desertstarThemenstarter49 Beiträge · seit 201607. Sept. 2016 · #1Hallo,
ich möchte mir für eine Südafrika Reise einen Camper mieten und frage mich was sinnvoller ist, eine
CDW Versicherung wie diese für 6,5€/Tag oder das Allinclusive Paket des Vermieters (ca 23€/Tag).
Ich habe den Eindruck, dass "Allinclusive" sich in den seltensten Fällen lohnt. Wie sind Eure Erfahrungen?
Herzliche Grüße
Desertstar
p.s. Das letzte mal wo dieses Thema auf kam war 2010... dementsprechend dachte ich es könnte sich etwas verändert haben... ich hoffe, das ist OK.
Mike17177 Beiträge · seit 201507. Sept. 2016 · #2Es kommt immer auf 3 Dinge an:
1. Wie ist der tatsächliche Haftungsumfang
2. Für wie wahrscheinlich hältst Du einen Claim
3. Was ist Deine persönliche Schmerzgrenze
Sprich: es gibt nicht die objektive Information dazu. Es hängtab von Deiner Risikobereitschaft, Deiner Route & Deinem Fahrverhalten und von Deiner Bereitschaft, Dich in die Feinheiten einzulesen.
Viele der Versicherungen sind häufig ihr Geld nicht wert, da sie z.B. Single-Vehicle Rollovers ausschließen (und das ist letztlich die häufigste Ursache, warum man ein Auto wirklich schrottet).
Mike17177 Beiträge · seit 201507. Sept. 2016 · #3Noch ergänzend: eine CDW-Erstattung kann man nur immer im Zusammenhang mit der Primärversicherung des Vermieters beurteilen. Man sollte nicht naiverweise davon ausgehen, dass die Sekundärversicherung automatisch die Kosten des Selbstbehalts (bis XXXX Euro) abdeckt. Wenn aus irgendwelchen Gründen die Primärversicherung nicht greift (Mietbedingungen) bist Du dem Vermieter gegenüber voll haftungspflichtig. Und dann bekommst Du im Zweifelsfall von der Sekundärversicherung gar nichts (auch nicht die XXXX Euro), weil es sich dann nicht um einen Selbstbehalt im Rahmen einer Versicherung handelt, sondern um einen Haftungsanspruch, bei dem die Primärversicherung ausgeschlossen war. Diese Ausschlüsse sind in Afrika und bei bestimmten Fahrzeugtypen und Vermietern weitaus umfangreicher als hier.
desertstarThemenstarter49 Beiträge · seit 201607. Sept. 2016 · #4Hallo
konkret geht es bei mir um
Maui. Wenn ich das richtig sehe ist der Unterschied "nur" der Selbstbehalt und dass Scheiben und Reifen mit enthalten sind.... ?! (Diese Bedingungen find ich schon auf Deutsch unverständlich, in Englisch...., mit der Unsicherheit muss man aber wohl leben 😉 ).
Danke auf jeden Fall.
Herzliche Grüße
Mike17177 Beiträge · seit 201507. Sept. 2016 · #5Tja, das sind so typische Mietbedingungen. Du sitzt ohne Super-Cover auf einem Risikobetrag von ca. 3000 € und zwar unabhängig davon, ob Du den Unfall verursacht hast und ob der Schaden an Deinem gemieteten Wagen oder fremden Eigentum entsteht. Das ist kein Selbstbehalt im klassischen Sinne und deshalb bezweifle ich auch, ob die Allianz in jedem Fall subsidiär einspringt.
Darüber hinaus gibt es ja etliche Klauseln, in denen Du voll haftest (Roll-Over, überhöhte Geschwindigkeit, Fahren im Dunklen, Kupplungschaden....). In all diesen Fällen wird Dir eine CDW-Versicherung wohl auch nicht weiterhelfen, weil Du die Bedingungen des Mietvertrags gebrochen hast. Das bliebe auf jeden Fall im Einzelfall zu klären. Maui und Britz haben auch mit die kundenunfreundlichsten Mietbedingungen.
