BOBobby100Themenstarter9 Beiträge · seit 201525. Feb. 2016 · #1Mein Freund Buks und seine Freundin Babsy besuchen mich für 8 Tage im Mai 2016 in Deutschland. Sie reisen vorher nach Frankreich.
Heute bekam ich per whatsapp eine Nachricht von ihm, dass er für den Visumsantrag bei der deutschen Botschaft in Windhoek von mir eine persönliche Einladung braucht.
Er hat mir seine Passport Nr. etc. zugeschickt.
Kann mir jemand helfen, wie diese Einladung formuliert werden muss und welche Daten diese enthalten muss?
Muss ich diese Einladung persönlich zur Botschaft in Windhoek schicken, oder kann sie auch per Fax dorthin geschickt werden?
Vielen Dank an die Experten, die mir da weiterhelfen können
piscator1'483 Beiträge · seit 200925. Feb. 2016 · #2Guten Abend Bobby
ich bin kein Experte, frage mich an dieser Stelle allerdings, weshalb sie bei Einreise nach Frankreich kene Einladung brauchen. Wenn sie in Frankreich eingereist sind, könnten sie m.E. problemlos zu dir reisen.
Uns wurde bei einem ähnlichen Fall gesagt, dass wir dann auch für die Bekannten ( noch keine Feunde) bürgen müssten. Sie haben damals eine Einladung von uns haben wollen, obwohl eine Schwester schon in Dtschl. wohnte. Das haben wir dann, nach Anfrage und Rat im Forum, abgelehnt.
Mach dich schlau.
Gruß Piscator
Gerd19425'538 Beiträge · seit 200825. Feb. 2016 · #3Hallo Bobby,
ich habe Dir eine pm mit dem Text des Schreibens, das ich 2014 anlässlicher der Tour der African Vocals an den Bandmanager geschickt hatte. Ich mache das nicht hier, weil zu viele persönliche Daten in dem Schreiben enthalten sind.
Liebe Grüße
Gerd
BikeAfrica7'296 Beiträge · seit 200625. Feb. 2016 · #4... schau mal hier auf der Seite der Deutschen Botschaft in Windhoek:
http://www.windhuk.diplo.de/contentblob/3968802/Daten/3873755/Download_Schengenvisa_2.pdfunter Punkt 6.
Dort ist die Einladung als eine Bedingung genannt, aber das genaue Vorgehen trotzdem nicht ersichtlich.
Gruß
Wolfgang
Mit dem Fahrrad unterwegs in Namibia, Zambia, Zimbabwe, Malawi, Tanzania, Kenya, Uganda, Kamerun, Ghana, Guinea-Bissau, Senegal, Gambia, Sierra Leone, Rwanda, Südafrika, Eswatini (Swaziland), Jordanien, Thailand, Surinam, Französisch-Guyana, Alaska, Canada, Neuseeland, Europa ...
BOBobby100Themenstarter9 Beiträge · seit 201525. Feb. 2016 · #5Danke Gerd, so hatte ich es mir auch ungefähr gedacht, wobei ich wohl noch die Passport Nr. dazufügen werde.
BOBobby100Themenstarter9 Beiträge · seit 201525. Feb. 2016 · #6genau, Danke für den Link.
solitaire1'942 Beiträge · seit 201126. Feb. 2016 · #7Hallo Bobby,
ja, achte wirklich darauf, was du da alles reinschreiben musst. Ich habe für einen Besuch aus einem anderen Land ähnliche Erfahrungen gemacht wie Piscator und das dann abgelehnt. Oft geht es da nämlich um Bürgen und Sicherheit bei Unfällen, Krankheit ö.ä. Da habe ich mich dann nicht darauf eingelassen. Kann ja sein, dass dies alle nicht notwendig ist in deinem Fall, denk aber halt daran, was du unterschreibst.
Liebe Grüße
Solitaire
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Buch: Der glühende Atem der Wüste
Meine Solo-Reise von der Namib in die Kalahari
travelNAMIBIA33,1k Beiträge · seit 200626. Feb. 2016 · #8Moin Bobby,
ich gehe davon aus, dass Dein Freund keine deutschen Vorfahren hat? Das erleichtert selbst die Ausstellung eines Visum erheblich. Deutschland verlangt meist ansonsten sogar eine Verpflichtungserklärung, mit der Du praktisch für alle Kosten etc. Deines Freundes in D aufkommen musst - und garantierst, dass er das Land wieder verlässt. Das ist wohl das, von dem auch Solitaire spricht.
Achtung bei der Beantragung: Es gibt zwar ein Schengen-Visum, aber auch das kann auf einen Schengen-Staat begrenzt sein. Wenn er also nach Frankreich und Deutschland will, muss es sich um ein USV handeln. Ein LTV ist auf ein Land begrenzt.
