Zum Thema Cover / Super Cover usw. möchte ich mal ein paar Gedanken/Fakten einstellen, die nach Diskussion und/oder Ergänzung evtl. in die FAQ´s kommen könnten.
Laut Aussage eines NAM Vermieters dienen diese Versicherungen hauptsächlich dazu, Begegnungen mit nicht-/ unterversicherten Situationen für den Kunden erträglich zu gestalten. Dazu gehören z.B. Begegnungen mit Tieren und anderen, oft nicht versicherten (weil nicht angemeldet) Verkehrsteilnehmer.
Zusätzlich sollen hohe Kosten, die die gegnerischen Versicherungen nicht decken, abgefangen werden.
Diese Schäden sind durch die Merkmale am Auto und des Unfalls erkennbar und zuordenbar.
Grundsätzlich nicht versichert sind Schäden am Unterboden, Wasserschlag (beim Durchfahren von Flüssen usw), Lackschäden durch Sandstürme und beim Befahren von nicht öffentlichen oder genehmigten Strassen und Wegen.
Dazu gehören div. Pässe (van Zyels), Out-door Fahrten (Kaokeveldt, Hoanib usw), und oft auch Farmzufahrten nach dem Durchfahren des Tores (Privatstrassen).
Nicht versichert sind Schäden durch zu schnelles, nicht angepasstes Fahren, nicht angemeldete Fahrer, unter Alkohol.
Das bedeutet, dass oft auch Überschläge/Fahrbahnverlassen wegen Ausweichens ohne Feindberührung als nicht angepasst bezeichnet werden und nicht versichert sind.
Nicht versichert sind auch Schäden am Fahrzeug wie Achsbruch (durchfahren von Löchern), Kupplungs- und Getriebeschäden (Fahrfehler).
Bei den Reifenversicherungen sind die Reifen versichert,, nicht die unbedingt die Felgen.
Nicht versichert sind auch Motor/Getriebeschäden durch Ölmangel usw. da die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs dem Fahrer obliegt, d.h. er muss für die vollständigen Betriebsmittel und den ordnungsgemäßen Zustand des Fahrzeugs sorgen
Aus diesem Grund werden auch Unfälle durch Reifenplatzer oft dem Fahrer zugerechnet, da dieser vor jeder Fahrt die Reifen auf Beschädigungen untersuchen soll und ein Fahren mit nicht ordnungsgemäßen (abgefahrenen usw.) Reifen dem Fahrer angelastet wird.
In diesen Fällen wird es schwer, dem Vermieter nachträglich ein Verschulden anzulasten.
Diese Fälle haben wir auch in Deutschland, wo Vermieter im Winter generell Fahrzeuge ohne Winterreifen vermieten und wenn der Fahrer dann einen Schaden auf Grund der Bodenverhältnisse hat, er auf seinem Schaden sitzen bleibt und ggf noch eine Strafe bekommt.
Sehr häufig wird auf Versicherungen durch Kreditkarten usw. hingewiesen.
Hier gilt es, den Wirkungsgrad abzuschätzen. Manche versichern nur Europa, manche auch noch die Mittelmeeranrainer, manche weltweit.
Auch hier gibt es diverse Ausschlüsse (z.B. 4x4, WoMo, Luxus Kfz). Grundsätzlich ist immer das Fahrzeug versichert. Dieses ist klassifiziert nach der technischen Betriebserlaubnis und der Zulassung. Das kann u.U. dazu führen, dass der Pick up versichert ist, aber nicht die Aufbauten (Canopy, Dachzelt, WoMo ähnlicher Ausbau). Generell nicht versichert ist der Inhalt des Wagens ( Campingausrüstung, Kühlschrank usw.) Bei eigenen Sachen hilft hier manchmal die Hausratversicherung.
Da die Versicherungsunternehmen profitorientiert arbeiten, werden diese häufige und kostenintensive Schadensursachen ausklammern oder nur mit entsprechendem Aufschlag versichern.