Und zusätzlich bliebe zu klären, ob Camper und/oder unbefestigte Straßen in der Subsidiär-Versicherung eingeschlossen sind.
Wenn Du absolute Sicherheit bgezüglich des Maximalschadens für Dich haben willst, buche den Wagen über einen Veranstalter, dann hast Du letztlich deutsche Mietbedingungen. Ansonsten bleibt immer ein ziemliches Restrisiko, da quasi alles, was so richtig viel Geld kostet so oder so ausgeschlossen ist. Man muss sich einfach klar machen, dass man in Namibia oder Botswana typischerweise keinen Unfall mit anderen Fahrzeugen hat, sondern selbst irgendwo dagegen fährt oder umkippt.
desertstarThemenstarter49 Beiträge · seit 201608. Sept. 2016 · #6Hallo Mike,
Du bist ein wahres Lexikon,... Vielen Dank.
Das heisst, das ich andere Bedingungen habe wenn ich über Diamir.de (dresden) oder karawane.de buche? Ich wollte mir so oder so von Diamir.de das buchen lassen, die habe bloss keine eigenen Bedingungen auf der Seite, und ich dachte (naiv wie ich mal wieder in Rechtsfragen bin) das wäre dann das gleiche wie beim Anbieter direkt.
Herzliche Grüsse
Manuel
Mike17177 Beiträge · seit 201508. Sept. 2016 · #7Hängt letztlich davon ab. Manche fungieren nur als Vermittler, manche schalten eigene "Versicherungsleistungen" im eigenen Namen dazwischen. Ich würde mir die Bedingungen im Zweifelsfall immer erst einmal zukommen lasse, ehe ich buche.
Und auch in Afrika gibt es deutliche Unterschiede. Allerdings kenne ich mich für Camper nicht im Markt aus, da ich meist per Pick-Up unterwegs bin.
Letztlich würde ich mir aber auch nicht zu viele Gedanken machen. Hauptaugenmerk sollte auf vorsichtigem Fahren liegen. Bei meiner letzten Costa-Rica-Reise habe ich letztlich auf jede Coverage (außer Standard-Haftpflicht) verzichtet und mir lieber einmal am Morgen gesagt: Fahr nirgendwo dagegen (wobei es dort durchaus auch mehr Autos gab...).
camperfan235 Beiträge · seit 201608. Sept. 2016 · #8KEA schließt mit 2 WD Fahrzeugen in Südafrika die Benutzung von Schotterstrassen aus- also z.B. auch im Krüger. Mit einem Alkovenmobil kannst Du nicht in den Hluhluwe außerhalb der Teerstrasse fahren, da hier die Wege sehr eng und teils ungepflegt sind, auch hängen Äste sehr tief.
Grundsätzlich sind einige Pässe- z.B. der Swartberg- zum befahren mit dem WoMo ausgeschlossen.
Von der Versicherung her.
Die normale VOLLKASKO, CDW, wie sie auch Mietwagen haben, hat eine Selbstbeteiligung, die in Form einer Kaution per Kreditkarte zu hinterlegen ist. Diese beträgt ca. 2500 bis 3500 €. Diese Selbstbeteiligung ist versicherbar, wird aber in jedem Fall als Kaution hinterleg und ggf. mußt Du in Vorleistung treten, die Allianz prüft dann ob sie zahlungspflichtig ist. Grundsätzlich wird die Selbstbeteiligung nur erstattet, wenn die eigentliche Versicherung des Vermieters dafür keine Haftungsausschlüsse hat- das sind in der Regel selbst verschuldete Unfälle, wie z.B. Fahren unter Alkohol, überhöhte Geschwindigkeit, Falscheinschätzung z.B. bei Geländefahrten wo es dann zum Überschlag kommt, oder bei Windverhältnissen die dem Fahrzeug gefährlich werden ( in Südafrika eher nicht anzunehmen) aber auch Schäden an Unterboden ( Furten), bei Fährüberfahrten (wenn überhaupt erlaubt), Windschutzscheibe, Reifen. Die Allianz hat diese aber zumindest früher mit versichert.
