Auswandern

39 Antworten · 7'583 Aufrufe · gestartet 20. Jan. 2015 von Thomas1404
Antworten
33,1k Beiträge · seit 200621. Jan. 2015 · #21
OFF TOPIC
-------------------

Hi Jens,
, Ein- Ausreise ohne Re-entry-visa: Nein.
das geht ja jedem Non-Citizen (außer Touristen) so, egal ob PR, Domicile. Ich muss auch alle 2 Jahre dieses Re-Entry beantragen, sofern ich hier mal raus will. Ist einfach nervig.

Viele Grüße
Christian
Vom 23. August bis 6. September, 10. Oktober bis 18. Oktober 2026, 5. Dezember 2026 bis 17. Januar 2027 und 1. bis 30. Mai 2027 nicht/kaum im Forum aktiv!
Gast21. Jan. 2015 · #22
travelNAMIBIA schrieb: Nach der Reform vor 2 (?) Jahren, ist das nicht mehr möglich. Egal ob Investor oder sonstwie, ein PRP kann erst nach dem Mindestaufenthalt beantragt werden 🙁
Es wird halt immer schwieriger (gemacht), das war uns schon 2006 klar.
Ich hab immer gesagt, der einzige Fehler, den wir gemacht haben bei der Auswanderung war der, nicht schon viel eher hergekommen zu sein.
@Tomcat: es kommt immer darauf an was man fuer Ansprueche hat. Wir haben ueberhaupt keine Probleme mit der Firma selber, und unseren Angestellten koennen wir jederzeit vertrauen.
Ich weiss nicht ob du schon mal in D selbststaendig warst - da haste andere Probleme. Und da sind uns die Menschen und Behoerden hier doch lieber, trotz des afrikanischen Schlendrians.
travelNAMIBIA schrieb:Gottseidank muss ich mir keine Gedanken für mich selber dazu machen 🙂
Wir zum Glueck auch nicht 🙂

viele Gruesse
Maxi
1'155 Beiträge · seit 200621. Jan. 2015 · #23
WoMa schrieb:

@Tomcat: es kommt immer darauf an was man fuer Ansprueche hat. Wir haben ueberhaupt keine Probleme mit der Firma selber, und unseren Angestellten koennen wir jederzeit vertrauen.

Hallo Maxi

…ich war einmal etwas in Lodge Business in Cape Town involviert. Es war ein Luxus Schuppen mit vielen Sternen. In diesem Preis Segment erwarten die Kunden einen sehr hohen Standard und vergleichen das auch mit anderen Destinationen. Der ganze Schnick-Schnack muss also stimmen. Nur ist es fast unmöglich gutes Personal zu finden um den Standard zu gewährleisten und auch zu halten. Von 30 Angestellten mussten pro Jahr etwa 10 ersetzt werden. Mangelnder Output, Unzuverlässigkeit, Diebstahl.. .

Ein Kollege von mir hat eine kleine Winery in Stellenbosch. Als er einmal eine Woche in der Schweiz war, ist die Situation etwas ausser Kontrolle geraten. Die Farmarbeiter begannen den Wein der zu Auslieferung bereit stand zu trinken. Als sie betrunken waren, haben sie die ganze Ladung ( mehrere Palette) auf einen Anhänger geladen und sind mit dem Traktor verschwunden. In Khayelitsha habe sie dann eine riesen Fete veranstaltend… Da stand er dann vor der Traubenernte fast ohne Personal da, weil er natürlich fast alle rausschmeissen musste… 😎 That’s Afirka

lg tom
zuletzt bearbeitet 21. Jan. 2015
216 Beiträge · seit 200921. Jan. 2015 · #24
namiblandy schrieb:Hi,
@ Christian. Stimmt. Domicile = Duldung. Aufenthaltsberechtigt solange verheiratet. nach Scheidung/ Verwittwerung (dämliches Wort) müsste ich das Land innerhalb von 2 Jahren verlassen bzw. PRP beantragen - mit dem bekannten Ergebnis. Arbeitserlaubnis, Krankenkasse, Firmengründung mit Domicile: Ja. MTC-Vertag, Bankkonto (Giro), Ein- Ausreise ohne Re-entry-visa: Nein.
Hi!

Woher hast Du diese Informationen?
Meines Wissens braucht man mit Domicile keine Re-Entry Visa, und ich kenne Faelle, in denen Leute nur mit ihrem marriage certificate und ihrem auslaendischen Pass ein- und ausreisen.

Was den Scheidungsfall angeht, sagt der immigration act, dass man sein domicile verliert, wenn die Ehe kuerzer als zwei Jahre Bestand hatte.

