Achtung: Miese Steuerfalle für Deutsche

20 Antworten · 3’848 Aufrufe · gestartet 08. Dez. 2014 von Swakop1952
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Themenstarter2’664 Beiträge · seit 201208. Dez. 2014 ·
Die Plündereinfälle des schwäbischen Rollstuhlfahrers gehen schon ins Perfide:
Wer z.B. im Ausland ein Wohnmobil mietet, hat darauf im Inland noch einmal die Umsatzsteuer zu entrichten, ansonsten scheint er als Steuerhinterzieher zu gelten:

http://www.haufe.de/steuern/kanzlei-co/steuerfalle-urlaub-reverse-charge-bei-gemieteten-wohnmobilen_170_234224.html
Gast08. Dez. 2014 ·
Jetzt musst ich schon erstmal ein bisschen nachdenken was "Pluendereinfaelle" sind und was ein Rollstuhlfahrer damit zu tun hat, aber letztlich ist der Groschen gefallen 😉

Ehrlich gesagt koennen die Deutschen froh sein, dass das Gesetz nicht rueckwirkend zum 1.Januar 2014 oder gar 2013 in Kraft getreten ist - waer nicht das erste Mal. Ging uns damals mit unserem Wohnmobil so, als sich das Gesetz geaendert hat bzgl der Spezifikationen wann ein Wohnmobil ein Wohnmobil ist Da hatten wir das Ding schon lange nicht mehr - mussten uns aber trotzdem mit dem Papierkram beschaeftigen, sonst haetten wir kraeftig nachzahlen duerfen.

Hier geht es ja um die "langfristige" Vermietung von Fahrzeugen, also alles was ueber 30 Tage hinausgeht. Darunter ist der Fiskus "grosszuegig" lol...

Normalerweise wuerde ich sagen "was er nicht weiss macht ihn nicht heiss", aber in der heutigen Zeit sind die Ueberwachungsmethoden ja leider ziemlich ausgefeilt. Da reichen wahrscheinlich schon Photos auf Facebook oder in einem Reiseblog...

Tja, solange das Volk das mitmacht...

lg
WoMa

Edit: Anscheinend gibt es keine Steuerschuld wenn die Vermietung ueber einen Drittanbieter ablaeuft. Macht ja auch Sinn 😛
Dann weiss man ja, wie man den Schmarrn umgehen kann.
zuletzt bearbeitet 08. Dez. 2014
2’560 Beiträge · seit 200708. Dez. 2014 ·
Na, na.
Ganz so ist es nun auch nicht.
Erstens gilt das mal nur für jemanden, der in Deutschland selbst Unternehmer ist.
Und zweitens nur für Mietdauern von über 30 Tagen.
Und drittens nur, wenn man sich das Fahrzeug selbst direkt im Zielland mietet.

Wie das in Summe überhaupt exekutiert werden kann, wenn diese drei Fälle zustande kommen, bleibt aber dennoch sehr fraglich, ausser der Unternehmer gibt die Reise als Betriebsausgabe an und zahlt sie über das Firmenkonto...

In Summe aber eher nix, worüber man sich als Urlauber Gedanken machen sollte.
Mit Peanut und Glück auf Namibia-Tour - RB 2015 Öfter Mal was Neues - Kaokoveld Februar 2026
Themenstarter2’664 Beiträge · seit 201208. Dez. 2014 ·
dergnagflow schrieb:Na, na.
Ganz so ist es nun auch nicht.
Erstens gilt das mal nur für jemanden, der in Deutschland selbst Unternehmer ist.
Und zweitens nur für Mietdauern von über 30 Tagen.
Und drittens nur, wenn man sich das Fahrzeug selbst direkt im Zielland mietet.

Wie das in Summe überhaupt exekutiert werden kann, wenn diese drei Fälle zustande kommen, bleibt aber dennoch sehr fraglich, ausser der Unternehmer gibt die Reise als Betriebsausgabe an und zahlt sie über das Firmenkonto...