Diese Ausnahmen werden in den AGB´s im Kleingedruckten dargestellt. Viele glauben nun, dass eine Anmietung bei einem Deutschen Veranstalter grundsätzlich Deutsches Recht nach sich zieht. Hierbei wird vergessen, dass viele ( die meisten ) Veranstalter, auch hier im Forum bekannte, im Kleingedruckten darauf hinweisen, dass sie nur Vermittler dieser Dienstleistungen sind. Damit gelten die meisten Rechtsfolgen nicht. Zusätzlich werden grundsätzlich bei Übernahme des Fahrzeugs im Urlaubsland neue Papiere unterzeichnet, die dann oft (eigentlich immer) völlig neue Bewertungen des Vertrages beinhalten. Da diese zuletzt unterschrieben wurden und der Unterzeichner für das Lesen und Verstehen des Vertrages verantwortlich ist, können (werden) hier völlig neue Aspekte auftreten.
Noch ein Satz zu den Versicherungsunternehmen. Was manchen nicht bewusst ist, ist der Umstand, das die Vertragspartner nach einem Schadensfall jederzeit das recht haben, den Vertrag zu kündigen. Das kann die Rechtschutzversicherung, die Hausrat aber auch die Vollkasko sein. Diese Situation haben wir zur Zeit in Deutschland, wo manche Unternehmen nach dem ersten Einbruch ins Auto (eingebautes Navi oder Radio) auch bei langjährigen unfallfreien Versicherungsnehmern den Vertrag kündigen.
Aus diesem Grund werden auch Mietfahrzeuge in NAM nur sehr teuer oder gar nicht mehr angenommen.
Zusatz:
Da die Fahrzeuge in NAM sehr teuer sind, wird der Vermieter im Schadensfall berechtigterweise auf die Bezahlung des Schadens drängen. Das kann/wird dazu führen, dass ein Verlassen des Landes unterbunden wird, bis der Fall geregelt ist.
M.E. ist der Besitz einer weltweiten Rechtsschutzversicherung (durch Kreditkarte) hier sehr wichtig.
Über eure zweckdienlichen Hinweise und Ergänzungen würde ich mich freuen.<br><br>Post geändert von: Axel, am: 02/07/2007 12:22
Laut Aussage eines NAM Vermieters dienen diese Versicherungen hauptsächlich dazu, Begegnungen mit nicht-/ unterversicherten Situationen für den Kunden erträglich zu gestalten. Dazu gehören z.B. Begegnungen mit Tieren und anderen, oft nicht versicherten (weil nicht angemeldet) Verkehrsteilnehmer.
Zusätzlich sollen hohe Kosten, die die gegnerischen Versicherungen nicht decken, abgefangen werden.
Diese Schäden sind durch die Merkmale am Auto und des Unfalls erkennbar und zuordenbar.
Grundsätzlich nicht versichert sind Schäden am Unterboden, Wasserschlag (beim Durchfahren von Flüssen usw), Lackschäden durch Sandstürme und beim Befahren von nicht öffentlichen oder genehmigten Strassen und Wegen.
Dazu gehören div. Pässe (van Zyels), Out-door Fahrten (Kaokeveldt, Hoanib usw), und oft auch Farmzufahrten nach dem Durchfahren des Tores (Privatstrassen).
Nicht versichert sind Schäden durch zu schnelles, nicht angepasstes Fahren, nicht angemeldete Fahrer, unter Alkohol.
Das bedeutet, dass oft auch Überschläge/Fahrbahnverlassen wegen Ausweichens ohne Feindberührung als nicht angepasst bezeichnet werden und nicht versichert sind.
Nicht versichert sind auch Schäden am Fahrzeug wie Achsbruch (durchfahren von Löchern), Kupplungs- und Getriebeschäden (Fahrfehler).
Bei den Reifenversicherungen sind die Reifen versichert,, nicht die unbedingt die Felgen.
Nicht versichert sind auch Motor/Getriebeschäden durch Ölmangel usw. da die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs dem Fahrer obliegt, d.h. er muss für die vollständigen Betriebsmittel und den ordnungsgemäßen Zustand des Fahrzeugs sorgen
Aus diesem Grund werden auch Unfälle durch Reifenplatzer oft dem Fahrer zugerechnet, da dieser vor jeder Fahrt die Reifen auf Beschädigungen untersuchen soll und ein Fahren mit nicht ordnungsgemäßen (abgefahrenen usw.) Reifen dem Fahrer angelastet wird.