Viele Gruesse aus Swakopmund,
Christian
33,1k Beiträge · seit 200621. Jan. 2015 · #25
Hi Christian,
Was den Scheidungsfall angeht, sagt der immigration act, dass man sein domicile verliert, wenn die Ehe kuerzer als zwei Jahre Bestand hatte.
nee, denn Domicile ist eine Aufenthaltsstatus, der an eine Ehe gebunden ist. Es gibt kein Domicile, wenn Du nicht (mehr) mit einem Namibier verheiratet bist. Deshalb ist es so immens wichtig, während der Ehe einen anderen Aufenthaltsstatus zu beantragen, sofern man nach einer gescheiterten Ehe noch im Land bleiben will. Ich hatte leider vor knapp 2 Jahren den konkreten Fall im Freundeskreis 🙁

Nachtrag: Re-Entry-Visum erleichtert als Domicile die Wiedereinreise immens. Denn eine Heiratsurkunde ist kein Beweis, dass Du noch verheiratet bist. Sie sagt ja nur, dass Du mal geheiratet hast. Pflicht ist es aber, soweit ich weiß, bei Domicile nicht.

Vielleicht hilft auch dieser Artikel: http://www.namibian.com.na/indexx.php?archive_id=80826&page_type=archive_story_detail&page=1661 (da ist von einem Domicile Certificate die Rede)

Viele Grüße aus Windhoek
Christian
Vom 23. August bis 6. September, 10. Oktober bis 18. Oktober 2026, 5. Dezember 2026 bis 17. Januar 2027 und 1. bis 30. Mai 2027 nicht/kaum im Forum aktiv!
zuletzt bearbeitet 21. Jan. 2015
216 Beiträge · seit 200921. Jan. 2015 · #26
Hi Christian,

interessant. Ich hatte das anders in Erinnerung, und eigentlich gibt das auch das Gesetz nicht her:

"23.(1)
A person shall lose his or her domicile in Namibia
(c) in the case of a person referred to in paragraph (c) of section 22(1), if the marriage of such person, referred to therein, has been dissolved otherwise than by the death of his or her spouse at any time within a period of two years from the date of such marriage"

Gab es in dem konkreten Fall denn ein Gerichtsurteil?

Viele Gruesse,
Christian
33,1k Beiträge · seit 200621. Jan. 2015 · #27
Hi Christian,

in der Tat sagt der Act das, was Du auch geschrieben hattest. Mal wieder sehr seltsam.
Der Bekannte hat nach der Scheidung einen Brief vom Ministerium bekommen, in dem er zur Ausreise binnen einer Frist (kann Dir aber nicht sagen ob es Monate oder gar Jahre waren) zur Ausreise aufgefordert wurde. Ansonsten drohe zwangsweise Ausreise.

Vielleicht lag da auch folgendes zu Grunde, wobei ich nicht weiß was in 7(2)(b) des Citizenship Act steht.
"(b) in the case of a person referred to in paragraph (b) of section 22(1), if such person is deprived of his or her right to reside in Namibia, by order, as contemplated in section 7(2)(b) of the Namibian Citizenship Act, 1990 (Act 14 of 1990);"

Man muss dazu sagen, dass es keine gemeinsamen Kinder gab. Kann mir kaum vorstellen, dass wenn Kinder im Spiel sind das Domicile verloren geht, wenn man sich scheiden lässt?!

Aber Einzelheiten habe ich da auch nicht.

Viele Grüße
Christian
Vom 23. August bis 6. September, 10. Oktober bis 18. Oktober 2026, 5. Dezember 2026 bis 17. Januar 2027 und 1. bis 30. Mai 2027 nicht/kaum im Forum aktiv!
zuletzt bearbeitet 21. Jan. 2015
216 Beiträge · seit 200921. Jan. 2015 · #28
Hi Christian,

interessant. Ich wuerde dann die gewohnte Willkuer des MHA vermuten. Gut moeglich, dass ein Gericht anders entschieden haette. Es gab ja etliche Faelle in den vergangenen Jahren, in denen das Ministerium von der Justiz zurueckgepfiffen wurde...

Ob man aber dann nach einer gescheiterten Ehe alleine in einem fremden Land bleiben moechte, ist natuerlich eine andere Frage.

Es gibt zu dem Themenkomplex uebrigens einen ganz interessanten Artikel vom LAC, hier ist der Link, es ist ja vielleicht auch fuer spaetere Leser interessant:
http://www.lac.org.na/news/inthenews/archive/2009/news-20090508.html

Viele Gruesse,
Christian
5'538 Beiträge · seit 200821. Jan. 2015 · #29
Hallo Zusammen,

habe jetzt erst den ganzen Thread gelesen und möchte auf eine Aussage von Randfontein zurückkommen.