In Summe aber eher nix, worüber man sich als Urlauber Gedanken machen sollte.
Dann stelle ich Dir anheim, das noch einmal zu lesen, denn es bezieht sich zum einen, wie Du richtig erkannt hast, auf Firmeninhaber (wegen Reverse Charge), aber zum Anderen auf Privatleute.
Primär mit dem neuerlichen Austausch von Steuerdaten kann es da zu bösen Überraschungen kommen, besonders für manchen Überwinterer.
2’462 Beiträge · seit 200608. Dez. 2014 ·
Im Beispiel wird doch klar, dass es sich um eine Privatreise handelt. Wird diese bzw. die Mietkosten über das Unternehmen abgerechnet und angemietet, handelt es sich um nicht abzugsfähige Betriebsausgaben, auf die dennoch Umsatzsteuer anfällt... Das gibt es in anderen Bereichen ja auch schon, z.B. nicht abzugsfähige Bewirtungskosten usw.

Wüsste auch nicht den Sinn, wieso ein Steuerberater seinen für privat angemieteten Wagen über die Firma laufen lassen sollte...
"Der letzte Beweis von Größe liegt darin, Kritik ohne Groll zu ertragen." Victor Hugo
3’491 Beiträge · seit 200608. Dez. 2014 ·
Hallo Hajo,
dankenswerterweise hast Du ja auch die Quelle Deines Beitrags benannt und aus der kann man entnehmen, dass der Sinn dieser Regelung durchaus einen guten Grund hat - man möchte nämlich der MwSt-Trickserei zwischen Ländern mit höherer und niedrigerer MwSt - namentlich bei Leasing-Fahrzeugen - einen Riegel vorschieben. Ich kann daran nichts Schlechtes finden.
Richtig ist aber sicher auch, dass unsere hochbezahlten Steuerjuristen im Finanzministerium wohl nicht bis zum Ende gedacht und die - ich unterstelle - ungewollten Steuerfolgen für Urlauber nicht bedacht haben. Wenn ich mit meiner Unterstellung Recht habe, dann kann man diese Neuregelung sicher als steuerhandwerklichen Pfusch bezeichnen. Den Schäuble deshalb aber als "schwäbischen Rollstuhlfahrer" zu titulieren und ihm wegen dieser "Regelungsmacke" Plünderei und Perfidie zu unterstellen, halte ich jedoch für beleidigend.
Dass es sich m.E. nur um eine "Regelungsmacke" handeln kann, wird daran deutlich, dass die langfristige Anmietung über einen Reiseveranstalter oder ein Reisebüro steuerunschädlich ist.
Gruß Joli
2’560 Beiträge · seit 200708. Dez. 2014 ·
Swakop1952 schrieb:

Dann stelle ich Dir anheim, das noch einmal zu lesen, denn es bezieht sich zum einen, wie Du richtig erkannt hast, auf Firmeninhaber (wegen Reverse Charge), aber zum Anderen auf Privatleute.

"Ob ein ausländischer Unternehmer (z. B. der Vermieter des Wohnmobils aus Australien) die Umsatzsteuer in Deutschland anmelden und zahlen wird, kann zu recht bezweifelt werden. Wenn aber der deutsche Urlauber Unternehmer nach § 2 UStG ist, wird er für die ihm gegenüber ausgeführte Leistung zum Steuerschuldner in Deutschland (Reverse-Charge-Verfahren nach § 13b UStG)."

Bei Privatleuten muss (müsste) der ausländische Unternehmer die Umsatzsteuer nach Deutschland abführen.
Der Privatmieter hat damit überhaupt nichts zu tun, die Steuerschuld betrifft ihn nicht.

NUR wenn der Mieter Unternehmer ist, liegt (theoretisch) die Steuerschuld bei ihm.

Aber wie gesagt, wenn er - auch wenn er Unternehmer ist - die Reise privat bezahlt und nicht in die Betriebsausgaben hineinnimmt, halte ich das "auffliegen" für extrem gering.

