Bernadette52Themenstarter3 Beiträge · seit 201504. Dez. 2015 · #1Hallo Zusammen,
ich habe ein par Fragen.
Mein Mann und ich sind im September nach Namibia gezogen. Er hat ein Permanent Residence und arbeitet im Geschäft seines Vaters. Dort ist er auch offiziell angestellt.
Ich habe auch mein Domicile bereits bekommen, kann also auch im Land bleiben und arbeiten.
Nun stehen wir aber vor einigen Fragen bezüglich der Krankenversicherung.
Wir sind im Moment beide noch in Deutschland gemeldet (bei meinen Eltern). Ich arbeite für meine deutsche Firma "home office" mäßig aus Namibia und bin in Deutschland somit in der Pflichtversicherung. Mein Mann über meine Familienversicherung auch.
Nur bringt uns diese Versicherung in Namibia ja aber nichts. Wir haben zwar eine "normale" Reiseauslandskrankenversicherung, aber die gilt ja nur für max. 70 Tage im Ausland. Diese überschreiten wir ja.
Ich kann mich im Moment nicht aus Deutschland abmelden, da ich bei meiner Firma angestellt bin und den Wohnort bei meinen Eltern angeben musste/ angegeben habe.
Mein Mann überlegt sich nun in Deutschland abzumelden (was ja rein rechtlich auch vorgeschrieben ist). Dann will er sich eine private Krankenversicherung in Namibis suchen, über die dann alles von ihm abgedeckt ist. Kanner dann weiterhin in meiner Familienversicherung in Deutschland bleiben oder geht das nur mit Wohnsitz in Deutschland? Und ist das überhaupt nötig, oder genügt die namibische vollkommen. Auch z.B. bei Besuchen dann in Deutschland?
Auch ist die Frage, ob ich dann in seine private Krankenversicherung gehen kann, also gleichzeitig zur Pflichtverischerung in Deutschland? Oder Bleibt mir nichts andres übrig, als eine umfangreichere Auslandskrankenverischerung abzuschließen?
Ich hoffe, es kennt sich jemand mit diesem Thema aus und kann uns weiterhelfen.
Vielen Dank und liebe Grüße
Bernadette
BarbaraZ133 Beiträge · seit 201304. Dez. 2015 · #2Hallo Bernadette,
ich habe früher bei der AOK bzw. einer BKK gearbeitet.
Also kann ich zumindest das Thema Familienversicherung beantworteten.
Die Familienversicherung ist nur möglich wenn kein bzw. ein geringes Einkommen erzielt wird.
450,-€ bei einer geringfügigen Beschäftigung bzw. 405 € aus anderen Einkünften (z.B. Mieteinnahmen etc).
Dabei gelten auch Einkünfte die er im Ausland erzielt.
Also wenn dein Mann angestellt ist und mehr als 450 € verdient, ist die Familienversicherung sowieso ungültig.
Frag unbedingt bei deiner Krankenkasse nach.
Gruß
Barbara
travelNAMIBIA33,1k Beiträge · seit 200604. Dez. 2015 · #3Hallo Bernadette,
Und ist das überhaupt nötig, oder genügt die namibische vollkommen. Auch z.B. bei Besuchen dann in Deutschland?
alle namibischen Krankenversicherungen (es gibt ja nur 5) müssen jeden Auslandsaufenthalt bis 30 Tage mit 10 Millionen Namibia Dollar abdecken. Du musst jede Auslandsreise der Krankenversicherung aber vorher melden.
Es gibt ansonsten ja noch zig internationale Versicherungen, die Dich auch in Namibia absichern, ob nun z.B. Globality oder Allianz Worldwide Care.
Ich habe als in Namibia lebender bisher ausprobiert und kann Dir auf Wunsch gerne Details und Erfahrungen nennen :
- Allianz Worldwide Care
- Renaissance/Prosperity
- für 2016 wechsel ich zur neuen Heritage Health
Viele Grüße aus Windhoek
Christian
Vom 23. August bis 6. September, 10. Oktober bis 18. Oktober 2026, 5. Dezember 2026 bis 17. Januar 2027 und 1. bis 30. Mai 2027 nicht/kaum im Forum aktiv!
Bernadette52Themenstarter3 Beiträge · seit 201504. Dez. 2015 · #4Liebe Barbara,
Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung. Das werde ich direkt machen und bei meiner Kranenversicherung in Deutschland nachfragen. Aber ja, er verdient natürlich mehr als 450€ in Namibia.
Bernadette52Themenstarter3 Beiträge · seit 201504. Dez. 2015 · #5Hallo Christian,
vielen Dank für deine Rückmeldung.
Weißt du denn, ob ich in Deutschland pflichtversichert sein kann (wegen Beschäftigung) und gleichzeitig in einer namibischen Krankenversicherung sein kann? Oder kann ich nur eine weitere Auslandsversicherung abschließen?
