung
Elena Travel Services & Car Hire CC
http://www.namibweb.com/rent.htmlViele Grüße,
Stefan
Joerg3'175 Beiträge · seit 200610. Juli 2007 · #8Frag doch einfach mal nach warum man nicht in den Caprivi darf?
Also im Buschmannland und Kaokoland wuerdest Du mit diesem Auto nicht weit kommen.
gruss
Joerg
Gruss
Joerg
Es gibt NIX, das es nedd gibt
OKOkavango118 Beiträge · seit 200610. Juli 2007 · #9Ehrlich gesagt, kommt mir schon die Website sehr unseriös vor. Wem gehört diese Firma und wer leitet sie? Es macht alles einen unprofessionellen Eindruck...
Schau Dich besser nochmal um und frage mal bei Hubert Hester (Kalahari Car Hire) o.a. telefonisch nach einem Angebot.
SWSwakopmundThemenstarterGast10. Juli 2007 · #10Joerg schrieb:Frag doch einfach mal nach warum man nicht in den Caprivi darf?
Und nachts nicht fahren (egal wo) und nur 80 km/h und, und, und...
Ich habe hier ja "nur" die absoluten Highlights der Bedingungen gepostet. Die Liste wäre noch länger.
Ich habe natürlich geschrieben dass ich diese Bedingungen nicht akzeptieren kann; Eine Antwort steht noch aus.
Aber es ist auch ein Bauchgefühl: Selbst wenn einige Punkte in den Vereinbarungen geändert werden, wie hat Andreas so schön geschrieben: "Denke einmal, mit denen hast du bei der Rückgabe des Autos einigen Spass." Und ich verstehe überhaupt keinen Spaß! 😉
Viele Grüße,
Stefan
PS: Bei den großen, weltweit tätigen, habe ich schon sehr große Kulanz erlebt (Riss in Windschutzscheibe, Kratzer von Türen neben dir parkender Wagen u.v.a.m. also "unverschuldete" Dinge), auch in NAM.<br><br>Post geändert von: Swakopmund, am: 10/07/2007 12:58
SWSwakopmundThemenstarterGast10. Juli 2007 · #11Okavango schrieb:Ehrlich gesagt, kommt mir schon die Website sehr unseriös vor. Wem gehört diese Firma und wer leitet sie?
AAA Car Rental t/a Elena Travel Services & Car Hire CC
P.O. Box 3127 Windhoek, Namibia
Schau Dich besser nochmal um
Habe ich schon, mir liegen einige Angebote vor, von 13.500,- bis 34.200,- N$ ist so ziemlich alles vertreten...
und frage mal bei Hubert Hester (Kalahari Car Hire) o.a. telefonisch nach einem Angebot.
Auch das habe ich und es liegt im oberen Mittelfeld.
Grüße,
Stefan<br><br>Post geändert von: Swakopmund, am: 10/07/2007 13:07
süd65 Beiträge · seit 200816. Apr. 2008 · #12Möchte nur anmerken, der Großteil dieser Einschränkungen steh genau so auch bei HH im "Rental Agreement".
Aber die meisten im Forum hatten wohl noch kein Problem damit
lg Hans
Carsten Möhle1'287 Beiträge · seit 200616. Apr. 2008 · #13Das "Kleingedruckte" ist bei fast allen namibischen Autoverleihern, die in CARAN organisiert sind, gleich und aufeinander abgestimmt.
Unterschiede gibt es im wesentlichen in den Versicherungsbedingungen mit wenig Selbstbehalt, die individuell zwischen Autoverleiher und Versicherung ausgehandelt sind oder auf eigenes Risiko des Autoverleihers gehen.
Null Selbstbehalt im Schadensfall gibt es nur bei nachgewiesener unverschuldeter Unfallbeteiligung.
Bei Verstoß gegen das Kleingedruckte erlischt der Vertrag und volle Haftung des Fahrzeugleiher setzt ein.
Beispiel: Fahrt nach Sandwich Harbour und versanden-versalzen
Fahrt entlang des Kunenes von Swartbooisdrift nach Epupa
Polizeiliche Unfallmeldung mit Unfallzeit im Dunkeln.
