Max PowerThemenstarter570 Beiträge · seit 201123. Nov. 2018 · Hallo,
wir haben einen Hilux und statten ihn gerade mit Dachzelt,... aus. Im Sommer soll die Reise los gehen. Wir wollen über mehrere Jahre verteilt bis nach Kapstadt und dann weiter fahren und dazwischen immer wieder heimfliegen. Aktuell ist das Problem: Anmeldung und Versicherung:
1. Wir haben eine LKW zulassung. Wäre eine PKW zulassung geeigneter? Was ist an Grenzen/vor Ort geeigneter? Hat hier wer Erfahrung?
2. Versicherung und Zulassung: Unser Kenntnisstand: Wir versichern das Auto, bis wir Europa nach Marokko verlassen haben. In Afrika brauchen wir beides ja nicht mehr? Dann melden wir das Auto auch hier in Deutschland ab und versichern es in den Ländern einzeln (Card brune und yellow). Das Auto kommt sicher die nächten 5-7 Jahre nicht zurück. Ist das so richtig?
3. Wir führt man es mit abgelaufenem Tüf dann irgendwann wieder in 7-10 Jahren ein um die Kaution vom Carnet de Passage wieder zu bekommen?
Danke für eure Erfahrungen und jeden link!
LG
Amos
Ebi904 Beiträge · seit 201023. Nov. 2018 · Kontaktiere bitte mal Jahn & Partner. Wir haben auch LKW - Zulassung, was nicht verwunderlich ist, es ist ja auch ein LKW...
Gegen einen überschaubaren Aufpreis versichern die Afrika mit. Allerdings nur bis der TÜV weg ist, dann erlischt der Schutz, ergo muss man dann auch nicht weiterbezahlen. Wir haben frisch TÜV drauf, wenn die Versicherung in DE nicht mehr greift, versichern wir in Namibia. Das ist aber teurer.
Bitte frag auch nach, ob es Länder gibt, bei denen die Versicherung nicht mitmacht. Westafrika, da gibt es ein paar Länder, die mir als Versicherer zu riskant wären.
Ihr reist mit Carnet, oder?
Grüße
Ebi
travelNAMIBIA33,2k Beiträge · seit 200627. Nov. 2018 · Hi Amos,
Du kannst mal generell den AA in Südafrika kontaktieren. Vielleicht haben die auch Versicherungs-, Grenzübertrittsinfos usw. für Staaten außerhalb der SADC:
https://www.aa.co.za/products/cross-border-informationAnsonsten schau mal hier bzgl. Versicherugn (gleiches "Problem"):
https://www.wuestenschiff.de/phpbb/autoversicherung-bei-langzeitauffenthalt-in-afrika-t52482.htmlViele Grüße aus Windhoek
Christian
Vom 10. Oktober bis 18. Oktober 2026, 5. Dezember 2026 bis 17. Januar 2027 und 1. bis 30. Mai 2027 nicht/kaum im Forum aktiv!
swisschees1’715 Beiträge · seit 200627. Nov. 2018 · Mit einer LKW Zulassung wird wohl in der Regel alles etwas teurer sein.
In Botswana kostet beim Besuch eines Parks mit einem Fahrzeug mit einem Gesamtgewicht von 3'500kg Pula 1'000/Tag (ca. Srf. 100) bis 3'999kg nur noch Pula 50. Beides sind eigentlich noch PKWs.
In Südafrika ist die Maut für LKWs 3'501kg deutlich höher.
In Namibia kostet die Road Tax für einen kleinen LKW etwa doppelt soviel.
Weiter im Norden wird das vermutlich nicht viel anders sein.
Gruss
Emanuel
travelNAMIBIA33,2k Beiträge · seit 200627. Nov. 2018 · In Namibia kostet die Road Tax für einen kleinen LKW etwa doppelt soviel.
und es kommt MDC hinzu, die bei "More than 3,500kg & less than or equal to 7,000kg" mit 6,70 Namibia Dollar pro 100 Kilometer zu Buche schlägt.
Viele Grüße
Christian
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Ebi904 Beiträge · seit 201027. Nov. 2018 · Mehr als 3,5 Tonnen wird das Fahrzeug wohl nicht haben.
Wiedereinfuhr ohne TÜV, die Frage hatte ich neulich überlesen: Carnet hat mit TÜV ja nichts direkt zu tun. Der Zoll muss abstempeln, dann bekommt ihr euer Geld zurück.