Da ist halt bei einem durchaus sinnvollen Stopfen eines Schlupfloches ein Mini-Kollateralschaden passiert, den man aber meiner Meinung nach als "normaler Tourist" wirklich vernachlässigen kann.
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Themenstarter2’664 Beiträge · seit 201208. Dez. 2014 ·
Das ist überhaupt nicht vernachlässigbar. Man sollte sich zum Grundsatz machen:
Keine Rechnungen im Reisegepäck unterbringen oder bei sich tragen, wenn man zurück kommt. Denn wenn man denn mal statistisch "dran" ist, schnüffeln unsere Grünuniformierten mit dem Benehmen der ehemals Schwarzuniformierten jedes Schriftstück durch. Würde mich nicht verwundern, wenn sie Rechnungen demnächst mit den privaten Kontenunterlagen vergleichen, auf die sie ja ohnehin Zugriff haben, ob man nicht mehr Geld ausgegeben hat als vom Konto abgehoben. Reinste Willkür.
Dieses habe ich mal in Frankfurt miterlebt, daß sie Türken bei der Rückkehr aus ihrer Heimat selbst ihre Sparbücher abgenommen haben mit dem Argument, sie sollten nachweisen woher deren Geld auf deren mitgeführten Sparbuch stamme. Ein altes Ehepaar, wo der Mann wohl seine ganzen Ersparnisse eines Arbeitslebens auf dem Sparbuch hatte.
zuletzt bearbeitet 08. Dez. 2014
2’462 Beiträge · seit 200608. Dez. 2014 ·
Swakop1952 schrieb:Das ist überhaupt nicht vernachlässigbar. Man sollte sich zum Grundsatz machen:
Keine Rechnungen im Reisegepäck unterbringen oder bei sich tragen, wenn man zurück kommt. .
Dieser Grundsatz ist nur dann nicht unsinnig, wenn ich Unternehmer bin, der über sein Unternehmen diese Ausgaben für eine Langfristmiete zieht, obwohl sie privat veranlasst sind und für die ich nun die Umsatzsteuer schulde. Im Übrigen ist die Steuerschuldumkehr nicht wirklich neu.

Ich bin überzeugt, die zuständigen Finanzämter werden eher an ihrer bisherigen Praxis festhalten, die Umsetzung der Regelung im Rahmen von Betriebsprüfungen oder Umsatzsteuersonderprüfungen durchzuführen und nicht welche Mitarbeiter von Polizei oder Finanzbehörden auch immer an Flughäfen überstellen, die dann Deine mitgenommenen Rechnungen prüfen in der Hoffnung, nun gerade bei Dir diesen Sonderfall zu entdecken... 😗
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2’560 Beiträge · seit 200708. Dez. 2014 ·
Swakop1952 schrieb:Das ist überhaupt nicht vernachlässigbar. Man sollte sich zum Grundsatz machen:
Keine Rechnungen im Reisegepäck unterbringen oder bei sich tragen, wenn man zurück kommt.
In Summe ist das keine schlechte Idee, hat allerdings mit dieser Sache nix zu tun.

lg
Wolfgang
Mit Peanut und Glück auf Namibia-Tour - RB 2015 Öfter Mal was Neues - Kaokoveld Februar 2026
2’462 Beiträge · seit 200608. Dez. 2014 ·
Hallo Georg,

bist Du Unternehmer nach dem USt-Gesetz? Ziehst Du Dein für private Zwecke genutztes, aber über das Unternehmen abgerechnetes und langfristig gemietete Fahrzeug über das Unternehmen?

