Hallo Sanne,
vielen Dank fuer deine Muehe!
Das hier:
Sanne schrieb: Dann fällt Umsatzsteuer an und weil der Staat davon ausgeht, dass er den im Ausland ansässigen anderen Unternehmer (hier: Vermieter des Wohnmobils) zur Steuer nicht heranziehen kann, kehrt der Gesetzgeber die Steuerschuld um. Das macht er bei anderen Lieferungen und Leistungen schon lange...
leuchtet mir tatsaechlich ein, also ich kann es nachvollziehen.
Wenn wir fuer unseren Betrieb etwas kaufen, zahlen wir ja auch Vorsteuer - die kann ich dann aber hinterher beim Finanzamt zurueckfordern bzw gegenrechnen gegen die Mehrwertsteuer.
Wenn der Unternehmer das Auto geschaeftlich mietet, kann er das sicher auch, jedoch nicht, wenn er es privat mietet. Dann bleibt er auf der Umsatzsteuerschuld sitzen.
Jedenfalls verstehe ich das so:
"Die in Deutschland entstandene Umsatzsteuer kann S nicht als Vorsteuer abziehen, da er die Leistung nicht für sein Unternehmen bezogen hat."
Heisst im Umkehrschluss: abziehbar wenn fuer das Unternehmen bezogen.
Darum versteh ich das hier nicht so ganz:
Sanne schrieb:
Der deutsche Urlauber muss also zwingend Unternehmer sein und die Lieferung oder sonstige Leistung über sein Unternehmen ziehen.
Wenn er privat irgendwo Urlaub macht, ist er doch als Privatmann da und nicht als Unternehmer, und zahlt den Mietwagen auch nicht aus der Firmenkasse.
Darum die Verwirrung - ein Privatmann muss also auch doppelt Umsatzsteuer zahlen (oder muesste es, wenn man die Buchstaben genau nimmt), und bekommt sie nicht mal zurueck.
Der einzige Grund, warum man das bisher praktisch nicht durchsetzt ist wohl der, dass es richtig viel Aufwand bedeuten wuerde fuer das Finanzamt.
Aber dass man dieses Versaeumnis bei der Formulierung noch nicht behoben hat, heisst fuer mich dass man sich da gerne ein Hintertuerchen offen lassen will.
Reine Spekulation, klar, aber wie ich finde nicht allzu abwegig.
Ansonsten stimme ich Guido zu. Komplizierter geht's halt immer.
Sommerliche Gruesse aus Windhoek
WoMa