Cover, Super Cover usw

3 Antworten · 1'355 Aufrufe · gestartet 02. Juli 2007 von Axel
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Themenstarter1'130 Beiträge · seit 200602. Juli 2007 · #1
Zum Thema Cover / Super Cover usw. möchte ich mal ein paar Gedanken/Fakten einstellen, die nach Diskussion und/oder Ergänzung evtl. in die FAQ´s kommen könnten.

Laut Aussage eines NAM Vermieters dienen diese Versicherungen hauptsächlich dazu, Begegnungen mit nicht-/ unterversicherten Situationen für den Kunden erträglich zu gestalten. Dazu gehören z.B. Begegnungen mit Tieren und anderen, oft nicht versicherten (weil nicht angemeldet) Verkehrsteilnehmer.
Zusätzlich sollen hohe Kosten, die die gegnerischen Versicherungen nicht decken, abgefangen werden.
Diese Schäden sind durch die Merkmale am Auto und des Unfalls erkennbar und zuordenbar.
Grundsätzlich nicht versichert sind Schäden am Unterboden, Wasserschlag (beim Durchfahren von Flüssen usw), Lackschäden durch Sandstürme und beim Befahren von nicht öffentlichen oder genehmigten Strassen und Wegen.
Dazu gehören div. Pässe (van Zyels), Out-door Fahrten (Kaokeveldt, Hoanib usw), und oft auch Farmzufahrten nach dem Durchfahren des Tores (Privatstrassen).
Nicht versichert sind Schäden durch zu schnelles, nicht angepasstes Fahren, nicht angemeldete Fahrer, unter Alkohol.
Das bedeutet, dass oft auch Überschläge/Fahrbahnverlassen wegen Ausweichens ohne Feindberührung als nicht angepasst bezeichnet werden und nicht versichert sind.
Nicht versichert sind auch Schäden am Fahrzeug wie Achsbruch (durchfahren von Löchern), Kupplungs- und Getriebeschäden (Fahrfehler).
Bei den Reifenversicherungen sind die Reifen versichert,, nicht die unbedingt die Felgen.
Nicht versichert sind auch Motor/Getriebeschäden durch Ölmangel usw. da die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs dem Fahrer obliegt, d.h. er muss für die vollständigen Betriebsmittel und den ordnungsgemäßen Zustand des Fahrzeugs sorgen
Aus diesem Grund werden auch Unfälle durch Reifenplatzer oft dem Fahrer zugerechnet, da dieser vor jeder Fahrt die Reifen auf Beschädigungen untersuchen soll und ein Fahren mit nicht ordnungsgemäßen (abgefahrenen usw.) Reifen dem Fahrer angelastet wird.
In diesen Fällen wird es schwer, dem Vermieter nachträglich ein Verschulden anzulasten.
Diese Fälle haben wir auch in Deutschland, wo Vermieter im Winter generell Fahrzeuge ohne Winterreifen vermieten und wenn der Fahrer dann einen Schaden auf Grund der Bodenverhältnisse hat, er auf seinem Schaden sitzen bleibt und ggf noch eine Strafe bekommt.
Sehr häufig wird auf Versicherungen durch Kreditkarten usw. hingewiesen.
Hier gilt es, den Wirkungsgrad abzuschätzen. Manche versichern nur Europa, manche auch noch die Mittelmeeranrainer, manche weltweit.
Auch hier gibt es diverse Ausschlüsse (z.B. 4x4, WoMo, Luxus Kfz). Grundsätzlich ist immer das Fahrzeug versichert. Dieses ist klassifiziert nach der technischen Betriebserlaubnis und der Zulassung. Das kann u.U. dazu führen, dass der Pick up versichert ist, aber nicht die Aufbauten (Canopy, Dachzelt, WoMo ähnlicher Ausbau). Generell nicht versichert ist der Inhalt des Wagens ( Campingausrüstung, Kühlschrank usw.) Bei eigenen Sachen hilft hier manchmal die Hausratversicherung.
Da die Versicherungsunternehmen profitorientiert arbeiten, werden diese häufige und kostenintensive Schadensursachen ausklammern oder nur mit entsprechendem Aufschlag versichern.
Diese Ausnahmen werden in den AGB´s im Kleingedruckten dargestellt. Viele glauben nun, dass eine Anmietung bei einem Deutschen Veranstalter grundsätzlich Deutsches Recht nach sich zieht. Hierbei wird vergessen, dass viele ( die meisten ) Veranstalter, auch hier im Forum bekannte, im Kleingedruckten darauf hinweisen, dass sie nur Vermittler dieser Dienstleistungen sind. Damit gelten die meisten Rechtsfolgen nicht. Zusätzlich werden grundsätzlich bei Übernahme des Fahrzeugs im Urlaubsland neue Papiere unterzeichnet, die dann oft (eigentlich immer) völlig neue Bewertungen des Vertrages beinhalten. Da diese zuletzt unterschrieben wurden und der Unterzeichner für das Lesen und Verstehen des Vertrages verantwortlich ist, können (werden) hier völlig neue Aspekte auftreten.
Noch ein Satz zu den Versicherungsunternehmen. Was manchen nicht bewusst ist, ist der Umstand, das die Vertragspartner nach einem Schadensfall jederzeit das recht haben, den Vertrag zu kündigen. Das kann die Rechtschutzversicherung, die Hausrat aber auch die Vollkasko sein. Diese Situation haben wir zur Zeit in Deutschland, wo manche Unternehmen nach dem ersten Einbruch ins Auto (eingebautes Navi oder Radio) auch bei langjährigen unfallfreien Versicherungsnehmern den Vertrag kündigen.
Aus diesem Grund werden auch Mietfahrzeuge in NAM nur sehr teuer oder gar nicht mehr angenommen.