Ausschlüsse für PKW´s für Buschmannland oder Kaokoveld verstehen sich ebenfalls, zumal Unterbodenbeschädigungen von keiner einzigen Autoverleihfirma in Namibia abgedeckt sind.
Unterschiede gibt es natürlich in der Kulanz gegenüber Verstößen gegen die Allgemeinen Verleihbedingungen.
Überwiegend gilt für das südliche Afrika die Erfahrung:
Mittelständige namibische Autoverleiher sind eher kulant, große Ketten eher weniger kulant, da die Entscheider darüber nicht vor Ort sitzen, sondern in großen Rechtsabteilungen irgendwo auf der Welt.
Kleinverleiher, wie AAA Car Hire, keine Kulanz. ( Dem übrigens seine Autos genauso gehören wie Hubert Hester - und keiner Bank - und daher sehr gute Preise anbieten kann )
Bei AAA Car Rental handelt es sich um Sergei Mitrofanov, einem begnadeten Programmierer ( 100% Russian ) Seine Websites ( www.namibweb.com, www.traveltonamibia.com, Elena Travel Services ... ) sehen aus wie Kraut und Rüben,sind aber Suchmaschinenoptimiert und werden fast immer unter den ersten 10 Google Auswürfen angezeigt. Als ehemaliger Speznaz- Soldat wir kennen uns dienstlich- ist er auch ein knallharter aber fairer Geschäftsmann ohne versteckte Fouls.
Mit sonnigen Grüßen aus Windhoek
Carsten Möhle
joli3'491 Beiträge · seit 200616. Apr. 2008 · #14Hallo zusammen,
das berühmte "Kleingedruckte" macht auch mir - nach 25 Jahren Namibia-Reisen - immer noch Kopfzerbrechen, obwohl (oder gerade weil ) ich mich früher beruflich damit zu befassen hatte.Ich bekämpfe dieses Kopfzerbrechen mit der Einstellung " Wird schon gutgehen" - wohl wissend, dass das eine sehr fatalistische Einstellung ist. Es ist wohl nicht sehr übertrieben, wenn ich behaupte, dass es bei wortgetreuer Auslegung und Anwendung der hier zitierten Versicherungsbedingungen vermutlich keinen Tourismus mehr in Namibia gäbe - oder aber dieses Forum ein fast ausschließliches Versicherungsforum wäre, weil jeder hier seinen Frust über die abwegigen und kundenfeindlichen Versicherungsbedingungen loszuwerden versuchte. Dass dem nicht so ist, zeigt mir, dass meine fatalistische Einstellung so ganz verkehrt nicht sein kann. Man kann zwar seine juristische Ausgang-Lage dadurch etwas verbessern, dass man den Mietwagenvertrag bei einem deutschen Reiseveranstalter abschließt und dann vielleicht auch noch eine dieser hier bereits mehrfach angesprochenen Kreditkarten-Versicherungen nach deutschem Recht auf seiner Seite hat. Nur interessiert das vor Ort keinen - man unterschreibt auch dann diese hier zu Recht bemängelten Versicherungsbedingungen, sonst bekommt man nämlich das Auto nicht. Vom Prinzip her müssten sich Fach-Juristen mit namibischen Autovermietungen /-Versicherungen eine goldene Nase verdienen können. Aber zum "Glück" gibt es eine namibische Rechtsprechnung - nur: auf die möchte auch ein namibischer Autovermieter nicht angewiesen sein. Daher scheinen die Voraussetzungen für eine gütliche Einigung recht gut zu sein. Zumindest hört und liest man recht selten von wirklich gravierenden Problemen mit den Autovermietern vor Ort. Kritisch wird es meist nur dann, wenn sich - wie Carsten so treffend schreibt - die Konzern-Rechtsabteilungen irgendwo auf der Welt eines Schadenfalles annehmen.Ich wünsche Euch ( und mir),damit niemals praktische Erfahrungen sammeln zu müssen.
Gruß Joli