Hafen bis Heimatort bzw. DE - Grenze bis Heimatort hat ein Freund mit Überführungskennzeichen gemacht.
swisschees1’715 Beiträge · seit 200627. Nov. 2018 · Max Power schrieb:
1. Wir haben eine LKW zulassung. Wäre eine PKW zulassung geeigneter? Was ist an Grenzen/vor Ort geeigneter? Hat hier wer Erfahrung?
Für einen Hilux scheint mir das zwar auch komisch, aber bei einer LKW Zulassung hatte er vermutlich schon mehr als 3,5t.
Gruss
Emanuel
holgiduke291 Beiträge · seit 201427. Nov. 2018 · Hallo Emanuel,
LKW-Zulassung für Pickup ist nicht ungewöhnlich. Voraussetzung ist meines Wissens u.a., dass die Ladefläche größer als der Innenraum ist. Ein Bekannter hat auch einen Ford Ranger Singlecab mit LKW-Zulassung. Bei dem Ranger DC, den er vorher hatte, war das aber nicht möglich.
VG
Holger
maggus785 Beiträge · seit 200827. Nov. 2018 · Hi,
hier mal ein paar Gedankenanstöße von meiner Seite, bitte überprüfen, dies nur jetzt alles aus meinem Gedächtnis:
-LKW Zulassung Hilux ist üblich, hier spielt das Gesamtgewicht keine Rolle, sondern nur das Verhältnis Laderaum / Passagierraum.
-Kurzzeitkennzeichen gibt es bei der Wiedereinfuhr soweit ich weis nur mit aktuellem TÜV, zumindest darf man mit Überführungskennzeichen und ohne TÜV nur in dem eigenen Bezirk und maximal in den Nachbarbezirk fahren, auf keinen Fall längere Überführungen machen
-Carnet und auch die Verlängerung offiziell nur mit zugelassenen Fahrzeugen möglich
-Es besteht die Pflicht der Verzollung, wenn das Fahrzeug mehr als 3 Jahre außerhalb der EU war, also Einfuhrumsatzsteuer und Zoll fällig, sobald man die Grenze zur EU überfährt.
-Eintrittspreise in den Parks, sowie die Maut im südlichen Afrika gehen meist nach Gewicht, da spielt die Zulassung keine Rolle und ich denke mal euer Toyota bleibt ja auch unter 3,5 Tonnen.
Ich hoffe, ich konnte etwas helfen, bitte aber meine Aussagen nochmals selbst überprüfen, alle Angaben ohne Gewähr! 😗
Gruß Markus
BikeAfrica7’316 Beiträge · seit 200627. Nov. 2018 · holgiduke schrieb:
LKW-Zulassung für Pickup ist nicht ungewöhnlich. Voraussetzung ist meines Wissens u.a., dass die Ladefläche größer als der Innenraum ist. Ein Bekannter hat auch einen Ford Ranger Singlecab mit LKW-Zulassung. Bei dem Ranger DC, den er vorher hatte, war das aber nicht möglich.
... das ist jetzt zwar offtopic, aber möchte ich so nicht stehen lassen (fahre selbst einen Ranger DC)..
Der Ford Ranger hat (zumindest in Deutschland) immer eine Lkw-Zulassung (auch die Doppelkabine), weil Ford überhaupt keine Typzulassung als Pkw beantragt hat. Will man den als Pkw zulassen, braucht man eine Einzelabnahme.
Nachteil der Lkw-Zulassung ist z.B. in bestimmten Bundesländern ein Sonntagsfahrverbot mit bestimmten Anhängertypen.
Bei der Kfz-Steuer gilt das, was Du oben beschrieben hast mit Verhältnis von Innenraum und Ladefläche (und noch ein paar mehr Kriterien spielen da mit). Besteuert wird der DC trotz Lkw-Zulassung also erst einmal als Pkw.
Und bei der Versicherung kommts dann wieder auf selbige an, wie sie das Fahrzeug einstuft.