Viele Grüße aus Windhoek
Christian
Vom 23. August bis 6. September, 10. Oktober bis 18. Oktober 2026, 5. Dezember 2026 bis 17. Januar 2027 und 1. bis 30. Mai 2027 nicht/kaum im Forum aktiv!
solitaire1'942 Beiträge · seit 201126. Feb. 2016 · #9Ja, Christian, das meine ich. Nur war es in meinem Fall so, dass ich diese Verpflichtungserklärung abgeben hätte müssen, ohne dass der Bekannte Vorfahren hier hatte. War aber in Österreich, vielleicht ist das hier ein bisschen anders.
Liebe Grüße
Solitaire
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Do287 Beiträge · seit 201326. Feb. 2016 · #10Hallo zusammen,
wir hatten gerade Besuch aus Namibia und neben der Einladung mußten wir auch eine Verpflichtungserklärung abgeben. Unsere Freundin hat keine deutschen Vorfahren.
Die Einladung hatte ich ihr als PDF geschickt, das war ok. Die Verpflichtungserklärung mußte sie im Original vorlegen.
Viele Grüße
Doris
piscator1'483 Beiträge · seit 200927. Feb. 2016 · #11Guten Abend, Doris,
vielleicht könntest du für spätere ähnliche Fälle kurz schreiben, wozu du dich verpflichten musstest.
Gruß Piscator
Do287 Beiträge · seit 201327. Feb. 2016 · #12Guten Morgen Piscator,
man verpflichtet sich für alle anfallenden Kosten während den Aufenthaltes aufzukommen.
- Miete
- Lebensmittel
- Arztbesuche, Medikamente, ggf. Pflege
- Rückreisekosten
Dies macht man nur, wenn man die betreffende Person sehr gut kennt und weiß, dass sie für alles selber aufkommen kann.
Wir haben unserer Freundin damit die Möglichkeit gegeben, nach Deutschland zukommen und eine andere "Welt" und Kultur kennen zulernen. Für sie eine wichtige Erfahrung? Es war für uns alle eine wunderschöne Zeit und ein besonderes Erlebnis, das wir nicht missen möchten.
Viele Grüße
Doris
Otjikoko2'349 Beiträge · seit 200927. Feb. 2016 · #13Zwingend nötig ist auch, dass der ausländische Besucher für die Dauer Ihres Besuches eine in Europa bzw. Deutschland gültige Krankenversicherung hat.
Dafür muss man einen Nachweis (Versicherungs-Poilice) bei der deutschen Botschaft vorlegen um ein Visum zu bekommen.
Empfehlen kann ich hierfür die Versicherung
"PROVISIT-VISUM" (= Krankenversicherung für Ausländer ausländische Besucher).
Siehe hier:
http://www.reiseversicherung.com/reiseversicherungen/versicherungen_auslaendische_gaeste/versicherungen_auslaendische_besucher.htmlPROVISIT-VISUM ist die ideale Reisekrankenversicherung für Deutschlandbesuche im Rahmen von Schengen-Visa. Die Versicherung wurde speziell für ausländische Besucher entwickelt, die sich bis zu 180 Tage in Deutschland oder innerhalb der EU aufhalten und nicht älter als 69 Jahre sind. Versicherungsschutz gibt es bereits ab einer Prämie von 1,- € pro Tag.
LG,
Otjikoko
piscator1'483 Beiträge · seit 200927. Feb. 2016 · #14Danke Doris und Otjikoko,
so weit sind wir damals nicht eingestiegen, weil wir die Bekannte nicht so intensiv kannten und u.a. christian uns damals beraten hat.
Gruß Piscator
Anita40874 Beiträge · seit 200827. Feb. 2016 · #15Ja, Die Krankenversicherung Ist wichtig.
Wenn Meine Familie kommt, müssen Wir Das
Auch nachweisen.
Die reisekrankenversicherung Die man in Namkaifen kann, Hat in unserem Fall nicht ausgereicht
Viele grüße
Anita
ab 23.April 2019 für immer nach Namibia
unser Blog:
www.outinafrica.com.na BOBobby100Themenstarter9 Beiträge · seit 201527. Feb. 2016 · #16Was ist der Unterschied zwischen USV und LTV....deutsche Vorfahren hat er nicht...
BOBobby100Themenstarter9 Beiträge · seit 201529. Feb. 2016 · #17So, nun habe ich alles zusammen. Hatte mich noch direkt bei der deutschen Botschaft in Berlin und Winhoek "schlau" gemacht.
Hier ein paar Infos: 1. Wichtig Passnummer der Gäste
2. Auslandskrankenversicherung der Gäste
3. Einladungsschreiben formal Kosten Unterkunft und Verpflegung und Angabe des Zeitraums des Aufenthalts.
4. Kopie Personalausweis des Gastgebers
5. Meldebestätigung des Gastgebers Kosten 7,50 Euro Gemeinde
7.. Lt. deutsche Botschaft in Berlin/ Visa Abt. soll das Visum für den gesamten
Schengeraum gelten....
Danke für eure Informationen
Do287 Beiträge · seit 201329. Feb. 2016 · #18Hallo Bobby,
1-3 und 7: ok
Unser Besuch brauchte keine Kopie unserer Personalausweis und auch keine Meldebescheinigung.
Dafür aber die Verpflichtungserklärung.
Viele Grüße
Doris