Ich will gar nichts mehr diskutieren, weil natürlich die WP wegen Insolvenz kein Testat verweigern können. Du magst das als Haar-Spalterei sehen, aber für ein Unternehmen hat das eben nun mal wirklich Gewicht.
Gläubiger warten nicht auf irgendeinen Abschluss, wenn sie solche wie von Dir genannten Klauseln haben, sondern erwarten ein regelmäßiges Reporting außerhalb des Jahresabschlusses. Natürlich stellen sie dann keine Verbindlichkeiten sofort fällig, wenn sie wissen, dass niemand sie bedienen wird... oder sie verlieren die Geduld, stellen sie fällig und warten dann ganz sicher nicht auf die Erstellung eines Abschlusses und eines etwaigen Going Concern.
Eigentlich will ich darüber nicht mit Dir streiten, weil es so offenbar nicht Dein Thema, wenngleich auch Dein Anliegen ist... lass es uns doch einfach dabei bewenden, ja?
Dem TE hilft es in seiner Entscheidung vermutlich eh kein Stück weiter..
Viele Grüße
Sanne
Gläubiger warten nicht auf irgendeinen Abschluss, wenn sie solche wie von Dir genannten Klauseln haben, sondern erwarten ein regelmäßiges Reporting außerhalb des Jahresabschlusses. Natürlich stellen sie dann keine Verbindlichkeiten sofort fällig, wenn sie wissen, dass niemand sie bedienen wird... oder sie verlieren die Geduld, stellen sie fällig und warten dann ganz sicher nicht auf die Erstellung eines Abschlusses und eines etwaigen Going Concern.
Eigentlich will ich darüber nicht mit Dir streiten, weil es so offenbar nicht Dein Thema, wenngleich auch Dein Anliegen ist... lass es uns doch einfach dabei bewenden, ja?
Dem TE hilft es in seiner Entscheidung vermutlich eh kein Stück weiter..
Viele Grüße
Sanne
"Der letzte Beweis von Größe liegt darin, Kritik ohne Groll zu ertragen." Victor Hugo