Nur dann musst Du Dir über diesen Sonderfall überhaupt Gedanken machen...
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Themenstarter2’664 Beiträge · seit 201209. Dez. 2014 ·
Drechselschorsch schrieb:Guten Abend zusammen,
für mich ergibt sich aus dem bis jetzt geschriebenen eine Frage.
Wenn ich ein Reisebüro in Windhuk beauftrage die von mir gewünschten Unterkünfte nebst PKW zu buchen und den Rechnungsbetrag per Swift überweise, ist das ,wenn das Finanzamt will, auf meiner Bank zu sehen. Kann daraus für mich ein Nachteil entstehen.
Das Problem ist, daß manche nicht richtig lesen.
Falls die Finanzbehörden in NAM das nach D melden, und das hätte die deutsche Politik sehr gerne, dann kann es Dir passieren, daß Du neben der MWSt. in NAM noch einmal für die deutsche MWSt. veranlagt werden kannst, ungeachtet ob Du ein Fahrzeug geschäftlich privat oder oder privat mietest. In der Praxis wird es wohl noch eine Weile dauern, aber die Reverse Charge Veranlagung scheint ein Taschenspielertrick zu sein, mit dem die deutschen Finanzbehörden versuchen, in alle Bereiche des (deutschen) Bürgers einzudringen und ausländische Finanzbehörden zu übertölpeln. Ähnlich verhält es sich mit der einseitigen Besteuerung von Renten, wo der deutsche Fiskus sich Hoheitsrechte z.B. in Südafrika anmaßt, indem Rentenbezieher aufgefordert werden, sich der deutschen Besteuerung zu unterwerfen, andernfalls vom ersten Euro an 25% Steuern zum Abzug kommen. Der Grund: Weil in Südafrika Renten nicht besteuert werden und man daher das Geld abschöpfen möchte. Wer das nicht glaubt: mir liegen entsprechende Unterlagen vor, und zwar über eine Besteuerung einer Witwenrente von Euro 179,00 mit 25% ab dem ersten Euro an. Finanzamt Neubrandenburg. Diese Einmischung in SA Hoheitsrechte hat zu Beschwerden und großem Ärger geführt, nicht umsonst hat Südafrika das Investitionsschutzabkommen u.a. mit Deutschland gekündigt. Eine SARS Mitarbeiterin hat sich mir gegenüber recht wütend artikuliert über das Großmachtgehabe das von D. ausgeht.
In der Tat ist das Thema Mehrwertsteuer sehr theoretisch. Noch. Aber wie lange noch?
Happy Widerspruch wer es besser zu wissen meint. Danke!
zuletzt bearbeitet 09. Dez. 2014
2’462 Beiträge · seit 200609. Dez. 2014 ·
zur Besteuerung von Renten/Einkommen: Die Diskussion macht wahrlich keinen Sinn, weil es nicht um irgendeine Anmaßung geht, sondern in der Regel zwischen den Ländern Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen werden, die regeln, welche Einkünfte wo und wie besteuert werden. Das sind bilaterale Vereinbarungen, vgl... https://www.bmf.gv.at/steuern/int-steuerrecht/doppelbesteuerungsabkommen_allgemein.html

Hier mal ein Beispiel für Namibia http://www.namibia-botschaft.de/index.php/a-z-62/15-d/77-merkblatt-doppelbesteuerung

Es kann dem Drechselschorsch eben gerade nicht passieren, dass er Umsatzsteuer abführen muss, weil er gerade KEIN Unternehmer ist, selbst wenn namibische Finanzverwaltungen Mietlisten nach Deutschland übermitteln... Du hast selbst die Quelle in Deinem ersten Posting genannt, die Bedingungen sind dort doch klar genannt...
"Der letzte Beweis von Größe liegt darin, Kritik ohne Groll zu ertragen." Victor Hugo
Themenstarter2’664 Beiträge · seit 201209. Dez. 2014 ·
Danke Sanne,
es liegen jedoch Welten zwischen Theorie und Praxis.
Grüße
H.
Gast09. Dez. 2014 ·
Sanne schrieb:
Es kann dem Drechselschorsch eben gerade nicht passieren, dass er Umsatzsteuer abführen muss, weil er gerade KEIN Unternehmer ist, selbst wenn namibische Finanzverwaltungen Mietlisten nach Deutschland übermitteln... Du hast selbst die Quelle in Deinem ersten Posting genannt, die Bedingungen sind dort doch klar genannt...
Ich gebe zu, dass ich dieses Juristendeutsch nur schwer verstehe. Ich lese in dem verlinkten Text folgendes:
"Die langfristige Vermietung an einen Nichtunternehmer ist dort ausgeführt, wo der Leistungsempfänger seinen Wohnsitz oder seinen Sitz hat."
Fuer mich bedeutet das, dass auch Privatleute herangezogen werden koennen fuer die Umsatzsteuer. Mag in der Praxis nicht durchfuehrbar sein oder durchgefuehrt werden, aber so liest sich das fuer mich. Lass mich aber gerne eines Besseren belehren.
Allerdings haette Drechselschorsch in seinem Beispiel trotzdem nichts zu befuerchten, da er ja ueber einen "Vermittler" mieten wuerde:
"Wird das Fahrzeug von einem zwischengeschalteten Unternehmer angemietet, liegt eine im Inland nicht steuerbare Reiseleistung (§ 25 Abs. 1 UStG) vor, Umsatzsteuer entsteht dann in Deutschland nicht. "