Ich warne davor, es mit Umschlägen oder Scheinchen oder wie auch immer als "Unterstützungs-" Maßnahme zu versuchen. Das geht in mehr als 90 % der Fälle schief. Und es verbaut dann auch noch die Aussicht darauf, jemals ein TRP oder PRP zu bekommen.

Liebe Grüße von der sonnigen Atlantikküste
Gerd
Themenstarter6 Beiträge · seit 201521. Jan. 2015 · #30
Wie kann ich das denn mit dem arbeiten verstehen? Selbst dürfte ich nicht arbeiten, bzw darf kein Geld verdienen.
Wenn ich aber jetzt ein Guesthaus führe, selbstverständlich mit Angestellten, dann sollte es schon einen Gewinn abwerfen. Ansonsten macht das ja keinen Sinn.
Also verdiene ich doch, oder?

Und dann zu dem Guesthaus:
Gerne würden wir ein "kleines" Guesthaus mit 3 - 4 Zimmern führen. Also wir wollen es nicht übertreiben. Schließlich wollen wir auch weniger Arbeitsstress als in Deutschland.
An Angestellten würden 2 - 3 Leute reichen. Geht das überhaupt, oder muss eine Mindestzahl an Angestellten eingestellt werden?
Und mit wieviel Gehalt muss man bei 2 - 3 Angestellten rechnen?
Bevor man diese Wege bestreitet braucht man halt diverse Informationen, sonst ist so ein Vorhaben im Vorfeld zum scheitern verurteilt!
Danke
Thomas
5'538 Beiträge · seit 200821. Jan. 2015 · #31
Hallo Thomas,

Wie kann ich das denn mit dem arbeiten verstehen? Selbst dürfte ich nicht arbeiten, bzw darf kein Geld verdienen.

natürlich darfst Du Gewinn machen und Du darfst den Gewinn auch ausgeben. Aber Du darfst nicht arbeiten und Du darfst Dir kein Gehalt zahlen. Wenn Du - was die meisten Menschen hier tun - eine cc (beschränkte Haftung) gründest, dann könntest Du darüber ja ein Gehalt zahlen. Das geht aber nicht. Du brauchst also eine "Aufsichtsperson" für die Angestellten, die Namibier(in) ist.

Liebe Grüße von der sonnigen Atlantikküste
Gerd
33,1k Beiträge · seit 200621. Jan. 2015 · #32
Moin Thomas,
An Angestellten würden 2 - 3 Leute reichen. Geht das überhaupt, oder muss eine Mindestzahl an Angestellten eingestellt werden?
als Richtwert (ob das auch wirklich irgendwo als Verordnung/Gesetz steht?) galten immer mindestens 5-10 dauerhaft beschäftigte Personen.

Die ganze Geschichte ist ein sehr komplexes Thema, dass Du mal mit der Nam-Botschaft in Berlin, dem namibischen Industrie- und Handelsministerium etc. durchsprechen musst.

Viele Grüße aus Windhoek
Christian
Vom 23. August bis 6. September, 10. Oktober bis 18. Oktober 2026, 5. Dezember 2026 bis 17. Januar 2027 und 1. bis 30. Mai 2027 nicht/kaum im Forum aktiv!
Themenstarter6 Beiträge · seit 201521. Jan. 2015 · #33
Vielen Dank für die hilfreichen Antworten.
Ich werde am Freitag bei der Botschaft in Namibia anrufen und dort mal ein paar Fragen klären.

Nettes Forum hier !!
Danke euch!

Thomas
Themenstarter6 Beiträge · seit 201521. Jan. 2015 · #34
Eine Frage hätte ich noch,
wenn ich zwischen 5 und 10 Angestellte haben muss, was kostet dies?
Was verdient ein Gärtner, eine Haushälterin, eine Reinigungskraft etc?
Gast21. Jan. 2015 · #35
Frag erstmal nach wieviele Namibier du tatsaechlich einstellen musst. Hier im Wiki steht was von zwei - wir hatten lange Zeit auch nicht mehr als das. Ausserdem hatten wir sie auch nicht Vollzeit eingestellt sondern nur einmal in der Woche. Wichtig war nur, dass sie bei der Sozialversicherung angemeldet waren.
Allerdings hatten wir auch kein Investorenvisum.
Und mittlerweile kann sich auch einiges wieder veraendert haben. Um genaue Informationen zu bekommen, muesstest du wahrscheinlich am besten mit dem Handelministerium sprechen.