Lt KEA- der Fahrer ist voll verantwortlich also haftbar für Schäden die:
- The terms of the rental contract are breached. --> Die Bedingungen des Mietvertrages werden nicht eingehalten, also auch Ausschlüsse wie bestimmte Strassen, Fahrlässigkeit
- Damages sustained whilst the renter/driver is in breach of any traffic laws or ordinances. _> Schäden durch Fehlverhalten des Fahrers z.B. bei Verkehrsverstössen
- Damage to the vehicle which is caused by careless, wilful or reckless driving. --> Schäden durch unvorsichtige Fahrweise oder vorsätzliches Fehlverhalten ( also z.B. auch wissentlich verbotene Strassen benutzen)
- Driving under the influence of alcohol or drugs. --> Fahren unter Einfluß von Alkohol oder Drogen
- Driving on restricted roads. --> Fahren auf im Vertrag verbotenen Strassen, KEA verbietet Schotterstrassen und bestimmte Passstrassen
- Water submersion or salt water damage. --> 🤩 Schäden beim Untertauchen des Fahrzeuges 🙂 🙂 🙂 also Sprich Furten und Eindringen von Wasser in Flüüssen dadaurch, was ja z.B. Motorschäden verursachen kann, sowie Schäden durch Salzwasser (auch stehendes Salzwasser, schädigt z.B. Schläuche)
- The vehicle was driven in a country in which written approval was not obtained from KEA, _> Fahren außerhalb erlaubter Fahrgebiete
- Incorrect use of diff locks and/or transfer cases, i.e. driving on tar roads with diffs engaged. -> gilt nur für Allradfahrzeuge, wenn man die Differenziale des Getriebes die man ja nur bei Langsamfahren zuschalten darf, beim schnellen Fahren zuschaltet / vergißt herauszunehmen, dann sind Getriebeschäden vorprogrammiert. Sehr teure Schäden übrigens.
Es gibt dann noch die Reduktion der Selbstbeteiligung (die Midi Versicherung, reduced waiver u.a.) wo Du lediglich die Höhe der Kaution / Selbstbeteiligung reduzierst, nicht aber die Haftung siehe oben.
"In case of any damage to the KEA vehicle or third party property a second bond will be collected to cover the excess for any subsequent damage. "- warum KEA im Falle eines Unfalls dann doch noch eine Selbstbeteiligung möchte- nachdem ein Unfall passiert ist, wohl noch für einen möglichen weiteren Schaden, wenn man weiterfährt mit dem selben Fahrzeug ??? Jedenfalls, hat KEA auch die Klausel, das wenn man ein Austauschfahrzeug erhält, auch wenn das andere nur "normal" nicht weiterfahren kann wegen einem nicht vom Fahrer verursachten schaden bzw. ein Liegenbleiben ohne Unfall, gilt witzigerweise NICHT die für das Erstfahrzeug abgeschlossene Fahrzeug weiter, sondern die Standard CDW.
Die All-in beinhalten meist erweiterte Leistungen, z.B. Windschutzscheibe und Reifen; selbst verschuldete Schäden sind auch hier nicht versichert, insbesondere durch Fahrlässigkeit. es bleibt keine Kaution zu hinterlegen und somit auch kein Selbstbehalt / Vorleistung.
Da ich persönlich keine Lust habe, mich ggf. mit Versicherungen rum zu streiten, buche ich grundsätzlich all-in.
Ich habe damit auch die Erfahrung gemacht, das das auch die Vermieter wesentlich grosszügiger sind, gerade beim Camper geht die Fahrzeugrückgabe dann ruck-zuck. Aber, siehe oben, die All-in gilt nur für das gemietete Fahrzeug und nicht für ein evtl. Ersatzfahrzeug.