Uebrigens hab auch ich nicht richtig gelesen - das Gesetz ist schon seit Mitte 2013 in Kraft. Und da bisher keine Faelle von massenhaften Verhaftungen im Zusammenhang mit Mietautos im Ausland bekannt geworden sind, gehe ich davon aus, dass die deutschen Finanzaemter den normalen Touri nicht im Fokus haben 😉

lg
WoMa
2’462 Beiträge · seit 200609. Dez. 2014 ·
Guten Morgen,

Juristen- und Steuerdeutsch hat glaube ich auch immer den Zweck zu verwirren... 😛

In dem von Hajo zitierten Artikel wird anfangs beschrieben, wo sich bei welcher Lieferung bzw. sonstiger Leistung der Ort dieser Lieferung oder Leistung befindet, weil sich danach bemisst, wo die Umsatzsteuer anfällt und wer damit belastet wird.

Aber ich kopiere hier mal das hinein, was meines Erachtens das Wesentliche ist:

Steuerfalle für den Mieter

Ob ein ausländischer Unternehmer (z. B. der Vermieter des Wohnmobils aus Australien) die Umsatzsteuer in Deutschland anmelden und zahlen wird, kann zu recht bezweifelt werden. Wenn aber der deutsche Urlauber Unternehmer nach § 2 UStG ist, wird er für die ihm gegenüber ausgeführte Leistung zum Steuerschuldner in Deutschland (Reverse-Charge-Verfahren nach § 13b UStG).


Der deutsche Urlauber muss also zwingend Unternehmer sein und die Lieferung oder sonstige Leistung über sein Unternehmen ziehen. Dafür ist es für die Umsatzsteuer egal, ob es privat veranlasst ist oder nicht. Es reicht, dass er untechnisch ausgedrückt über sein Unternehmen abrechnen lässt. Dann fällt Umsatzsteuer an und weil der Staat davon ausgeht, dass er den im Ausland ansässigen anderen Unternehmer (hier: Vermieter des Wohnmobils) zur Steuer nicht heranziehen kann, kehrt der Gesetzgeber die Steuerschuld um. Das macht er bei anderen Lieferungen und Leistungen schon lange...

Ich hoffe, ich konnte etwas Licht ins Dunkel bringen 🙂

Wünsche Dir einen schönen Tag,
liebe Grüße Sanne
"Der letzte Beweis von Größe liegt darin, Kritik ohne Groll zu ertragen." Victor Hugo
Gast09. Dez. 2014 ·
Hallo,

ich habe den Text zwei mal gelesen, werde aber auch nicht eindeutig schlau. Selbst wenn es nur "Unternehmer" betrifft, so sind potentiell ein paar Millionen Menschen in Deutschland betroffen (Einzelunternehmer, Freie Berufe, Landwirte, ..). Real passt die Konstellation vermutlich auf immerhin ein paar tausend Fälle pro Jahr. Schon ein größerer Kollateralschaden

Ich kann aus dem Text vor allem nicht herauslesen, dass es Voraussetzung ist, dass der Mietwagen über das Unternehmen abgerechnet wird? Das es dann bevorzugt auffällt, ist klar. Aber grundsätzlich anwendbar scheint die Regel mindestens bei Unternehmern unabhängig davon zu sein?

Wie auch immer: Letztlich einer der vielen unverständlichen Punkte im extrem komplexen Steuerrecht, die Rechtsunsicherheit schaffen. Während vor etwa 10 Jahren bei fast allen Parteien eine grundlegende Steuerreform noch ein ganz großes Thema war, steht das heute bemerkenswerterweise bei keiner Partei mehr auf der Agenda. Dabei ist unser Steuerrecht zwischenzeitlich nicht gesundet, sondern eher noch mehr kaputt. Selbst Steuerberater steigen kaum noch durch alle Facetten durch. Die Buchhaltungs- und Steuerberatungskosten haben in vielen kleinen Unternehmen eine völlig absurde Größenordnung.