Zusatz:
Da die Fahrzeuge in NAM sehr teuer sind, wird der Vermieter im Schadensfall berechtigterweise auf die Bezahlung des Schadens drängen. Das kann/wird dazu führen, dass ein Verlassen des Landes unterbunden wird, bis der Fall geregelt ist.
M.E. ist der Besitz einer weltweiten Rechtsschutzversicherung (durch Kreditkarte) hier sehr wichtig.

Über eure zweckdienlichen Hinweise und Ergänzungen würde ich mich freuen.<br><br>Post geändert von: Axel, am: 02/07/2007 12:22
Ich bin immer für geteilte Meinungen, Hauptsache man teilt meine. "The Only Easy Day Was Yesterday"
Themenstarter1'130 Beiträge · seit 200604. Juli 2007 · #2
Jetzt schiebe ich das mal wieder nach oben, um euch um Ergänzungen, Streichungen usw. zu bitten. Evtl. können ja mal die derzeitigen /letzten NAM Besucher die Verträge herauskramen, um das kleingedruckte (ohne Namensnennung des Vermieters) zu überprüfen und Auffälligkeiten zu posten.
Ich bin immer für geteilte Meinungen, Hauptsache man teilt meine. "The Only Easy Day Was Yesterday"
852 Beiträge · seit 200604. Juli 2007 · #3
Hallo Axel!

Sehr gut geschrieben, vielleicht eine Anregung:
Als wir noch Fahrzeuge im südl. Afrika gemietet haben, hat man uns bei der Rückgabe gesagt, die Kaution wird erst zurückgegeben wenn das Fahrzeug in der Werkstatt auf Schäden untersucht wurde, bei Hertz am Flugplatz wurde das diekt vor Ort gemacht. Denke das beide Möglichkeiten i.O. sind.
Der Mieter ist jedenfalls erst nach der Endkontrolle aus der Haftung befreit.
Oft gib es auch eine gemeisname Erstaufnahme der Vorchäden und dann eine Endabnahme.

Gruß Christian
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Themenstarter1'130 Beiträge · seit 200604. Juli 2007 · #4
Noch eine Frage,
hat ggf jemand, der eine dieser Versicherungen abgeschlossen hat, Unterlagen der Vers. Gesellschaft bekommen.
Ich kann mich aus meiner Zeit als Autovermieter (wa man nicht so alles macht in seinem Leben 😄 ) daran erinnern, dass das vermietete Kfz dem Kunden als versichert abgerechnet wurde, aber nicht versichert war. Das Risiko trägt dann die Niederlassung/ der Vermieter, was, zumindest in D., oft geringer ist als der daraus entstehende Mittelzufluß.
Ich bin immer für geteilte Meinungen, Hauptsache man teilt meine. "The Only Easy Day Was Yesterday"