In diesen Fällen wird es schwer, dem Vermieter nachträglich ein Verschulden anzulasten.
Diese Fälle haben wir auch in Deutschland, wo Vermieter im Winter generell Fahrzeuge ohne Winterreifen vermieten und wenn der Fahrer dann einen Schaden auf Grund der Bodenverhältnisse hat, er auf seinem Schaden sitzen bleibt und ggf noch eine Strafe bekommt.
Sehr häufig wird auf Versicherungen durch Kreditkarten usw. hingewiesen.
Hier gilt es, den Wirkungsgrad abzuschätzen. Manche versichern nur Europa, manche auch noch die Mittelmeeranrainer, manche weltweit.
Auch hier gibt es diverse Ausschlüsse (z.B. 4x4, WoMo, Luxus Kfz). Grundsätzlich ist immer das Fahrzeug versichert. Dieses ist klassifiziert nach der technischen Betriebserlaubnis und der Zulassung. Das kann u.U. dazu führen, dass der Pick up versichert ist, aber nicht die Aufbauten (Canopy, Dachzelt, WoMo ähnlicher Ausbau). Generell nicht versichert ist der Inhalt des Wagens ( Campingausrüstung, Kühlschrank usw.) Bei eigenen Sachen hilft hier manchmal die Hausratversicherung.
Da die Versicherungsunternehmen profitorientiert arbeiten, werden diese häufige und kostenintensive Schadensursachen ausklammern oder nur mit entsprechendem Aufschlag versichern.
Diese Ausnahmen werden in den AGB´s im Kleingedruckten dargestellt. Viele glauben nun, dass eine Anmietung bei einem Deutschen Veranstalter grundsätzlich Deutsches Recht nach sich zieht. Hierbei wird vergessen, dass viele ( die meisten ) Veranstalter, auch hier im Forum bekannte, im Kleingedruckten darauf hinweisen, dass sie nur Vermittler dieser Dienstleistungen sind. Damit gelten die meisten Rechtsfolgen nicht. Zusätzlich werden grundsätzlich bei Übernahme des Fahrzeugs im Urlaubsland neue Papiere unterzeichnet, die dann oft (eigentlich immer) völlig neue Bewertungen des Vertrages beinhalten. Da diese zuletzt unterschrieben wurden und der Unterzeichner für das Lesen und Verstehen des Vertrages verantwortlich ist, können (werden) hier völlig neue Aspekte auftreten.
Noch ein Satz zu den Versicherungsunternehmen. Was manchen nicht bewusst ist, ist der Umstand, das die Vertragspartner nach einem Schadensfall jederzeit das recht haben, den Vertrag zu kündigen. Das kann die Rechtschutzversicherung, die Hausrat aber auch die Vollkasko sein. Diese Situation haben wir zur Zeit in Deutschland, wo manche Unternehmen nach dem ersten Einbruch ins Auto (eingebautes Navi oder Radio) auch bei langjährigen unfallfreien Versicherungsnehmern den Vertrag kündigen.
Aus diesem Grund werden auch Mietfahrzeuge in NAM nur sehr teuer oder gar nicht mehr angenommen.
Zusatz:
Da die Fahrzeuge in NAM sehr teuer sind, wird der Vermieter im Schadensfall berechtigterweise auf die Bezahlung des Schadens drängen. Das kann/wird dazu führen, dass ein Verlassen des Landes unterbunden wird, bis der Fall geregelt ist.
M.E. ist der Besitz einer weltweiten Rechtsschutzversicherung (durch Kreditkarte) hier sehr wichtig.
Über eure zweckdienlichen Hinweise und Ergänzungen würde ich mich freuen.<br><br>Post geändert von: Axel, am: 02/07/2007 12:22
Ich bin immer für geteilte Meinungen, Hauptsache man teilt meine. "The Only Easy Day Was Yesterday"