GAgabikuengThemenstarter15 Beiträge · seit 201520. Okt. 2015 · #1hat jemand informationen bezüglich langzeit parking in südafrika? gibt es da besondere vorkehrungen, die wir treffen müssen? wir werden unseren lkw nach namibia verschiffen und reisen dann ein paar monate im südlichen afrika rum. dann gehts für ein halbes jahr wieder heim, bevor wir weiterfahren können. habt ihr tipps / infos wie wo so etwas am besten geht?
merci und grusserl
gabi
travelNAMIBIA33,1k Beiträge · seit 200620. Okt. 2015 · #2Vom 23. August bis 6. September, 10. Oktober bis 18. Oktober 2026, 5. Dezember 2026 bis 17. Januar 2027 und 1. bis 30. Mai 2027 nicht/kaum im Forum aktiv!
maggus785 Beiträge · seit 200820. Okt. 2015 · #3Hi,
Carnet habt ihr ja sicherlich, die 90 Tage fristen von Namibia und ZA sind euch bekannt?
Was habt ihr denn für einen LKW?
Wann soll es denn los gehen?
Gruß
Markus
GAgabikuengThemenstarter15 Beiträge · seit 201522. Okt. 2015 · #4ja die fristen sind uns soweit bekannt. wir hoffen unseren globi ende november auf einen frachter zu bekommen, also würde es an land dann so mitte/ende dezember losgehen.
unser globi ist ein 6x6 MAN:
http://www.pegasus-unterwegs.ch/team/fahrzeuge/globi/grusserl
gk
GAgabikuengThemenstarter15 Beiträge · seit 201522. Okt. 2015 · #5mega cool, lieben dank christian!!!!
lggk
travelNAMIBIA33,1k Beiträge · seit 200622. Okt. 2015 · #6Hallo gk,
dann so mitte/ende dezember losgehen.
habt ihr de Sommerferien im gesamten Südlichen Afrika im Hinterkopf. Im Dezember bis Mitte Januar arbeitet sogar der namibische Zoll etc. auf Sparflamme. Kann also das ganze Einfuhrprozedere verlängern. Zudem dürften viele (sehr viele) Campingplätze ausgebucht sein. An der Küste werden ihr dann nichts mehr bekommen, zumindest nicht in Swakopmund oder Henties Bay.
Viele Grüße aus Windhoek
Christian
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food-safari72 Beiträge · seit 201526. Okt. 2015 · #7Moin, hallo an alle ,das mit den 90 Tagen / Fristen ist irgendwie an mir
vorbei gegangen, wer kann das bitte kurz noch mal erklären?
leben Dank
Rüdiger
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maggus785 Beiträge · seit 200826. Okt. 2015 · #8Hi,
ganz kurz: Namibia nur 90 Tage Aufenthalt pro 365 Tage, Südafrika jeweils 90 Tage bei Einreise aus dem Heimatland, Einreise aus den Nachbarländern gilt nicht!
Gruß
Markus
travelNAMIBIA33,1k Beiträge · seit 200626. Okt. 2015 · #9Hi Markus,
das ist nicht korrekt:
- Namibia: 90 Tage pro Kalenderjahr (über den Jahreswechsel dann theoretisch 180 Tage)
- Südafrika (wobei ich da vielleicht nicht auf dem aktuellsten Stand bin?!): 90 Tage pro 12 Monate
Hi Rüdiger,
vielleicht ist mit der 90-Tage-Frist in diesem Zusammenhang auch die Bezahlung der Straßensteuer für nicht in Namibia registrierte Fahrzeuge gemeint. Diese muss alle 90 Tage in Namibia entrichten werden (sofern das Fahrzeug am Straßenverkehr teilnimmt).
Viele Grüße aus Windhoek
Christian
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maggus785 Beiträge · seit 200826. Okt. 2015 · #10Hi Christian,
die 90 Tage Aufenthalt für Namibia pro Kalenderjahr können stimmen, die 90 Tage für Südafrika sind mehrmals pro Jahr möglich, allerdings muss hierzu aus dem Heimatland neu eingereist werden!
Gruß
Markus
FSausS466 Beiträge · seit 201026. Okt. 2015 · #11wir schreddern hier den Fred - es ging doch auf gut denglisch um Langzeit Parking in ZA... 🤩
Also... die 90 Tagefristen gelten nur für Personen - ein Fahrzeug kann mit Carnet 1 Jahr in der Zollunion bleiben - egal wo. Wissen sollte man allerdings das im Carnet auch vermerkt ist, dass man sein Fahrzeug nicht länger als 6 Wochen verlassen söllte... Aber diese Richtlinien wird nicht kontrolliert 😗
In Namibia muss ein "landfremdes Fahrzeug" ein Crossborder charge Permit (CBCP) erwerben - zwangsweise beim Grenzübertritt (auch wenn man erst kurz vorher aus Namibia gekommen ist - das "alte", u.U. noch länger gültige CBCP wird an der Grenze (meistens) einkassiert). Steht das Fahrzeug länger als 90 Tage im Land (z.B. in der Zeit zwischen den Urlauben), läuft das CBCP aus und es müßte eigentlich ein neues CBCP erworben werden. Da aber eventuelle Lücken zwischen den CBCP nicht kontrolliert werden, reicht es wohl vor der nächsten Reise ein neues CBCP vom freundlichen Untersteller (in Windhoek) erwerben zu lassen.
Die 90 Tagefrist für Personen startet in Südafrika ab dem Moment wo man südafrikanischen Boden betritt - und läuft durch, auch wenn man das Land z.B. nach Namibia verläßt. Einen Reset der 90 Tage gibt es (angeblich) nur wenn man aus dem Heimatland einreist - was gilt wenn man aus z.B. aus MOZ nach Südafrika einreist? 😕
In Namibia darf eine Person (auf Tourivisum) insgesamt nur 90 Tage im Jahr im Land sein - es gilt also die geplante Aufenthaltsdauer in Namibia bei Ankunft zu bestimmen und auch nur für diese Zeit ein Visum im RP eintragen zu lassen um das Maximum an Reisen nach Namibia aus den erlaubten 90 Tagen pro Jahr herauszuholen!
Ich glaub das wär alles zu den 90 Tagen..oder? Vielleicht söllten wir einen eigenen Fred aufmachen um alle Klarheiten zu beseitigen?
Grüßle
Frank
immer wieder gern im südlichen Afrika unterwegs...