Gruß
Wolfgang
Mit dem Fahrrad unterwegs in Namibia, Zambia, Zimbabwe, Malawi, Tanzania, Kenya, Uganda, Kamerun, Ghana, Guinea-Bissau, Senegal, Gambia, Sierra Leone, Rwanda, Südafrika, Eswatini (Swaziland), Jordanien, Thailand, Surinam, Französisch-Guyana, Alaska, Canada, Neuseeland, Europa ...
travelNAMIBIA33,2k Beiträge · seit 200627. Nov. 2018 · OFF TOPIC
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Hi Markus,
-LKW Zulassung Hilux ist üblich, hier spielt das Gesamtgewicht keine Rolle, sondern nur das Verhältnis Laderaum / Passagierraum.
ich kenne, außer bei Autovermietungen, niemanden der seinen Hilux o. vergleichbares als LKW hier zugelassen hat.
Viele Grüße
Christian
Vom 10. Oktober bis 18. Oktober 2026, 5. Dezember 2026 bis 17. Januar 2027 und 1. bis 30. Mai 2027 nicht/kaum im Forum aktiv!
BikeAfrica7’316 Beiträge · seit 200627. Nov. 2018 · maggus schrieb:
-LKW Zulassung Hilux ist üblich, hier spielt das Gesamtgewicht keine Rolle, sondern nur das Verhältnis Laderaum / Passagierraum.
... das ist maßgeblich für die Besteuerung.
Die Zulassung hängt von der Typzulassung ab, die der Hersteller beantragt hat. Das ist in der Regel halt die Lkw-Zulassung beim Pickup. Die ist aber unabhängig vom Verhältnis Kabine/Ladefläche.
Gruß
Wolfgang
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swisschees1’715 Beiträge · seit 200627. Nov. 2018 · Ok, das ist m.W. in der Schweiz anders. LKW ist da bei mehr als 3,5t. Unseren Bus könnte ich auflasten, dann müsste ich aber den LKW Führerschein habe.
Gruss
Emanuel
maggus785 Beiträge · seit 200827. Nov. 2018 · travelNAMIBIA schrieb:OFF TOPIC
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Hi Markus,-LKW Zulassung Hilux ist üblich, hier spielt das Gesamtgewicht keine Rolle, sondern nur das Verhältnis Laderaum / Passagierraum.
ich kenne, außer bei Autovermietungen, niemanden der seinen Hilux o. vergleichbares als LKW hier zugelassen hat.
Viele Grüße
Christian
Hi Christian,
es geht hier auch um ein Deutschland zugelassenes Auto, hier kenne ich einige Pickups die eine LKW Zulassung haben....
Gruß
Markus
travelNAMIBIA33,2k Beiträge · seit 200627. Nov. 2018 · Hi Markus,
da hast Du Recht. Sorry.
In Deutschland sind sie wohl wie Bike Africa beschreibt immer als Lkw zugelassen:
https://pick-up-trucks.de/pickup-trucks-zulassung-besteuerung-und-versicherung/Viele Grüße
Christian
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Ebi904 Beiträge · seit 201027. Nov. 2018 · Anmerkungen zu den Anmerkungen von Maggus…
Mein Freund war 8 Jahre unterwegs, danach hat er die km in DE mit dem roten Kennzeichen hinter sich gebracht. Ist ein paar Jahre her, insofern muss man, wenn es so weit ist, die aktuellen Regelungen anfragen. Wir sprechen ja von einer Wiedereinfuhr in 7-10 Jahren. Keine Ahnung, was bis dahin ist.
Verzollung: ist richtig, aber nur, wenn man Carnet nicht benutzt. In Südamerika würde sich die Frage stellen, ob man ohne Carnet reist, weil das dort easy ist. In Afrika würde ich schon das Carnet empfehlen.
Grüße
Ebi
FOFocus517 Beiträge · seit 201827. Nov. 2018 · Hallo,
In Deutschland sind Pickups immer als LKW zugelassen. Niedrigere Steuer, aber höhere Versicherung, Sonntagsfahrverbot mit Hänger, Fahrtenschreiber bei gewerbl. Nutzung etc.
Doppelkabiner können leicht auf PKW umgeschlüsselt werden aber nur, wenn das Verhältns Ladefläche / Fahrgastraum zu Gunsten des Fahrgastraums größer ist.
Für Afrika ist das irrelevant, da dort Steuern, Carbon Tax, Versicherung nach Anzahl der Achsen, Gesamtgewicht oder Hubraum berechnet werden.
TÜV nach Wiedereinreise und du hast keine Möglichkeit an ein rotes Händlerkennzeichen zu kommen, bist du verpflichtet, die nächstmögliche TÜV / GTÜ etc Prüfstelle anzufahren und dort die Plakette holen.
Kurzzeitkennzeichen gehen seit ein paar Jahren nicht mehr, da zur Ausstellung ein gültiger TÜV vorliegen muss.