Beste Grüße

Guido
zuletzt bearbeitet 09. Dez. 2014
2’462 Beiträge · seit 200609. Dez. 2014 ·
Hallo Guido,

zur Info hinsichtlich der Definition von Unternehmern hier mal ein Link... http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__2.html Hieraus wird deutlich, dass es eine Verknüpfung zwischen dem Unternehmer als Person und seinem Unternehmen bzw. seiner unternehmerischen Tätigkeit geben muss. Rechnet der Unternehmer Kosten über sein Unternehmen ab, geht das Gesetz davon aus, dass er es im Rahmen seiner unternehmerischen Tätigkeit tut. Erst anschließend wird geprüft, ob es sich um betriebliche Ausgaben oder ggf. Privatentnahmen, nicht abzugsfähige Betriebsausgaben usw. handelt.
Eine Person kann also Unternehmer, Privatperson oder beides gleichzeitig sein, um es vereinfacht auszudrücken. Der gekaufte Weihnachtsbaum fürs Büro wäre eine Betriebsausgabe, der für zuhause, der aber vom Unternehmen gezahlt wird, wäre hingegen ggf. eine Privatentnahme oder nicht abzugsfähige Betriebsausgabe. Der privat gezahlte Weihnachtsbaum findet kein Interesse beim Finanzamt.
Analoges gilt hier für das Wohnmobil.

Die Forderungen nach Steuervereinfachungen sind wohl so alt wie das Steuerrecht. Die Idee, Steuererklärungen auf dem Bierdeckel machen zu können, war doch letztlich reiner Populismus. Die Lobby der Steuerberater/Wirtschaftsprüfer ist enorm stark und das in Deutschland verbreitete Bestreben nach (Steuer-)Gerechtigkeit tut ihr übriges.

Noch zu Deinen absurden Größenordnungen: Wenn nicht anders vereinbart, werden Buchhaltung, Steuererklärungen, Jahresabschlüsse nach Gebührenordnung abgerechnet und bemisst sich im Wesentlichen aus Umsatz- und Gewinnzahlen. Ob die nun grundsätzlich absurd hoch ist, ist wohl eine subjektive Einschätzung. Da ist meine Erfahrung eine andere, an Buchhaltungen, Steuerberatung usw. verdient man schon ewig kein Geld mehr.

Beste Grüße
Sanne
"Der letzte Beweis von Größe liegt darin, Kritik ohne Groll zu ertragen." Victor Hugo
Gast09. Dez. 2014 ·
Hallo Sanne,

vielen Dank fuer deine Muehe!
Das hier:
Sanne schrieb: Dann fällt Umsatzsteuer an und weil der Staat davon ausgeht, dass er den im Ausland ansässigen anderen Unternehmer (hier: Vermieter des Wohnmobils) zur Steuer nicht heranziehen kann, kehrt der Gesetzgeber die Steuerschuld um. Das macht er bei anderen Lieferungen und Leistungen schon lange...

leuchtet mir tatsaechlich ein, also ich kann es nachvollziehen.
Wenn wir fuer unseren Betrieb etwas kaufen, zahlen wir ja auch Vorsteuer - die kann ich dann aber hinterher beim Finanzamt zurueckfordern bzw gegenrechnen gegen die Mehrwertsteuer.

Wenn der Unternehmer das Auto geschaeftlich mietet, kann er das sicher auch, jedoch nicht, wenn er es privat mietet. Dann bleibt er auf der Umsatzsteuerschuld sitzen.

Jedenfalls verstehe ich das so:
"Die in Deutschland entstandene Umsatzsteuer kann S nicht als Vorsteuer abziehen, da er die Leistung nicht für sein Unternehmen bezogen hat."

Heisst im Umkehrschluss: abziehbar wenn fuer das Unternehmen bezogen.

