Hallo zusammen 🙂
Ich habe mich nun nach einigem Abwägen an der NUST angemeldet (Bachelor in Natural Resource Management). Ich warte noch (etwas verzweifelt/verärgert) auf die Evaluation der NQA, kann diese aber auch später noch einreichen. Studienbeginn ist im Februar 2018.
Mir wurde von verschiedenen Seiten geraten, direkt einzureisen ohne vorher Zeit zu verschwenden mit Beantragung des Visums bei einer Botschaft. Somit hätte ich dann ein paar Tage Zeit mich mit der Uni zusammen ums Visum zu kümmern. Für diese Vorgehensweise muss ich nun bereits einige Sachen "hier" (Schweiz) bereitmachen fürs Study Visum. Unter anderem benötige ich: ärztliche Untersuchungen und ein Strafregisterauszug. Dann noch beglaubigte Passkopien etc.
Auf der Website des Ministry of home affairs and immigration ist das Study Visa und die Study Permit aufgelistet. Kann mir jemand sagen, ob es einen Unterschied gibt und wenn ja welcher das ist?
Meine zweite Frage wäre, was muss man bereits im Heimatland bereitstellen von den benötigten Dokumenten. Strafregisterauszug ist klar, darf die ärztliche Untersuchung auch von einem Schweizer Arzt gemacht werden?
Und dieses "10 Tage"-Visum um dann das Study Visum anzufragen: muss man das ebenfalls vor der Abreise beantragen oder muss man einfach hoffen, dass die Person am Flughafen-Schalter gute Laune hat? 😗
Vielen Dank schonmals für eure Antworten und ein schönes Wochenende 😉
Liebe Grüsse Jonas
Ich habe mich nun nach einigem Abwägen an der NUST angemeldet (Bachelor in Natural Resource Management). Ich warte noch (etwas verzweifelt/verärgert) auf die Evaluation der NQA, kann diese aber auch später noch einreichen. Studienbeginn ist im Februar 2018.
Mir wurde von verschiedenen Seiten geraten, direkt einzureisen ohne vorher Zeit zu verschwenden mit Beantragung des Visums bei einer Botschaft. Somit hätte ich dann ein paar Tage Zeit mich mit der Uni zusammen ums Visum zu kümmern. Für diese Vorgehensweise muss ich nun bereits einige Sachen "hier" (Schweiz) bereitmachen fürs Study Visum. Unter anderem benötige ich: ärztliche Untersuchungen und ein Strafregisterauszug. Dann noch beglaubigte Passkopien etc.
Auf der Website des Ministry of home affairs and immigration ist das Study Visa und die Study Permit aufgelistet. Kann mir jemand sagen, ob es einen Unterschied gibt und wenn ja welcher das ist?
Meine zweite Frage wäre, was muss man bereits im Heimatland bereitstellen von den benötigten Dokumenten. Strafregisterauszug ist klar, darf die ärztliche Untersuchung auch von einem Schweizer Arzt gemacht werden?
Und dieses "10 Tage"-Visum um dann das Study Visum anzufragen: muss man das ebenfalls vor der Abreise beantragen oder muss man einfach hoffen, dass die Person am Flughafen-Schalter gute Laune hat? 😗
Vielen Dank schonmals für eure Antworten und ein schönes Wochenende 😉
Liebe Grüsse Jonas