Versicherung fürs Ausland (außerhalb Mittelmeeranrainerstaaten) sind in DTL. nur teuer und fast nicht lohnend (Fahrzeug nicht älter als 5 Jahre etc, Gutachten des Fahrzeugwertes etc.
Meist erhält man eine Haftpflicht an der Grenze, Kasko dann Eigenrisiko.....
Carnet ist zu empfehlen, da leichtes Reisen mit Einschränkungen in Bezug auf die Verweildauer des Autos im entsprechenden Land.
Rückgabe Carnet bei Rückkehr unproblematisch - abgestempeltes Carnet zum ADAC und die Bürgschaft wird kurzfristig zurück überwiesen.
Viel Spaß auf Reisen.
VG
Ebi904 Beiträge · seit 201027. Nov. 2018 · Zur Versicherung möchte ich noch was anfügen...
In DE (Jahn und Partner) bezahle ich Vollkasko, die Afrika einschließt, ca. 0,63% vom Fahrzeugwert. Ganz aktuell habe ich ne Zahl aus Namibia, das sind genau 1,75%. Ob im Fall der Fälle bezahlt wird, ist ne ungeklärte Frage...
Edit: hab gestöbert. Versicherung in Namibia ist Alexander Forbes Insurance, Fidel Castro Street, Windhoek. Abgeschlossen hat ein Deutscher, der gerade mit eigenem PKW unterwegs ist, per Mail. Internetadresse www.alexanderforbes.com.na
maggus785 Beiträge · seit 200827. Nov. 2018 · Hi,
die Einfuhr-Zollgeschichte ist meines Wissen unabhängig vom Carnet! Das Carnet interessiert hier in der EU niemanden, dies ist nur als Zollbürgschaft für Drittländer gedacht und für eine Afrikadurchquerung mit einem in D zugelassenem Fahrzeug wohl unumgänglich.
Alternativ wäre noch ein Kurzzeitkennzeichen zu überlegen, hier zahlt man nur die kurze Zeit in der man angemeldet ist in Deutschland die Steuer und auch die Versicherung, bei der Einreise, wenn entsprechen geplant, hat man dann ein angemeldetes Fahrzeug und kann dann einfach zur nächsten TÜV Stelle fahren und dort TÜV machen lassen.
Ob sich allerdings dies dann rechnet, sei dahingestellt....
Gruß Markus
FOFocus517 Beiträge · seit 201827. Nov. 2018 · HI Markus,
das ist nicht ganz richtig - das Kurzzeitkennzeichen bzw. die Kurzzeitzulassung erlischt nach 5 Tagen und das Auto ist somit nach den 5 Tagen nicht mehr zugelassen / angemeldet bzw. hat die gleiche rechtliche Stellung wie ein abgemeldetes Fahrzeug.
Wäre nur ratsam, wenn ich das Auto innerhalb der 5 Tage nur zum Hafen bringen müsste. Also dieses Kennzeichen ruht nicht. Auch ist die Ausstellung des Carnets rein rechtlich auf ein Kurzzeitkennzeichen nicht erlaubt...… Bei Erstausstellung muss ja eine Kopie der Zulassung an den ADAC gesendet werden und die hat man bei einem Kurzkennzeichen nicht.
Sollte man abmelden bzw. mit Kurzzeitkennzeichen ausführen, dann dürftest du bei Wiedereinreise nach Deutschland gar nicht auf der Straße fahren. Lediglich die Fahrt zur nächstgelegenen Zulassungsstelle (Wiederanmeldung) bzw. TÜV Station nach der Grenze darfst du ohne angemeldetes Fahrzeug fahren. Also in dem Fall nur Transport auf fremder Achse.
Aber vielleicht hast du das jetzt auch mit einem Saisonkennzeichen verwechselt, dieses kann kürzestens für 2 Monate ausgestellt werden und bleibt auch ohne TÜV zum Fahrzeug gehörig, muss dann aber bei Wiedereinreise und bestandenem TÜV die 2 Zulassungsmonate treffen.
VG
EDIT: Der Vorteil von einem Carnet gegenüber einem TIL oder TIP ist, dass beim TIL /TIP oft nur 3 Monate Verweildauer erlaubt wird und oft auch nur so lange, wie das VISA des Halters ausgestellt wird. Beim Carnet rein rechtlich bis zu einem Jahr.