Darum versteh ich das hier nicht so ganz:
Sanne schrieb:
Der deutsche Urlauber muss also zwingend Unternehmer sein und die Lieferung oder sonstige Leistung über sein Unternehmen ziehen.
Wenn er privat irgendwo Urlaub macht, ist er doch als Privatmann da und nicht als Unternehmer, und zahlt den Mietwagen auch nicht aus der Firmenkasse.
Darum die Verwirrung - ein Privatmann muss also auch doppelt Umsatzsteuer zahlen (oder muesste es, wenn man die Buchstaben genau nimmt), und bekommt sie nicht mal zurueck.
Der einzige Grund, warum man das bisher praktisch nicht durchsetzt ist wohl der, dass es richtig viel Aufwand bedeuten wuerde fuer das Finanzamt.
Aber dass man dieses Versaeumnis bei der Formulierung noch nicht behoben hat, heisst fuer mich dass man sich da gerne ein Hintertuerchen offen lassen will.
Reine Spekulation, klar, aber wie ich finde nicht allzu abwegig.
Ansonsten stimme ich Guido zu. Komplizierter geht's halt immer.

Sommerliche Gruesse aus Windhoek
WoMa
Gast09. Dez. 2014 ·
Hallo Sanne,
Sanne schrieb:Rechnet der Unternehmer Kosten über sein Unternehmen ab, geht das Gesetz davon aus, dass er es im Rahmen seiner unternehmerischen Tätigkeit tut. Erst anschließend wird geprüft, ob es sich um betriebliche Ausgaben oder ggf. Privatentnahmen, nicht abzugsfähige Betriebsausgaben usw. handelt.
Wenn das so in Sachen Langzeit-Mietwagen angewendet wird, ist es völlig OK. Ich bin aber immer noch nicht so ganz überzeugt, dass der von Hajo verlinkte Text so zu interpretieren ist.
Sanne schrieb:Die Forderungen nach Steuervereinfachungen sind wohl so alt wie das Steuerrecht.
Das wir mit das komplexeste Steuerrecht der Welt haben, ist unbestritten. Kirchhofs Modell war meines Erachtens genau richtig. Anders als all seine Kritiker unterstellt haben, enthielt sein Flat-Tax-Modell auch eine Progressionskomponente und die kleine Sekretärin hätte nicht den gleichen Steuersatz wie ihr Chef gezahlt. Aber egal. Kommt in Deutschland eh nicht und ist hier maximal Off-Topic.
Sanne schrieb:Die Lobby der Steuerberater/Wirtschaftsprüfer ist enorm stark und das in Deutschland verbreitete Bestreben nach (Steuer-)Gerechtigkeit tut ihr übriges.
Zweifelsohne. Vorschläge der so gern beschimpften EU vor einigen Jahren, die Buchführungsanforderungen für kleinere Unternehmen drastisch zu senken, hat vor allem die deutsche Lobby der Steuerberater zu Fall gebracht.
Sanne schrieb:Wenn nicht anders vereinbart, werden Buchhaltung, Steuererklärungen, Jahresabschlüsse nach Gebührenordnung abgerechnet und bemisst sich im Wesentlichen aus Umsatz- und Gewinnzahlen.
Ein Einzelunternehmer, der vielleicht 100K Umsatz macht, 40K Bruttogewinn hat, und 8K Einkommensteuer zahlt, kommt pro Jahr für Buchführung, Steuererklärungen und ein paar Stunden Beratung auf Kosten von 3 bis 5K. In Relation entspricht das etwa 10% vom Bruttogewinn. Das ist meines Erachtens eine absurde Größenordnung. Und ja u.a. Buchführungskosten sind dann Betriebsausgaben. Je nach persönlichem Grenzsteuersatz bekommt man trotzdem nur weniger als die Hälfte wieder und das bleibt mehrheitlich eine ärgerlich, sinnlose Ausgabe, die bei einfacherem Steuerrecht vermeidbar wäre.
Sanne schrieb: Ob die nun grundsätzlich absurd hoch ist, ist wohl eine subjektive Einschätzung. Da ist meine Erfahrung eine andere, an Buchhaltungen, Steuerberatung usw. verdient man schon ewig kein Geld mehr.
Eine repräsentative Studie zum Einkommen der Steuerberater kenne ich nicht, aber alle Steuerberater die ich kenne, fahren Porsche 911, Audi A8, haben mehrere Ferienhäuser, ... Das die wie Du schreibst schon ewig alle kein Geld mehr verdienen, ist mir noch nicht aufgefallen. Jetzt kommt bestimmt als Replik, das ich mir dann mal einen billigeren Steuerberater suchen muss 😎

Beste Grüße

Guido