Viele Grüße
Bernadette
travelNAMIBIA33,1k Beiträge · seit 200605. Dez. 2015 · #6Hi Bernadette,
sag doch einfach deinem deutschen Arbeitgeber, dass Du als Freelancer auf Rechnung arbeiten willst. Dann klappt es auch mit der Krankenversicherung und Du hast nicht die steuerlichen Schwierigkeiten (Leistungserbringung in Namibia, d.h. Du musst Dein Gehalt aus D eigentlich hier versteuern etc. - das ganze Prozedere habe ich auch - wenn auch vor längerer Zeit - schon durchgemacht).
Viele Grüße aus Windhoek
Christian
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Anita40874 Beiträge · seit 200814. März 2019 · #7hallo christian,
ich greife das alte thema nochmal auf.
wie bist du zufrieden mit den leistungen der Heritage Health krankenversicherung?
kannst du sie empfehlen?
und dann habe ich eine grundsätzliche frage zum thema krankenversicherung.
wenn man nicht in namibia krankenversichert ist, aber eine andere langzeitauslandskrankenversicherung hat, wie funktioniert das denn im falle eines falles? also beispiel: man verunfallt in namibia - muss in ein krankenhaus gebracht werden. bei der einlieferung wird ja nach dem versicherungsstatus gefragt. wenn die aber nun z.b. die hanse merkur nicht kennen, wird man dann nicht behandelt? man müßte das geld ja dann vorlegen. wenn entsprechend geld - z.b. 100.000 NAD auf der bank windhoek liegen, wie kann ich das denn bei einlieferung vorweisen? gibt es da einen bankbrief oder ähnliches ???
wäre echt nett, wenn mir das jemand erklären könnte.
vielen dank
anita
ab 23.April 2019 für immer nach Namibia
unser Blog:
www.outinafrica.com.na
travelNAMIBIA33,1k Beiträge · seit 200614. März 2019 · #8Hi Anita,
ich bin nocht zu HH gewechselt, da diese unmögliche Aufnahmebedingungen gestellt haben (u.a. drei Monate keinerlei Schutz, nicht mal im Falle von Unfällen oder so.) Ich bin also weiterhin bei Renaissance/Prosperity.
wenn die aber nun z.b. die hanse merkur nicht kennen, wird man dann nicht behandelt?
soweit ich weiß geht man bei vielen Kassen dann in Vorkasse (Kreditkarte!) bzw. man muss schnellstmöglich einen Antrag stellen, dass die Kasse "Vorabzahlungen" leistet. Eine Behandlungspflicht gibt es, zumindest in Staatskrankenhäusern, auch hier.
Viele Grüße
Christian
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Anita40874 Beiträge · seit 200814. März 2019 · #9dankeschön, christian.
aber die kreditkarte hat doch ein max. limit. das liegt doch selten bei 10.000 eur und mehr oder ?
gruß
anita
ab 23.April 2019 für immer nach Namibia
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Inka264 Beiträge · seit 200814. März 2019 · #10Hallo Anita,
bei einem Unfall mit Krankenhaus Aufenthalt braucht man eigentlich nicht in Vorlage zu gehen.
Das Krankenhaus rechnet direkt mit der Auslandskrankenversicherung ab. Ich habe von meiner Versicherung dazu eine kleine Karte, Größe einer Kreditkarte mit Notfallnummer und die Versicherungsnummer erhalten, die müsste ich dann im Fall eines Falles vorlegen.
Einen geplanten Krankenhaus Aufenthalt, müsste ich vorher mit der Versicherung abklären.
So steht es in meinem Vertrag.
Bei einem Arztbesuch einschließlich Medikamente muss ich in Vorlage treten.
Schreibe doch mal per Email Deine Auslandskrankenversicherung an, damit Du die richtige Info hast.
Liebe Grüße
Hilde
Eines Tages wirst Du aufwachen und keine Zeit mehr haben für die Dinge, die Du immer wolltest. Tu sie jetzt.
Paulo Coelho
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Unsere Fern-Reisen im Laufe der Zeit
Thailand von Nord nach Süd, Bali, Philppinen, Malaysia, Singapur, Mexico, USA-Florida, Indien, 4x Namibia.
travelNAMIBIA33,1k Beiträge · seit 200614. März 2019 · #11Hi Inka, hi Anita.
Auzug von der Mediclinic-Website, die fast alle Privatkrankenhäuser in Südafrika und drei in Namibia betreibt:
Emergency admissions for hospitalisation
Mediclinic will assist patients in obtaining authorisation for unscheduled/emergency admissions to our hospitals; however patients will remain liable for the claim until such time as a letter of guarantee is issued.
Viele Grüße
Christian
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