Es gibt ab April einen Mindestlohn fuer Hausangestellte. Der wird dann wohl wie folgt aussehen:
The Wage Order, once approved and Gazetted, will stipulate a monthly salary for domestic workers in Namibia set at N$1 218, or N$281,90 weekly which is N$56,21 a day or N$7,02 an hour. Overtime, which would include Sundays and public holidays, would earn domestic workers N$10,53 per hour. Double overtime would be at N$14,04 an hour.
Quelle
Quelle

Da wir sowieso schon seit Jahren mehr als das zahlen find ich das gut.

lg
Maxi
172 Beiträge · seit 200722. Jan. 2015 · #36
Ich wuerde da gerne einhaken ohne den Thread zu kapern 😉

Gibt es denn dieses sog. Rentnervisum f. Namibia ?
Und wenn ja, welche Bedingungen werden da gestellt und was sind die Rechte, die man erhält ?
Danke im Voraus an alle, die sich die Muehe machen zu antworten.
Beste Gruesse Piet "Alles ist gut! Solange du wild bist!"
1'455 Beiträge · seit 200622. Jan. 2015 · #37
Christian-S. schrieb:...

Woher hast Du diese Informationen?
Meines Wissens braucht man mit Domicile keine Re-Entry Visa, und ich kenne Faelle, in denen Leute nur mit ihrem marriage certificate und ihrem auslaendischen Pass ein- und ausreisen.
...

Viele Gruesse aus Swakopmund,
Christian
Bei Domicile brauchst Du definitiv kein Re-Entry-Visa. Certificate of Identity vorlegen wenn die Partnerin dabei ist (mit ID) oder sonst Kopie ID vom nam. Partner und das Marriage Certificate zusätzlich vorlegen. Das hatte ich aber noch nicht, beseere Hälfte immer dabei.

LG Jens
33,1k Beiträge · seit 200627. Jan. 2015 · #38
Hi Jens,

habe mich nochmal wegen Domicile schlau gemacht. Dieses verfällt nach 2 Jahren bzw. man bekommt es nicht erneuert, wenn man nicht eine Motivation des namibischen Ehepartners abgibt. Weitere Infos stehen auch hier: http://www.mha.gov.na/web/mhai/domicile

Und: offiziell braucht man bei Domicile ein Re-Entry-Visum. Das steht zumindest auch hier http://www.mha.gov.na/web/mhai/visas bei Re-Entry Visum.

Viele Grüße
Christian
Vom 23. August bis 6. September, 10. Oktober bis 18. Oktober 2026, 5. Dezember 2026 bis 17. Januar 2027 und 1. bis 30. Mai 2027 nicht/kaum im Forum aktiv!
1'455 Beiträge · seit 200627. Jan. 2015 · #39
travelNAMIBIA schrieb:Hi Jens,

habe mich nochmal wegen Domicile schlau gemacht. Dieses verfällt nach 2 Jahren bzw. man bekommt es nicht erneuert, wenn man nicht eine Motivation des namibischen Ehepartners abgibt. Weitere Infos stehen auch hier: http://www.mha.gov.na/web/mhai/domicile

Und: offiziell braucht man bei Domicile ein Re-Entry-Visum. Das steht zumindest auch hier http://www.mha.gov.na/web/mhai/visas bei Re-Entry Visum.

Viele Grüße
Christian
Hi Christian,
ja, alle 2 Jahre neu beantragen, die Ehefrau "motivieren" den Wisch zu unterschreiben und viel Geduld.

Das mit dem Re-Entry hbe ich von Fr. Winston-Smith von GK Consulting. Hat von nach SA mit dem Auto problemlos funktioniert.

LG Jens
33,1k Beiträge · seit 200628. Jan. 2015 · #40
Hi Jens,
ja, alle 2 Jahre neu beantragen, die Ehefrau "motivieren" den Wisch zu unterschreiben und viel Geduld.
klar, aber die Frage war ja, wenn man geschieden ist. Dann hast Du keine Ehefrau mehr, die es Dir unterschrieben kann und somit verlierst Du Domicile (bzw. kannst den Status nicht erneuern).

Das es ohne Re-Entry geklappt hat ist doch ok. Ich denke auch, selbst bei mir mit PRP, dass fast nie jemand aufs Re-Entry achtet. Wäre nur auch verwunderlich, warum nur PRP ein Re-Entry bräuchten und alle anderen nicht. PRP ist ja nun der "sicherste" Status als Ausländer.

Viele Grüße
Christian
Vom 23. August bis 6. September, 10. Oktober bis 18. Oktober 2026, 5. Dezember 2026 bis 17. Januar 2027 und 1. bis 30. Mai 2027 nicht/kaum im Forum aktiv!