Lithium-Ionen-Akkus im Fluggepäck: Kein Verbot

9 Antworten · 2'217 Aufrufe · gestartet 23. Feb. 2016 von Guido.
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ThemenstarterGast23. Feb. 2016 · #1
Hallo,

die internationale Luftfahrtorganisation ICAO hat beschlossen, ab April Lithium-Ionen-Akkus im aufgegebenen Gepäck zu verbieten. Der Beschluss selbst ist für Airlines zwar nicht bindend, wird aber wahrscheinlich von den meisten Airlines bzw. zuständigen Luftfahrtbehörden in den einzelnen Staaten übernommen.
http://www.airliners.de/lithium-ionen-akkus-fluggepaeck-april/37963

Im Kabinengepäck sind Lithium-Ionen-Akkus weiter erlaubt. Jetzt denkt man schnell: Smartphone, Notebook und Kamera habe ich am Mann - das betrifft mich nicht. Aber die Dinger stecken mittlerweile auch gern in Rasierern, elektrischen Zahnbürsten, Stirnlampen, Taschenlampen, Haarschneidern, Spielzeug, Campinglaternen, uvm. Sollte man ggf. beim Packen berücksichtigen.

Beste Grüße

Guido

Nachtrag: Der oben verlinkte Artikel wurde zwischenzeitlich von airliners.de aktualisiert. Die Überschrift wurde verändert und der Text komplett neu geschrieben. Es ist nun von Fracht und nicht mehr von Aufgabegepäck die Rede. Ich habe die Überschrift des Threads angepasst.
zuletzt bearbeitet 23. Feb. 2016
1'794 Beiträge · seit 201323. Feb. 2016 · #2
Hallo Guido, danke für die Info!

Da zu dieser Kategorie nicht nur die flachen Handy Akkus gehören sondern auch die Batterie ähnlichen L-I-Akkus, bin ich auf die Umsetzung im Handgepäck gespannt, denn bei der letzten Ausreise von Namibia wurde uns erklärt, daß pro Person nur eine bestimmte Menge mit geführt werden darf, der Rest wurde uns abgenommen!

Mit der Reglung erhöht sich ja sicher die Menge im Handgepäck.

Vielleicht war es ja Willkür!

LG NOGRILA
931 Beiträge · seit 200623. Feb. 2016 · #3
Die Regelung betrifft kommerzielles Frachtgut, nicht aber aufgegebenes Gepäck von Flugpassagieren. Für Passagiere ändert sich gar nichts! (steht auch so in den Online-Meldungen)

Nur so als Klarstellung - bevor es einen 45-Seiten Thread gibt mit hektischen und panischen Überlegungen wie denn nun künftig Kameras, Zahnbürsten etc. zu transportieren sind 😄

Ulli
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389 Beiträge · seit 200623. Feb. 2016 · #4
@Ulli,

danke. Hier zeigt sich das Lesen können alleine nicht reicht. Man muß es auch verstehen. 🤩
Touristen bringen Souveniers mit nach Hause. Reisende Geschichten.
1'115 Beiträge · seit 201023. Feb. 2016 · #5
Um es noch ein bischen komplexer zu machen:

Was auf dem Hinflug (z.B. Europa nach Afrika) gilt, heisst dann noch lange nicht dass es auf dem Rückflug nach Europa nicht anders aussieht.

Beispiel: In CH kann ich heute ohne Problem mit einem Swiss Army Knife in den Flieger, auf dem Rückflug dürfte es dann anders aussehen ....

Aber noch wegen den Akkus. Es kann ein Problem sein, wenn mann mehrere Akkus für das gleiche Gerät im Handgepäck hat ......

Gruss Rajang
ThemenstarterGast23. Feb. 2016 · #6
Hallo,
Ulli schrieb:Die Regelung betrifft kommerzielles Frachtgut, nicht aber aufgegebenes Gepäck von Flugpassagieren. Für Passagiere ändert sich gar nichts! (steht auch so in den Online-Meldungen)
Es stand vorher definitiv in der Meldung, dass es explizit um Aufgabegepäck der Passagiere geht. Und in zahlreichen anderen Meldungen von anderen Branchenseiten stand und steht es genau so auch. Airliners.de hat seine Meldung zwischenzeitlich komplett umgeschrieben. Leider machen sie das anders als Spiegel und Co. nicht journalistisch sauber und schreiben nicht, das sie zuvor etwas völlig anderes vermeldet haben.

Auf aero.de steht immer noch, das es um Akkus im Aufgabegepäck geht. Bei aerotelegraph steht, das es generell um die Akkus im Frachtraum geht, was Aufgabegepäck einschließen würde. Teile des öffentlich rechtlichen Rundfunk vermelden auch immer noch: Lithium-Akkus ab April nur noch im Handgepäck. Das Dementi, dass das Aufgabegepäck der Passagiere betroffen ist, kam bislang nur vom "Bundesverbands der Deutschen Luftverkehrswirtschaft". Das ist ein reiner Lobbyverein, der nichts mit irgendwelchen Regulierungen und Richtlinien zu tun hat. Ich tendiere aktuell auch dazu, dass es eine Ente in den Fachmedien war, aber sicher bin ich da noch nicht. Man muss abwarten, bis sich Airlines oder für Deutschland das LBA äußern.


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http://www.aero.de/news-23500/Verbot-fuer-Lithium-Ionen-Akkus-im-Aufgabegepaeck.html


Nachtrag: Mit Blick auf internationale Medien geht es um Cargo bei Passagierflügen. Bedeutet: ich habe eine Ente weiterverbereitet 😠
Zahnbürsten etc. fliegen wie gewohnt mit

http://www.reuters.com/article/us-airlines-safety-batteries-idUSKCN0VW04Y




Beste Grüße

Guido
zuletzt bearbeitet 23. Feb. 2016
2'537 Beiträge · seit 200723. Feb. 2016 · #7
Die AUA bestätigt nach diesem Bericht, dass es nur um Fracht geht: http://mobil.derstandard.at/2000031658386/ICAO-verbietetLithium-Ionen-Akkus-im-Frachtraum

Und auch offiziell wird auf Englisch immer nur von "Cargo" gesprochen.

Ich halte das daher für einen Übersetzungsfehler und eine wieder mal zu schnell durch die Medien geisternde Falschmeldung.

Lg
Wolfgang
Mit Peanut und Glück auf Namibia-Tour - RB 2015 Öfter Mal was Neues - Kaokoveld Februar 2026
284 Beiträge · seit 201423. Feb. 2016 · #9
Lithium-Ionen-Akkus im aufgegebenen Gepäck sind doch schon lange verboten, siehe z.B. vom Frankfurter Flughafen: http://www.frankfurt-airport.com/content/dam/airport/Dokumente/Gep%C3%A4ck/Dangerous_Goods.pdf/_jcr_content/renditions/original.media_file.download_attachment.file/Dangerous_Goods.pdf
Nur in Geräten darf man sie einchecken und auch im Handgepäck ist nur eine bestimmte Menge (bis 2g Lithium) erlaubt (wie auch imme man wissen soll wie viel Li in einem Akku steckt ...)
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938 Beiträge · seit 201323. Feb. 2016 · #10
Das Gewicht ist nicht relevant, da die Technologie LiIon ist, also gelten die 100Wh. Und diese Angabe steht auf allen Akkus.

Aber wie immer mit den Dingern. Im Gerät kräht kein Hahn danach, einzeln sind sie Gefahrgut.
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